Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Sturm

Im Versicherungswesen sind Sturm, Sturmschaden, Sturmversicherung und Sturmzone wichtige Begriffe, die eng miteinander verbunden sind. Sie beziehen sich alle auf die möglichen Auswirkungen von Stürmen auf Versicherungsverträge und die damit verbundenen Versicherungsleistungen.

Von einem Sturm wird bei einem starken Wind mit Geschwindigkeiten von mindestens 10,8 m/s, 74,9 km/h oder aber Stufe 9 der Beaufortskala gesprochen. Ab Stufe 10 ist von einem schweren Sturm und ab Stufe 11 von einem orkanartigen Sturm die Rede. Versicherungstechnisch werden Regionen in verschiedene Sturmzonen eingeteilt. Sturmversicherungen berücksichtigen diese regionalen Sturmzonen bei der Beitragskalkulation.

Durch einen Sturm kommt es häufig zu einem Sturmschaden an Dächern, Fahrzeugen und Hausrat. Je nach Situation und Schaden kommen als Sturmversicherung die Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung oder Kaskoversicherung in Betracht. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden an Haus, Nebengebäude, Carport oder Garage, sofern ein Sturmschaden nachgewiesen werden kann. Ein ergänzender Baustein im Bereich der Elementarversicherung kann vor Naturkatastrophen wie Starkregen, Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutschen und Erdbeben absichern.

Sturmschäden in Gärten sind in der Regel ebenfalls über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Sturmschäden durch umstürzende Bäume werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen und zwar unabhängig davon, wem der Baum gehört. Am Auto ist für Sturmschäden die Teilkaskoversicherung zuständig. Teilkaskoversicherungen treten ab Windstärke 8 in die Leistung ein. Vollkaskoversicherungen sichern auch Sturmschäden bei geringeren Windstärken ab.

Generell gibt es keine eigenständige Sturmversicherung. Für Schäden am eigenen Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Einrichtungs- und Wertgegenstände innerhalb der Wohnung oder des Hauses fallen in den Bereich der Hausratversicherung. Bei Sturmschäden am Auto tritt die Kaskoversicherung in die Leistung ein. Kommen Dritte oder fremdes Eigentum bei einem Sturm auf dem eigenen Grundstück oder durch eigene Gegenstände wie Dachziegel oder Äste zu Schaden, leistet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für Sturmschäden.

Synonyme: Sturmschaden, Sturmversicherung, Sturmzone