Begriff | Definition |
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Risikoprüfung | Bei der Risikoprüfung handelt es sich im Versicherungsbereich um ein Verfahren, mit dem das Risiko eines Versicherungsvertrages bzw. Versicherungsnehmer eingeschätzt wird. Die Risikoprüfung wird vor Abschluss des Vertrages durchgeführt. Durch die Risikoprüfung soll festgestellt werden, ob ein Versicherungsnehmer oder ein Versicherungsvertrag nach den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) als versicherbar eingeschätzt werden kann oder ob im Gegensatz zum Normalrisiko ein erhöhtes Risiko vorliegt. Bestehen im Ergebnis der Risikoprüfung keine wesentlichen Risiken gegenüber einem Normalfall, wird die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsantrag im Normaltarif annehmen. Bei erhöhten Risiken kann ein Versicherungsantrag mit einem Risikozuschlag auf die Prämien angenommen werden. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit der Vereinbarung von Leistungsausschlüssen für bestimmte Risiken. Ergibt die Risikoprüfung stark vom Normalfall abweichende Risikomerkmale, wird der Versicherungsantrag abgelehnt oder für eine bestimmte Zeit zurückgestellt. Die Risikoprüfung ist für Versicherungszweige entscheidend, die im Gegensatz zu den gesetzlichen Trägern auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit wirken. Sie „müssen“ nicht jeden Versicherungsnehmer oder Versicherungsvertrag akzeptieren.
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