Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Juristische Assistance

Eine juristische Assistance unterstützt weltweit bei rechtswissenschaftlichen Problemen, was insbesondere bei Auslandsaufenthalten von Vorteil ist. Die Leistungen einer juristischen Assistance beinhalten beispielsweise die Vermittlung oder Benennung von Rechtsanwälten im Ausland. Sie kann zudem Strafkautionen, Dolmetscherkosten, Vorschüsse, Anwalts- und Gerichtskosten verauslagen oder aber Unterstützung bei der Beschaffung von Dokumenten leisten.

Im Rahmen der juristischen Assistance selbst wird jedoch keine Rechtsberatung geleistet. Falls es aber auf einer Auslandsreise zu einer justiziellen Situation kommt, greift sie unterstützend ein. Sie hilft, Sprachbarrieren zu überwinden und kennt die jeweiligen regionalen Abläufe, Gesetze und Vorschriften. Vermittelt werden Informationen zu Botschaften, Konsulaten, Behörden und Rechtsbeiständen am Reiseort.

Je nach Gesellschaft und Tarif kann der juristische Assistance Rechtsservice jedoch auch in Deutschland Geltung entfalten. Hierin enthalten sind beispielsweise Beratungen zu rechtlichen Fragestellungen oder die Zurverfügungstellung einer Hotline, die Fachanwälte empfehlen kann.

Joint Forum of Financial Conglomerates

Das in Kurzform Joint Forum genannte Joint Forum of Financial Conglomerates wurde im Jahr 1996 unter der Schirmherrschaft des Basler Komitee (Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht), der IOSCO (International Organisation of Securities Commissions als internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden) und der IAIS (International Association of Insurance Supervisors als internationale Vereinigung der Versicherungsaufsicht) gegründet.

Es setzt sich in gleicher Anzahl aus Repräsentanten aus den Bereichen Wertpapier-, Banken und Versicherungsaufsicht zusammen. Diese Vertreter stammen aus den entsprechend zuständigen Aufsichtsbehörden der beteiligten 14 Länder, nämlich: Australien, Belgien, China, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten (Stand: 2021).

An den Sitzungen des Joint Forum of Financial Conglomerates nimmt die Europäische Kommission in einer Funktion als Beobachterin teil. Zu den Aufgaben des Joint Forums gehört die Erarbeitung von Informationskanälen zwischen den Aufsichtsbehörden, die Untersuchung von Informationsbarrieren, die Optimierung von Möglichkeiten der aufsichtsrechtlichen Koordination und die Entwicklung von Beaufsichtigungsrichtlinien von Finanzkonglomeraten. Die jeweiligen Anforderungen wurden in einem Regelwerk zusammengefasst, das 1999 in Kraft getreten ist. Heute befasst sich das Joint Forum auch mit praktischen Fragen der Aufsicht aus den Bereichen Bankgeschäfte, Wertpapiergeschäfte sowie Versicherungsgeschäfte und entwickelt Leitlinien oder Arbeitspapiere.

Das FSB (Financial Stability Board) zieht das Joint Forum gerne wegen seiner sektorübergreifenden Kooperation zu Rate.

Synonyme - Joint Forum
Job Rotation

Job Rotation soll Mitarbeitern eines Unternehmens die Möglichkeit geben, neue Erfahrungen in anderen Arbeitsumfeldern zu sammeln und die dortigen Arbeitsaufgaben kennenzulernen. Auf Deutsch übersetzt bedeutet der Begriff „Arbeitsplatzwechsel“. Er fällt in den Bereich der Arbeitsplatzgestaltung. In vorab festgelegten Zeitintervallen wechseln Arbeitnehmer dabei den Arbeitsplatz und übernehmen die damit einhergehenden Arbeitsaufgaben. So lassen sich nicht nur Arbeitsbedingungen individueller gestalten, sondern auch einseitige Belastungen und monotone Arbeitsroutinen vermeiden. Weniger Langeweile stärkt die Aufmerksamkeit und Leistungsbereitschaft. Arbeitnehmer können sich in verschiedenen Bereichen des Unternehmens qualifizieren.

Bei der Job Rotation wird der Tätigkeitsspielraum von Betriebsangehörigen erweitert. Dies hat zur Folge, dass sie zukünftig auch in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden können, wenn beispielsweise Krankheitsfälle überbrückt werden müssen. Gleiches gilt auch präventiv für Situationen, in denen ein Mitarbeiter kündigt oder versetzt wird und es gilt, die Position neu zu besetzen. Hier kann dann auf eigenes Personal zurückgegriffen werden, was sich bei der Job Rotation qualifiziert hat.

Mit der Methode des Arbeitsplatzwechsels können unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Bei kurzen Wechseln wird eine Belastungsverringerung erzielt, die Ermüdungserscheinungen vermeiden und zusätzliche Erholungsphasen unnötig machen. Durch Job Rotation wird Arbeit abwechslungsreicher und weniger monoton. Mitarbeiter nehmen ihre Arbeitsaufgaben als interessant wahr und können sich stärker mit dem Unternehmen identifizieren.

In der Praxis wird Job Rotation genutzt, um bei den Mitarbeitern die gesammelten Fachkenntnisse zu vertiefen und zu entfalten. Durch das Sammeln neuer Arbeitserfahrungen können sich Mitarbeiter für neue Arbeitsbereiche qualifizieren. So kann beispielsweise auch Führungsnachwuchs gefunden und das Verständnis zwischen einzelnen Abteilungen gefördert werden. Mitarbeiter, die mithilfe von Job Rotation den Arbeitsplatz wechseln, blicken eher über den Tellerrand und erfahren ein hohes Maß an Motivation. Sie können nach dem „Reinschnuppern“ in einen anderen Arbeitsplatz in ihren Entscheidungen auch die Belange der anderen Abteilungen mit einbeziehen.

Das Job Rotation Konzept bedarf einer guten Vorbereitung. Berücksichtigt werden sollten die Wechsel-Rhythmen, die auszuwechselnden Mitarbeiter, das Rotations-System und die damit verbundenen Anforderungen. Arbeitsplatzwechsel können wie beim Job Enlargement zwischen gleichwertigen Arbeitsplätzen oder wie beim Job Enrichment zwischen höherwertigeren Plätzen erfolgen. Nehmen Führungspositionen und Manager ebenfalls an Maßnahmen der Job Rotation teil, fördert dies die Weitsicht und das Verständnis für das Unternehmen und die eigenen Mitarbeiter. Der „Chef“, der die Positionen in seinem Unternehmen selbst kennengelernt hat, trifft mit diesem Wissen häufig klügere Entscheidungen.

Synonyme - Arbeitsplatzwechsel
Job Enrichment

Über die Rekrutierung von neuen Mitarbeitern hinaus nutzen viele erfolgreiche Unternehmen Job Enrichment, um die bereits engagierten Fachkräfte langfristig zu halten und an den Betrieb zu binden. Durch Arbeitsbereicherung werden Arbeitnehmer nachhaltig gefördert, motiviert und in ihrer Leistungsbereitschaft unterstützt.

Geprägt hat den Begriff des Job Enrichment der aus den USA stammende Psychologe Frederick Herzberg. Seit den 60er Jahren gilt Job Enrichment gemeinsam mit Job Enlargement und Job Rotation als wichtige Faktoren in der Personalentwicklung.

Job Enrichment ist als eine Form der Bereicherung von Arbeitnehmern zu betrachten. Bei langjährigen Mitarbeitern kann es über Fortbildungen und Honorierungen hinaus sinnvoll sein, die Eintönigkeit und Routine im Arbeitsalltag zu durchbrechen. Dafür wird Mitarbeitern durch Bereicherung der Aufgabenbereiche bei der Ausgestaltung ihrer Arbeit mehr Verantwortung übertragen. Im Rahmen der Personalentwicklungsmaßnahme werden Mitarbeitern zusätzliche Aufgaben mit einer höheren Anforderung an Fachkenntnis übertragen. Das Aufgabenspektrum wird erweitert, ohne aber den jeweiligen Mitarbeiter gleich zu überfordern, wofür ein gewisses Maß an Sensibilität notwendig ist.

In der Praxis findet die Arbeitsbereicherung durch Aufgaben, die mit höheren Anforderungen verbunden sind, statt. Durch diese selbst initiierte Weiterbildung sind Mitarbeiter in der Lage, diese Anforderungen eigenverantwortlich zu erfüllen. Der berufliche Alltag wird interessanter und verantwortungsvoller. Es werden fachübergreifende Kompetenzen angeeignet sowie Kontroll- und Planungsaufgaben dezentralisiert. Im Job Enrichment werden durch Trainings und Coachings verschiedene Lernprozesse gefördert. So kann der Handlungs-, Kontroll- und Entscheidungsspielraum von Mitarbeitern ohne große Risiken erhöht werden. Gleichzeitig wird dem Bedürfnis nach Autonomie und Selbstverwirklichung bei Mitarbeitern Rechnung getragen.

Durch Job Enrichment lassen sich vertikale Umstrukturierungen in allen Bereichen und Abteilungen erzielen. Die Übertragung von verantwortungsvolleren Arbeitsaufgaben kann in allen Positionen zur Professionalisierung durchgeführt werden. Die entsprechend bereicherten Mitarbeiter zeigen mehr Zufriedenheit durch die übertragene Verantwortung. Sie lernen dazu, erweitern ihre Kompetenz und profitieren dadurch auch in ihrer persönlichen Entwicklung. Durch Job Enrichment kann das Verantwortungsbewusstsein in ganzen Teams und Abteilungen nachhaltig optimiert werden.

Synonyme - Arbeitsbereicherung
Job Enlargement

Job Enlargement kann mit „Arbeitserweiterung“ übersetzt werden. Es handelt sich dabei um eine Strategie aus dem Bereich der Arbeitsstrukturierung. Bei einer Arbeitserweiterung wird der Arbeitsbereich eines Mitarbeiters ausgeweitet. Diese Ausweitung erfolgt horizontal, also durch zusätzliche Aufgaben aus dem gleichen Anforderungsprofil und auf dem gleichen Leistungsniveau.

Das Job Enlargement gliedert Arbeitselemente ein, die ansonsten den regulären Prozessen vorgelagert oder nachgelagert werden. Durch diese wechselnden Belastungen soll sich der jeweilige Arbeitnehmer durch die damit verbundene Abwechslung von seinen Tätigkeiten erholen, ohne aber seine Arbeit einstellen zu müssen. Es hat also auch die Aufgabe, physische und psychische Eintönigkeit zu vermeiden. Dieser Effekt macht sich beispielsweise schon beim Wechsel von einer sitzenden zu einer stehenden Tätigkeit bemerkbar.

Bei einem von Fachkräftemangel geprägten Arbeitsmarkt kommt dem Job Enlargement eine bedeutende Rolle zu, da so Ausfälle bei Mitarbeitern kompensiert werden können. Sind nämlich Mitarbeiter mit den Arbeitsaufgaben von Kollegen auf gleichem Niveau vertraut, so können sie kurzerhand auch die Position eines Springers einnehmen und andere Beschäftigte vertreten. Arbeitserweiterungen sind für Vorgesetzte mit der Hausforderung verbunden, den Arbeitnehmern die Vorteile des Strukturierungsprozesses zu vermitteln, ohne dass sie das Gefühl bekommen, in eine völlig neue Rolle gedrängt oder gar ausgebeutet zu werden. Arbeitnehmern dürfen nicht ungefragt qualitativ höhere und neue Kompetenzen abgefordert werden. Dies führt schnell zu Überforderung und Stress. Maßnahmen des Job Enlargements sollten schon im Vorhinein begründet und klar kommuniziert werden, wobei die positiven Effekte ruhig hervorgehoben werden dürfen. Unternehmen in einer wirtschaftlich angespannten Situation können von Job Enlargement profitieren und so Personalabbau oder tief greifende Umstrukturierungen verhindern.

Synonyme - Arbeitserweiterung
Jahresversicherung

Bei einer Jahresversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die häufig im Bereich der Reiserücktrittversicherung angeboten wird.

Jahresversicherungen haben den Zweck, potenzielle Schäden für den Zeitraum eines ganzen Jahres abzusichern. Bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch dient die Jahresversicherung dem Reiseschutz für das komplette Versicherungsjahr. Innerhalb dieses versicherten Zeitraums können Versicherungsnehmer dank der Reiseversicherung geschützt verreisen – unabhängig von Reiseplanung, Reisedauer und Anzahl der Reisen. Wird beispielsweise zu Beginn eines Jahres eine Jahresversicherung abgeschlossen, so sind auch kurzfristige und spontane Reisen entsprechend abgesichert.

Als Komplettschutz abgeschlossene Jahresversicherungen enthalten gleich mehrere Versicherungssparten unter einer Jahresdeckung. Im Bereich der Reiseversicherungen werden mitunter Reiserücktritt, Reiseabbruch, Notfallversicherung, Gepäckversicherung und Reisekrankenversicherung miteinander kombiniert

Jahresüberschuss

Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag sind Begriffe, die an letzter Stelle einer Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt werden, die Unternehmen pro Geschäftsjahr zu erstellen haben. Beim Jahresüberschuss wird auch von einem positiven Geschäftsergebnis gesprochen. Der Jahresfehlbetrag ist das gegensätzliche, also negative, Ergebnis dazu.

Ein Jahresüberschuss wird aus der Differenz aus Erträgen und Aufwendungen gebildet. Bei der Ermittlung werden Gewinn- oder Verlustvorträge aus vorangegangenen Perioden, Entnahmen aus Rücklagen oder Einstellungen in Rücklagen nicht berücksichtigt. Voraussetzung für einen Jahresüberschuss ist nur, dass die Erträge die Aufwendungen übersteigen. Dann kann der Jahresüberschuss im Unternehmen verbucht bleiben und steht zur Verfügung oder aber die Summe wird als Gewinn an die jeweiligen Teilhaber ausgeschüttet.

Übersteigen hingegen die Aufwendungen die erzielten Erträge, gilt dies als Jahresfehlbetrag. Ein Jahresfehlbetrag kann jedoch nicht auf die Teilhaber aufgeteilt werden. Dieser bleibt im Unternehmen verbucht. Mit Gewinnen aus dem Vorjahr kann ein Jahresfehlbetrag jedoch verrechnet werden.

Synonyme - Jahresfehlbetrag
Jahresüberschadendeckung

Die Jahresüberschadendeckung ist ein Begriff, der mit Versicherungsfällen in Bezug auf Geschäftsjahresschäden zusammenhängt. Bei einem Geschäftsjahresschaden oder Meldejahresschaden handelt es sich um den innerhalb einer Abrechnungsperiode durch Versicherungsfälle eingetretenen Gesamtschaden.

Ein Geschäftsjahresschadenaufwand ist der Aufwand im Geschäftsjahr, der innerhalb dieser Zeit Zahlungen für Schäden bzw. Versicherungsfälle sowie Regulierungsaufwendungen und zuzuführende Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Fälle umfasst.  

Mit der Jahresüberschadendeckung, die auch Stop Loss genannt wird, kann sich ein Erstversicherer vor Verlusten absichern, die einen gewissen Geschäftsjahresschaden übersteigen.

Als Vertragsform der Schadenrückversicherung wird bei der Jahresüberschadendeckung eine fixe Schadenquote festgelegt, bis zu dieser der Erstversicherer selbst eintritt. Darüber wird als Haftstrecke eine zusätzliche Quote vereinbart, für die dann wiederum der Rückversicherer aufkommt. Sinn der Jahresüberschadendeckung ist in erster Linie, Schwankungen in den Belastungen durch Schäden für den jeweiligen Zeitraum aufzufangen. Dies bietet sich insbesondere in Versicherungssparten an, die von unregelmäßigen Schadensfällen geprägt sind; etwa bei Hagel- und Sturmversicherungen.

 

Synonyme - Stop Loss,Meldejahresschaden
Jahresnettoumsatz

Der Jahresnettoumsatz oder Jahresreinumsatz beinhaltet die gesamten Einnahmen von einem Unternehmen, die es im vergangenen Geschäftsjahr ohne Berücksichtigung von Umsatzsteuern, Erlösschmälerungen, Nachlässen und anderen Umsatzminderungen erzielt hat. Die Umsatzerlöse werden im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz bestimmt.

In den Jahresnettoumsatz fließen alle innerhalb eines Geschäftsjahres verzeichneten Einnahmen. Abgezogen werden Positionen wie Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Preisnachlässe sowie weitere Umsatzminderungen, die den Erlös schmälern.

Bei Betriebshaftpflichtversicherungen gilt der festgestellte Jahresnettoumsatz eines Versicherungsnehmers als Faktor für die Berechnung der Versicherungsbeiträge. Des Weiteren werden KMU (Klein- und mittelständische Unternehmen) über ihren Jahresnettoumsatz definiert. In den Bereich der kleinen und mittleren KMU Unternehmen fallen Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, die einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen € erzielen oder aber deren Jahresbilanzsumme sich auf maximal 43 Millionen € beläuft.

Synonyme - Jahresreinumsatz
Jahresnettobeitrag

Beim Jahresnettobeitrag handelt es sich bei einer Versicherung um die jährlichen Prämien ohne Berücksichtigung von Betriebskostenzuschlägen, Versicherungssteuer und sonstigen Zuschlägen.

Bei Risikolebensversicherungen werden Beiträge nach Tarif berechnet, also mit den Bruttobeiträgen, die nach der Kalkulation der Versicherungsgesellschaft zu zahlen wären. Nettobeiträge sind in diesen Fällen jedoch die Beiträge, die nach der Verrechnung mit Überschüssen dann tatsächlich gezahlt werden müssen.

In die Kalkulation von Bruttobeiträgen werden bei Personenversicherungen Faktoren wie Alter, Laufzeit, Leistungssumme, Beruf, Sport, Gesundheitszustand und sonstige Risiken berücksichtigt. Bei Risikoversicherungen wird dabei auf Sterbetafeln zurückgegriffen, um die jeweiligen Gefahren und Wahrscheinlichkeiten besser kalkulieren zu können. Diese Feststellungen spiegeln sich dann in Risikozuschlägen wider, die den Nettobeitrag erhöhen und dann den Bruttobeitrag darstellen.

Bei kapitalbildenden Versicherungen werden durch die Versicherungsgesellschaft jedoch durch Zinsgewinne, Risikogewinne und Rücklagen häufig Überschüsse erzielt, die die Bruttobeiträge durch eine Verrechnung reduzieren. Der wirtschaftliche Vorteil wird also zu einem Teil an den Versicherungsnehmer weitergegeben, der dann von niedrigeren Beiträgen profitiert. Dieser reduzierte Beitrag wird dann wiederum Nettobeitrag oder Zahlbeitrag genannt. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich demnach auch der Jahresnettobeitrag.

Synonyme - Nettoprämie
Jahresmeldung

Bei Betriebsversicherungen kann es vorkommen, dass sich innerhalb der Laufzeit der Versicherung das versicherte Risiko ändert. Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung könnte dies beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer eine neue Tätigkeit aufgenommen hat oder die Anzahl seiner Arbeitnehmer ansteigt. Derartige neue Risiken werden über die Vorsorgeversicherung im Rahmen der regulär gültigen Vertragsbedingungen abgesichert. Deshalb bleiben auch die Prämien zunächst gleich, bis auf Basis der Jahresmeldung eine Prämienregulierung erfolgt.

Kurz vor einer Vertragsverlängerung fordern Versicherungsgesellschaften dann die Jahresmeldung an. Versicherungsnehmer erhalten ein Mal im Jahr das Formular der Jahresmeldung, in das eventuell neu zu berücksichtigende Risiken eingetragen werden. Es muss darüber informiert werden, was sich in Bezug auf den Versicherungsvertrag „geändert“ hat, weshalb die Jahresmeldung auch häufig Änderungsanzeige genannt wird. Auf Grundlage der mitgeteilten neuen Risiken müsste dann der Versicherungsvertrag geändert und eine Beitragsabstimmung durchgeführt werden. Auf der Basis der nach der Jahresmeldung tatsächlich vorhandenen Risiken erfolgt in Teilen auch eine rückwirkende Abrechnung der Prämien für das abgelaufene Versicherungsjahr. Es kann also nach der Jahresmeldung sowohl eine Beitragsnachzahlung als auch eine Erstattung erfolgen.

Versicherungsnehmer müssen gemäß ihren Mitwirkungspflichten potenzielle Änderungen der versicherten Risiken in der Jahresmeldung mitteilen; sie sind zu diesen Angaben verpflichtet. Werden in der Jahresmeldung unverschuldet falsche Angaben gemacht, darf die Gesellschaft innerhalb einer Frist von einem Monat den Versicherungsvertrag kündigen. Werden jedoch grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich falsche Angaben gemacht, kann es zu Konsequenzen wie Vertragskündigungen und empfindlichen Vertragsstrafen kommen.

Synonyme - Änderungsanzeige
Jahreshöchstentschädigungen

Bei einer Jahreshöchstentschädigung handelt es sich um eine Beschränkung der jährlichen Entschädigungsleistung seitens der Versicherungsgesellschaft auf einen Maximalbetrag. Bei großgewerblichen und industriellen Sachversicherungen werden Versicherungssummen für versicherte Sachen wie Betriebsgebäude, Betriebsausstattung und Vorräte vereinbart, die als Basis für Entschädigungsleistungen dienen.

Mit Jahreshöchstentschädigungen begrenzen die Versicherungsgesellschaften ihre Entschädigungen für bestimmte Gefahren auf feste Beträge. Dies gilt insbesondere für versicherte Elementarschäden durch Sturm, Überschwemmung oder Erdbeben. Je nach Versicherungsgesellschaft und Risiko werden Höchstentschädigungsgrenzen von durchschnittlich 5 bis 20 Mio. € festgelegt. Einige Versicherungsgesellschaften kombinieren ihre Höchstentschädigungen für Sachschäden und Ertragsausfälle, damit die vereinbarte Höchstentschädigungsgrenze für alle Schäden ausreichen muss. Wird eine solche Begrenzung pro Versicherungsfall vereinbart, so ist dies eine Höchstentschädigung. Wird eine Begrenzung jedoch für alle Schadensereignisse innerhalb eines Jahres pro versicherter Gefahr vereinbart, so wird von einer Jahreshöchstentschädigungsgrenze gesprochen.

Grund für die Vereinbarung einer Jahreshöchstentschädigungsgrenze ist das Kumulrisiko (Zufallsrisiko) bei Versicherungen, die mit Rückversicherungsgesellschaften Rückdeckungen vereinbart haben. Wird durch Elementarereignisse beispielsweise eine gesamte Region betroffen, so werden meist auch mehrere Versicherungskunden einer Versicherungsgesellschaft geschädigt. Durch die Vereinbarung von Höchstentschädigungen machen Gesellschaften dieses Risiko kalkulierbar.

Jedes Unternehmen sollte daher eine individuelle Einschätzung der Risiken durchführen und prüfen, ob Schäden vorstellbar sind, die über vereinbarte Höchstentschädigungen oder Jahreshöchstentschädigungen hinausgehen.

Synonyme - JHE
Jahresfehlbetrag

Wenn Kapitalgesellschaften in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz einen Verlust verzeichnen müssen, wird von einem Jahresfehlbetrag gesprochen. Jahresfehlbeträge ergeben sich dann, wenn innerhalb einer Abrechnungsperiode von einem Jahr die Aufwendungen eines Unternehmens die jeweiligen Erträge übersteigen. In der Regel beziehen sich Jahresfehlbeträge auf ein Geschäftsjahr. Unberücksichtigt bleiben dabei offene Rücklagen, Einstellungen sowie Gewinn- und Verlustvorträge des Vorjahres.

Ein Jahresfehlbetrag ist ein negativer Jahresüberschuss. Als Ergebnis werden beide, also Fehlbetrag und Überschuss, an letzter Stelle der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Bilanz ausgewiesen. Der Jahresüberschuss (Gewinn) ist im Gegensatz zum Jahresfehlbetrag (Verlust) ein positives Ergebnis des Geschäftsjahres. Überschüsse entstehen dann, wenn die Erträge des Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres die Aufwendungen übersteigen – also am Ende des Jahres noch etwas Geld „übrig“ bleibt. Beim Jahresfehlbetrag ist es umgekehrt, da dann - vereinfacht gesagt - mehr Geld ausgegeben werden musste als eingenommen werden konnte. Die Aufwendungen waren bei einem Fehlbetrag demnach höher als die Erträge.

Genau genommen gibt es einen Unterschied zwischen einem Jahresfehlbetrag und einem Bilanzverlust: Wenn ein Jahresfehlbetrag festgestellt worden ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass das Unternehmen auch einen Bilanzverlust erlitten hat. Im Gegenteil werden Bilanzgewinne und Bilanzverluste auf Grundlage von Jahresfehlbeträgen errechnet. Entscheidend für Bilanzverluste oder Bilanzgewinne sind jedoch auch Gewinnvorträge oder Verlustvorträge aus dem Vorjahr, sowie Entnahmen oder Einstellungen aus Rücklagen. Erst nach diesen Berechnungen steht fest, ob ein Bilanzverlust oder aber ein Bilanzgewinn ausgewiesen werden kann.

Kommt es bei einem Unternehmen häufig zur Feststellung eines Jahresfehlbetrages, so geht man von einer Insolvenzgefährdung aus.

Jahreseinheiten

Jahreseinheiten gehören zu den statistischen Begriffen aus dem Versicherungswesen. In den Statistiken der Kraftfahrt-Versicherungen stellen die Jahreseinheiten die Fahrzeuge dar, die ein Jahr lang bei der Gesellschaft versichert worden waren. Wurde ein Fahrzeug ein Jahr versichert, so geht es als 1,0 Jahreseinheiten in die Statistiken ein. Ein nur drei Monate lang versichertes Kraftfahrzeug macht sich mit 0,25 Jahreseinheiten in den Kfz-Statistiken bemerkbar.

Die Statistiken zu den Jahreseinheiten werden aus mehreren Gründen geführt. Sie dienen der Beitragsberechnung und der Schadenursachenforschung. Untersucht wird hierbei der Einfluss von Risikofaktoren auf eine Zielgröße. Zu diesen Zielgrößen gehören in Schadensversicherungen die Anzahl der Risiken, die Anzahl der Schäden sowie der Aufwand der Schäden. Die Anzahl der Risiken wird für Kfz-Versicherungen in Jahreseinheiten, also der Verweildauer des Risikos pro Kalenderjahr, ausgedrückt.

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die mit JAEG abgekürzte Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie bestimmt in Deutschland, ab wann Angestellte oder Arbeiter versicherungsfreie Mitglieder in der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) sind. Übersteigt das Jahresentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, so endet die Pflichtversicherung in der GKV. Dies ermöglicht eine freiwillige Mitgliedschaft und erlaubt auf der anderen Seite, in die PKV (private Krankenversicherung) zu wechseln.

Als Rechengröße der Sozialversicherung wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze regelmäßig zum 01. Januar eines jeden Jahres durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an das Verhältnis des Vorjahres angepasst.

Maßgeblich für die Beurteilung nach der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Berechnet wird entweder das Brutto-Jahresgehalt oder das Zwölffache des Monatsgehalts zuzüglich Weihnachts- oder Urlaubsgeld und sonstiger Zuschläge, die vertraglich vereinbart worden sind oder aller Wahrscheinlichkeit nach ausgezahlt werden. Sofern aufgrund vertraglicher Regelungen zusätzliche Einnahmen wahrscheinlich sind und gezahlt werden, werden auch diese berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze wird nicht das tatsächlich im Jahr erhaltene Entgelt einfach aufgerechnet, sondern das vertraglich zustehende Entgelt. Minijobs bis 450,00 € im Monat und Familienbestandteile werden jedoch nicht dem Jahresarbeitsentgelt hinzugerechnet.

Angestellte und Arbeiter, die Arbeitsentgelt beziehen, sind bis zum Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der GKV versicherungspflichtig. Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind Angestellte und Arbeiter versicherungsfrei in der GKV. Versicherungsfrei bedeutet in diesen Fällen, dass die Pflichtversicherung in der GKV zwar entfällt; aber eine Krankheitskostenversicherung (freiwillig GKV/privat PKV) abgeschlossen werden muss. Diese Versicherungsfreiheit gilt für laufende Beschäftigungsverhältnisse bis zu dem Jahresende, in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird. Wird ein Arbeitsplatz in diesem Zeitraum gewechselt, tritt die Versicherungsfreiheit unmittelbar ein. Von Anfang an versicherungsfrei sind Berufsanfänger, die voraussichtlich ein oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegendes Arbeitsentgelt beziehen werden.

Wird die JAEG in einem laufenden Kalenderjahr unterschritten, tritt die Versicherungspflicht ein, von der man sich nur unter bestimmten Bedingungen befreien lassen kann.

Synonyme - JAEG,Versicherungspflichtgrenze
Jahresabschluss

Bei einem Jahresabschluss handelt es sich um den kaufmännischen und rechnerischen Abschluss des Geschäftsjahres eines Unternehmens. Durch den Jahresabschluss wird der Erfolg oder aber der Verlust eines Unternehmens und dessen finanzielle Lage festgestellt. Mit dem Jahresabschluss werden die laufenden Buchhaltungsarbeiten für das Jahr abgeschlossen, Abrechnungs-Dokumente zusammengestellt, Prüfungen vollzogen, Angaben bestätigt und je nach Unternehmensgröße auch veröffentlicht. Nach §§ 242, 264 HGB (Handelsgesetzbuch) gehören zum Jahresabschluss Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anhänge und Lageberichte. Nicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind Freiberufler und kleine Gewerbetreibende, die dafür eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zu erstellen haben.

Ein Jahresabschluss soll über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens informieren und dient gleichzeitig als Bemessungsgrundlage für die Ergebnisverteilung und Besteuerung. Der Abschluss wird für Planungen und künftige Unternehmensentscheidungen herangezogen. Des Weiteren kann der Jahresabschluss ein wichtiges Kriterium für die Vergabe von Krediten und Darlehen darstellen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, kann der Abschluss auch als Beweismittel genutzt werden. In steuerlicher Hinsicht ist der Jahresabschluss die Grundlage für die Besteuerung und Ermittlung von Dividenden oder Beteiligungen. Auch dokumentiert der Abschluss, dass das Unternehmen eine ordnungsgemäße Buchführung durchgeführt hat.

In Deutschland muss jedes gewerbliche Unternehmen Bücher führen und einen Jahresabschluss erstellen. Alle Kaufleute mit Ausnahme von Einzelkaufleuten mit bestimmten Umsatzerlösen bzw. Jahresüberschüssen sind demnach verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen.

Der Jahresabschluss muss je nach Unternehmensgröße innerhalb der ersten drei bis ersten sechs Monate des neuen Jahres erstellt werden.  Durch den Abschluss selbst wird das Ergebnis der vorbereitenden Buchführung überprüft und bei Bedarf korrigiert. Zu den Vorarbeiten gehört je nach Unternehmen eine Inventur, um tatsächliche Vermögens- oder Schulden-Bestände festzustellen. Des Weiteren müssen Abschreibungen, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Forderungen, Bonitäten, Ausfälle, Rückstellungen, Rücklagen und Rechnungen überprüft und ggf. korrigiert werden.

Erstellt wird ein Jahresabschluss mit Merkmalen wie Kontenabschluss, Abschlussübersicht, Feststellungen, Rechnungslegungsdokumente, Prüfungs- und Publizitätskriterien, Verteilung von Gewinn und Verlust, Auswertung und Abschlussergebnis.

Synonyme - Jahresbilanz, Bilanz
Jagdunfallversicherung

Bei der Jagdunfallversicherung handelt es sich um eine private Unfallversicherung. Vom Versicherungsschutz umfasst sind Unfälle während der Ausübung von jagdlichen Tätigkeiten. Hierzu gehört beispielsweise die Teilnahme an Übungs- oder Preisschießen, das Führen, Ausbilden und Abrichten von Jagdhunden und alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Pflege des Jagdreviers stehen. Hierzu gehören u.a. Bauarbeiten und Reparaturen an Hochsitzen, Pirschgänge, die Errichtung oder Reparatur von Futterstellen oder Wildschutzzäunen.

Je nach Gesellschaft und Tarif kann auch die Teilnahme an Jagdhundeprüfungen, Fahrten von und zum Revier, zu Veranstaltungen sowie zu anderen jagdlich geprägten Prüfungen abgesichert werden. Die Jagdunfallversicherung kann wahlweise für eine bestimmte Person – also den Jäger – oder aber als Gruppenversicherung für ganze Hegeringe sowie Jägerschaften abgeschlossen werden. Ein weltweit gültiger Versicherungsschutz ist möglich. Bei einigen Gesellschaften kann die Jagdunfallversicherung nur als Ergänzung zur gesetzlich vorgeschrieben Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Jagdhaftpflichtversicherung

Bei der Jagdhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich für alle Jäger vorgeschriebene Versicherung, mit der die Jagdrisiken versichert werden können. Die Jagdhaftpflichtversicherung ist gleichzeitig auch Voraussetzung für den Erhalt des Jagdscheins. Soll ein Jagdschein gelöst oder verlängert werden, wird dies von einem Nachweis abhängig gemacht, dass eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.

Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Jägern einen Schutz, wenn sie für Schäden in Anspruch genommen werden, die während der Jagd anderen zugefügt worden sind. Dies gilt beispielsweise dann, wenn sich aus der Jagdwaffe versehentlich ein Schuss löst und jemand dadurch verletzt wird.

Je nach Tarif und Gesellschaft können auch Jagdhunde mitversichert werden. Unterschieden wird dabei häufig in ungeprüfte und geprüfte Jagdhunde. Von der Deckung einer Jagdhaftpflichtversicherung umfasst sind auch Schäden an geliehenen, gepachteten oder gemieteten beweglichen Sachen. Ein Versicherungsschutz besteht auf der Jagd und außerhalb der Jagd, wenn zum Beispiel Übungen durchgeführt werden oder bei der Gewehrreinigung Schäden entstehen. Ein weltweiter Versicherungsschutz besteht, wenn Jäger ihren Wohnsitz in Deutschland haben und über einen gültigen Jagdschein in Deutschland verfügen.

Zusätzlich zur Jagdhaftpflichtversicherung bieten viele Gesellschaften auch Jagdunfallversicherungen an. Als private Unfallversicherung für Jäger werden Schäden bei Jagdunfällen abgesichert. Auch Jagdhundeunfallversicherungen werden von einigen Versicherungen bereitgehalten. Diese decken Jagdunfälle ab, bei denen Jagdhunde zu Schaden kommen.

Synonyme - Jagdrisiken,Jagdrisisiko
Jagd- und Sportwaffenversicherung

Eine Jagd- und Sportwaffenversicherung empfiehlt sich für Jäger, Sportschützen, Jagdvereine und Schützenvereine. Jagd- und Sportwaffenversicherungen übernehmen die Kosten für Waffen und Ausrüstungsgegenständen bei Diebstahl oder bei Beschädigungen durch Unfälle.

Der Sport- und Jagdwaffenversicherung liegen spezielle Sicherheitskonzepte zugrunde, die je nach Gesellschaft und Tarif variieren können. Versichert werden können Jagdwaffen, Sportwaffen sowie Zubehör wie etwa Ferngläser, Munition und Zielfernrohre. Zu den versicherten Gefahren und Schäden gehören Verlust, Beschädigung oder Zerstörung, sofern die versicherten Gegenstände ordnungsgemäß in der Wohnung aufbewahrt oder zum und vom Revier oder Schießstand hin und her transportiert werden. Der Versicherungsschutz gilt auch bei der eigentlichen Jagd, auf Reisen oder wenn die versicherten Gegenstände verschickt werden müssen.

Sofern es waffenrechtlich zulässig ist, gilt der Versicherungsschutz der Sport- und Jagdwaffenversicherung auch dann, wenn sich die versicherten Gegenstände separat in einem verschlossenen Kofferraum befinden oder beim Büchsenmacher zur Reparatur sind. Der ordnungsgemäße Transport, die Aufbewahrung oder das Führen durch beauftragte und berechtigte Dritte kann ebenfalls versichert werden.

Eine Sport- und Jagdwaffenversicherung kann Risiken wie Unfall des Versicherungsnehmers oder des Transportmittels, Ungeschicklichkeiten wie beispielsweise Fallenlassen, Brand, Explosion, Blitz, Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl, Wasserschäden, Selbstentzündung, Selbstentladung und Elementarereignisse absichern. Nicht versicherbar sind in der Regel Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, Konstruktionsfehler, Herstellungsmängel, Rost, Funktionsstörungen, Witterungseinflüsse, Schrammen, Kratzer, natürliche Beschaffenheit, Hängenlassen, Stehenlassen, Liegenlassen und Schäden aus der Verwendung ungeeigneter Munition.

Je nach gewähltem Tarif kann eine Schadensregulierung zum Neuwert oder zum Zeitwert erfolgen. Sind dafür Schätzungen erforderlich, werden Händler oder Büchsenmacher mit der Schätzung beauftragt.

Synonyme - Jagdwaffenversicherung