Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung sichert den Hausrat gegen Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder ausgetretenes Leitungswasser entstehen können. Zum Hausrat gehören alle Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsgüter und Wertsachen, die sich in der Wohnung oder dem Haus befinden und zur Lebensführung sowie Hauswirtschaft benötigt und verwendet werden.

Der Abschluss einer Hausratversicherung wird immer dann als sinnvoll erachtet, wenn ein Versicherungsnehmer nicht in der Lage wäre, den kompletten Verlust seines Hausrates selbst wieder auszugleichen. Dies gilt insbesondere bei einer wertvollen Einrichtung und dem Vorhandensein von zahlreichen Wertsachen.

Welche Schäden von der Hausratversicherung in welchem Umfang übernommen werden, wird in den Versicherungsbedingungen geregelt. Zwar unterscheiden sich die Tarife von Gesellschaft zu Gesellschaft, aber grundsätzlich gelten folgende Regelungen:

  • Der Versicherungsort ist eine private Wohnung oder ein Haus, in dem der Versicherungsnehmer dauerhaft wohnt. Hierzu gehören auch Terrassen, Kellerräume, Anbauten und privat genutzte Garagen oder Räume in näherer Umgebung.

Nicht zum Versicherungsort gehören jedoch Räume mit einem separaten Eingang, die ausnahmslos beruflich oder gewerblich genutzt werden. Eine beruflich genutzte Garage oder Werkstatt fällt nicht unter den Schutz der Hausratversicherung. Ein in Haus oder Wohnung befindliches Arbeitszimmer kann hingegen abgesichert werden.

Der versicherte Hausrat muss sich auch nicht immer im eigenen zu Hause befinden. Wird beispielsweise im Urlaub ein versicherter Wertgegenstand gestohlen, kann die Hausratversicherung auch diesen Schaden ersetzen. Häufig werden die Regelungen für Reisen auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Für den Fall, dass die Kinder der Familie eine eigene Wohnung haben und sich im Moment in einer Ausbildung oder in einem freiwilligen Jahr befinden, kann auch in diesen Fällen und für deren Hausrat die eigene Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung greifen.

  • Unter den Basisschutz der Hausratversicherung fallen Schadensereignisse aus den Bereichen Brand und Blitzschlag. Bei Blitzschäden deckt die Versicherung auch die daraus resultierenden Schäden aus Überspannungen, Explosionen der Implosionen ab. Des Weiteren tritt die Hausratversicherung auch bei Einbruchdiebstahl oder versuchtem Einbruchdiebstahl sowie bei Vandalismus ein. Kommt der Hausrat aufgrund des Austritts von Leitungswasser zu Schaden, so können auch diese Schäden über die Hausratversicherung abgewickelt werden. Auch Naturgefahren wie Hagel oder Sturm sind mitversichert.
  • Unter den Schutz der Hausratversicherung fällt der Hausrat, zu dem beispielsweise Möbel, Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgegenstände, Elektrogeräte und Kleidungsstücke gehören. Auch geliehene Gegenstände und Sachen fallen unter den Versicherungsschutz. Eine Einbauküche fällt dann unter den versicherten Hausrat, wenn der Versicherungsnehmer selbst die Küche eingebaut, gekauft und dafür bezahlt hat. Gleiches gilt für Bodenbeläge, die der Versicherungsnehmer als Mieter in die versicherte Wohnung eingebracht hat. Je nach Gesellschaft und Tarif können auch Markisen, Gartenmöbel und privat genutzte Antennen im Außenbereich als Hausrat versichert werden.
  • Im Falle eines Schadens erstattet die Hausratversicherung den versicherten Hausrat zum Neuwert. Dies vor dem Hintergrund, dass beispielsweise eine beschädigte Couch, die schon einige Jahre alt ist, wieder neu angeschafft werden muss. Wertsachen werden hingegen nur bis zu einer gewissen Obergrenze erstattet. Häufig beläuft sich diese Grenze auf 20 % bis 25 % der vereinbarten Versicherungssumme.

Über die Erstattung zum Neuwert hinaus trägt die Hausratversicherung auch Folgekosten, die durch den Schadensfall entstanden sind. Hierzu zählen je nach Tarif Reparaturkosten, Bewachungskosten, Aufräumkosten oder Kosten für die Unterbringung, wenn die versicherten Räumlichkeiten aufgrund des Schadensereignisses nicht sofort wieder genutzt werden können. Hierfür gilt oft eine zeitliche Begrenzung.

Ausgezahlt werden die Beträge abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.

  • Nicht erstattet werden Schäden, bei denen Gegenstände des Hausrats ohne Anlass heruntergefallen oder einfach kaputt gegangen sind. Auch Diebstähle außerhalb der Wohnung, die ohne Gewaltanwendung durchgeführt wurden, fallen nicht immer unter den Versicherungsschutz. Schäden durch innere Unruhen, Kernenergie und Krieg werden von der Hausratversicherung ausgeschlossen. Bei Fahrrädern, die außerhalb des Versicherungsortes gestohlen werden, muss die Hausratversicherung nicht zwingend zur Leistung verpflichtet sein. Hier bedarf es mitunter eines kostenpflichtigen Versicherungszusatzes oder einer separaten Fahrradversicherung.

Weitere zusätzliche Bausteine einer Hausratversicherung decken Schmor- und Sengschäden durch Hitze und Feuer sowie Wasserschäden durch Aquarien oder Reinigungsarbeiten ab. Erweitert werden kann eine Hausratversicherung auch durch die Absicherung von Elementarschäden. Elementarschäden entstehen durch Erdbeben, Hochwasser oder Überschwemmungen. Zusätzliche Bausteine erhöhen die jeweilige Prämie.

Empfohlen wird, beim Abschluss einer Hausratversicherung darauf zu achten, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert wird. Falls Türen offen gelassen werden oder Kerzen kurzfristig unbeaufsichtigt brennen, kann dies im Schadensfall als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Durch den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit im Versicherungsvertrag werden auch solche Schäden mitversichert. Letztendlich soll eine Hausratversicherung auf die individuellen Lebensumstände zugeschnitten abgeschlossen werden, da diese Versicherung vor einem potenziellen finanziellen Ruin schützen soll.