FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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Gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie dient vor allem der finanziellen Absicherung im Alter, kann aber auch bei Erwerbsminderung oder nach dem Tod eines Versicherten als Hinterbliebenenrente gezahlt werden. Wie hoch eine gesetzliche Rente ausfällt, hängt insbesondere vom individuellen Versicherungsverlauf, den während des Erwerbslebens erworbenen Entgeltpunkten und der jeweiligen Rentenart ab.

Finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung überwiegend im Umlageverfahren. Die laufenden Beitragseinnahmen werden im Wesentlichen zur Finanzierung der laufenden Rentenausgaben verwendet. Hinzu kommen Mittel des Bundes.

Wer kann eine gesetzliche Rente erhalten?

Ob ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente besteht, hängt von der jeweiligen Rentenart ab. Neben bestimmten Altersgrenzen müssen insbesondere die dafür erforderlichen Wartezeiten und gegebenenfalls weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Pflichtversichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Auch Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich unter bestimmten Voraussetzungen jedoch von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Darüber hinaus unterliegen bestimmte Gruppen von Selbstständigen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Andere Selbstständige können sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen freiwillig versichern oder eine Versicherungspflicht auf Antrag begründen.

Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?

Die gesetzliche Rente wird nicht einfach anhand der Anzahl der Beitragsjahre oder des Durchschnittseinkommens der letzten 45 Jahre berechnet. Maßgeblich sind die während des gesamten Versicherungslebens erworbenen rentenrechtlichen Ansprüche.

Eine zentrale Rolle spielen dabei die Entgeltpunkte. Wer in einem Kalenderjahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten erzielt und entsprechende Beiträge zahlt, erhält grundsätzlich einen Entgeltpunkt. Bei einem höheren oder niedrigeren versicherten Einkommen entstehen entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte.

Für die Berechnung der monatlichen Rente werden die persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Auch der Zeitpunkt des Rentenbeginns kann sich über den Zugangsfaktor auf die Rentenhöhe auswirken. Ein vorgezogener Rentenbeginn kann zu dauerhaften Abschlägen führen, während ein späterer Beginn der Regelaltersrente Zuschläge ermöglichen kann.

Wie viele Versicherungsjahre werden für eine Altersrente benötigt?

Für eine gesetzliche Altersrente sind nicht generell 45 Versicherungsjahre erforderlich. Bereits für die Regelaltersrente genügt grundsätzlich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Andere Altersrenten setzen längere Versicherungszeiten voraus.

Die Altersrente für langjährig Versicherte erfordert beispielsweise eine Wartezeit von 35 Jahren. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind grundsätzlich 45 Jahre erforderlich. Welche Zeiten für die jeweilige Wartezeit berücksichtigt werden, ist gesetzlich geregelt und unterscheidet sich je nach Rentenart.

Wann kann die gesetzliche Altersrente beginnen?

Ein einheitliches Renteneintrittsalter für sämtliche Altersrenten gibt es nicht. Die Regelaltersgrenze wird schrittweise angehoben. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren.

Je nach Versicherungsverlauf und persönlichen Voraussetzungen kann eine Altersrente bereits früher beginnen. Für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren ist ein Rentenbeginn grundsätzlich ab 63 Jahren möglich, allerdings gegebenenfalls mit dauerhaften Abschlägen. Besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Jahren können ihre Altersrente unter bestimmten Voraussetzungen früher abschlagsfrei erhalten. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die entsprechende Altersgrenze bei 65 Jahren und nicht bei 63 Jahren.

Weitere Sonderregelungen bestehen beispielsweise für schwerbehinderte Menschen und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Einen Überblick finden Sie unter Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung.

Welche Renten zahlt die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Altersrenten. Zu ihren wichtigsten Rentenleistungen gehören Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung sowie Renten wegen Todes für Hinterbliebene.

Darüber hinaus erbringt die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen zur Prävention und Rehabilitation. Der Grundsatz „Reha vor Rente“ soll dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit möglichst zu erhalten oder wiederherzustellen.

Welche Bedeutung haben Kindererziehungszeiten?

Kindererziehung kann ebenfalls Auswirkungen auf die gesetzliche Rente haben. Kindererziehungszeiten werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt und können dadurch die spätere Rente erhöhen. Daneben können Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung für verschiedene rentenrechtliche Voraussetzungen von Bedeutung sein.

Kindererziehungszeiten sind damit keine eigenständige Rente, sondern Bestandteil des Versicherungsverlaufs, der bei der Berechnung und bei bestimmten Anspruchsvoraussetzungen berücksichtigt wird.

Wie wird die gesetzliche Rente finanziert?

Die gesetzliche Rentenversicherung wird überwiegend durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie durch Bundesmittel finanziert. Bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den allgemeinen Rentenversicherungsbeitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte.

Das Umlageverfahren bedeutet, dass die laufenden Einnahmen im Wesentlichen für die laufenden Rentenausgaben verwendet werden. Die persönliche Rentenhöhe ergibt sich deshalb nicht aus einem individuell für den Versicherten angesparten Kapitalstock, sondern aus den während des Versicherungslebens erworbenen Rentenanwartschaften.

Wie sicher ist die gesetzliche Rente in Zukunft?

Die gesetzliche Rentenversicherung steht insbesondere durch den demografischen Wandel vor langfristigen finanziellen Herausforderungen. Wenn geburtenstarke Jahrgänge in den Ruhestand wechseln und ihnen vergleichsweise weniger Beitragszahler gegenüberstehen, verändert sich das Verhältnis zwischen Beitragseinnahmen und Rentenausgaben.

Der Gesetzgeber passt die Rahmenbedingungen deshalb regelmäßig an. Das Rentenniveau ist nach geltendem Recht bis 2031 bei 48 Prozent abgesichert. Gleichzeitig werden weitere Veränderungen der Alterssicherung diskutiert beziehungsweise vorbereitet. Die konkrete Entwicklung von Beitragssatz, Rentenniveau und weiteren Regelungen hängt von künftigen gesetzlichen Entscheidungen sowie der wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung ab.

Für die persönliche Altersvorsorge ist deshalb nicht nur die heutige Rentenhöhe entscheidend. Die gesetzliche Rente bildet für viele Menschen die wichtigste Grundlage der Altersversorgung, kann aber durch betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge ergänzt werden.

Zusammenfassung: Die gesetzliche Rente ist die zentrale Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihre Höhe hängt vom individuellen Versicherungsverlauf und den erworbenen Entgeltpunkten ab. Neben Altersrenten umfasst die gesetzliche Rentenversicherung auch Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten. Welche Rente wann beansprucht werden kann, richtet sich nach der jeweiligen Rentenart, den zurückgelegten Versicherungszeiten und weiteren persönlichen Voraussetzungen.

Ausführliche Informationen zu Beiträgen, Rentenberechnung und Leistungen finden Sie auf unserer Seite zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Stand: Oktober 2026