Wie eine Kapitallebensversicherung steuerlich behandelt wird, hängt vor allem davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde und welche Leistung ausgezahlt wird. Besonders wichtig ist die Grenze zum 1. Januar 2005: Für ältere Verträge gelten teilweise noch die früheren steuerlichen Regelungen, während bei später abgeschlossenen Verträgen grundsätzlich der erzielte Unterschiedsbetrag zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen maßgeblich ist.
Auch bei neueren Verträgen muss jedoch nicht automatisch der gesamte Ertrag versteuert werden. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist bei einer Kapitalauszahlung nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags steuerlich anzusetzen. Bei einer Kündigung, einer Todesfallleistung oder einem Altvertrag können wiederum andere Regeln gelten.
Wie wird die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung versteuert?
Bei Kapitallebensversicherungen mit Sparanteil, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, gehört im Erlebensfall grundsätzlich der Unterschied zwischen der ausgezahlten Versicherungsleistung und der Summe der darauf entrichteten Beiträge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Versteuert wird damit grundsätzlich nicht die gesamte Auszahlung, sondern der mit dem Vertrag erzielte Unterschiedsbetrag.
Wurden beispielsweise insgesamt 80.000 Euro an Beiträgen für die maßgebliche Versicherungsleistung gezahlt und beträgt die Auszahlung 110.000 Euro, ergibt sich grundsätzlich ein Unterschiedsbetrag von 30.000 Euro. Wie viel davon tatsächlich steuerlich angesetzt wird und welcher Steuersatz zur Anwendung kommt, hängt von den weiteren Voraussetzungen ab.
Was bedeutet die 12/62-Regel?
Für bestimmte Kapitallebensversicherungen sieht § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG eine günstigere Besteuerung vor. Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden, wird grundsätzlich nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags angesetzt, wenn der Vertrag bei Auszahlung mindestens zwölf Jahre bestanden hat und die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen ausgezahlt wird. Bei bestimmten Kapitallebensversicherungen müssen außerdem die gesetzlichen Anforderungen an die vereinbarte Todesfallleistung erfüllt sein.
Bei Verträgen, die vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden, gilt grundsätzlich ebenfalls die Mindestvertragsdauer von zwölf Jahren, die maßgebliche Altersgrenze liegt jedoch noch bei 60 Jahren.
Die häufig verwendete Bezeichnung „12/62-Regel“ darf nicht so verstanden werden, dass die Hälfte der gesamten Auszahlung steuerfrei wäre. Begünstigt ist der Unterschiedsbetrag. Beträgt dieser beispielsweise 30.000 Euro und sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, werden grundsätzlich 15.000 Euro steuerlich angesetzt. Dieser Betrag unterliegt im Rahmen der Veranlagung dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Welche Steuern werden zunächst von der Versicherung einbehalten?
Bei steuerpflichtigen Leistungen aus entsprechenden Lebensversicherungen kann zunächst Kapitalertragsteuer einbehalten werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die endgültige Steuerbelastung in jedem Fall pauschal 25 Prozent des steuerlich begünstigten Ertrags beträgt. Sind die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung erfüllt, wird die endgültige Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ermittelt. Deshalb sollte zwischen dem Steuerabzug durch das Versicherungsunternehmen und der endgültigen Einkommensteuer unterschieden werden. Gerade bei Anwendung der 12/62-Regel kann eine Einkommensteuererklärung erforderlich sein, damit die begünstigte Besteuerung berücksichtigt wird.
Wie werden Kapitallebensversicherungen vor 2005 besteuert?
Für Kapitallebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gelten grundsätzlich weiterhin die damaligen steuerlichen Vorschriften. Unter den Voraussetzungen des alten Rechts können Erträge aus der Kapitalauszahlung steuerfrei bleiben. Ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, hängt vom konkreten Altvertrag ab.
Gerade deshalb können die steuerlichen Bedingungen einen erheblichen Teil des wirtschaftlichen Wertes eines älteren Vertrages ausmachen. Eine bestehende Kapitallebensversicherung sollte nicht allein deshalb gekündigt werden, weil vergleichbare Neuverträge heute weniger attraktiv erscheinen. Welche weiteren Folgen eine vorzeitige Vertragsbeendigung haben kann, erläutern wir unter Kapitallebensversicherung kündigen?.
Was passiert steuerlich bei einer Kündigung?
Auch beim Rückkauf einer nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherung ist grundsätzlich der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und den darauf entrichteten Beiträgen steuerlich relevant. Eine vorzeitige Kündigung kann jedoch dazu führen, dass die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung nicht erfüllt werden – beispielsweise weil die erforderliche Vertragsdauer oder Altersgrenze noch nicht erreicht wurde. Bei einem Altvertrag können durch eine vorzeitige Beendigung ebenfalls steuerliche Vorteile betroffen sein. Vor einer Kündigung sollten deshalb Rückkaufswert, Garantien und steuerliche Folgen gemeinsam betrachtet werden.
Wie wird eine Todesfallleistung besteuert?
Stirbt die versicherte Person und wird die vereinbarte Todesfallleistung ausgezahlt, ist diese nicht mit einer Auszahlung im Erlebensfall oder einem Rückkauf gleichzusetzen. Die Todesfallleistung fällt grundsätzlich nicht unter die Besteuerung des Unterschiedsbetrags nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.
Davon zu unterscheiden ist die Erbschaftsteuer. Ob eine Todesfallleistung erbschaftsteuerlich relevant wird, hängt unter anderem davon ab, wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter ist und wie der Vertrag gestaltet wurde. Eine einkommensteuerlich nicht nach § 20 EStG erfasste Todesfallleistung ist deshalb nicht automatisch in jeder Hinsicht „steuerfrei“.
Sind Beiträge zur Kapitallebensversicherung steuerlich absetzbar?
Beiträge zu heute neu abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen können grundsätzlich nicht als Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Bei bestimmten Altverträgen können dagegen noch die früheren Vorschriften über den Sonderausgabenabzug gelten. Ob daraus tatsächlich ein steuerlicher Abzug entsteht, hängt von den Voraussetzungen des jeweiligen Vertrages und der persönlichen steuerlichen Situation ab.
Damit unterscheidet sich die Kapitallebensversicherung beispielsweise von der Basisrente, deren Beiträge innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden können. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung allein sagt allerdings noch nichts darüber aus, welche Form der Altersvorsorge wirtschaftlich besser zur persönlichen Situation passt.
Was gilt bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung?
Auch bei fondsgebundenen Lebensversicherungen wird bei einer Kapitalauszahlung grundsätzlich der Unterschied zwischen Versicherungsleistung und den darauf entrichteten Beiträgen betrachtet. Zusätzlich sieht § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG eine besondere Regelung vor: Soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt, sind 15 Prozent dieses Unterschiedsbetrags steuerfrei.
Diese Regelung darf nicht unmittelbar mit der Teilfreistellung eines Investmentfonds in einem normalen Wertpapierdepot gleichgesetzt werden. Versicherung und Direktanlage unterliegen unterschiedlichen Besteuerungssystemen. Wer beide Anlageformen vergleichen möchte, sollte deshalb nicht lediglich einzelne Steuersätze oder Freistellungsprozentsätze gegenüberstellen.
Kapitallebensversicherung und Steuern: Was ist bei einem Altvertrag wichtig?
Bei bestehenden Kapitallebensversicherungen kann die steuerliche Behandlung ein wichtiger Bestandteil des Vertragswertes sein. Das gilt insbesondere für Verträge, die noch unter die Regelungen vor 2005 fallen oder für spätere Verträge, die sich der für eine begünstigte Auszahlung erforderlichen Laufzeit und Altersgrenze nähern.
Eine steuerlich günstige Auszahlung macht einen Vertrag allerdings nicht automatisch wirtschaftlich attraktiv. Ebenso wenig sollte ein Vertrag allein wegen vermeintlicher Steuervorteile fortgeführt werden. Garantierte Ablaufleistung, noch zu zahlende Beiträge, Kosten, Todesfallschutz, verbleibende Laufzeit und mögliche Alternativen gehören ebenfalls in den Vergleich.
Einen grundsätzlichen Überblick über Funktionsweise, Kosten, Garantien und Alternativen bietet unsere Seite zur Kapitallebensversicherung.
Stand: Oktober 2026
