Die gesetzliche Rente ist eine staatliche Altersvorsorge, die auf dem Umlageverfahren basiert. Das bedeutet, dass die Beiträge der aktuell Beschäftigten zur Finanzierung der Renten der aktuellen Rentner verwendet werden. Sie ist somit ein solidarisches System, bei dem die Jüngeren die Renten der Älteren finanzieren. Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach den eingezahlten Beiträgen und der Anzahl der Beitragsjahre.
Wer ist versichert?
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Dazu gehören auch Auszubildende, geringfügig Beschäftigte und Minijobber. Selbstständige und Freiberufler können sich auf freiwilliger Basis in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern lassen.
Wie hoch sind die Beiträge?
Die Beiträge zur gesetzlichen Rente werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. Derzeit beträgt der Beitragssatz 18,6% des Bruttoeinkommens, wobei die Hälfte davon vom Arbeitnehmer und die andere Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt wird. Die Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also bis zu einem bestimmten Einkommenshöchstbetrag, erhoben. Derzeit liegt dieser bei monatlich 6.900 Euro in den alten Bundesländern und 6.450 Euro in den neuen Bundesländern.
Wie wird die Rente berechnet?
Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und der Anzahl der Beitragsjahre. Dabei wird das Durchschnittseinkommen der letzten 45 Jahre vor Rentenbeginn berücksichtigt. Wer weniger als 45 Jahre eingezahlt hat, erhält eine anteilige Rente. Die genaue Höhe der Rente hängt also von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen, der Beitragsdauer und dem Renteneintrittsalter.
Wann kann man in Rente gehen?
Das Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 67 Jahren. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, früher oder später in Rente zu gehen. So können Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen können. Auch eine Rente mit 63 ohne Abschläge ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie zum Beispiel eine Schwerbehinderung oder eine lange Versicherungszeit. Zudem gibt es die Möglichkeit der Altersrente für langjährig Versicherte, bei der das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren liegt.
Welche Leistungen bietet die gesetzliche Rente?
Die gesetzliche Rente bietet verschiedene Leistungen, die im Folgenden genauer erläutert werden:
- Altersrente
Die Altersrente ist die bekannteste Leistung der gesetzlichen Rente und wird an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt, die das Rentenalter erreicht haben. Das Rentenalter beträgt derzeit 67 Jahre. Die Höhe der Altersrente hängt von den eingezahlten Beiträgen und der Anzahl der Beitragsjahre ab.
- Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente wird an Menschen ausgezahlt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, voll oder teilweise zu arbeiten. Hierbei wird zwischen der teilweisen und vollständigen Erwerbsminderung unterschieden und die Höhe der Rente richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung.
- Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente wird an Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Witwen und Witwer ausgezahlt, wenn die versicherte Person verstorben ist. Auch Waisen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
- Rehabilitationsleistungen
Die gesetzliche Rente bietet auch Rehabilitationsleistungen an, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Versicherten zu erhalten oder wiederherzustellen. Dazu gehören beispielsweise medizinische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
- Kindererziehungszeiten
Für Eltern, die ihre Kinder erzogen haben, werden Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Diese Zeiten werden als Beitragszeiten angerechnet und erhöhen somit die Höhe der späteren Rente.
Wie wird die Zukunft der gesetzlichen Rente aussehen?
Aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung stehen die gesetzliche Rente und das Umlageverfahren vor großen Herausforderungen. Um die Renten auch in Zukunft sicherzustellen, wurden bereits einige Reformen beschlossen. Dazu gehören unter anderem die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre und die Einführung der sogenannten Mütterrente, die Müttern für vor 1992 geborene Kinder zusätzliche Rentenpunkte gutschreibt. Auch die Einführung der sogenannten "doppelten Haltelinie", die eine Mindesthöhe der Rente sowie eine Begrenzung der Beitragssätze vorsieht, soll die Renten langfristig stabilisieren.
Zusammenfassung
Die gesetzliche Rente in Deutschland ist ein solidarisches Altersvorsorgesystem, das sich über das Umlageverfahren finanziert, bei dem Arbeitnehmer für die Renten der Älteren aufkommen. Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, sowie freiwillig versicherte Selbstständige, zahlen Beiträge, die sich nach dem Einkommen richten. Die Rentenhöhe basiert auf den Beitragsjahren und dem Einkommen, wobei das Renteneintrittsalter aktuell bei 67 Jahren liegt, mit Optionen für einen früheren oder späteren Start. Es gibt verschiedene Rentenarten wie Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Zukünftige Herausforderungen der gesetzlichen Rente werden durch Reformen wie die Anhebung des Rentenalters und die Einführung der Mütterrente angegangen.
Siehe auch: Die gesetzliche Rentenversicherung