Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Personenschaden

Von einem Personenschaden wird gesprochen, wenn ein Mensch durch unabsichtliches Verhalten von Dritten oder durch andere Faktoren zu Schaden gekommen ist. Bei Versicherungen stellt der Personenschaden neben dem Sachschaden und Vermögensschaden einen der drei grundlegenden Schadensarten dar.

Bei der Bearbeitung und Abwicklung von Personenschäden unterteilen Versicherungen in Verletzungen, Gesundheitsschädigungen und Tod. Wird ein Personenschaden verursacht, kann vom Schädiger bzw. Verursacher Schadensersatz gefordert werden.

Haftpflichtversicherungen decken Personenschäden ab. Infrage kommen insbesondere Privathaftpflicht-, Berufshaftpflicht- und Kfz-Haftpflichtversicherungen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Personenschäden im privaten Kontext ab, beispielsweise bei einem Unfall mit dem Fahrrad. Dem gegenüber kümmert sich die Berufshaftpflichtversicherung um Schäden im beruflichen bzw. geschäftlichen Vergleich und die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert als Pflichtversicherung aller Kfz-Halter die Schadensersatzansprüche von Dritten bei Verkehrsunfällen.

Übernommen werden bei einem Personenschaden in der Regel die Rettungs- und Bergungskosten, Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rentenzahlungen und Beerdigungskosten, falls der Personenschaden zum Tod geführt hat. Eine Absicherung erfolgt vor dem Hintergrund der Fahrlässigkeit. Haftpflichtversicherungen decken immer nur Schäden von Dritten ab, aber keine Eigenschäden.