Begriff | Definition |
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Rehabilitation | Unter einer kurz „Reha“ genannten Rehabilitation werden alle medizinischen und therapeutischen Leistungen sowie Maßnahmen erfasst, die Krankheiten verhüten, abwenden, beseitigen, mindern oder lindern können. Gleicher Grundsatz gilt für Rehabilitationsmaßnahmen bei körperlichen oder psychischen Behinderungen oder dem Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit. Eine Rehabilitation kann ambulant am Wohnort oder stationär in einer anerkannten Rehabilitationsklinik oder Vorsorgeeinrichtung erfolgen. Bei nicht mobilen Patienten können Rehabilitationsmaßnahmen auch ambulant zu Hause durchgeführt werden. Eine geriatrische Rehabilitation hat den Zweck, dass ältere Menschen nach einer Krankheit oder einem Unfall so lange wie möglich in ihrem Zuhause leben können bzw. wieder nach Hause können. Auch die altersmedizinische Reha kann ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen. Bei Rehabilitationsmaßnahmen für Eltern und Kinder wird im Bereich von Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren von Pflichtleistungen der Krankenkassen gesprochen, sofern sie medizinisch notwendig sind. Ambulante oder stationäre Rehabilitationen gehören in den Aufgabenbereich der GKV gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Unfallversicherung. Patienten müssen zunächst ihren behandelnden Arzt bitten, die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitation zu prüfen und zu bescheinigen. Über die Bewilligung der Rehabilitation entscheidet letztendlich jedoch der zuständige Sozialversicherungsträger. Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen dauern regelmäßig drei bis sechs Wochen, während ambulante Rehas maximal 20 Behandlungstage in Anspruch nehmen. Verlängerungen können beantragt werden. Reha-Einrichtungen können durch die Krankenkasse zugewiesen werden, wobei persönliche Wünsche jedoch Berücksichtigung finden sollten. Alle Patienten über 18 Jahre müssen Zuzahlungen leisten.
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Reha |