Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Risikoprüfung

Bei der Risikoprüfung handelt es sich im Versicherungsbereich um ein Verfahren, mit dem das Risiko eines Versicherungsvertrages bzw. Versicherungsnehmer eingeschätzt wird. Die Risikoprüfung wird vor Abschluss des Vertrages durchgeführt. Durch die Risikoprüfung soll festgestellt werden, ob ein Versicherungsnehmer oder ein Versicherungsvertrag nach den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) als versicherbar eingeschätzt werden kann oder ob im Gegensatz zum Normalrisiko ein erhöhtes Risiko vorliegt.

Bestehen im Ergebnis der Risikoprüfung keine wesentlichen Risiken gegenüber einem Normalfall, wird die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsantrag im Normaltarif annehmen. Bei erhöhten Risiken kann ein Versicherungsantrag mit einem Risikozuschlag auf die Prämien angenommen werden. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit der Vereinbarung von Leistungsausschlüssen für bestimmte Risiken. Ergibt die Risikoprüfung stark vom Normalfall abweichende Risikomerkmale, wird der Versicherungsantrag abgelehnt oder für eine bestimmte Zeit zurückgestellt.

Die Risikoprüfung ist für Versicherungszweige entscheidend, die im Gegensatz zu den gesetzlichen Trägern auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit wirken. Sie „müssen“ nicht jeden Versicherungsnehmer oder Versicherungsvertrag akzeptieren.