Krankenversicherung – passende Absicherung für Ihre Gesundheit

Wahl der Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler

Wer sich selbstständig macht oder freiberuflich arbeitet, muss sich auch um seine Krankenversicherung kümmern. Während bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge übernimmt, tragen Selbstständige die Kosten grundsätzlich selbst. Für viele stellt sich deshalb die Frage, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben oder sich privat versichern sollten. Dabei geht es um weit mehr als den monatlichen Beitrag. Schwankende Einnahmen, die Absicherung bei längerer Krankheit, die Familienplanung und die finanzielle Situation im Ruhestand spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Welche Krankenversicherung sinnvoll ist, hängt deshalb nicht nur vom heutigen Einkommen ab, sondern auch davon, wie sich die persönliche und berufliche Situation langfristig entwickeln könnte.

 

Können Selbstständige zwischen GKV und PKV wählen?

Hauptberuflich Selbstständige unterliegen in der Regel nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer. Sie können sich privat krankenversichern oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein beziehungsweise bleiben. Anders als bei abhängig Beschäftigten ist für den Zugang zur privaten Krankenversicherung grundsätzlich keine bestimmte Einkommensgrenze erforderlich. Allerdings steht auch die freiwillige GKV nicht jedem Selbstständigen voraussetzungslos offen.

Wer vor Beginn der Selbstständigkeit gesetzlich krankenversichert war, kann seine Mitgliedschaft häufig freiwillig fortsetzen. Bei einer zuvor bestehenden Pflichtversicherung kommt insbesondere die obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V in Betracht. Daneben gibt es weitere Zugangswege nach § 9 SGB V. Welche Voraussetzungen und Beitragsregeln gelten, erläutert unser Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer bereits privat versichert ist, kann dagegen nicht allein durch die Aufnahme oder Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit beliebig in die GKV wechseln. Entscheidend sind der bisherige Versicherungsverlauf und die gesetzlichen Voraussetzungen. Für bestimmte Berufsgruppen gelten außerdem Besonderheiten. Selbstständige Künstler und Publizisten können beispielsweise über die Künstlersozialkasse in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen werden. Auch bei landwirtschaftlichen Unternehmern können besondere Versicherungspflichten bestehen.

 

GKV oder PKV: Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Die gesetzliche und die private Krankenversicherung unterscheiden sich vor allem bei der Beitragsberechnung, den Leistungen und der Absicherung von Familienangehörigen. Für Selbstständige und Freiberufler ist außerdem wichtig, wie sich die Beiträge bei schwankenden Einnahmen entwickeln und welche Absicherung bei längerer Krankheit besteht. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung: Was unterscheidet GKV und PKV?
KriteriumGKVPKV
BeitragAbhängig von den beitragspflichtigen EinnahmenUnabhängig vom laufenden Einkommen
Geringer GewinnBeitrag kann sinken; Mindestbeitrag bleibtBeitrag bleibt grundsätzlich bestehen
LeistungenGesetzlich geregeltVertraglich vereinbart
GesundheitszustandKeine individuelle RisikoprüfungBei regulärem Abschluss Gesundheitsprüfung
FamilieBeitragsfreie Familienversicherung unter gesetzlichen Voraussetzungen möglichEigener Beitrag für jede versicherte Person
Längere KrankheitKrankengeld je nach Versicherungsstatus und AbsicherungKrankentagegeld bei entsprechender Absicherung
RuhestandBeiträge abhängig von Versicherungsstatus und EinnahmenBeitrag unabhängig von der Rentenhöhe
WechselKassenwechsel grundsätzlich möglichRückkehr zur GKV gesetzlich eingeschränkt

Welche Krankenversicherung langfristig günstiger ist, lässt sich aus der Tabelle allein nicht ableiten. Dafür müssen die tatsächlichen Beiträge einschließlich Pflegeversicherung, mögliche Selbstbeteiligungen, die Familienabsicherung und der gewünschte Leistungsumfang berücksichtigt werden. Besonders bei Selbstständigen kommt es darauf an, ob der Versicherungsschutz auch bei geringeren Einnahmen oder im Ruhestand dauerhaft finanzierbar bleibt.

 

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen ihre Krankenversicherungsbeiträge grundsätzlich selbst. Für die Beitragsberechnung werden neben dem Arbeitseinkommen aus der Selbstständigkeit gegebenenfalls weitere beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt, beispielsweise Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalvermögen. Dabei gelten eine gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage und eine Beitragsbemessungsgrenze.

Im Jahr 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz der GKV 14,6 Prozent und der ermäßigte Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch 14,0 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze beträgt 5.812,50 Euro, die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte 1.318,33 Euro. Wie sich diese Werte zusammensetzen, erläutern wir im Beitrag über Beiträge und Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei Anwendung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ergibt sich für Selbstständige ohne Krankengeldanspruch 2026 ein monatlicher Krankenversicherungsbeitrag von mindestens 222,80 Euro und höchstens 982,31 Euro. Mit gesetzlichem Krankengeldanspruch liegen die entsprechenden Werte bei 230,71 Euro beziehungsweise 1.017,19 Euro. Diese Beträge betreffen ausschließlich die Krankenversicherung. Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung kommen hinzu. Da Krankenkassen unterschiedliche Zusatzbeiträge erheben, können die tatsächlichen Beträge abweichen.

Bei schwankenden Einkünften erfolgt die Beitragsberechnung häufig zunächst vorläufig auf Grundlage der verfügbaren Einkommensnachweise. Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids können die Beiträge endgültig festgesetzt werden. Dadurch sind Nachzahlungen oder Erstattungen möglich. Wer deutliche Einkommensänderungen erlebt, sollte seine Krankenkasse deshalb frühzeitig informieren und Rücklagen für mögliche Nachforderungen einplanen.

 

Wie werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung berechnet?

In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag bei Abschluss eines regulären Tarifs vor allem nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den vereinbarten Versicherungsleistungen. Auch ein Selbstbehalt beeinflusst die Höhe des monatlichen Beitrags. Anders als in der GKV spielt das laufende Einkommen für die Beitragsberechnung keine unmittelbare Rolle. Das kann bei dauerhaft hohen Einkünften ein Vorteil sein. Umgekehrt bleibt der PKV-Beitrag grundsätzlich auch dann bestehen, wenn Aufträge ausbleiben oder die Selbstständigkeit vorübergehend wenig Gewinn abwirft.

Private Krankenversicherer bilden Alterungsrückstellungen, um die im Lebensverlauf steigenden Gesundheitskosten bei der Beitragskalkulation zu berücksichtigen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Beiträge im Alter unverändert bleiben. Steigende Behandlungskosten und weitere gesetzlich vorgesehene Kalkulationsfaktoren können zu Beitragsanpassungen führen. Eine Erkrankung nach Vertragsabschluss führt dagegen bei einem regulären bestehenden PKV-Tarif nicht zu einem individuellen Risikozuschlag wegen dieser neuen Diagnose.

 

Welche Krankenversicherung bietet die besseren Leistungen?

Die gesetzliche Krankenversicherung gewährleistet einen gesetzlich geregelten Versicherungsschutz. Dazu gehören insbesondere medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen, Arzneimittel, Vorsorgeleistungen und weitere Leistungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Unterschiede zwischen den Krankenkassen bestehen beispielsweise bei bestimmten Satzungsleistungen und Zusatzangeboten. Wer zusätzliche Leistungen wünscht, kann seinen gesetzlichen Versicherungsschutz durch private Krankenzusatzversicherungen ergänzen.

In der PKV wird der Leistungsumfang vertraglich vereinbart. Je nach Tarif können etwa umfangreichere Leistungen für Zahnersatz, stationäre Wahlleistungen, bestimmte Heil- und Hilfsmittel oder höhere Erstattungssätze vorgesehen sein. Entscheidend sind jedoch die konkreten Versicherungsbedingungen. Nicht jeder private Tarif bietet automatisch bessere Leistungen als die GKV. Besonders günstige Tarife können Einschränkungen enthalten, die erst im Leistungsfall auffallen. Deshalb sollten nicht nur die Beiträge, sondern auch Erstattungsregelungen, mögliche Leistungsbegrenzungen und die langfristige Eignung des Versicherungsschutzes verglichen werden.

 

Wie sind Ehepartner und Kinder versichert?

Die Familienversicherung kann ein wesentlicher Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder können unter den Voraussetzungen des § 10 SGB V beitragsfrei mitversichert werden. Dafür gelten unter anderem Einkommensgrenzen. Eine hauptberufliche Selbstständigkeit des betreffenden Familienangehörigen kann die Familienversicherung ausschließen. Besonders sorgfältig muss die Situation bei Kindern geprüft werden, wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert ist. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die beitragsfreie Familienversicherung dann ausgeschlossen.

In der privaten Krankenversicherung benötigt jedes Familienmitglied einen eigenen Versicherungsvertrag mit eigenem Beitrag. Wer eine Familie gründen möchte oder bereits Kinder hat, sollte deshalb nicht allein die eigenen Krankenversicherungsbeiträge vergleichen, sondern die gesamten Kosten der Familienabsicherung berücksichtigen.

 

Was passiert, wenn Selbstständige längere Zeit krank werden?

Eine längere Erkrankung kann für Selbstständige erhebliche finanzielle Folgen haben. Anders als Arbeitnehmer haben sie grundsätzlich keinen Arbeitgeber, der ihnen bei Arbeitsunfähigkeit für sechs Wochen das Gehalt fortzahlt. Während Einnahmen wegfallen, laufen private Lebenshaltungskosten und häufig auch betriebliche Verpflichtungen weiter. Deshalb gehört die Absicherung des Verdienstausfalls zu den wichtigsten Fragen bei der Wahl der Krankenversicherung.

Hauptberuflich Selbstständige, die freiwillig in der GKV versichert sind, haben grundsätzlich keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld. Sie können jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Wahlerklärung nach § 44 SGB V abgeben und damit einen Krankengeldanspruch grundsätzlich ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit absichern. Alternativ können je nach Krankenkasse besondere Krankengeld-Wahltarife infrage kommen. Für bestimmte gesetzlich pflichtversicherte Berufsgruppen gelten andere Regeln. So haben Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind, grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche.

Privatversicherte Selbstständige können eine Krankentagegeldversicherung vereinbaren. Dabei wird festgelegt, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit ein bestimmter Tagessatz gezahlt werden soll. Die Höhe muss zum tatsächlichen Absicherungsbedarf passen und die vertraglichen Grenzen beachten. Weiterlaufende betriebliche Kosten können eine zusätzliche Absicherung erforderlich machen. Weder gesetzliches Krankengeld noch privates Krankentagegeld ersetzen zudem automatisch eine Absicherung bei dauerhafter Berufsunfähigkeit.

 

Was geschieht bei schwankendem Einkommen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten?

Gerade in den ersten Jahren einer Selbstständigkeit können Einnahmen stark schwanken. In der GKV können sich die Beiträge grundsätzlich an veränderte beitragspflichtige Einnahmen anpassen. Allerdings bleibt eine gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage bestehen. Außerdem können sich aus der endgültigen Beitragsfestsetzung nach Vorlage des Steuerbescheids Nachzahlungen ergeben. Ein vorübergehend niedriger Gewinn führt deshalb nicht automatisch zu einem entsprechend niedrigen Beitrag.

In der PKV bleibt der vertraglich geschuldete Beitrag grundsätzlich unabhängig von den Einnahmen bestehen. Bei finanziellen Schwierigkeiten können ein interner Tarifwechsel, eine Anpassung des Selbstbehalts oder andere vertraglich und gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten geprüft werden. Das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Änderungen des Versicherungsschutzes sollten jedoch nicht ausschließlich nach dem kurzfristigen Sparpotenzial beurteilt werden. Wer absehen kann, dass Beiträge nicht mehr tragbar sind, sollte frühzeitig Kontakt mit seiner Krankenkasse oder seinem privaten Krankenversicherer aufnehmen.

 

Welche Besonderheiten gelten für Freiberufler?

Freiberufler sind grundsätzlich ebenfalls selbstständig tätig. Für ihre Krankenversicherung gelten deshalb vielfach dieselben Regeln wie für andere Selbstständige. Allerdings gibt es Berufsgruppen, bei denen besondere sozialversicherungsrechtliche Vorschriften oder Versorgungssysteme berücksichtigt werden müssen. Das betrifft insbesondere selbstständige Künstler und Publizisten sowie Angehörige verkammerter freier Berufe, etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten. Die genaue Einordnung hängt von der ausgeübten Tätigkeit und den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Künstlersozialkasse: Besonderheiten für Künstler und Publizisten

Selbstständige Künstler und Publizisten können unter den Voraussetzungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes über die Künstlersozialkasse (KSK) sozialversichert sein. Die KSK ist dabei keine eigene Krankenkasse. Versicherte wählen grundsätzlich eine gesetzliche Krankenkasse, während die KSK die sozialversicherungsrechtliche Abwicklung übernimmt. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die versicherten Künstler und Publizisten ihre Sozialversicherungsbeiträge wirtschaftlich etwa zur Hälfte selbst tragen. Der übrige Finanzierungsanteil wird über die Künstlersozialabgabe und einen Bundeszuschuss aufgebracht.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Befreiungen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht und Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung möglich. Die KSK-Regelungen sollten deshalb vor einer Entscheidung für die PKV sorgfältig geprüft werden. Wer die Voraussetzungen für die Künstlersozialversicherung erfüllt, befindet sich finanziell in einer anderen Ausgangssituation als ein Selbstständiger, der seine Krankenversicherungsbeiträge vollständig allein tragen muss. Informationen zu Voraussetzungen und Beiträgen bietet die Künstlersozialkasse.

Berufsständische Versorgungswerke: Was gilt für die Krankenversicherung?

Viele Angehörige verkammerter freier Berufe sind Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks. Dazu gehören beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten, sofern die jeweiligen berufsrechtlichen und versorgungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Versorgungswerk dient vor allem der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung nach seiner jeweiligen Satzung. Es ist jedoch keine Krankenversicherung und übernimmt nicht automatisch die Beiträge zur GKV oder PKV.

Besonders wichtig wird dieser Unterschied im Ruhestand. Eine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk ist nicht mit einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung gleichzusetzen. Sie begründet für sich allein keinen Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Ob eine Mitgliedschaft in der KVdR möglich ist, hängt insbesondere von einem entsprechenden gesetzlichen Rentenanspruch und der Erfüllung der Vorversicherungszeit ab. Wer im Ruhestand freiwillig gesetzlich versichert ist, muss grundsätzlich auch die dafür maßgeblichen weiteren Einnahmen bei der Beitragsberechnung berücksichtigen. Bei privat Versicherten bleibt die Beitragspflicht unabhängig von der Höhe der Versorgungswerksrente bestehen.

Auch bei Zuschüssen zur Krankenversicherung darf nicht pauschal von denselben Regelungen ausgegangen werden wie bei einer gesetzlichen Altersrente. Ein Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung setzt grundsätzlich einen entsprechenden gesetzlichen Rentenanspruch und die weiteren Voraussetzungen voraus. Ob ein berufsständisches Versorgungswerk eigene Zuschüsse vorsieht, muss anhand seiner Satzung geprüft werden. Freiberufler mit Versorgungswerksansprüchen sollten deshalb bereits während ihrer Berufstätigkeit klären, wie sie ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge später finanzieren wollen.

 

Kann man später von der PKV zurück in die GKV wechseln?

Die Entscheidung für die private Krankenversicherung sollte langfristig betrachtet werden. Ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht allein deshalb möglich, weil die PKV-Beiträge steigen oder die selbstständigen Einkünfte sinken. Eine Rückkehr setzt grundsätzlich voraus, dass ein gesetzlicher Zugang zur GKV entsteht, beispielsweise durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Dabei kommt es auf die tatsächlichen beruflichen Verhältnisse und die gesetzlichen Voraussetzungen an.

Besonders eingeschränkt sind die Rückkehrmöglichkeiten nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Nach § 6 Abs. 3a SGB V kann unter bestimmten Voraussetzungen selbst bei Eintritt eines eigentlich versicherungspflichtigen Tatbestands Versicherungsfreiheit bestehen bleiben. Das ist keine allgemeine Regel, nach der jeder Wechsel ab 55 Jahren ausnahmslos ausgeschlossen wäre. Die Prüfung hängt unter anderem vom Versicherungsverlauf der letzten fünf Jahre und weiteren gesetzlichen Merkmalen ab. Wer einen Wechsel von der GKV in die PKV erwägt, sollte deshalb bereits vorher bedenken, dass eine spätere Rückkehr unter Umständen nicht mehr möglich sein wird.

 

Welche Krankenversicherung ist im Ruhestand günstiger?

Auch im Ruhestand unterscheiden sich die beiden Systeme erheblich. In der gesetzlichen Krankenversicherung kommt es darauf an, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind oder eine freiwillige Mitgliedschaft besteht. Bei freiwillig versicherten Rentnern können neben gesetzlichen Renten und Versorgungsbezügen weitere Einnahmen beitragspflichtig sein. Die tatsächliche Beitragsbelastung hängt deshalb vom Versicherungsstatus und den jeweiligen Einkünften ab. Für Freiberufler mit berufsständischem Versorgungswerk ist insbesondere zu prüfen, welche Art von Rentenansprüchen besteht und wie diese krankenversicherungsrechtlich behandelt werden.

In der privaten Krankenversicherung bleiben die Beiträge grundsätzlich unabhängig von der Höhe der Altersrente bestehen. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung erhalten. Dieser deckt jedoch nicht automatisch die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags. Selbstständige und Freiberufler, die keine oder nur geringe gesetzliche Rentenansprüche erwerben, müssen ihre spätere Beitragsbelastung besonders sorgfältig in die Altersvorsorge einplanen.

Eine Möglichkeit zur Vorbereitung sind Beitragsentlastungstarife in der PKV, mit denen gegen einen zusätzlichen Beitrag eine spätere Reduzierung des PKV-Beitrags vereinbart werden kann. Alternativ können Selbstständige eigenes Vermögen aufbauen oder eine zusätzliche Altersvorsorge nutzen, aus der später die Krankenversicherungsbeiträge finanziert werden. Entscheidend ist, dass die Finanzierung auch bei geringerem Einkommen im Ruhestand dauerhaft tragbar bleibt.

 

Ausblick 2027: Welche Änderungen sind für Selbstständige geplant?

Zum 1. Januar 2027 soll die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von monatlich 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro steigen. Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen am 7. Oktober 2026 beschlossen; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Damit würden bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen mit entsprechend hohen beitragspflichtigen Einnahmen künftig höhere Einkommensanteile in die Beitragsberechnung einbezogen. Die konkrete Beitragsbelastung hängt zusätzlich von den geltenden Beitragssätzen und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag ab.

Für Selbstständige mit geringeren Einnahmen lässt sich aus der geplanten Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze allein keine entsprechende Beitragserhöhung ableiten. Bei der langfristigen Entscheidung zwischen GKV und PKV sollten deshalb nicht nur einzelne Grenzwerte, sondern die unterschiedlichen Finanzierungsprinzipien beider Systeme berücksichtigt werden.

 

Für wen ist die GKV und für wen die PKV sinnvoll?

Die gesetzliche Krankenversicherung kann besonders für Selbstständige interessant sein, die mit schwankenden oder zunächst niedrigen Einnahmen rechnen, eine beitragsfreie Familienversicherung nutzen können oder ihre Absicherung nicht von einer individuellen Gesundheitsprüfung abhängig machen möchten. Auch wer Wert auf eine Beitragsberechnung nach den beitragspflichtigen Einnahmen legt, findet in der GKV Vorteile. Allerdings müssen Mindestbeiträge, mögliche Beiträge auf weitere Einkünfte und die gesonderte Absicherung des Verdienstausfalls berücksichtigt werden.

Die private Krankenversicherung kann dagegen für Selbstständige mit langfristig tragfähigem Einkommen interessant sein, die ihren Versicherungsschutz individuell gestalten möchten und bereit sind, die finanziellen Verpflichtungen dauerhaft zu übernehmen. Sie bietet die Möglichkeit, bestimmte Leistungen vertraglich abzusichern, verlangt aber auch eine sorgfältige Auswahl des Tarifs. Besonders die Absicherung bei Krankheit, mögliche Familienbeiträge und die Finanzierung im Ruhestand müssen von Anfang an eingeplant werden. Bei Freiberuflern sollten außerdem eine mögliche Künstlersozialversicherung und die Besonderheiten berufsständischer Versorgungswerke in die Entscheidung einfließen.

Wer sich zwischen beiden Systemen entscheidet, sollte deshalb verschiedene Lebenssituationen durchrechnen: Wie verändert sich die Belastung bei geringeren Gewinnen? Was kostet die Versicherung mit Kindern? Welche Einnahmen stehen während einer längeren Erkrankung zur Verfügung? Und lassen sich die Beiträge auch im Ruhestand noch finanzieren? Erst dieser Vergleich zeigt, welche Lösung langfristig besser zur eigenen Situation passt.

 

Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler

Müssen Selbstständige und Freiberufler krankenversichert sein?
Ja. In Deutschland besteht grundsätzlich die Pflicht, über eine Krankenversicherung zu verfügen. Ob der Schutz über die GKV oder PKV erfolgt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der persönlichen Versicherungssituation.

Können sich Selbstständige freiwillig gesetzlich krankenversichern?
Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Häufig ist die freiwillige Weiterversicherung nach einer vorherigen gesetzlichen Mitgliedschaft möglich. Ein voraussetzungsloser Beitritt zur GKV steht jedoch nicht jedem offen.

Gibt es für Selbstständige eine Einkommensgrenze für den Wechsel in die PKV?
Für hauptberuflich Selbstständige gilt grundsätzlich nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die für bestimmte Arbeitnehmer maßgeblich ist. Der Zugang zur PKV hängt jedoch von weiteren Voraussetzungen ab, insbesondere von der Annahme durch den Versicherer im gewählten Tarif.

Was passiert mit den GKV-Beiträgen, wenn der Gewinn sinkt?
Die Beiträge können sich an geringere beitragspflichtige Einnahmen anpassen. Dabei gelten eine Mindestbemessungsgrundlage und die gesetzlichen Regeln zur vorläufigen und endgültigen Beitragsfestsetzung. Änderungen sollten der Krankenkasse frühzeitig mitgeteilt werden.

Haben gesetzlich versicherte Selbstständige automatisch Anspruch auf Krankengeld?
Freiwillig gesetzlich versicherte hauptberuflich Selbstständige haben grundsätzlich keinen automatischen Krankengeldanspruch. Sie können ihn unter den gesetzlichen Voraussetzungen gesondert absichern. Für bestimmte pflichtversicherte Berufsgruppen, insbesondere Künstler und Publizisten in der Künstlersozialversicherung, gelten andere Regeln.

Ist die PKV für junge Selbstständige immer günstiger?
Nein. Ein zunächst niedriger PKV-Beitrag sagt wenig über die langfristigen Kosten aus. Selbstbehalte, Krankentagegeld, Pflegeversicherung, Familienbeiträge und spätere Beitragsanpassungen müssen in den Vergleich einbezogen werden.

Welche Vorteile bietet die Künstlersozialkasse?
Selbstständige Künstler und Publizisten, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können über die Künstlersozialversicherung sozialversichert sein und tragen wirtschaftlich etwa die Hälfte der entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die KSK ist jedoch keine eigene Krankenkasse.

Übernimmt ein berufsständisches Versorgungswerk die Krankenversicherung im Alter?
Nicht automatisch. Ein Versorgungswerk dient der berufsständischen Alters- und weiteren Versorgung, ersetzt aber keine Krankenversicherung. Ob eigene Zuschüsse vorgesehen sind, richtet sich nach der jeweiligen Satzung. Eine Versorgungswerksrente allein begründet keinen Zugang zur Krankenversicherung der Rentner.

Kann ich als privat versicherter Selbstständiger später wieder in die GKV wechseln?
Nur wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Aufgabe der Selbstständigkeit oder ein geringerer Gewinn allein begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Aufnahme in die GKV. Besonders ab dem 55. Lebensjahr können erhebliche Einschränkungen bestehen.

 

Fazit: Die Krankenversicherung muss zur Selbstständigkeit passen

Für Selbstständige und Freiberufler gibt es keine Krankenversicherung, die grundsätzlich immer die bessere Wahl ist. Die GKV bietet eine einkommensbezogene Beitragsberechnung und unter bestimmten Voraussetzungen eine beitragsfreie Familienversicherung. Die PKV ermöglicht eine individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes, verlangt aber eine langfristige finanzielle Planung. Besonders wichtig sind die Absicherung des Verdienstausfalls, die Belastung bei schwankenden Einnahmen und die Beiträge im Ruhestand. Bei Freiberuflern können zusätzlich die Künstlersozialversicherung oder berufsständische Versorgungswerke entscheidend sein. Wer diese Fragen bereits vor der Entscheidung berücksichtigt, kann vermeiden, dass ein heute günstiger Versicherungsschutz später zur finanziellen Belastung wird.

 

Zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2026.