Begriff | Definition |
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Jahreshöchstentschädigungen | Bei einer Jahreshöchstentschädigung handelt es sich um eine Beschränkung der jährlichen Entschädigungsleistung seitens der Versicherungsgesellschaft auf einen Maximalbetrag. Bei großgewerblichen und industriellen Sachversicherungen werden Versicherungssummen für versicherte Sachen wie Betriebsgebäude, Betriebsausstattung und Vorräte vereinbart, die als Basis für Entschädigungsleistungen dienen. Mit Jahreshöchstentschädigungen begrenzen die Versicherungsgesellschaften ihre Entschädigungen für bestimmte Gefahren auf feste Beträge. Dies gilt insbesondere für versicherte Elementarschäden durch Sturm, Überschwemmung oder Erdbeben. Je nach Versicherungsgesellschaft und Risiko werden Höchstentschädigungsgrenzen von durchschnittlich 5 bis 20 Mio. € festgelegt. Einige Versicherungsgesellschaften kombinieren ihre Höchstentschädigungen für Sachschäden und Ertragsausfälle, damit die vereinbarte Höchstentschädigungsgrenze für alle Schäden ausreichen muss. Wird eine solche Begrenzung pro Versicherungsfall vereinbart, so ist dies eine Höchstentschädigung. Wird eine Begrenzung jedoch für alle Schadensereignisse innerhalb eines Jahres pro versicherter Gefahr vereinbart, so wird von einer Jahreshöchstentschädigungsgrenze gesprochen. Grund für die Vereinbarung einer Jahreshöchstentschädigungsgrenze ist das Kumulrisiko (Zufallsrisiko) bei Versicherungen, die mit Rückversicherungsgesellschaften Rückdeckungen vereinbart haben. Wird durch Elementarereignisse beispielsweise eine gesamte Region betroffen, so werden meist auch mehrere Versicherungskunden einer Versicherungsgesellschaft geschädigt. Durch die Vereinbarung von Höchstentschädigungen machen Gesellschaften dieses Risiko kalkulierbar. Jedes Unternehmen sollte daher eine individuelle Einschätzung der Risiken durchführen und prüfen, ob Schäden vorstellbar sind, die über vereinbarte Höchstentschädigungen oder Jahreshöchstentschädigungen hinausgehen.
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Synonyme:
JHE |