Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Gesetzliche Rente

Die deutsche Gesetzliche Rente, auch als gesetzliche Alterssicherung oder gesetzliche Rentenversicherung bezeichnet, ist ein staatliches System der Altersvorsorge in Deutschland. Sie ist Teil des Sozialversicherungssystems und dient dazu, den Lebensstandard im Alter zu sichern und vor Altersarmut zu schützen.

Die gesetzliche Rente wurde im Jahr 1889 eingeführt und ist seitdem kontinuierlich weiterentwickelt worden. Sie basiert auf dem Prinzip der Solidarität, d.h. die Beiträge der Erwerbstätigen werden verwendet, um die Renten der aktuellen Rentner zu finanzieren. Dieses Umlageverfahren unterscheidet die gesetzliche Rente von anderen Formen der Altersvorsorge, wie z.B. der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge, bei denen individuell angespartes Kapital zur Finanzierung der Rente verwendet wird.

Die gesetzliche Rente ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland verpflichtend und gilt als eine der wichtigsten Säulen der Altersvorsorge. Sie umfasst verschiedene Leistungen, die im Rentenversicherungsgesetz (SGB VI) geregelt sind. Dazu gehören die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente, die Hinterbliebenenrente sowie verschiedene Rehabilitations- und Teilhabeleistungen.

Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich in erster Linie nach der Beitragszahlungsdauer und der Höhe der Beiträge, die während des Erwerbslebens in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Auch weitere Faktoren wie z.B. das durchschnittliche Einkommen und die Anzahl der Versicherungsjahre spielen eine Rolle. Die gesetzliche Rente ist somit eine sogenannte beitragsbezogene Rente, bei der die Höhe der Rente von den eingezahlten Beiträgen abhängt.

Um die gesetzliche Rente auch in Zukunft finanzieren zu können, werden die Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber regelmäßig angepasst. Zudem gibt es verschiedene politische Maßnahmen, um das Rentensystem langfristig zu stabilisieren und an die demografische Entwicklung anzupassen. Dazu gehören z.B. die Anhebung des Renteneintrittsalters, die Einführung der sogenannten Nachhaltigkeitsrücklage und die Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge.

Die gesetzliche Rente ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge, jedoch alleine oft nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Daher ist es ratsam, zusätzlich privat oder betrieblich für das Alter vorzusorgen. Hierbei können staatliche Förderungen, wie z.B. die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge, in Anspruch genommen werden.

Der Anspruch auf die gesetzliche Rente kann während der Berufsausbildung, während der Ausübung eines Berufes, durch die Erziehung von Kindern, durch die Pflege von Angehörigen und auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit erworben werden. Ausgezahlt wird die gesetzliche Rente dann beispielsweise im Alter, bei Verlust der Erwerbsfähigkeit oder bei Tod eines Versicherten. Neben der Rentenzahlung übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung auch die Hälfte der Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.

Die Höhe der gesetzlichen Rente wird mittels Rentenformel errechnet, nach der die vier Faktoren Entgeltpunkte, regulärer oder vorzeitiger Rentenbeginn, Rentenart und Rentenwert berücksichtigt werden müssen. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt jährlich Renteninformationen, die eine Hochrechnung auf Grundlage der bisherigen Einzahlungen für die Altersrente enthält.

Ausschlaggebend, ab wann die gesetzliche Altersrente ausgezahlt wird, ist das Renteneintrittsalter.