Risiko-Sachversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Versicherungsschutz für den Hausrat bietet die Hausratversicherung

Um im Ernstfall, bspw. nach einem alles verzehrenden Wohnungsbrand, nicht vor dem „Nichts“ zu stehen, gibt es die Hausratversicherung. Eine Hausratversicherung ersetzt den Schaden, wenn etwa das gesamte Mobiliar durch einen Brand zerstört wurde oder bei einem Einbruch Fernseher, Computer und Hi-Fi-Geräte entwendet wurden. Zwar ersetzt die Hausratversicherung nicht den ideellen Schaden, den wir durch den Verlust von liebgewonnenen Erinnerungsstücken erleiden können; aber der tatsächliche Wert des Hausrats kann durch die Hausratversicherung abgesichert werden.

Besonders wichtig ist eine Hausratversicherung für Mieter, da diese vor dem Totalverlust des gesamten Besitzes schützen kann. Brennt die Wohnung oder das Haus zum Beispiel vollständig aus, würden Mieter von heute auf morgen mit nichts mehr dastehen. Vermieter sind in diesen Fällen nicht in der Pflicht. Die Hausratversicherung schützt das Eigentum der Mieter; nicht des Vermieters. Bei einem Brand würde die Hausratversicherung also den Mietern den Gegenwert des Mobiliars und der Einrichtungsgegenstände in der gemieteten Wohnung ersetzen, was einen Neustart ermöglicht. Sofern die Wohnung nach einem Brand nicht bewohnbar ist, kann eine Hausratversicherung in einem gewissen Umfang auch die Kosten für eine Übergangslösung wie etwa ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung übernehmen.

 

Je wertvoller Mobiliar und Einrichtung – desto sinnvoller die Hausratversicherung

Wurde jedoch lediglich ein WG-Zimmer angemietet, sollte über den Abschluss einer Hausratversicherung nachgedacht werden. Sinnvoll ist dabei eine überschlägige Berechnung, wie viel das Mobiliar und die Einrichtungsgegenstände im Zimmer wert sind. Die Frage ist, ob der finanzielle Spielraum es zulässt, einen kompletten Verlust durch Brand oder Einbruch abzufangen. Ist dies nicht der Fall, macht eine Hausratversicherung durchaus Sinn. Dies, zumal junge Menschen und Studenten in einem WG-Zimmer auch häufig auf Technik wie Computer oder Laptops zugreifen. Werden solche Gegenstände bei einem Einbruch entwendet, kommt die Hausratversicherung für ein neues Gerät auf.

Ähnlich verhält es sich in Bezug auf eine Zweitwohnung. Für einen zweiten Wohnsitz gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nicht automatisch mit. Für den Zweitwohnsitz müsste eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Auch hier kann es sinnvoll sein, die sich innerhalb der zweiten Wohnung befindlichen Werte zu überschlagen und zu entscheiden, ob eine Hausratversicherung Sinn macht.

Bei Eigentümern kann eine Hausratversicherung für den eigenen Wohnraum nur empfohlen werden. Während eine Wohngebäudeversicherung zum Beispiel bei einem Wasserschaden für Schäden an Böden oder Wänden aufkommt, ersetzt die Hausratversicherung beschädigte Technik und Einrichtungsgegenstände. Während also die Wohngebäude das unbewegliche Eigentum (fest mit dem Gebäude verbunden) unter Schutz stellt, ersetzt die Hausratversicherung die Schäden an den beweglichen Gegenständen innerhalb der Wohnung oder des Hauses.

 

Leistungen einer Hausratversicherung

Hausratversicherungen können sich in ihrem Leistungsrepertoire stark unterscheiden. Allerdings gibt es einen gewissen Standard, der von allen Versicherungsgesellschaften abgedeckt werden kann. Hierzu zählen beispielsweise Sachschäden aufgrund von:

  • Feuer, Brand und Blitzschlag
  • Explosionen, Implosionen
  • Absturz und Anprall von Luftfahrzeugen
  • Leitungswasser
  • sonstige Frost- und Bruchschäden
  • Sturm, Hagel
  • Einbruchdiebstahl, Raub
  • Vandalismus

Bei Auswahl und Abschluss einer Hausratversicherung sollte jedoch auch immer geprüft werden, welche Schäden durch die Versicherung nicht abgedeckt werden. Auch wenn es hierbei häufig auf die jeweilige Versicherungsgesellschaft ankommt, zählen hierzu häufig:

  • Überspannungsschäden an elektronischen Geräten (Beispiel: Blitzschlag, der einen Kurzschluss am Fernseher auslöst und diesen beschädigt)
  • Grobe Fahrlässigkeit (Beispiel: Gestohlene Gegenstände werden nicht ersetzt, sofern der Versicherungsnehmer bei Abwesenheit Türen und Fenster geöffnet hatte)
  • Höhere Gewalt (Beispiel: Schäden durch Kriege, innere Unruhen, Atomunfälle sowie Elementarschäden durch Überschwemmungen)

Die richtige Hausratversicherung auswählen

Auch wenn bereits eine Hausratversicherung vorhanden ist, kann sich ein regelmäßiger Blick auf neue Versicherungsangebote lohnen. Je nach Marktlage variieren auch Tarife, Konditionen und Preise.

Beim Vergleich von Hausratversicherungen sollte darauf geachtet werden, welche Schäden vom Versicherungsschutz umfasst sind und welche Leistungen ausgeklammert werden. Einen Sonderfall nehmen bei der Hausratversicherung Wertsachen ein. Standardpolicen versichern Wertsachen nur bis zu einem bestimmten Betrag. Bei Bargeld, das nicht in einem Tresor aufbewahrt wird, werden Schäden häufig nur bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000,00 € ersetzt. Andere Wertsachen werden zu bestimmten Prozentsätzen bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgesichert.

Auch wenn die Preisunterschiede bei den verschiedenen Angeboten deutlich ausfallen, sollte eine Versicherung generell nicht nur aus finanziellen Aspekten gewählt werden. „Billig“ bedeutet nicht immer „gut“. Es geht schließlich darum, einen hohen Schutz durch eine Vielfalt an Leistungen zu akzeptablen Konditionen auszuwählen. Die Hausratversicherung sollte darüber hinaus dem Alltag des Versicherungsnehmers entsprechen. Handelt es sich zum Beispiel beim Versicherungsnehmer um einen begeisterten Radfahrer, sollte darauf geachtet werden, dass das Fahrrad auch über die Hausratversicherung abgesichert wird. Viele Gesellschaften versichern Fahrräder mit, sofern sie im abgeschlossenen Keller oder der Garage aufbewahrt werden. Hier sollte unbedingt das Kleingedruckte beachtet werden. Fällt der Schutz für das Rad zu gering aus, kann eine Zusatzversicherung die Sicherheit erhöhen, was sich häufig bei wertvollen E-Bikes oder Pedelecs anbietet.

 

Absicherung gegen Elementarschäden

Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat vielen Menschen vor Augen geführt, wie hilflos wir alle Naturgewalten ausgesetzt sein können. Ein Großteil der Flutopfer war nicht gegen Elementarschäden, wozu auch Überschwemmungen und Überflutungen gehören, abgesichert. Eine Absicherung gegen Elementarschäden gehört zu den Sonderfällen, die über eine Zusatzpolice versichert werden müssen. Über die normale Hausratversicherung sind keine Elementarschäden wie

abgesichert. Einen Schutz gegen diese Elementarschäden kann nur durch eine Zusatzversicherung, den sogenannten Elementarschutz-Baustein, erzielt werden. Die Elementarschadenversicherung springt nicht nur bei Naturkatastrophen ein, sondern gleicht auch kleinere Schäden aus. Wenn zum Beispiel der Keller wegen plötzlichen Wetterlagen vollläuft, übernimmt die Versicherung die entstandenen Schäden. Bei schleichenden Schadensereignissen – etwa bei steigendem Grundwasser – kann auch eine Elementarschadenversicherung nichts ausrichten.

Eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Elementarschadenversicherung spielen Wohnraum und Versicherungsort. Befinden sich Haus oder Wohnung innerhalb einer Risikozone (ZÜRS-Zone aus dem Zornierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen), verlangen Versicherungsgesellschaften oft eine hohe Selbstbeteiligung. In einigen Regionen und Gebieten verweigern Versicherungsgesellschaften sogar den Elementarschutz gänzlich, da es in der Vergangenheit schon so oft zu Schäden gekommen ist, dass zukünftige Schäden aller Wahrscheinlichkeit nach eintreten werden. Den Gesellschaften ist in diesen Fällen schlicht das Risiko zu hoch.

 

Versicherungssummen und Unterversicherungsverzicht

Ein Unterversicherungsverzicht hängt mit der vereinbarten Versicherungssumme zusammen. Wurde die Versicherungssumme vor dem Hintergrund des Werts des Mobiliars und der Einrichtungsgegenstände zu niedrig gewählt, wird von einer Unterversicherung gesprochen. Übersteigt der Wert der Besitztümer die Versicherungssumme, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Schäden ohne Unterversicherungsverzicht nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz.

Durch einen Unterversicherungsverzicht wird aber durch die Versicherungsgesellschaft ein Pauschalbetrag pro Quadratmeter als Versicherungssumme festgelegt. Viele Gesellschaften wählen hierfür einen Pauschalbetrag in Höhe von 650,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche, was bei einer 100 qm großen Wohnung einer Versicherungssumme von 65.000,00 € entspricht. Im Falle eines Totalschadens erhalten Versicherungsnehmer dann auch 65.000,00 € - nicht mehr und nicht weniger. Einige Versicherungsgesellschaften bieten zusätzlich prozentuale Puffer für spätere Anschaffungen an.

Hier muss wiederum geprüft werden, wie viele Gegenstände mit welchem Wert versichert werden sollen. Die Pauschallösung mit Unterversicherungsverzicht bietet sich auch dann an, wenn in Zukunft die Versicherung nicht regelmäßig aufgrund von neuen Anschaffungen auf ihre Aktualität überprüft werden soll.

 

Achtung bei Fahrlässigkeit

Einige Versicherungsgesellschaften lehnen Entschädigungsleistungen ab, wenn Versicherungsnehmer fahrlässig gehandelt haben. Zu den Klassikern unter den fahrlässigen Handlungen gehören angelehnte Fenster, vergessene Töpfe auf dem Herd oder das Einschlafen trotz brennenden Kerzen. In älteren Verträgen wurde die Schadensübernahme wegen Fahrlässigkeit häufig ausgeschlossen. Jüngere Verträge gehen mittlerweile dazu über, diese „Missgeschicke“ mit zu versichern. Auch deshalb kann sich eine Überprüfung der vorhandenen Hausratversicherung und ein entsprechender Vergleich lohnen.

 

Steuerliche Berücksichtigung der Hausratversicherung

Eine steuerliche Berücksichtigung der Hausratversicherung kann nur dann angestrebt werden, wenn sich im versicherten Haushalt ein vom Finanzamt anerkanntes Arbeitszimmer befindet. In diesen Fällen können die Prämien für die Hausratversicherung anteilig (nur für das Arbeitszimmer) bei den Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei den Versicherungsnehmern um Selbstständige oder Angestellte im Homeoffice handelt.

 

Kosten einer Hausratversicherung

Viele Versicherungsnehmer bezahlen zu viel Geld für ihre Versicherungen und könnten ihren Aufwand für Versicherungen erheblich reduzieren. Die Stiftung Warentest geht davon aus, dass es eine vernünftige Hausratversicherung für eine Wohnung mit ca. 100 Quadratmetern Wohnfläche schon ab einem Betrag in Höhe von 57,00 € im Jahr gibt.

Natürlich kommt es immer darauf an, ob der Basisschutz reicht oder ob Zusatzleistungen erforderlich sind. Des Weiteren kommt es auf den Wohnort bzw. den Versicherungsort an, der ebenfalls Einfluss auf die Kosten hat. In der Stadt kosten Hausratversicherungen nahezu immer mehr als auf dem Land. Einkalkuliert wird von den Versicherungsgesellschaften zum Beispiel das Einbruchsrisiko. Je nach Risikozone zahlen Versicherungsnehmer entsprechend mehr oder weniger für ihre Hausratversicherung. Auch zwischen den Städten gibt es wegen der abweichenden Verbrechensquoten naturgemäß Unterschiede.