Begriff | Definition |
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Private Altersvorsorge | Nach allgemeinen Prognosen ist davon auszugehen, dass das Rentenniveau in Deutschland weiter sinkt. Wer im Alter nicht auf die gewohnte Lebensqualität verzichten möchte, kann durch eine private Altersvorsorge eine entstehende Rentenlücke reduzieren. Der Staat hat einige Möglichkeiten geschaffen, durch private Rentenvorsorge gegen die Altersarmut anzukämpfen. Als private Altersvorsorge wird die Anlage von Kapital zum Zweck der Bildung eines ausreichenden Einkommens im Alter definiert. Zu den geläufigen Möglichkeiten der Geldanlage gehören beispielsweise Fonds, Aktien, Sparpläne, Versicherungen und Immobilien. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden durch staatliche Zuschüsse oder steuerliche Vorteile die bAV betriebliche Altersvorsorge und die Rürup- bzw. Riester-Rente gefördert. Eine private Altersvorsorge basiert auf einer langfristigen Vermögensbildung, die durch verschiedene Anlagestrategien an die individuellen Lebensverhältnisse und Berufssituationen angepasst werden kann. Versicherungen bieten bei den Produkten zur privaten Altersvorsorge Kapital-Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Riester-Verträge, Rürup-Verträge und fondsgebundene Rentenversicherungen an. Nahezu alle Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge basieren auf dem Kapitaldeckungsverfahren, bei dem angespartes Kapital nebst Zinsen dem Kunden zustehen. Häufig sind Verträge mit einem Wahlrecht gekoppelt, damit Kunden zwischen Kapitalauszahlung oder lebenslanger Rente wählen können.
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