Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die einem Versicherungsnehmer bei einer rechtlichen Auseinandersetzung in einem versicherten Rechtsbereich entstehen. Zu den häufig versicherten Rechtsgebieten gehören Privatleben, Beruf, Wohnen und Straßenverkehr. Rechtsschutzversicherungen versichern nach dem Baukastenprinzip, bei dem aus einzelnen Bausteinen der passende Schutz zusammengestellt werden kann.

Privatrechtsschutz

Privatrechtsschutzversicherungen umfassen einen Schutz in vielen Bereichen des täglichen Lebens, wozu insbesondere Verträge über Dienstleistungen, Käufe, Versicherungen oder Reisen gehören. Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch Schadensersatzforderungen, Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder Auseinandersetzungen im Sozialrecht und Verwaltungsrecht. Auch die Bereiche Familie und Erbe sowie ein kleiner Teil aus dem Strafrecht können unter die Privatrechtsschutzversicherung fallen. Dies gilt aber eher für Ordnungswidrigkeiten oder fahrlässige Vergehen, sodass für vorsätzlich begangene Taten der Zusatzbaustein erweiterter Strafrechtsschutz abgeschlossen werden müsste. Ein zusätzlicher Baustein in diesem Bereich ist der erweiterte Rechtsschutz im Internet bzw. Cyber-Rechtsschutz.

Berufsrechtsschutz

Bei der Berufsrechtsschutzversicherung geht es um die Arbeit als Arbeitnehmer und um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Dieser Bereich kann in der Regel nur in Kombination mit dem Privatbaustein abgeschlossen werden. Selbstständige benötigen eine spezielle Rechtsschutzversicherung.

Wohnrechtsschutz

Bei Wohnrechtsschutzversicherungen werden Konflikte um Miete, Nebenkosten, Kündigungen oder Räumungen abgedeckt. Auch Nachbarschaftsstreitigkeiten lassen sich mitversichern. Vermieter müssen auf einen speziellen Vermieterrechtsschutz ausweichen. Auch diese Versicherungsbausteine werden nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz oder anderen Bausteinen angeboten.

Verkehrsrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutzversicherungen lassen sich häufig auch einzeln abschließen. Sie schützen Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger bei rechtlichen Streitigkeiten im Straßenverkehr. Versichert sind Führerscheinangelegenheiten, Bußgeldsachen oder in Teilen auch Ordnungswidrigkeitenverfahren, weshalb insbesondere Vielfahrer über den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutz nachdenken sollten.

 

Bei vielen Rechtsschutzversicherungen ist es möglich, Familienmitglieder mit zu versichern. Zu den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung gehören Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengebühren, Sachverständigenkosten sowie die Kosten der Gegenseite im Falle eines Unterliegens. Je nach Vertrag werden auch Kosten im Ausland übernommen oder zinslose Darlehen für eine Strafkaution gewährt. Bußgelder und Geldstrafen werden hingegen nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Es sollte darauf geachtet werden, ob die Rechtsschutzversicherung auch außergerichtliche Auseinandersetzungen abdeckt, da nicht jeder Konflikt automatisch vor Gericht ausgetragen wird. Zu den außergerichtlichen Konfliktlösungsverfahren gehört insbesondere die Mediation. Auch Kosten für eine Rechtsberatung können je nach Tarif von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Die Rechtsschutzversicherung muss vor Beginn der Auseinandersetzung informiert werden. Erst dann, wenn die Versicherung eine Deckungszusage erteilt, kann davon ausgegangen werden, dass die Kosten auch übernommen werden. Wichtig ist dafür, dass der Konflikt in den versicherten Zeitraum aufgetreten ist. Rechtsschutzversicherungen können mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.