Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Jahreshöchstentschädigungen

Bei einer Jahreshöchstentschädigung handelt es sich um eine Beschränkung der jährlichen Entschädigungsleistung seitens der Versicherungsgesellschaft auf einen Maximalbetrag. Bei großgewerblichen und industriellen Sachversicherungen werden Versicherungssummen für versicherte Sachen wie Betriebsgebäude, Betriebsausstattung und Vorräte vereinbart, die als Basis für Entschädigungsleistungen dienen.

Mit Jahreshöchstentschädigungen begrenzen die Versicherungsgesellschaften ihre Entschädigungen für bestimmte Gefahren auf feste Beträge. Dies gilt insbesondere für versicherte Elementarschäden durch Sturm, Überschwemmung oder Erdbeben. Je nach Versicherungsgesellschaft und Risiko werden Höchstentschädigungsgrenzen von durchschnittlich 5 bis 20 Mio. € festgelegt. Einige Versicherungsgesellschaften kombinieren ihre Höchstentschädigungen für Sachschäden und Ertragsausfälle, damit die vereinbarte Höchstentschädigungsgrenze für alle Schäden ausreichen muss. Wird eine solche Begrenzung pro Versicherungsfall vereinbart, so ist dies eine Höchstentschädigung. Wird eine Begrenzung jedoch für alle Schadensereignisse innerhalb eines Jahres pro versicherter Gefahr vereinbart, so wird von einer Jahreshöchstentschädigungsgrenze gesprochen.

Grund für die Vereinbarung einer Jahreshöchstentschädigungsgrenze ist das Kumulrisiko (Zufallsrisiko) bei Versicherungen, die mit Rückversicherungsgesellschaften Rückdeckungen vereinbart haben. Wird durch Elementarereignisse beispielsweise eine gesamte Region betroffen, so werden meist auch mehrere Versicherungskunden einer Versicherungsgesellschaft geschädigt. Durch die Vereinbarung von Höchstentschädigungen machen Gesellschaften dieses Risiko kalkulierbar.

Jedes Unternehmen sollte daher eine individuelle Einschätzung der Risiken durchführen und prüfen, ob Schäden vorstellbar sind, die über vereinbarte Höchstentschädigungen oder Jahreshöchstentschädigungen hinausgehen.

Synonyme: JHE