Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die ihre Versicherungsnehmer im Privatleben absichert. Mitversichert werden können neben Versicherungsnehmern auch Familienmitglieder und Hausangestellte. Private Haftpflichtversicherungen schützen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen vor Forderungen seitens Dritter.

Nach deutschem Recht ist die Haftung von Privatpersonen nicht begrenzt, sodass eine private Haftpflichtversicherung vor hohen finanziellen Schäden absichern kann. Jeder ist nach dem Gesetz verpflichtet, für einen von ihm im privaten Bereich fahrlässig oder grob fahrlässig verursachten Schaden in vollem Umfang zu haften. Die private Haftpflichtversicherung ist freiwillig und betrifft auch nur den privaten Bereich. Selbst für Nebenberufe oder Ehrenämter muss eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Abgedeckt werden von einer privaten Haftpflichtversicherung in der Regel typische Alltagsrisiken im Bereich von Haus und Wohnung, Alltagssport und Kleintierhaltung. Nicht Gegenstand der privaten Haftpflichtversicherung ist die Nutzung von leistungsstärkeren Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen, da es hierfür die Pflichtversicherung der Kfz-Haftpflicht gibt. Eine Absicherung über die Privathaftpflichtversicherung erfolgt über Sachschäden und Personenschäden. Vermögen muss über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.

Private Haftpflichtversicherungen werden häufig im Baustein-System angeboten, bei dem zusätzliche Risiken wie Forderungsausfälle, Haftung für deliktunfähige Kinder, Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden, Schlüsselschäden, Ehrenämter oder Drohnenschutz als Zusatzdeckung hinzu gebucht werden können.

 

Synonyme: PHV