
Mietrechtsschutzversicherung
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Mietrechtsschutzversicherung | Die Mietrechtsschutzversicherung schützt Mieter vor den Kosten bestimmter rechtlicher Auseinandersetzungen rund um ihr Mietverhältnis. Sie ist ein Bereich des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes und kann als eigenständiger Versicherungsschutz oder als Baustein einer Rechtsschutzversicherung vereinbart werden. Welche Streitigkeiten und Kosten übernommen werden, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen. Welche Streitigkeiten sind durch die Mietrechtsschutzversicherung abgedeckt?Der Mietrechtsschutz kann beispielsweise bei Streitigkeiten über Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, Mietmängel, Mietminderungen, Schönheitsreparaturen, Kündigungen oder die Rückzahlung der Mietkaution greifen. Auch Auseinandersetzungen über die vertraglich zulässige Nutzung der Wohnung, etwa bei Untervermietung oder Tierhaltung, können versichert sein. Voraussetzung ist, dass der konkrete Streitfall unter den vereinbarten Versicherungsschutz fällt. Welche Kosten übernimmt die Mietrechtsschutzversicherung?Bei einem versicherten Rechtsstreit übernimmt die Mietrechtsschutzversicherung im vereinbarten Umfang insbesondere gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten sowie erforderliche Kosten für gerichtlich bestellte Sachverständige und Zeugen. Je nach Tarif können auch außergerichtliche Konfliktlösungen, beispielsweise durch Mediation, eingeschlossen sein. Bei einem verlorenen Zivilprozess können zudem die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite übernommen werden. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung muss der Versicherungsnehmer selbst tragen. Übernimmt der Mietrechtsschutz auch Schadensersatzforderungen des Vermieters?Nein, die Mietrechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich keine Schadensersatzzahlungen, die ein Mieter an seinen Vermieter leisten muss. Sie kann jedoch die Kosten der rechtlichen Abwehr entsprechender Forderungen übernehmen, soweit der Streitfall versichert ist. Für berechtigte Schadensersatzansprüche wegen bestimmter Schäden an der Mietwohnung kann gegebenenfalls eine Privathaftpflichtversicherung mit entsprechendem Mietsachschadenschutz zuständig sein. Gibt es Wartezeiten beim Mietrechtsschutz?Bei neu abgeschlossenen Mietrechtsschutzversicherungen gilt häufig eine Wartezeit von drei Monaten. Rechtliche Auseinandersetzungen, deren maßgeblicher Versicherungsfall bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes oder während der Wartezeit eingetreten ist, sind grundsätzlich nicht versichert. Bei einem nahtlosen Wechsel des Versicherers kann die Wartezeit unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Entscheidend sind die jeweiligen Vertragsbedingungen. Für welche Wohnung gilt der Mietrechtsschutz?Der Mietrechtsschutz bezieht sich üblicherweise auf die im Versicherungsvertrag bezeichnete selbst genutzte Mietwohnung. Ob beispielsweise eine zusätzlich gemietete Garage, eine Zweitwohnung oder ein späterer Wohnungswechsel mitversichert ist, hängt vom Tarif ab. Bei einem Umzug sollte deshalb geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsschutz für die neue Wohnung fortbesteht. Für wen ist eine Mietrechtsschutzversicherung sinnvoll?Eine Mietrechtsschutzversicherung kann für Mieter sinnvoll sein, die das Kostenrisiko eines möglichen Rechtsstreits mit ihrem Vermieter absichern möchten. Vor dem Abschluss sollten jedoch der Versicherungsumfang, mögliche Ausschlüsse, die Selbstbeteiligung und die Wartezeit geprüft werden. Auch eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein kann eine Alternative sein. Einige Mietervereine bieten ihren Mitgliedern zusätzlich einen Mietrechtsschutz an, dessen Umfang sich von einer eigenständigen Versicherung unterscheiden kann. Weiterführende InformationenAusführliche Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und Besonderheiten finden Sie in unserem Ratgeber zum Eigentümer- und Mieterrechtsschutz. Einen allgemeinen Überblick über die Absicherung rechtlicher Streitigkeiten bietet außerdem unsere Seite zur Rechtsschutzversicherung. |