Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rehabilitationsleistungen

Rehabilitationsleistungen sind Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen oder nach Krankheit wiederherzustellen oder zu verbessern. Das Ziel ist es, die betroffene Person wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren oder ihr eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Rehabilitation kann sich auf physische, psychische oder soziale Beeinträchtigungen beziehen und umfasst ein breites Spektrum an Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf medizinische Behandlung, physikalische Therapie, Berufstherapie, psychologische Unterstützung und soziale Betreuung.

Anspruch auf Rehabilitationsleistungen
Der Anspruch auf Rehabilitationsleistungen ist in Deutschland gesetzlich geregelt und kann je nach individueller Situation auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen beruhen. Grundsätzlich haben Personen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen, wenn eine signifikante Beeinträchtigung ihrer Gesundheit vorliegt oder droht und die Rehabilitation zur Wiederherstellung der Gesundheit, zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit oder zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit beitragen kann.

Anspruch über die Krankenversicherung
Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Rehabilitationsleistungen als Teil der medizinischen Versorgung verankert. Versicherte haben Anspruch auf medizinische Rehabilitation, wenn diese notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu vermeiden oder Beschwerden zu lindern. Dazu gehören stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, die von der Krankenkasse finanziert werden.

Anspruch über die Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland zielt darauf ab, Personen, die pflegebedürftig sind, Unterstützung zu bieten. Im Rahmen der Pflegeversicherung können Rehabilitationsleistungen in Anspruch genommen werden, um eine bestehende Pflegebedürftigkeit zu verringern oder einer drohenden Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. Hierbei stehen vor allem Maßnahmen im Vordergrund, die die Selbstständigkeit und Eigenaktivität der betroffenen Personen stärken.

Der Weg zur Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen
Die Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen beginnt in der Regel mit einer ärztlichen Empfehlung. Der behandelnde Arzt stellt fest, ob und welche Form der Rehabilitation geeignet und notwendig ist. Anschließend erfolgt ein Antrag bei der zuständigen Kranken- oder Pflegeversicherung. Dieser Antrag wird geprüft und über die Bewilligung entschieden. Es ist wichtig zu wissen, dass Versicherte ein Widerspruchsrecht haben, sollten sie mit der Entscheidung ihrer Versicherung nicht einverstanden sein.