Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rürup-Rente

Die auch Basis-Rente genannte Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige und gutverdienende Angestellte. Wie bei der gesetzlichen Rente können die Einzahlungen für die Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden. Zu den bekannten Nachteilen der Rürup-Rente gehört die Unkündbarkeit und Nicht-Vererbbarkeit des jeweiligen Vertrages. 

Die Rürup-Rente gehört zu den privaten Altersvorsorge-Produkten. Der Vertrag wird mit einer Versicherungsgesellschaft geschlossen. Während die gesetzliche Rente auf einem Umlageverfahren basiert, wird bei der kapitalgedeckten Rürup-Rente regelmäßig Geld während der Ansparphase eingezahlt, um später daraus eine Rente zu erhalten. Auf das eingezahlte Geld kann nicht mehr zugegriffen werden. Können Zahlungen nicht mehr geleistet werden, muss der Vertrag beitragsfrei gestellt werden.

Bei der Rürup-Rente gibt es mit klassischen, fondsgebundenen oder Fondssparplänen verschiedene Anlageverfahren. Die in die Rürup-Rente eingezahlten Beiträge können bis zur Höchstgrenze als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer abgesetzt werden. Im Jahr 2023 können maximal 26.528 € geltend gemacht werden.

Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag über eine Rürup-Rente abschließen, da die Basisrente jedem offen steht. Entwickelt wurde die Rürup-Rente jedoch für Selbstständige, um für den Ruhestand ansparen zu können und die gesetzliche Rente zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Generell gilt, dass je mehr Geld verdient und in den Rürup-Vertrag investiert wird, umso mehr lohnt sich die Altersvorsorge. Die Rürup-Rente empfiehlt sich für Selbstständige oder Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

Rürup-Verträge können nicht gekündigt werden. Es ist möglich, weniger einzuzahlen oder den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Die Verwaltungskosten müssen dennoch bis zur Rente weiter gezahlt werden. Im Ruhestand wird das Guthaben als lebenslange Rente ausgezahlt. Es gibt kein Kapitalwahlrecht, sodass auch eine Auszahlung in einem Betrag nicht möglich ist. Der Anspruch auf Rürup-Rente kann nicht auf andere übertragen werden und auch eine Vererbung ist nicht möglich. Hinterbliebene werden als nicht abgesichert. Für diesen Zweck muss ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz abgeschlossen werden.

 

Synonyme - Basisrente
Run-off-Management

Viele Versicherungsunternehmen und Banken haben angekündigt, gar keine oder keine nennenswerten Neugeschäfte mehr aufnehmen zu wollen. Die Ankündigung eines solchen Run-Offs gilt insbesondere für Rückversicherer, Schadenversicherer, Unfallversicherer und Lebensversicherer. Run-Off bezeichnet verschiedene Szenarien für eine Abwicklung von Teilbeständen oder Gesamtbeständen von Versicherungsunternehmen oder Banken. Über die Aufgabe in bestimmten Geschäftsfeldern und Regionen hinaus umfasst ein Run-Off auch Aktivitäten. Hierzu gehört das Bemühen, die jeweiligen Geschäfte möglichst verlustarm und ertragreich zu beenden. Dazu wird auch mit externen Run-Off-Gesellschaften zusammengearbeitet. Das Spektrum reicht von Beratungsleistungen über die Auslagerung von Aufgaben bis hin zur Abspaltung von Unternehmensteilen nebst Bestandsübertragung. Bezieht sich ein Run-Off auf einen Gesamtbestand, dann kommt auch ein Verkauf des Unternehmens in Betracht.

Run-Off

Run-Off definiert das Einstellen eines Neugeschäfts und das Fortführen von Altverträgen oder Altbeständen in der kostengünstigsten Weise. Run-Offs sind bei Versicherungsgesellschaften im Bereich der Sachversicherungen und Lebensversicherungen sowie im Bankwesen von Abwicklungsbanken gängig. Unternehmen, die nur bestehende Bestände abwickeln oder übernehmen, ohne Neugeschäfte zu tätigen, werden Run-Off-Gesellschaften genannt.

Run-Off-Management

Die betriebswirtschaftliche Ausgestaltung der Abwicklung von nicht mehr fortgeführten Altbeständen fällt in die Zuständigkeit des Run-Off-Managements. So endet die Haftung aus Versicherungsverträgen und Rückversicherungsverträgen nicht automatisch mit dem Laufzeitende. Die Abwicklung derartiger Altbestände kann sich bis zur Finalität und damit bis zum Wegfall jeglicher Haftungen über viele Jahre hinziehen. Hier übernimmt das Run-Off-Management die Abwicklung, wobei der Fokus auch auf die Run-Off-Reserven bei den Versicherungsgesellschaften gelegt wird.

Im passiven Run-Off-Management werden Altbestände bis auf anfallende Geschäftsvorgänge sich selbst überlassen. Im aktiven Run-Off-Management werden konkrete Strategien für den Abbau von Haftungen aus den Altbeständen erarbeitet und umgesetzt. Durch das Run-Off muss sichergestellt werden, dass ausreichende finanzielle Mittel für die Durchführung von Ablösungen vorhanden ist.  

 

Synonyme - Run-off
Ruhen der Versicherung

Bei einem Ruhen der Versicherung werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag vorübergehend aufgehoben. Durch das Ruhen der Versicherung werden die aus dem Versicherungsvertrag resultierenden Rechte und Pflichten stillgelegt. Der Vertrag selbst bleibt bestehen. Während des Ruhens der Versicherung werden keine Versicherungsleistungen erbracht und keine Prämien gezahlt.

Gesetzliche Krankenkasse

Der Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse kommt zum Ruhen, wenn Versicherungsnehmer mit Beiträgen von zwei Monaten in den Rückstand geraten sind. Versicherungsnehmer haben während der Ruhephase nur Anspruch auf Leistungen, die zur Behandlung von akuten Schmerzzuständen und Erkrankungen sowie zur Früherkennung bestimmter Krankheiten dienen. Außerdem besteht ein Anspruch auf erforderliche Leistung in Bezug auf Schwangerschaften und Mutterschaften.
Das Ruhen der Versicherung endet bei der gesetzlichen Krankenversicherung dann, wenn alle rückständigen Beiträge gezahlt wurden, Versicherungsnehmer hilfebedürftig nach dem SGB sind oder eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wurde und Raten auch geleistet werden. Das Ruhen der Versicherung erfasst bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur den Versicherungsnehmer mit Beitragsschulden. Versicherte Familienangehörige sind davon nicht betroffen.

Kfz-Versicherung

Ein Ruhen der Versicherung ist jedoch auch bei Kfz-Versicherungen möglich, sofern der Versicherungsvertrag bereits länger als ein Jahr Bestand hatte. Das Ruhen tritt dann ein, wenn das Fahrzeug abgemeldet worden ist und schützt beispielsweise vor Diebstahl. Das Ruhen der Kfz-Versicherung tritt automatisch in Kraft, wenn die Versicherungsgesellschaft über die Stilllegung informiert wird. Diese Mitteilung erfolgt von der Zulassungsbehörde bei Fahrzeugabmeldung. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich. Das Ruhen der Versicherung bei Kfz-Versicherungen ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, weshalb hier unbedingt die Versicherungsunterlagen geprüft werden sollten.
Das Ruhen der Versicherung ist in diesem Bereich sinnvoll, wenn ein Fahrzeug nicht mehr gefahren werden kann oder soll. Aber auch bei Verkauf oder saisonaler Nutzung kann die Ruheversicherung eine Alternative darstellen. Im Normalfall gilt das Ruhen einer Kfz-Versicherung für maximal 6 bis 18 Monate. Eine Ruheversicherung ist regelmäßig kostenlos mit in der Kfz-Versicherung versichert.

 

Ruhegehalt

Kernbestandteil der im Beamtenversorgungsrecht geregelten Leistungen ist das Ruhegehalt. Einen Anspruch auf Ruhegehalt haben in der Regel nur Beamte, die bei Erreichen der für sie relevanten Altersgrenze in den Ruhestand gehen oder wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden. Bei der Altersgrenze wird bei Beamten von einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit von mindestens 40 Jahren in Vollzeit ausgegangen.

Bei der Berechnung des Ruhegehaltes werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus mindestens den letzten zwei Jahren von Eintritt in den Ruhestand sowie die ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt. Beim Bund wird die konkrete Berechnung des Ruhegehaltes in § 14 BeamtVG vorgeschrieben. Das Ruhegehalt beträgt danach (Stand: 2023) für jedes Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, aber maximal in der Summe der Höchstversorgung von 71,75 % der zuletzt bezogenen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus Grundgehalt, Amtszulagen und Familienzuschlag.

Bei einem vorzeitigen, also vor Erreichen der jeweils gültigen Altersgrenze, Eintritt in den Ruhestand verringert sich das Ruhegehalt um 3,6 % für jedes vorzeitige Jahr. Wie auch die Beamtenbesoldung werden die Beamtenversorgungsbezüge regelmäßig nach Maßgabe der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung gesetzlich angepasst, was auch das Ruhegehalt betrifft.

 

Synonyme - ruhegehaltfähige Dienstbezüge, ruhegehaltfähige Dienstzeiten
Rückwirkende Leistung

Der Begriff der rückwirkenden Leistung findet insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung Anwendung. Bedingungen für die rückwirkende Leistung werden als Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart.

Möchten Versicherungsnehmer Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, so muss der Versicherungsgesellschaft der Eintritt der Berufsunfähigkeit sofort nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Es gibt Versicherungsbedingungen, die besondere Meldefristen vorschreiben. Werden diese nicht eingehalten, wird die Rente erst ab dem Mitteilungsmonat ausgezahlt. Es gibt jedoch auch Tarife ohne Meldefristen. In diesen Fällen sind auch rückwirkende Leistungen möglich.

Tritt ein Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein, muss die Versicherungsgesellschaft bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Berufsunfähigkeitsrente auszahlen. Ob eine rückwirkende Leistung vorgenommen wird, hängt von den vereinbarten Vertragskonditionen ab. Grundsätzlich müssen Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft von der Berufsunfähigkeit in Kenntnis setzen. Dennoch ist eine Abschätzung häufig noch nicht möglich, ob die Mindestdauer der Berufsunfähigkeit von regelmäßig sechs Monaten für den Bezug der Rente bereits vorliegt. Manchmal versäumen Versicherungsnehmer auch aus anderen unverschuldeten Gründen, die Versicherungsgesellschaft rechtzeitig zu informieren. Man kann oft zu Beginn einer Erkrankung noch gar nicht absehen, ob sich eine Berufsunfähigkeit daraus ergibt und wann sie als solche diagnostiziert, attestiert und anerkannt wird. Und manchmal können sich Versicherungsnehmer nicht mit dem Schicksal einer Krankheit oder eines Unfalls abfinden. Der Grat zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist oft sehr schmal.

Deshalb sollte bei Abschluss eine Berufsunfähigkeitsversicherung darauf geachtet werden, dass rückwirkende Leistungen in der Police enthalten sind. Durch die rückwirkenden Leistungen können Versorgungslücken geschlossen werden, da dann auch rückwirkend Versicherungsleistungen ausgezahlt werden. Die Zahlungen erfolgen dann ab dem tatsächlichen Beginn der Berufsunfähigkeit. Rückwirkende Leistungen sind teilweise sogar bis zu 36 Monate möglich.

 

Rückwärtsversicherung

Grundsätzlich gibt es bei Versicherungen das Prinzip der Vorwärtsversicherung, wie es auch das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) vorschreibt. Das Prinzip der Vorwärtsversicherung beschreibt, dass ein Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle vereinbart werden kann, die in der Zukunft liegen. Insbesondere die Bereiche der privaten und gewerblichen Haftpflichtversicherung gehören zu den Ausnahmen, da hier auch Rückwärtsversicherungen möglich sind.

Im Normalfall gilt ein Versicherungsschutz erst für Schäden, die ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstanden sind. Krankenzusatzversicherungen und andere Versicherungen verschieben sogar den Zeitpunkt für eine mögliche Erstattung um ein paar Monate und vereinbaren eine Wartezeit. Durch die Rückwärtsversicherung ist es in wenigen Fällen jedoch möglich, Versicherungen rückwirkend abzuschließen.

Rückwärtsversicherungen werden häufig im gewerblichen Bereich genutzt, damit sich Firmengründer rückwirkend für die Zeit der Gründungsphase absichern können. Über die Rückwärtsversicherung werden im Versicherungsfall auch Schäden abgedeckt, die vor Beginn des Vertragsverhältnisses entstanden sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Versicherungsnehmer nichts von einem dann später eintretenden Schaden wussten. Die Rückwärtsversicherung wird als Versicherungsbaustein in der Hauptversicherung integriert, wobei Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft ihre Zustimmung erteilen müssen.

Die Rückwärtsversicherung deckt also potenzielle Forderungen ab, die auf noch nicht bekannte Schäden aus der Vergangenheit zurückzuführen sind. Im Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Rückwärtsversicherung insbesondere für junge Unternehmen in der Anfangsphase wichtig, damit Fehler aus der Anfangszeit nicht sofort den finanziellen Ruin bedeuten.

Die Rückwärtsversicherung hat nichts mit dem Begriff der Rückdatierung gemeinsam. Bei der Rückwärtsversicherung liegen sowohl der technische als auch der materielle Vertragsbeginn vor dem formellen Versicherungsbeginn. Bei der Rückdatierung wird lediglich der technische Versicherungsbeginn, aber nicht der formelle Versicherungsbeginn vor den Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung verlegt.

 

Rückversicherer / Rückversicherung

Bei der auch Reinsurance genannten Rückversicherung handelt es sich um eine „Versicherung für Versicherungsgesellschaften“. Der Rückversicherer schützt die Versicherungsgesellschaft vor großen und teuren Schäden, die sie vielleicht nicht alleine finanzieren kann.

Im ersten Schritt schließt die Zedent genannte Versicherungsgesellschaft einen Vertrag mit dem Zessionär genannten Rückversicherer ab. Der Rückversicherungsvertrag regelt den Risikotransfer. Kommt es nach Abschluss der Rückversicherung zu besonders vielen oder sehr umfangreichen Schäden, werden diese nicht nur von der Versicherungsgesellschaft alleine übernommen, sondern auch anteilig vom Rückversicherer.

Hohe Schäden fallen zum Beispiel bei Großschadensereignissen wie Überschwemmungen oder Unwetterkatastrophen an. Im schlimmsten Fall können die Schadenszahlungen sogar dann den Gruppenpool aus allen eingenommenen Beiträgen übersteigen. Ohne Unterstützung durch den Rückversicherer wäre es dann der Versicherungsgesellschaft vielleicht gar nicht möglich, alle Schäden zu begleichen. Bei Vorhandensein einer Rückversicherung werden die Schadenszahlungen entweder teilweise oder auch komplett vom Rückversicherer erstattet.

Bei der Rückversicherung besteht die Möglichkeit, dass der Rückversicherer eine bestimmte Quote an die Versicherungsgesellschaft zahlt. Bei dieser Quotenrückversicherung übernimmt dann jeder „seine“ Quote am Schaden. Wird jedoch die Übernahme von einem fixen Anteil der Schadenssumme vereinbart, handelt es sich bei der dann Exzedentenrückversicherung genannten um den Selbstbehalt der Versicherungsgesellschaft. Die über diesen Selbstbehalt fälligen Schadenssummen werden dann vom Rückversicherer übernommen.

Versicherungsgesellschaften und Rückversicherer arbeiten in der Regel mit mehreren Gesellschaften zusammen, um einen Gruppenpool zu bilden. Auch Rückversicherer arbeiten mit anderen Gesellschaften zusammen, um Risiken für alle Beteiligten weiter zu senken. Durch eine Rückversicherung kann das Risiko reduziert werden, dass umfangreiche Schäden eine Versicherungsgesellschaft in den Ruin treiben oder in die Insolvenz führen. Es können mehr Versicherungsverträge angenommen und dadurch der Profit gesteigert werden. Das damit verbundene größere Risiko für Schäden ist durch die Rückversicherung abgesichert.

Versicherungsnehmer bekommen in der Regel keine expliziten Informationen darüber, dass die eigene Versicherungsgesellschaft eine Rückversicherung abgeschlossenen hat.

Rücktritt vom Versicherungsvertrag

Das Rücktrittsrecht umfasst die Befugnis, einen bestehenden Vertrag zu beenden. Die Erklärung des Rücktritts führt zum Erlöschen von bestehenden, aber noch nicht erfüllten Verpflichtungen oder Ansprüchen. Bereits erbrachte Leistungen werden rückabgewickelt. Bei Versicherungsverträgen können in Bezug auf das Rücktrittsrecht abweichende Sonderregelungen gelten. Bei fast allen Versicherungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ein Widerruf oder Rücktritt vom Versicherungsvertrag möglich.

Innerhalb von 14 Tagen nach Leistung der Unterschrift unter dem Versicherungsantrag können Versicherungsnehmer den Antrag widerrufen. Der Widerruf kann ohne Begründung erfolgen. Wichtig ist, dass dieser Widerruf vom Versicherungsvertrag rechtzeitig übermittelt wird. Dieses Recht gilt mit Ausnahme von Lebensversicherungen für alle Versicherungen, die länger als ein Jahr laufen. Ein Widerrufsrecht gilt nicht, wenn ein sofort beginnender Versicherungsschutz vereinbart wurde, was beispielsweise bei Kfz-Haftpflichtversicherungen bei Anmeldung eines Fahrzeuges der Fall ist. Ein Widerruf ist auch bei laufendem Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit nicht möglich. Hier gilt mitunter das Rücktrittsrecht.

Der Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist insbesondere bei Lebensversicherungen wichtig. Denn eine vorzeitige Kündigung des Lebensversicherungsvertrages kann mit Verlusten verbunden sein. Für Versicherungsnehmer gilt hier innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Police ein Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht gilt auch für Verträge mit einem Jahr Laufzeit und mit sofortigem Versicherungsschutz. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und benötigt keine Begründung.

Sowohl auf das Widerrufsrecht als auch auf das Rücktrittsrecht müssen alle Versicherungsgesellschaften schriftlich hinweisen. Die entsprechende Aufklärung hierüber müssen Versicherungsnehmer zur Bestätigung unterschreiben. Wird dies versäumt, können Versicherungsnehmer noch bis zu vier Wochen nach Zahlung der Erstprämie den Versicherungsvertrag widerrufen oder den Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklären.

Eine weitere Möglichkeit der frühzeitigen Beendigung eines Versicherungsvertrages bietet der Widerspruch. Auch hier müssen Versicherungsgesellschaften über das Widerspruchsrecht belehren und Verbraucherinformationen aushändigen. Geschieht dies nicht, können Versicherungsnehmer bis zu einem Jahr nach Zahlung der Erstprämie den Vertrag noch beendigen. Ansonsten gilt auch für den Widerspruch die 14-tägige Frist. Ein Widerspruch kommt auch bis zu vier Wochen nach Erhalt der Police in Betracht, wenn sich Versicherungsantrag und Versicherungspolice inhaltlich unterscheiden. Wird Abweichungen in der Police nicht widersprochen, gelten diese als akzeptiert.

 

Rückstufung im Schadenfall

Die Rückstufung im Schadenfall gehört zu den wichtigen Begriffen im Bereich der Kfz-Versicherungen.

Nach einem Verkehrsunfall kann sich die Schadenfreiheitsklasse durch eine Rückstufung in der Kfz-Versicherung ändern. Die Schadenfreiheitsklasse hängt mit dem Schadenfreiheitsrabatt zusammen. Rückstufungen im Schadenfall erfolgen nach gemeldeten Schäden und wirken sich negativ auf die Prämien aus. Durch diese Rückstufung nach einem Unfall wird die Versicherung künftig teurer.

Eine Rückstufung im Schadenfall wird von der Kfz-Versicherung vorgenommen, wenn am versicherten Fahrzeug innerhalb des Versicherungsjahres Schäden reguliert wurden. Damit verbunden ist bei Kfz-Haftpflichtversicherungen und Vollkaskoversicherungen die Senkung des Schadenfreiheitsrabatts bei gleichzeitiger Erhöhung der Beiträge.

Schadenfreiheitsklassen

Die Schadenfreiheitsklasse definiert, wie lange Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren sind und deshalb von günstigeren Beiträgen profitieren können. Die Höherstufung oder Besserstufung ist mit günstigen Tarifen verbunden. Es werden Rabatte für unfallfreies Fahren gewährt. Schadensverläufe werden jeweils für das vergangene Versicherungsjahr am 01.01. neu eingestuft. Wer unfallfrei gefahren ist, kann mit einer Höherstufung rechnen. Bei einem gemeldeten Unfall kommt die Rückstufung im Schadenfall in Betracht. Bemerkbar macht sich die Rückstufung aber erst im darauffolgenden Jahr.

Schadenfreiheitsrabatt / SF-Rabatt

Für eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes kommt es nicht auf die Höhe oder den Umfang des Schadens an, sondern auf die Anzahl der Schäden im Jahr. Durch den eigenständigen Ausgleich von kleineren Schäden kann also dafür Sorge getragen werden, dass eine Rückstufung im Schadenfall nicht vorgenommen werden muss.

Synonyme - Schadenfreiheitsrabatt, SF-Rabatt, Schadenfreiheitsklassen
Rückstellungen

Im Versicherungsbereich handelt es sich bei Rückstellungen um Summen, die Versicherungsgesellschaften für ihre Versicherungsnehmer ansammeln und so anlegen, dass sich eine möglichst ertragreiche Verzinsung ergibt. Bei der Anlage von Rückstellungen müssen Versicherungsgesellschaften jedoch Restriktionen in Bezug auf Anlagerisiken beachten.

Eine versicherungstechnische Rückstellung wird von Versicherungsgesellschaften gebildet, damit sie ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherungsnehmern nachkommen können. Bei Lebensversicherungen beinhalten diese Rückstellungen insbesondere Deckungsrückstellungen, die die Ablaufleistungen abdecken sollen. In der Bilanz von Versicherungsgesellschaften bilden die Rückstellungen in der Regel den größten Posten auf der Passivseite.

Deckungsrückstellungen können sich bei Lebensversicherungen auf einen Vertrag oder einen ganzen Bilanzposten beziehen. Bei der vertraglichen Rückstellung muss diese dem Wert des Vertrages entsprechen, weshalb auch vom Deckungskapital gesprochen wird. Bei der Versicherungsgesellschaft entsteht durch die Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer ein Erfüllungsrückstand. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer noch keine Gegenleistung für die eingezahlten Prämien erhalten haben. Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung entspricht die Ablaufleistung am Ende der Einzahlungsphase dieser Gegenleistung. Für diese Leistung werden Rückstellungen gebildet.

Ausschlaggebend für die Deckungsrückstellung ist auch der Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Versicherungsnehmer nach einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung erhalten. Die Rückstellung zur Deckung muss also mindestens dieser Summe entsprechen. Ein Lebensversicherungsunternehmen muss theoretisch also in der Lage sein, zu jeder Zeit alle Lebensversicherungsverträge kündigen und die entsprechenden Rückkaufswerte über die Rückstellungen auszahlen zu können. Da hier jedoch wiederum Kapitalanlagevorschriften und Anlagefristen greifen, dient dieses Beispiel nur der Theorie.

 

Rückstau

Bei einem Rückstau handelt es sich um Wasser, das nicht mehr über die Kanalisation abgeführt werden kann und aus diesem Grund über die Abwasserleitungen wieder in das Gebäude gedrückt wird.

Starke Regengüsse können die Kanalisation überfordern. Innerhalb kurzer Zeit muss eine große Menge Wasser gesammelt und abgeführt werden. Kann das Wasser nicht rechtzeitig abgeführt werden, steigt es über die Erdoberkante. Das Wasser tritt über die Rückstauebene. Liegt auf Höhe der Rückstauebene ein Gebäude, drückt sich das Wasser nach unten zu offenen Abwasserstellen. In Gebäuden betrifft dies häufig Waschküchen, Toiletten, Waschbecken, Duschen oder Bodenablaufstellen im Keller, im Souterrain oder andere Abwasseranschlüsse unterhalb der Rückstauebene.

Die Gefahr eines Rückstaus ist bei starken Niederschlägen auch bei modernen Abwasserkanälen nicht kalkulierbar. Öffentliche Kanäle müssen nur bis zu einem gewissen Grad einen Schutz vor Rückstau bieten, sind nicht für jede Starkregenphase ausgelegt und können auch durch Schlamm, Müll und Laub verengt sein. Verwaltungen und Gemeinden können sich in vielen Situationen auf höhere Gewalt berufen, weshalb Immobilieneigentümer im Idealfall selbst einen geeigneten Rückstauschutz einbauen. Darauf wird häufig auch in der jeweiligen Entwässerungssatzung hingewiesen. Aus diesen Gründen haften Hausbesitzer selbst bei Rückstauschäden.

Der beste Schutz gegen Schäden durch Rückstau bietet einerseits eine Rückstausicherung im Gebäude und ein abgestimmter Versicherungsschutz. In Betracht kommen hierfür die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung. Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Inventar auf, während die Wohngebäudeversicherung Rückstauschäden am Gebäude übernimmt. Wichtig hierbei ist die Vereinbarung einer Rückstau-Klausel oder aber einer Elementarschaden-Option im Versicherungsvertrag. Rückstauschäden gehören zu den Elementarschäden, die explizit abgesichert werden müssen.

 

Rückrufkostenversicherung

Eine Rückrufkostenversicherung ist eine Ergänzung zur Produkthaftpflichtversicherung und deckt das Risiko der Durchführung von Rückrufen ab. Abgesichert wird der finanzielle Schaden, den der zurückrufende Händler oder Hersteller durch den Rückruf erleidet. Unter einem Rückrufschaden ist nach dem Gesetz der Aufwand zu verstehen, der dann anfällt, wenn nur durch einen Rückruf die Risiken von erheblichen Personenschäden vermieden werden können.

Zu einem Rückruf verpflichtet werden können EWR-Importeure von gefährlichen Produkten sowie Teilehersteller und Endhersteller. Ein Rückruf erfolgt entweder durch deren Aufforderung oder aber durch Aufforderung von Behörden an Endverbraucher, Händler oder Werkstätten, mit dem Ziel, die gefährlichen Produkte zurückzugeben und auf die das Risiko begründenden Mängel zu überprüfen. Über diese Prüfung hinaus müssen festgestellte Mängel beseitigt oder andere geeignete Maßnahmen durchgeführt werden, um Gefahren zu verhindern. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich entsprechende Produkte beim Endverbraucher befinden könnten. Bei Produkten in Lagerräumen oder bei Händlern ist die drohende Gefahr noch nicht so akut.

Rückrufkostenversicherungen werden beispielsweise für Händler und Herstellern von Waren außerhalb der Verwendung in Kraftfahrzeugen und Flugzeugen angeboten sowie für Zulieferer von Kfz-Herstellern. In der Rückrufkostenversicherung tritt der Versicherungsfall dann ein, wenn der Versicherungsnehmer durch die gesetzlichen Vorschriften zum Rückruf verpflichtet ist. Eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Rückruf kann sich aus behördlicher Anordnung oder der Pflicht zur Produktbeobachtung ergeben.

Vom Schutz der Rückrufkostenversicherung umfasst sind reine Vermögensschäden durch den Rückruf. Hierzu gehören Benachrichtigungskosten, Überprüfungskosten, Mängelbeseitigungskosten, Reparaturkosten sowie die dafür anfallenden Kosten für Transport, Zwischenlagerung, Entsorgung und Kosten für Ablaufkontrollen sowie Erfolgskontrollen. Versichert ist in der Regel immer die günstigste Mangelbeseitigungsmaßnahme. Die Kosten für die mangelhaften Waren und Produkte selbst sind nicht versichert.

Ebenfalls nicht von der Rückrufkostenversicherung abgedeckt sind Personen- und Sachschäden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist immer ein Rückruf, der Personenschäden vermeiden soll. Ein lediglich der Vermeidung von Sachschäden dienender Rückruf fällt nicht unter den Schutz der Rückrufkostenversicherung. Darüber hinaus muss der Rückruf wegen einer gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt werden. Rückrufe wegen abgegebener Garantien, mangelhafter Erprobung oder Manipulation sind nicht versichert.

Kfz-Zulieferer können durch die Rückrufkostenversicherung zusätzlich Maßnahmen gegen Vorfeldschäden und Austauschmaßnahmen außerhalb der Abwehr von Gefahren versichern.

 

Rückkaufswert

Beim Rückkaufswert handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Lebensversicherungen. Beenden Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag vorzeitig, erhalten sie von der Versicherungsgesellschaft den jeweiligen Rückkaufswert. Die Versicherungsgesellschaft kauft sich damit die Rechte aus dem Versicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer zurück.

Ein Rückkauf einer Lebensversicherung bedeutet für Versicherungsnehmer also die vorzeitige Beendigung des Vertrages und die Auszahlung des bis zur Kündigung gültigen Wertes, also des Rückkaufswertes, der Lebensversicherung. Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung errechnet sich aus den eingezahlten Beiträgen und den erwirtschafteten Überschüssen mit Zinserträgen. Beim Rückkauf ziehen Versicherungsgesellschaften jedoch auch immer Abschlussgebühren, Verwaltungskosten und weitere Kosten ab. Diese Kosten sind insbesondere in den ersten Laufzeitjahren hoch, weshalb in dieser Phase der Rückkaufswert niedriger ausfallen kann, als die Summe der Einzahlungen. Hier muss also mit Verlusten gerechnet werden.
Siehe auch: Lebensversicherung kündigen?

Beim Rückkaufswert muss auch zwischen Versicherungsarten wie Kapitallebensversicherungen oder fondsgebundene Lebensversicherungen unterschieden werden. Bei der Kapitallebensversicherung besteht der Rückkaufswert aus den eingezahlten Prämien und den anteiligen Überschüssen, die während der Vertragslaufzeit erwirtschaftet werden konnten. Abgezogen werden Stornokosten und Abschlusskosten. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden die gezahlten Beiträge in Investmentfonds angelegt. Deshalb kommt es beim Rückkaufswert darauf an, wie hoch die Kurse zum Zeitpunkt der Kündigung und damit des Rückkaufs sind. Niedrige Kurse können den Rückkaufswert erheblich verringern.

Rückkaufswerte sind umso höher, desto länger der Vertrag läuft und entsprechende Beiträge eingezahlt wurden. Im Idealfall erkundigen sich Versicherungsnehmer vor Ausspruch der Kündigung über den Rückkaufswert. Anhaltspunkte liefern die jährlich von den Versicherungsgesellschaften übermittelten Versicherungsinformationen, die einen aktuellen Rückkaufswert erhalten. Bei einer Kündigung kann es bis zu zwei Monate dauern, bis die Lebensversicherung den Rückkaufswert erstattet.

 

Rückgewährbeitrag

Bei Unfallversicherungen gibt es häufig die Möglichkeit des Rückgewährbeitrags. Hierbei wird ein Teil des Beitrags für den Versicherungsschutz eingesetzt und der andere Anteil mit einem festen Zinssatz angelegt. Am Ende der Vertragslaufzeit wird dieser Anlageteil inklusive Zinsen und potenzieller Überschüsse als Einmalbetrag oder aber als monatliche Rente ausgezahlt. Dadurch ähnelt der Rückgewährbeitrag bei der Unfallversicherung einer Kapitallebensversicherung bzw. einer Altersvorsorge.

Die Kombination aus Unfallversicherung mit Rückgewährbeitrag ist natürlich teurer als eine normale Absicherung. Des Weiteren werden diese Kombinationsversicherungen nur mit langen Laufzeiten angeboten, die häufig 20 Jahre andauern. Unfallversicherungen mit Rückgewähr haben einen Rückkaufswert. Wird die Versicherung vor Ablauf gekündigt, muss mit Verlusten gerechnet werden. Rückgewährbeiträge bei Unfallversicherungen werden verhältnismäßig niedrig verzinst.

Bei Abschluss einer Unfallversicherung mit Rückgewährbeitrag sollte darauf geachtet werden, einen Vertrag mit garantierter Beitragsrückzahlung auszuwählen. In diesem Fall erfolgt die Beitragsrückzahlung auch für den Fall, dass bereits Leistungen aus der Unfallversicherung in Anspruch genommen wurden. Einige Versicherungsgesellschaften schließen dies aus.

In der PKV, also der privaten Krankenversicherung, ist die Beitragsrückgewähr eine Form für eine Beitragsermäßigung. Versicherte können über die Beitragsrückgewähr einen Rückzahlungsbetrag erhalten, wenn sie im vorangegangenen Jahr keine Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen haben.

Rückdeckungsversicherung

Eine Rückdeckungsversicherung gilt als Instrument zur Finanzierung von Versorgungsleistungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung.

Durch eine Pensionszusage oder Direktzusage verpflichten sich Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern zur Zahlung von Versorgungsleistungen. Zugesagt werden können einmalige Kapitalzahlungen oder Renten. Um diese Verpflichtungen später auch erfüllen zu können, schließen Unternehmen entsprechende Rückdeckungsversicherungen ab. Das arbeitgebende Unternehmen ist dann Versicherungsnehmer, Beitragszahler und auch Bezugsberechtigter. Versicherte Person ist jedoch der Versorgungsanwärter, also der jeweilige Mitarbeiter. Die Rückdeckungsversicherung zahlt die Leistungen an das Unternehmen aus, was davon seine Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern erfüllen kann. Bei einer Direktversicherung werden die Leistungen von der Versicherungsgesellschaft direkt an die bezugsberechtigten Arbeitnehmer bzw. Hinterbliebene ausgezahlt.

Tritt ein Unternehmen einer Unterstützungskasse bei, um Mitarbeitern eine Altersversorgung zukommen zu lassen, tritt bei der Rückdeckungsversicherung die Kasse an die Stelle des Unternehmens. Das Unternehmen stattet die Unterstützungskasse mit den notwendigen Mitteln aus, damit diese Versorgungsleistungen auszahlen kann. Die Unterstützungskasse schließt in diesen Fällen eine Rückdeckungsversicherung als Versicherungsnehmerin ab. Sie zahlt die Beiträge und ist auch bezugsberechtigt, weshalb die Versicherungsleistungen auch an sie ausgezahlt und entsprechend weitergeleitet werden.

Bei Rückdeckungsversicherung wird zwischen der partiellen (teilweisen), vollen und kongruenten Rückdeckung unterschieden. Bei der teilweisen Rückendeckung werden nur bestimmte Risiken wie Invalidität oder Tod rückversichert. Die volle Rückdeckungsversicherung versichert Kapital, obwohl Renten zugesagt werden. Von dem Kapital können jedoch die Renten voll ausgeglichen werden. Eine kongruente Rückdeckungsversicherung versichert die zugesagten Leistungen deckungsgleich.

Neben der Rückdeckungsversicherung gibt es auch andere Instrumente für die Finanzierung der Altersversorgung.

Rückdatierung

Bei Versicherungen wird von einer Rückdatierung gesprochen, wenn der technische Versicherungsbeginn vor den formellen Versicherungsbeginn gelegt wird. Der materielle Versicherungsbeginn wird bei der Rückdatierung nicht verlegt.

Bei der Rückdatierung wird der Beginn der Versicherung auf einen früheren Zeitpunkt verlegt. Die Versicherung bietet für diesen rückwirkenden Zeitpunkt jedoch keinen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz gilt nur für die Zukunft. Versicherungsnehmer zahlen die Prämien für die Vergangenheit, um von anderen Vorteilen der Rückdatierung zu profitieren. Zu diesen Vorteilen gehören niedrigere Prämiensätze oder steuerliche Vorteile durch ein geringeres Eintrittsalter in der Lebensversicherung oder ein früheres Einsetzen in die Gewinnbeteiligung. In der Krankenversicherung kann durch eine Rückdatierung eine Wartezeit verkürzt werden. In der Kfz-Versicherung sorgt die Rückdatierung in der Jahresmitte für die Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse.

Nicht jede Versicherungsgesellschaft bietet Rückdatierungen an. Darüber hinaus rechnet sich eine Rückdatierung nicht für jeden Versicherungsnehmer und Vertrag. Es wird empfohlen, die Vorteile mit den nachzuzahlenden Prämien gegenüberzustellen.

 

Rohüberschuss

Der Rohüberschuss ist im Versicherungsbereich ein Begriff aus dem Bereich der Überschussbeteiligung. Grundsätzlich handelt es sich bei der Überschussbeteiligung um die Beteiligung von Versicherungsnehmern an den Überschüssen der Versicherungsgesellschaft. Überschussbeteiligungen gibt es bei Lebensversicherungen, privaten Krankenversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Der Rohüberschuss ist dabei der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen ohne die Beitragsrückerstattungen an die Versicherungsnehmer.

 

Rohrbruch

Ein Rohrbruch gehört zu den klassischen Leitungswasserschäden. Bei einem Leitungswasserschaden tritt Wasser bestimmungswidrig aus einer Leitung aus, also an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle. Eine Rohrverstopfung oder ein Rohrbruch kann nicht nur an wasserführenden Leitungen im Gebäude auftreten, sondern auch außerhalb an Ableitungsrohren. Bei einem Rohrbruch muss für die Abwicklung über die Versicherung das Rohr nicht vollständig brechen. Ein Rohrbruch liegt beispielsweise auch dann vor, wenn durch Korrosion Risse im Rohr entstanden sind oder Wasser durch Löcher in der Leitung austritt. Ist jedoch nur eine Dichtung der Leitungsverbindung porös oder defekt, handelt es sich nicht um einen Rohrbruch.

Ein Schaden durch einen Rohrbruch kann entweder von der Haftpflichtversicherung, der Hausratversicherung oder der Gebäudeversicherung übernommen werden. Es kommt für die Schadensabwicklung darauf an, welche Ursachen oder Umstände zum Schaden geführt haben. Zusätzlich kommt es auch darauf an, ob grob fahrlässiges Verhalten mitversichert ist. Grob fahrlässig könnte beispielsweise gewertet werden, wenn in den Wintermonaten die Heizungen komplett abgestellt wurden und deshalb die Leitungen einfrieren und brechen. Derartige Fälle können aber durch eine Frostschadenversicherung abgesichert werden. Rohrbrüche aufgrund von normalen Abnutzungserscheinungen fallen in der Regel unter den Versicherungsschutz.

Die Wohngebäudeversicherung enthält häufig den Schutz gegen Leitungswasserschäden und übernimmt die Kosten für die Reparaturarbeiten am Haus und am Grundstück nach einem Rohrbruch. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung von Folgeschäden wie für die Instandsetzung der Bausubstanz. Hierunter fällt das Gebäude samt Keller, Zubehör, Nebengebäude oder Einbaumöbel. Je nach Vertrag und Tarif kommt auch die Erstattung von Mietausfällen in Betracht.

Bei einem Wasserrohrbruch kann die Hausratversicherung beschädigte Möbel, Elektrogeräte und persönliche Besitztümer im versicherten Objekt bis zur maximalen Versicherungssumme erstatten. Wurde ein Wasserschaden durch eine Rohrverstopfung selbst verursacht, kommt für die Übernahme des Schadens die private Haftpflichtversicherung in Betracht. Haftpflichtversicherungen decken häufig auch Schäden durch fahrlässiges Verhalten ab. Bei einem Rohrbruch ersetzt die Haftpflichtversicherung dann den Reparaturschaden am Haus, aber nicht den Hausrat.

Rohbauversicherung

Durch eine Rohbauversicherung kann ein Neubau in der Bauphase sowie die Baumaterialien gegen Gefahren wie Leitungswasser, Feuer, Sturm, Blitzschlag, Hagel, Explosionen und andere Risiken abgesichert werden. Häufig wird eine Rohbauversicherung aus mehreren Versicherungsbausteinen wie Feuerrohbauversicherung, Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung zusammengestellt. Bei der Rohbauversicherung wird die Bausumme als Versicherungssumme ausgewählt, um den gesamten Bau abzusichern. Die Rohbauversicherung endet mit Fertigstellung und Bezugsfertigkeit des versicherten Gebäudes. Häufig erfolgt eine Begrenzung auf eine Bauzeit von zwei Jahren.

Eine Rohbauversicherung deckt einen Großteil der Gefahren und Schäden ab, die an einem Gebäude in der Bauphase eintreten können. Hierzu gehören Schäden aus Feuer, Leitungswasser, Elementargefahren, Implosionen und Explosionen. Durch eine integrierte Bauherrenhaftpflichtversicherung werden auch Schadensersatzansprüche von Dritten abgesichert.

Bei der in der Rohbauversicherung integrierten Feuerrohbauversicherung wird der Rohbau nebst Baustelle gegen Blitzschlag, Explosion, Implosion, Flugzeugabstürze sowie allgemeine Brandursachen wie Kabelbrände, Kurzschlüsse und defekte Gasleitungen abgesichert. Hierunter fallen auch Folgeschäden durch Rauchentwicklung oder Löschwasser.

Eine integrierte Bauleistungsversicherung sichert unvorhersehbare Schadensereignisse aus Elementargefahren durch Hagel, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen und andere Naturgewalten ab. Zusätzlich besteht ein Schutz gegen Diebstahl, Vandalismus, Fahrlässigkeit, Glasbruch sowie Konstruktions- oder Materialfehler und unbekannte Eigenschaften des Baugrundstücks. Tritt ein Schaden auf, ersetzt die Rohbauversicherung die Kosten für Reparaturen oder Wiederbeschaffung.

Je nach Vertragskonstellation sollte bei der Rohbauversicherung geprüft werden, ob eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, die Aufgaben einer privaten Haftpflichtversicherung übernimmt. Die Kosten von Rohbauversicherungen orientieren sich an ihrem Umfang mit den gewählten Bausteinen und der Bausumme.

 

Risk Retention Group

RRG Risk Retention Groups wurden im Jahr 1986 von Unternehmen in den USA als Alternativen zu Haftpflichtversicherungen eingeführt. Risk Retention Groups treten als Genossenschaften auf und übernehmen die Aufgaben einer spezialisierten Haftpflichtversicherung.

Die Risk Retention Group wird nach staatlichen Gesetzen mit einer Satzung gegründet. Die Eigentümer der RRG sind in der Regel auch Versicherungsnehmer. Mitglieder werden können nur Organisationen und Personen, die ähnlichen Tätigkeiten nachgehen oder ähnliche Geschäfte verfolgen. Grundsätzlich sind alle Mitglieder den gleichen Haftungen ausgesetzt, die durch die Risk Retention Group abgesichert werden. Deshalb werden viele RRGs als firmeneigene Versicherungsgenossenschaften etabliert.

Synonyme - RRG
Risikozuschlag

Risikozuschläge stellen im Versicherungsbereich individuelle Zusatzkosten dar, die insbesondere bei gesundheitlichen Vorerkrankungen oder Vorbelastung berechnet werden. Eine Police kann bei Akzeptanz eines Risikozuschlags nur zu deutlich höheren Prämien abgeschlossen werden. Risikozuschläge werden in der PKV privaten Krankenversicherung, Zahnzusatzversicherung, Heilpraktikerversicherung, Krankenhauszusatzversicherung und Pflegezusatzversicherung berücksichtigt.

Vorerkrankungen können Versicherungsgesellschaften dazu veranlassen, Risikozuschläge zu berechnen. Bei der PKV werden beispielsweise bei chronischen Krankheiten Risikozuschläge berechnet, da durch diese das Risiko für die Versicherungsgesellschaft enorm ansteigt. Der Risikozuschlag wird als Aufschlag auf den normalen Beitrag berechnet. Durch diesen gleicht die Versicherungsgesellschaft das erhöhte Risiko durch die Vorerkrankung aus.

Damit Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit eines Risikozuschlags prüfen können, müssen vor Abschluss des Versicherungsvertrages häufig Gesundheitsfragen beantwortet werden. Gefragt wird insbesondere nach Erkrankungen und Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre. Bei schweren Vorerkrankungen können Versicherungsgesellschaften Leistungsausschlüsse vereinbaren. In diesem Fall sind bestimmte Leistungen in Zusammenhang mit den gesundheitlichen Problemen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Sind Risiken gar nicht kalkulierbar oder tragbar, werden Versicherungsanträge abgelehnt.

 

Risikoprüfung

Bei der Risikoprüfung handelt es sich im Versicherungsbereich um ein Verfahren, mit dem das Risiko eines Versicherungsvertrages bzw. Versicherungsnehmer eingeschätzt wird. Die Risikoprüfung wird vor Abschluss des Vertrages durchgeführt. Durch die Risikoprüfung soll festgestellt werden, ob ein Versicherungsnehmer oder ein Versicherungsvertrag nach den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) als versicherbar eingeschätzt werden kann oder ob im Gegensatz zum Normalrisiko ein erhöhtes Risiko vorliegt.

Bestehen im Ergebnis der Risikoprüfung keine wesentlichen Risiken gegenüber einem Normalfall, wird die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsantrag im Normaltarif annehmen. Bei erhöhten Risiken kann ein Versicherungsantrag mit einem Risikozuschlag auf die Prämien angenommen werden. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit der Vereinbarung von Leistungsausschlüssen für bestimmte Risiken. Ergibt die Risikoprüfung stark vom Normalfall abweichende Risikomerkmale, wird der Versicherungsantrag abgelehnt oder für eine bestimmte Zeit zurückgestellt.

Die Risikoprüfung ist für Versicherungszweige entscheidend, die im Gegensatz zu den gesetzlichen Trägern auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit wirken. Sie „müssen“ nicht jeden Versicherungsnehmer oder Versicherungsvertrag akzeptieren.

 

Risikomerkmale

Unter den Begriff der Risikomerkmale fallen im Versicherungsbereich bestimmte Gegebenheiten, die theoretisch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherungsfall eintritt, erhöhen könnten. Mit der Anzahl der Risikomerkmale sowie der durchschnittlichen Höhe für einen Schaden steigen dann auch die Prämien der entsprechenden Versicherung an. Es kann auch vorkommen, dass ein Versicherungsantrag abgelehnt wird, da das Risiko für einen Schaden zu hoch erscheint.

Risikomerkmale werden in subjektive und objektive Risikomerkmale unterteilt.

  • Subjektive Risikomerkmale
    Zu den subjektiven Risikomerkmalen gehören Merkmale von Personen, die durch Verhaltensweisen, Eigenschaften oder Fähigkeiten subjektiv beeinflusst werden können. Zu den subjektiven Risikomerkmalen gehören beispielsweise Verhaltensweisen, die die Gesundheit betreffen.

  • Objektive Risikomerkmale
    Objektive Risikomerkmale sind hingegen unabhängig vom menschlichen Verhalten. Hierzu gehören Eigenschaften von Sachen wie Typklassen oder Bauarten.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung zählen Alter und Wohnort zu den Risikomerkmalen. In der privaten Krankenversicherung gehören Krankheiten, körperliche Gebrechen oder eine bestimmte Lebensweise zu den Risikomerkmalen. Auch bei Lebensversicherungen werden Risikomerkmale wie Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen vor Abschluss eines Vertrages geprüft. Im Bereich der Gebäudesachversicherungen gehört die Lage des versicherten Objekts oder die Bauartklasse des Hauses zu den Risikomerkmalen.

 

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung wird abgeschlossen, um Hinterbliebene finanziell abzusichern. Sie zahlt eine fest vereinbarte Summe an Hinterbliebene aus, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Eine Risikolebensversicherung wird insbesondere dann empfohlen, wenn Familienangehörige auf das Einkommen von Versicherungsnehmern angewiesen sind oder eine Immobilienfinanzierung abbezahlt werden muss.

Risikolebensversicherungen gehören wie auch die Sterbegeldversicherungen zu den Todesfallversicherungen. Sie können finanzielle Lücken schließen, die bei Angehörigen durch den Tod des Versicherungsnehmers entstehen. Bei Immobilienkrediten kann eine Risikolebensversicherung die Tilgung des Darlehens absichern, damit Hinterbliebene beispielsweise nach dem Tod des Versicherungsnehmers aus wirtschaftlichen Gründen nicht das Eigenheim verkaufen müssen. Eine Risikolebensversicherung ist in diesen Fällen oft besser als Absicherung geeignet als eine Restschuldversicherung.

Ehepaare können sich in ihren Risikolebensversicherungen wechselseitig als Bezugsberechtigte eintragen lassen, damit eine gegenseitige Absicherung gewährleistet ist. Eine Bezugsberechtigung kann jederzeit geändert werden. Natürlich können Kinder oder andere Vertrauenspersonen ebenfalls als Bezugsberechtigte eingetragen werden.

Bei der Wahl der Versicherungssumme sollte darauf geachtet werden, dass damit der Familienunterhalt gesichert werden kann. Als Grundregel wird von einem vier- bis fünffachen Bruttojahresgehalt ausgegangen. Bei Absicherung einer Immobilienfinanzierung kann die offene Valuta, also die Restschuld, einen Anhaltspunkt bieten. Bei Verträgen mit Nachversicherungsgarantie kann die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung auch während der Versicherungsdauer geändert werden. Möglich ist auch die Vereinbarung einer konstanten Versicherungssumme, die dann auf jeden Fall im Todesfall ausgezahlt wird. Eine Alternative hierzu bildet die steigende Versicherungssumme, um Inflationen abzufedern. Hier steigt die Versicherungssumme dynamisch an, was sich jedoch auch auf die Beiträge auswirkt. Bei der Absicherung von Baufinanzierungen haben sich Verträge mit einer fallenden Versicherungssumme bewährt. Hier sinkt die Versicherungssumme annuitätisch bzw. linear fallend im Gleichklang mit der Restschuld. Die Prämien sinken ebenfalls mit der Zeit.

Risikolebensversicherungen werden mit individuellen Versicherungsdauern abgeschlossen. Hier sollte das eigene Alter sowie die Dauer der Immobilienfinanzierung in die Überlegungen mit einbezogen werden.  

Für die Prämien gilt, dass mit dem Steigen der Versicherungssumme auch die Beiträge ansteigen. Die Prämien werden unter Berücksichtigung der Versicherungssumme und der Vertragsdauer sowie persönlicher Merkmale in Bezug auf das Alter und den Gesundheitszustand im Bereich der klassischen Risikofaktoren berechnet.

Stirbt der Versicherungsnehmer, muss die Risikolebensversicherung unverzüglich informiert werden. Die Versicherungsgesellschaft benötigt für die Auszahlung den Versicherungsschein, die Sterbeurkunde oder den Totenschein. Die Auszahlung erfolgt dann auf das Konto des Bezugsberechtigten, der in der Police vermerkt ist. Durch die Auszahlung der Versicherungssumme können Einkommens- oder Erbschaftssteuern anfallen.

 

Risikoklassen

Risikoklassen werden in Versicherungen sowie bei Finanzprodukten gebildet. In der Anlageberatung werden bei Wertpapieren und anderen Produkten Einteilungen in Risikoklassen vorgenommen, um im Kundeninteresse Anlageempfehlungen auszusprechen.

Bei Risikoklassen gibt es kein einheitliches Schema für die Klassifizierung. Oft werden fünf Risikoklassen erstellt. Dabei steigert sich die Risikoneigung von konservativ und sicher bis hochspekulativ und ungewiss. Die Einteilung erfolgt ansteigend nach den größtmöglichen Verlusten. Bei Finanzanlagen werden Ausfallrisiken, Zinsänderungsrisiken, Inflationsrisiken, Wechselkursrisiken und Kursrisiken berücksichtigt. Alle Banken und Finanzberatungen können eine eigene Einteilung in Risikoklassen vornehmen, die jedoch angemessen und zweckmäßig ausfallen muss. Manchmal gibt es auch sechs oder sieben Risikoklassen.

Im versicherungstechnischen Bereich werden Risikoklassen insbesondere bei der Altersvorsorge verwendet. Bei der Auswahl der optimal passenden Altersvorsorge kommt es auf die jeweilige Risikomentalität an, die sich in der Risikoklasse widerspiegelt.

Die Risikoklasse 1 ist sicherheitsorientierten Versicherungsnehmern vorbehalten. Die Risikoklasse 2 gilt für konservativ eingestellte Versicherungsnehmer, die auf moderate Ertragschancen und mögliche Kursgewinne aus geringen Anteilen an Aktien setzen. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kapitalzuwachs und Verlustrisiken wird durch die Risikoklasse 3 dargestellt, während in der Risikoklasse 4 die Wachstumsorientierung den Fokus bildet. Hier können sowohl aus Aktien- und Rentenmärkten sowie durch Währungschancen Kapitalzuwächse stattfinden, als auch höhere Verluste durch Marktschwankungen erfahren werden. In die Risikoklasse 5 werden chancenorientierte Versicherungsnehmer fündig, die hohe Verlustrisiken eingehen, um von hohen Ertragserwartungen aus Aktien und Währungen zu profitieren.

 

Risikogeschäft

Das Risikogeschäft ist Geschäftskern von Versicherungsunternehmen. Ein Risikogeschäft basiert auf einem Transfer von Risiken des Versicherungsnehmers gegen eine Prämie auf das Versicherungsunternehmen. Die von der Versicherungsgesellschaft übernommenen Risiken werden zum Kollektiv zusammengefasst, gesichert und ausgeglichen.

Risikogeschäfte werden durch die Risikopolitik des Versicherungsunternehmens so gesteuert, dass das versicherungstechnische Risiko möglichst gering gehalten wird.

 

Risikofrüherkennungssystem

Ein Risikofrüherkennungssystem ist Bestandteil der Risikoidentifikation und damit Basis des Risikomanagements. Durch das Risikofrüherkennungssystem können potenzielle Risiken in einem konkreten Projekt ermittelt werden. Die Risiken werden ermittelt, aber noch nicht bewertet. Risiken werden als mögliche Verlustgefahren durch das Treffen von Entscheidungen von Risikofrüherkennungssystemen erkannt. Ein Risiko ist also ein unerwünschtes Ereignis, das ein negatives Abweichen vom Plan zur Folge haben kann.

Risikofrüherkennungssysteme haben die Aufgabe der Frühwarnung vor Risiken. Sie sollen das Bewusstsein für Risiken erhöhen und unkontrollierten Aktionismus verhindern.

 

Risikobewertung

Bei der Risikobewertung handelt es sich um die von einer Versicherungsgesellschaft vorgenommene Bewertung eines einzelnen Risikos oder des Gesamtrisikos, dem die Gesellschaft ausgesetzt ist. Die Risikobewertung gehört neben der Risikoerfassung, der Risikoidentifizierung, der Risikobewältigung und der Risikoüberwachung nach dem KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) zu den Aufgaben im Risikomanagement des Versicherungswesens. Eine Risikobewertung wird bei Versicherungen dem Versicherungsvertrag vorgeschaltet; also vorrangig ausgewertet. Die Versicherungsgesellschaft prüft zunächst auch für die Festlegung der Prämien das sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Risiko. Ein Risiko ist in diesem Fall der unvermeidbare, ungewisse und zufällige Eintritt eines bestimmten Schadensereignisses. Will eine Versicherungsgesellschaft nach Durchführung der Risikobewertung ein bestimmtes Risiko nicht übernehmen, so kann ein Risikoausschluss vereinbart werden.

Zum Aufgabenbereich des Risikocontrollings gehören die Planung, die Kontrolle und die Koordination von Risiken sowie die Information der Unternehmensführung. Die Risikoanalyse bildet die Basis für die Risikoplanung.

 

 

Synonyme - Risikocontrolling,Risikoidentifikation,Risikokalkulation
Risikoausschluss

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages werden häufig besondere Tatbestände als Risiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein Risikoausschluss bedeutet das Entnehmen festgelegter Risiken aus dem Versicherungsschutz. Tritt ein ausgeschlossenes Risiko ein, kann die Versicherungsgesellschaft nicht zum Ausgleich des Schadens herangezogen werden, sondern ist von der Leistungspflicht entbunden. Durch einen Risikoausschluss können Versicherungsgesellschaften ihr Angebot preislich regulieren und Schadensersatzhöhen kalkulieren.

Unterschieden wird zwischen einem primären Risikoausschluss und einem sekundären Risikoausschluss.

  • primärer Risikoausschluss
    Der primäre Risikoausschluss beinhaltet indirekte Begrenzungen eines Risikos, die sich aus dem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen ergeben.

  • sekundärer Risikoausschluss
    Beim sekundären Risikoausschluss wird ausdrücklich ein bestimmtes Risiko aus dem Versicherungsschutz entnommen.

Risikoausschlüsse gibt es bei allen Versicherungen wie Hausratversicherungen, Kfz-Versicherungen oder Krankenversicherungen. Zu den klassischen Risikoausschlüssen gehören beispielsweise Vorerkrankungen, gefährliche Hobbys, Baurisiken, Bußgelder sowie vorsätzlich verursachte oder durch höhere Gewalt entstandene Schäden.

 

Risikoausgleich

Der Risikoausgleich gehört zur Kernaufgabe von Versicherungsgesellschaften, bei dem der Eintritt eines Schadens durch ein individuelles Risiko von einem ein Kollektiv bzw. einem Zeitraum ausgeglichen wird. Unterschieden wird zwischen dem Risikoausgleich im Kollektiv sowie dem Risikoausgleich in der Zeit sowie in einem Raum.

  • Risikoausgleich im Kollektiv
    Beim Risikoausgleich im Kollektiv können die Leistungen für eingetretene Versicherungsfälle erbracht werden, da Prämien und Beiträge aller Versicherungsnehmer der Abdeckung dienen. Durch die komplette Risikogemeinschaft, also durch das Kollektiv und die Masse an versicherten Risiken, werden die verhältnismäßig wenigen Leistungsfälle ausgeglichen.

  • Risikoausgleich in der Zeit
    Von einem Risikoausgleich in der Zeit wird gesprochen, wenn sich eingetretene Versicherungsfälle mit der Zeit ausgleichen. Dies erfolgt durch Risikogewinne, die durch eine geringe Anzahl an Leistungen im Vergleich zu den Einnahmen aus Prämien entstehen.

  • Risikoausgleich im Raum
    Erfolgt der Ausgleich einzelner eingetretener Versicherungsfälle durch ein Kollektiv in einer bestimmten Region, findet der Risikoausgleich im Raum statt.

Der Risikoausgleich bewältigt das versicherungstechnische Risiko der Versicherungsgesellschaft. Ist ein Risikoausgleich für eine Versicherung nicht vollständig oder gar nicht möglich, können Risiken durch Rückversicherungen reduziert werden.

 

Risikoarten

Im Bereich der Versicherungen handelt es sich bei einem Risiko um die Gefahr, die durch einen Versicherungsvertrag gegen Zahlung von Prämien übernommen wird. Ein Versicherungsrisiko ist die vertragliche Übernahme eines signifikanten Risikos vom Versicherungsnehmer. Vereinbart wird, dass dem Versicherungsnehmer eine Entschädigung geleistet wird, wenn das versicherte Risiko eintritt.

Die versicherbaren Risikoarten sind dabei vielfältig. Risiken, die im Wesentlichen auf dem bewussten Verhalten von Menschen basieren, sind nicht versicherbar. Hierbei handelt es sich beispielsweise um wirtschaftliche Erfolge eines Unternehmens, vorsätzliches Verhalten oder Marktpreisrisiken. Versicherbare Risiken werden in Risikoarten unterteilt, die jedoch keine exakten Grenzen vorweisen.

Unter diese Risikoarten fallen biometrische Risiken wie Pflegebedürftigkeit, Erwerbsunfähigkeit, vorzeitiger Tod oder Langlebigkeit. Diese Risiken betreffen das Leben sowie den Lebensunterhalt und werden durch Lebensversicherungen abgedeckt. Rechtsschutzversicherungen oder Krankenversicherungen sichern hingegen Kostenrisiken ab, was beispielsweise für Krankheitskosten oder Gerichtskosten gilt. Schadensrisiken fallen in den Bereich der Schadensversicherungen wie Hausratversicherungen, Wohngebäudeversicherungen oder Unfallversicherungen, die Schäden nach einem Unfall, Feuer oder Diebstahl abwickeln. Letztendlich werden Haftungsrisiken durch die vielen verschiedenen Arten der Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Nach der Unterscheidung zwischen den Risikoarten gliedern sich Versicherungsarten, Versicherungssparten oder Versicherungszweige und Zweiggruppen auf.

 

Risikoappetit

Der Risikoappetit drückt die Bereitschaft von einer Institution oder einer Person aus, Risiken einzugehen. Der auch „Risk Appetite“ oder „Risikolust“ genannte Risikoappetit gibt Auskunft darüber, welche Arten von Risiken in welchem Umfang oder Ausmaß für die Erreichung eines geschäftlichen oder privaten Ziels eingegangen werden. Banken drücken im Rahmen eines Risk Appetite Statements aus, in welchem Umfang sie bereit sind, Risiken einzugehen. Die Leistung von Institutionen hängen eng mit dem Verständnis des eigenen Risikoappetits zusammen.

 

Synonyme - Risk Appetite
Risiko

Wenn im Versicherungsbereich von einem Risiko gesprochen wird, ist damit regelmäßig die Möglichkeit eines Bedarfs gemeint. Durch einen Versicherungsvertrag und die Zahlung von Prämien wird die Versicherungsgesellschaft zur Übernahme des versicherten Risikos verpflichtet. Ein Versicherungsschutz kann sich auf einzelne Wagnisse, Gefahren sowie Risiken beschränken oder aber auch Allgefahren absichern.

Das Risiko fällt unter die Möglichkeit, dass ein negatives Ereignis eintritt oder eine negative Entwicklung erwartet werden kann. Ob und wann dies eintritt kann jedoch nicht vorhergesagt werden. Im Gegenzug fällt die Möglichkeit, dass ein positives Ereignis auftritt oder eine entsprechende Entwicklung stattfindet, unter den Begriff der Chance. Gibt es aktuell kein potenzielles Risiko, fällt dies unter den Begriff der Sicherheit.

Betrifft ein Risiko die finanzielle Position von Unternehmen oder Personen, so wird vom Finanzrisiko gesprochen. Finanzrisiken spielen eine übergeordnete Rolle an allen Versicherungs- und Finanzmärkten. Das Versicherungsrisiko ist hingegen der Kern des jeweiligen Versicherungsvertrages, wonach ein Risiko im Rahmen eines Risikotransfers von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird. Über den als versichertes Risiko bezeichneten Gegenstand der Versicherung wird als Risiko häufig auch das jeweils versicherte Objekt in der Sachversicherung, die versicherte Person in der Personenversicherung oder die versicherte Gefahr als Risiko bezeichnet.

 

Riester-Rente

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine Form der privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Wer regelmäßig einen bestimmten Anteil von seinem Einkommen in die Riester-Rente einzahlt, der bekommt dafür Zulagen vom Staat und profitiert von Steuervorteilen. Im Alter wird eine lebenslange Riester-Rente ausgezahlt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Förderung im Wohn-Riester zu nutzen, um eine Immobilienfinanzierung schneller abzubezahlen.

Generell wird die Riester-Rente Familien mit geringerem Einkommen, kinderlosen Geringverdienern, Arbeitslosen und Gutverdienern empfohlen. Hier sollte auf die Ausschöpfung der staatlichen Zulagen geachtet werden, um von einer möglichst hohen Förderquote profitieren zu können. So müssen beispielsweise Familien mit eher geringem Einkommen weniger einzahlen, bekommen jedoch die gleichen Zulagen wie Gutverdiener. Gutverdiener können die Riester-Rente hingegen nutzen, um durch die Steuervorteile ihre Steuerlast zu senken.

Die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen werden bei der Riester-Rente zum Renteneintritt garantiert. Jeder Sparer bekommt eine jährliche Zulage von 175,00 €. Für jedes Kind gibt es eine zusätzliche Kinderzulage von bis zu 300,00 € pro Kind. Für den Erhalt der vollen Zulagen müssen Mindestbeiträge von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Jahreseinkommens eingezahlt werden. Die Riester-Rente kann aktuell mit 62 Jahren ausgezahlt werden und unterliegt der Versteuerung. Die Beiträge können jedoch in der Ansparphase steuerlich abgesetzt werden.

Anspruch auf die Riester-Förderung haben alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Riester-Rente wird in verschiedenen Riester-Formen unterschieden, wobei die Riester-Anlageformen immer gleich bleiben. Hierzu gehören klassische Riester-Rentenversicherungen, Riester-Fondspolicen, Riester-Fondssparpläne, Riester-Banksparpläne und Wohn-Riester. Je nach Form wird die klassische Riester-Rente als lebenslange Rente, als voller Betrag, als Tilgung einer Restschuld für Wohneigentum oder aber bis zu 30 % als Einmalzahlung und den Rest als Rente ausgezahlt.

 

Rezeptpflicht

Die Rezeptpflicht ist ein wesentliches Merkmal von einem Arzneimittel und bestimmt, ob es von einem Arzt verschrieben werden muss oder aber frei in der Apotheke erworben werden kann. Die Rezeptpflicht wird deshalb auch Verschreibungspflicht genannt. Der Rezeptpflicht unterliegende Arzneimittel dürfen nur gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts abgegeben werden. Die Rezeptpflicht soll so vor Nebenwirkungen durch die Anwendung von Arzneimitteln schützen. Des Weiteren soll der Missbrauch von Arzneimitteln vermieden werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel, wobei Zuzahlungen möglich sind. Grundsätzlich zahlen Versicherte für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel 10 % des Verkaufspreises als Zuzahlung; mindestens jedoch 5,00 € und höchstens 10,00 €. Die Zuzahlung darf nie mehr als die tatsächlichen Kosten der Arznei betragen. Diese Regelung gilt auch für Online-Apotheken. Kinder unter 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit. Für Kinder können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente unter Umständen von der Krankenkasse übernommen werden.

Bei den Zuzahlungen zu Arzneimitteln mit Rezeptpflicht wird eine Belastungsgrenze berücksichtigt, bis zu der Zuzahlungen geleistet werden müssen. Wird diese Belastungsgrenze von aktuell 2 % vom Bruttoeinkommen (1 % bei chronisch Kranken) erreicht, entfallen weitere Zuzahlungen. Das Erreichen der Belastungsgrenze wird von der Krankenkasse auf Antrag bescheinigt. Rezeptfreie Arzneimittel werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Regelungen können bei der privaten Krankenversicherung abweichen.

 

Synonyme - Verschreibungspflicht
Revolvierende Deckung

Bei der revolvierenden Deckung handelt es sich um eine Sammeldeckung für die Absicherung von Ausfall- oder Ausfuhrrisiken aus Lieferungen und Leistungen von Versicherungsnehmern an gleiche Kunden. Bei Festlegung eines Kreditlimits für den Kunden gilt der Forderungsbestand bis zur vereinbarten Versicherungssumme als abgesichert. Bei Vereinbarung einer Pauschaldeckung steht der Forderungsbetrag bis zur Antragsgrenze in revolvierender Deckung unter Schutz.

 

Rettungspflicht

Im versicherungstechnischen Bereich handelt es sich bei der Rettungspflicht um die Pflicht von Versicherungsnehmern, alle ihnen zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um einen Schaden ganz abzuwenden oder aber um diesen möglichst gering zu halten. Versicherungsnehmer sollten sich nicht automatisch auf den Versicherungsschutz verlassen, sondern generell so handeln, als würde keine Absicherung vorliegen. Grundsätzlich gilt bei der Rettungspflicht, dass der Personenschutz vor dem Schutz von Sachen steht.

Die Rettungspflicht gehört zu den Obliegenheiten von Versicherungsnehmern und entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Kommen Versicherungsnehmer ihren Obliegenheiten nicht nach, können Versicherungsgesellschaften ihre Leistung verweigern. Versicherungen sind daran interessiert, Schäden für versicherte Risiken so gering wie möglich zu halten. Die Obliegenheit der Rettungspflicht löst in ihrer Erfüllung Rettungskosten aus, die von der Versicherungsgesellschaft ersetzt werden.

In der Schadenversicherung müssen Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens ihrer Rettungspflicht nachkommen, um Schäden abzuwenden oder zu mindern. Hierzu gehören alle Maßnahmen, die Versicherungsnehmer auch ergreifen würden, wenn sie den Schaden selbst auszugleichen hätten. Dies beinhaltet zum Beispiel das Alarmieren der Feuerwehr, Löschversuche oder die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei in Fällen von Diebstahl.

In der Kfz-Versicherung beinhaltet die Rettungspflicht die Pflicht von Versicherungsnehmern, bei Verkehrsunfällen die Schäden so gering wie möglich zu halten. Zu den Maßnahmen gehört das Versorgen von Verletzten oder Absichern des Unfallortes.

 

Synonyme - § 82 I VVG
Rettungskosten

Bei den Rettungskosten kann es sich einerseits um die durch eine Rettung entstandenen Kosten handeln und andererseits um die Kosten, die Versicherungsnehmern durch die Minderung bzw. Abwendung eines Schadens entstandenen Kosten.

Schadenminderungspflicht

Versicherungsnehmer sind in nahezu allen Fällen verpflichtet, Schäden – sofern möglich – abzuwenden oder zu mindern. Die Schadenabwendungspflicht und Schadenminderungspflicht fällt in die Obliegenheiten, die durch Versicherungsnehmer zu erfüllen sind. Versicherungsnehmer müssen Weisungen der Versicherungsgesellschaft zur Schadensminderung befolgen.

Schadenminderungskosten

Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Abwendung oder Minderung eines Schadens entstehen, werden Schadenminderungskosten genannt. Diese  müssen Versicherungsnehmern unabhängig vom Erfolg einer Schadenminderung erstattet werden, sofern diese den Umständen entsprechend als angemessen erscheinen. Geregelt wird der Aufwendungsersatz für die Rettungskosten in § 83 VVG.

Rettungskosten

Andere Rettungskosten können bei einem Unfall, Notfall oder Vorfall entstehen. Gemeint sind hier die Rettungskosten für Notdiensteinsätze, Krankenhausaufenthalte, Pannenhilfe oder Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall. Hierunter fallen Ausgaben für den Aufwand zur ordnungsgemäßen Rettung der eigenen oder von fremden Personen. Die Rettungskosten richten sich dann nach Umfang und Schwere des Unfalls oder Vorfalls. Rettungskosten werden je nach Einzelfall berechnet. Rettungskosten werden in der Regel von der Versicherung erstattet. Je nach Tarif und Versicherung kommt eine anteilige Erstattung in Betracht.
Eine Rettungspflicht besteht insbesondere im Bereich der Krankenversicherung und Unfallversicherung. In Notfällen müssen diese Versicherungen die Rettungskosten übernehmen.

 

Synonyme - Schadenabwendungskosten, Schadenminderungspflicht, Schadenabwendungspflicht, Schadenminderungskosten
Retrospektives Deckungskapital

In der Versicherungsmathematik bezeichnet das Deckungskapital einen Wert, der einem Versicherungsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt im Versicherungsverlauf zugeordnet wird. Diese Wertzuordnung ist weder objektiv, noch eindeutig bestimmt. Aus unterschiedlichen Annahmen und Sichtweisen können sich verschiedene Werte ergeben, die jedoch alle unter den Begriff des Deckungskapitals fallen können. Deckungskapital bedeutet also nur, was der jeweilige Wert bedeuten soll. Eine konkrete Bestimmung von einem Wert beinhaltet das Deckungskapital zu diesem Zeitpunkt nicht.

Versicherungsverträge wurden schon früher während des Versicherungsverlaufs bewertet, um den Umfang notwendiger Kapitalanlagen zur Deckung der aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen bestimmen zu können. Die Bewertung erfolgte also zur Sicherung der Einhaltung von Verpflichtungen. Der Wert der notwendigen – nicht tatsächlich vorhandenen – Kapitalanlagen wurde Deckungskapital genannt. Unterschieden wird zwischen dem prospektiven Deckungskapital und dem retrospektiven Deckungskapital.

Beim prospektiven Deckungskapital findet die Vertragsbewertung mit Blick auf die Zukunft statt. Vor dem Hintergrund der zukünftigen Vertragsabwicklung erfolgt die Bewertung der Differenz zwischen Leistungen, Kosten und zukünftigen Zahlungsausgängen zu zukünftigen Beiträgen und Zahlungseingängen. Vergangene Zahlungen aus dem Vertrag spielen beim prospektiven Deckungskapital keine Rolle. 

Das retrospektive Deckungskapital stammt aus der Bewertung eines Vertrages, bei der auch die in der Vergangenheit erfolgten Zahlungsströme Berücksichtigung finden. Das retrospektive Deckungskapital beschreibt, wie viel Versicherungsnehmer oder Versicherer mehr bezahlt haben, als sie erhalten haben. Das retrospektive Deckungskapital gewährt eine Vergangenheitssicht, beschreibt aber nicht den wirtschaftlichen Wert eines Versicherungsvertrages.

Retrospektive Deckungsformen

Retrospektive Deckungsformen kommen in Rückversicherungen vor, die dem Zedenten einen rückwirkenden Rückversicherungsschutz bieten. Zedenten erhalten dabei Schutz vor Risiken durch bereits bei Abschluss des Vertrages angefallene Schäden. Retrospektive Deckungsformen werden in Versicherungsverträgen mit mittelfristigen und langfristigen Abwicklungsdauern sowie hohem Risikokapital verwendet.

Gebildet werden retrospektive Deckungsformen durch Einmalverträge mit endgültigen Versicherungskonditionen, deren Laufzeiten sich nach der Abwicklungsdauer der Schäden richten. Die Prämie der Rückversicherung wird als Einmalbetrag entrichtet. Zedent und Rückversicherung verhandeln die Konditionen für jede Deckung gesondert aus. Im Gegensatz zur Finanzrückversicherung nutzen retrospektive Deckungsformen den Grundsatz eines vollen Risikotransfers. Retrospektive Deckungsformen können eine unmittelbare Kapitalentlastung erreichen, weshalb sie bevorzugt im Risikomanagement und Kapitalmanagement zur Unterstützung von Versicherungsunternehmen eingesetzt werden.

 

Restwert

Im Rechnungswesen ist der Restwert der Wert von einem Vermögensgegenstand nach dem Ablauf seiner Nutzungsdauer. Der Restwert wird in vielen wirtschaftlichen Bereichen benötigt, wobei besonders häufig Fahrzeuge und die Abwicklung von Unfallschäden durch Kfz-Versicherer betroffen sind.

Beim Restwertleasing eines Kraftfahrzeuges verbleibt nach Ende des Leasingvertrages ein kalkulierter Restwert übrig, der dem zukünftigen Verkehrswert des Fahrzeugs entspricht. Der Leasingnehmer bezahlt also einen Teil der Anschaffungskosten des Kraftfahrzeugs und dessen Finanzierung. Nach Ende des Leasingvertrages verbleibt ein Restwert, mit dem unterschiedlich verfahren werden kann.

In der Kfz-Versicherung handelt es sich beim Restwert und dem Wert eines Fahrzeuges, das einen Schaden bzw. Unfall erlitten hat. Der Restwert ist für die Feststellung des Schadens von Bedeutung, wenn ein Totalschaden vorliegt. Ein Totalschaden besteht, wenn das defekte Fahrzeug aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht nicht mehr reparaturfähig ist. Bei Kfz-Versicherungen ist der Restwert dann der Veräußerungswert des beschädigten Fahrzeugs, der unter normalen Bedingungen erzielt werden kann. In der Regel kann nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts als Ersatz verlangt werden.

Die Restwertermittlung findet durch Sachverständige statt. Sachverständige schätzen den Restwert nach marktüblichen Gesichtspunkten.

 

Restschuldversicherung

Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich um eine besondere Form der Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit einem Kredit, einem Darlehen oder einer Finanzierung. Die Restschuldversicherung übernimmt bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall die Rückzahlung eines Kredits, weshalb sie nahezu immer im Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft abgeschlossen wird. Die deshalb auch Restkreditversicherung oder Kreditlebensversicherung genannte Restschuldversicherung dient der Absicherung von Kreditnehmern bzw. Hinterbliebenen für den Fall von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod. Kreditgebern wird durch die Restschuldversicherung eine zusätzliche Sicherheit verliehen, die an die kreditierende Bank abgetreten wird.

Kommt es während der Kreditlaufzeit bei Vorliegen einer Restschuldversicherung zu Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder einen Todesfall, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die noch offene Restschuld. Dies geschieht beim Todesfall in einer kompletten Tilgungssumme und bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit durch Übernahme der fälligen Raten. Restschuldversicherungen werden häufig in Gruppenversicherungsverträgen abgeschlossen.

 

Reserverisiko

Beim Reserverisiko handelt es sich im Versicherungsbereich um ein Risiko, das sich aus den Komponenten des Auszahlungsrisikos und Reservierungsrisikos zusammensetzt. Es handelt sich um das aus der Unsicherheit über zukünftige Auszahlungshöhen (Reservierungsrisiko) und zukünftige Auszahlungszeitpunkte (Auszahlungsrisiko) der noch ausstehenden Schadenszahlungen resultierende Risiko.

Das Reservierungsrisiko bezeichnet die Abweichung endgültiger Schäden vom Erwartungswert bzw. das geschätzte Risiko, dass die Rückstellungen zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus bereits angefallenen Schäden nicht ausreichen.

Das Reserverisiko ist demnach ein versicherungstechnisches Risiko im Bereich der Schadenversicherungen und Unfallversicherungen. Das auch loss reserve risk genannte Reserverisiko beinhaltet das Risiko, dass die für schon eingetretene Schadenfälle gestellten Reserven für die Erfüllung der hieraus in Zukunft resultierenden Zahlungen nicht ausreichen.

 

Synonyme - loss reserve risk
Reproduktionsrate

Bei der Reproduktionsrate handelt es sich um einen Begriff aus der Demografie für die Einschätzung des Bevölkerungswachstums, der Epidemiologie für die Einschätzung der Ausbreitung von Krankheitserregern und der Biologie als Maß der Reproduktion.

Die Nettoreproduktionsrate gilt als Maß der Demografie, das beispielsweise angibt, wie viele Töchter von einem neugeborenen Mädchen im Durchschnitt während ihres Lebens zur Welt gebracht werden könnten, wenn alle aktuellen Geburten- und Sterbefaktoren bis zum Ende der fruchtbaren Phase weiterhin in dieser Form gelten würden.

In jüngster Vergangenheit wurde der Begriff der Reproduktionsrate jedoch insbesondere im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie verwendet. Hier sagt die Reproduktionsrate aus, wie viele Menschen von einem infizierten Menschen durchschnittlich angesteckt werden. Je niedriger der Wert dieser Reproduktionsrate ausfällt, desto weniger Menschen werden infiziert. Liegt die Reproduktionsrate bei einem Wert über 1, dann steckt ein infizierter Mensch im Durchschnitt mehr als einen anderen Menschen an. Dadurch erhöht sich also die Anzahl der Neuinfektionen. Liegt die Reproduktionsrate jedoch unter 1, dann wird statistisch betrachtet weniger als ein Mensch angesteckt.

Bei der Berechnung von Reproduktionsraten werden mehrere komplexe Methoden angewandt.

 

Synonyme - Reproduktionsziffer
Repräsentantenhaftung

Bei der Repräsentantenhaftung handelt es sich um das Haftungsverhältnis von Versicherungsnehmern für ihre Repräsentanten. Das Verhalten von Repräsentanten wird Versicherungsnehmern dabei so zu gerechnet, als hätten sie selbst so gehandelt. Haben Repräsentanten also einen Schaden herbeigeführt, eine Obliegenheit verletzt oder eine wichtige Handlung unterlassen, so kann der repräsentierte Versicherungsnehmer dafür in die Haftung genommen werden. Durch das Verhalten von Repräsentanten kann ein Versicherungsnehmer sogar den Versicherungsschutz verlieren.

Bei vielen Versicherungsverträgen kommen auch Familienangehörige, Angestellte oder Dritte mit den versicherten Gegenständen in Berührung oder in die Benutzung. Führen Dritte einen Schaden herbei oder verletzen auferlegte Obliegenheiten, muss unter Berücksichtigung der Repräsentantenhaftung geprüft werden, ob der Versicherungsnehmer für den Schaden einzustehen hat.

Zu den Repräsentanten gehören beispielsweise Menschen, die im Geschäftsbereich mit dem versicherten Risiko vertretungsweise an die Stelle des jeweiligen Versicherungsnehmers auftreten. Repräsentanten sind häufig befugt, selbstständig in einem gewissen Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln.

 

Reparaturkostenversicherung

Die Reparaturkostenversicherung fällt in der Regel in den Bereich der Kfz-Versicherungen. Eine Reparaturkostenversicherung übernimmt die Arbeitskosten und vollen oder anteiligen Materialkosten im Falle einer Reparatur. Die Reparaturkostenversicherung soll vor hohen Reparaturkosten schützen und das versicherte Fahrzeug stets einsatzbereit halten. Die Versicherung kann sich für private Fahrzeugführer, Käufer und Händler empfehlen. 

Zu Werbezwecken wird die Reparaturkostenversicherung gerne „Krankenversicherung für das Auto“ oder „Gebrauchtwagengarantie“ genannt. Beide Begriffe enthalten den Schutz vor teuren Reparaturen an einem Fahrzeug. Gegen feste Beiträge werden alle anfallenden Werkstattkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstattet.

Als Ergänzung zur Kfz-Versicherung kann die Reparaturkostenversicherung auch für Verkäufer von Fahrzeugen Sinn machen, da sie Fahrzeuge aufwerten und besser am Markt etablieren kann. Auf der anderen Seite stehen Fahrzeugkäufer bei Vorhandensein der Versicherung auf der sicheren Seite, um sich bei Fahrzeugen vor Schäden und Mängeln an Gebrauchtwagen zu schützen. Dies insbesondere dann, wenn bei dem Fahrzeug die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren bereits verstrichen ist.

Durch die Reparaturkostenversicherung sind Kfz-Fahrer und Halter nicht an die gesetzliche Gewährleistung gebunden. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt Reparaturkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Je nach Tarif und Variante kann bei der Reparaturkostenversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Häufig wird diese nach Fahrleistung gestaffelt und beschränkt sich lediglich auf die Materialkosten.

Eine Reparaturkostenversicherung übernimmt die Reparaturen am versicherten Fahrzeug und zwar unabhängig davon, wann die Mängel oder Defekte entstanden sind. Ersetzt werden die Lohnkosten und Materialkosten, wobei hier Arbeitszeitrichtwerte und unverbindliche Preisempfehlungen berücksichtigt werden müssen. Kommt es durch die Reparatur zu einer Wertverbesserung des Fahrzeuges, tragen Versicherungsnehmer die Differenz als Eigenanteil. Der Abschluss einer Reparaturkostenversicherung wird in der Regel von Fahrzeugkriterien wie Nutzung, Alter, Laufleistung, Zylinderanzahl und Motorisierung abhängig gemacht.

Wurde eine Reparaturkostenversicherung abgeschlossen, muss die Versicherung vor Beauftragung einer Reparaturwerkstatt informiert werden. Diese erteilt dann eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung und Schadenfreigabe.

 

Rentenzuschlag

Einen Rentenzuschlag erhalten Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie nach Erreichen der für ihren Geburtsjahrgang gültigen Regelaltersgrenze darauf verzichten, ihren Anspruch auf Altersrente geltend zu machen. Der Rentenzuschlag wird in der Rentenformel durch einen höheren Zugangsfaktor ausgedrückt. Bei Altersrenten beträgt der Zugangsfaktor im Normalfall 1,0 und wird für jeden Monat, für den von der Beanspruchung der Rente abgesehen wird, um 0,005 erhöht. Hieraus ergibt sich ein Rentenzuschlag von 0,5 % pro Monat oder aber 6 %, wenn der Rentenbeginn um ein Jahr verschoben wird.

Zuschlag zur Grundrente

Der Begriff des Rentenzuschlages wird jedoch auch häufig vor dem Hintergrund der Grundrente genannt. Die Grundrente wurde am 01.01.2021 eingeführt, um Menschen zu unterstützen, die lange gearbeitet und dabei eher unterdurchschnittlich verdient haben. Genau genommen handelt es sich bei der Grundrente jedoch nicht um eine eigenständige Leistung, sondern um einen Zuschlag zur Rente.

Die Grundrente setzt voraus, dass mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen. Die Berechtigung hängt des Weiteren von dem Einkommen aus dem Erwerbsleben ab, das zwischen einer Untergrenze und einer Obergrenze liegen muss. Die Höhe des Rentenzuschlages aus der Grundrente bemisst sich zusätzlich nach den Einkünften. Alleinstehende Rentnerinnen und Rentner erhalten den vollen Zuschlag, wenn ihr monatliches Einkommen unter 1250 € liegt. Bei Paaren dürfen die Einkünfte 1950 € nicht überschreiben. Höhere Einkommen werden auf den Rentenzuschlag der Grundrente angerechnet.

Der maximale Rentenzuschlag bei der Grundrente liegt bei etwa 418 €. Die Grundrente muss nicht gesondert beantragt werden, sondern erfolgt automatisch durch die Prüfung der Rentenversicherungsträger. Anspruchsberechtigte können auch Nachzahlungen erhalten.

 

Rentenwert

Der Rentenwert ist ein zentraler Begriff in der deutschen Rentenversicherung und bezieht sich auf die Höhe der monatlichen Rente, die ein Versicherter im Rentenalter erhält. Er ist somit ein wichtiger Faktor für die finanzielle Absicherung im Alter und spielt auch bei der Berechnung der Rentenhöhe eine entscheidende Rolle.

Ab dem 01. 07. 2023 wurde ein bundesweit gültiger Betrag von 37,60 Euro festgesetzt. Dieser Wert wird jährlich angepasst und orientiert sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland.

Um den Rentenwert zu berechnen, werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem die Beitragszahlungen des Versicherten, die Anzahl der Beitragsjahre, die Höhe der Beiträge sowie die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Auch die Rentenformel, die sich aus dem Versicherungsverlauf und dem aktuellen Rentenwert zusammensetzt, spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung der individuellen Rentenhöhe.

Was sollte man über den Rentenwert wissen?

  1. Der Rentenwert steigt nicht automatisch mit der Inflationt, sondern ist an die Lohnentwicklung gekoppelt ist. Das bedeutet, dass die Renten nicht automatisch an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Allerdings gibt es eine sogenannte Rentenanpassungsformel, die sicherstellt, dass die Renten auch in Zeiten niedriger Lohnentwicklung nicht sinken.
  2. Der Rentenwert ist nicht für alle Rentenarten gleich ist. So gibt es beispielsweise bei der Altersrente, der Erwerbsminderungsrente und der Hinterbliebenenrente unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Auch die Höhe der Beiträge, die ein Versicherter während seines Erwerbslebens gezahlt hat, spielt eine Rolle bei der Berechnung der individuellen Rente.
  3. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die sogenannte Rentenformel, die sich aus dem Versicherungsverlauf und dem aktuellen Rentenwert zusammensetzt. Diese Formel berücksichtigt neben den Beitragszahlungen auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder der Arbeitslosigkeit. Sie soll sicherstellen, dass auch Versicherte, die aufgrund von Erziehungs- oder Pflegezeiten weniger Beiträge gezahlt haben, im Alter eine angemessene Rente erhalten.

Es kann festgehalten werden, dass der Wert der Altersbezüge einen fundamentalen Baustein im System der Alterssicherung in Deutschland darstellt und entscheidend für die Festlegung der monatlichen Altersbezüge ist. Seine jährliche Anpassung richtet sich nach der Entwicklung der Gehälter im Land. Zur Ermittlung der spezifischen Höhe der Altersbezüge werden mehrere Aspekte wie die Höhe der einbezahlten Beiträge, die Dauer der Einzahlungszeit und die zugrundeliegende Berechnungsformel herangezogen. Es ist von Bedeutung, zu verstehen, dass eine automatische Anpassung des Rentenwerts an die Teuerungsrate nicht gegeben ist und dass für unterschiedliche Typen von Rentenbezügen verschiedene Berechnungsmethoden Anwendung finden.

Rentenwahlrecht

Das Rentenwahlrecht ist ein Begriff aus dem Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherungen. Wird in einem Versicherungsvertrag das Rentenwahlrecht vereinbart, können Versicherungsnehmer anstelle der einmaligen Kapitalzahlung am Versicherungsende die Auszahlung in Form einer regelmäßigen Rente wählen. Statt dieser Einmalzahlung können Versicherungsnehmer von ihrem Rentenwahlrecht Gebrauch machen und die Auszahlung einer lebenslänglichen Rente verlangen.

Rentenversicherungsträger

Rentenversicherungsträger in Deutschland sind öffentlich-rechtliche Institutionen, die die gesetzliche Rentenversicherung durchführen. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherstellung der Altersvorsorge, aber sie sind auch zuständig für die Rehabilitation und Teilhabe von Rentenversicherten.

Die Deutsche Rentenversicherung – Kernstück der Alterssicherung
Die Deutsche Rentenversicherung repräsentiert den größten und bekanntesten Rentenversicherungsträger in Deutschland. Sie gliedert sich in verschiedene regionale Träger und die Bundesebene. Zu den regionalen Trägern gehören beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung Nord, Süd, Rheinland-Pfalz und viele andere. Sie alle zusammen sichern das Einkommen von Millionen von Rentnern und Rentnerinnen. Die Besonderheit der Deutschen Rentenversicherung liegt in ihrer flächendeckenden Präsenz und der breiten Palette an Leistungen. Neben der Altersrente kümmert sie sich auch um die Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Waisenrente sowie um Maßnahmen zur Rehabilitation.

Die berufsständischen Versorgungswerke
Eine weitere wichtige Säule sind die berufsständischen Versorgungswerke. Diese sind speziell für bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte, eingerichtet. Sie funktionieren ähnlich wie die Deutsche Rentenversicherung, sind jedoch ausschließlich für ihre Mitglieder zuständig.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Ein etwas anderer Rentenversicherungsträger ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sie kümmert sich um Personen, die in diesen Bereichen tätig sind, und bietet eine spezielle Absicherung, die den besonderen Anforderungen dieser Berufsgruppen Rechnung trägt. Die SVLFG bietet nicht nur Rentenversicherungsleistungen, sondern ist auch für die Kranken- und Unfallversicherung ihrer Mitglieder zuständig. Dieser integrierte Ansatz sorgt für eine umfassende Absicherung der in der Landwirtschaft, im Forstbereich und im Gartenbau Tätigen.

Unterscheidungskriterien der Rentenversicherungsträger
Es gibt verschiedene Aspekte, anhand derer sich die Rentenversicherungsträger unterscheiden lassen. Dazu gehören:

  • Zielgruppe
    Während die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer absichert, fokussieren sich berufsständische Versorgungswerke und die SVLFG auf spezifische Berufsgruppen.
  • Leistungsspektrum
    Obwohl alle Träger grundlegende Rentenleistungen anbieten, gibt es Unterschiede in den Details und Zusatzleistungen.
  • Beitragssätze
    Je nach Träger und Zielgruppe können die Beitragssätze variieren.
  • Rehabilitationsangebote
    Auch im Bereich der Rehabilitation gibt es zwischen den Trägern Unterschiede, sowohl was die Angebote als auch die Zugangsbedingungen betrifft.