Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen fallen in den Bereich der Schadensversicherungen. Bei einer Haftpflichtversicherung verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft, ihren Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die durch einen Dritten geltend gemacht werden und in den Verantwortlichkeitsbereich des Versicherungsnehmers fallen. Einfach erklärt ist eine Haftpflicht die Pflicht, für selbst verursachte Schäden am Eigentum anderer oder für Personenschäden an anderen zu haften. In vielen Fällen erstattet die Haftpflichtversicherung Schadensersatz und Schmerzensgeld. Des Weiteren verpflichtet sich eine Haftpflichtversicherung aber auch, unbegründete Ansprüche abzuweisen. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden übernimmt auch die Haftpflichtversicherung nicht. Bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden richtet sich die Haftungsfrage nach dem Einzelfall.

Für nahezu alle Fälle, in denen Menschen in die Situation geraten könnten, Schadensersatz an einen Dritten leisten zu müssen, kann eine Haftpflichtversicherung sinnvoll sein. Die Haftpflichtversicherung erstattet dem Geschädigten den Schaden, der durch den Versicherungsnehmer an seinem Besitz entstanden ist. Kommt beispielsweise bei Verkehrsunfällen im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung noch ein Personenschaden hinzu, erstattet die Versicherungsgesellschaft zusätzlich auch Schmerzensgeld. Vor der eigentlichen Schadensabwicklung überprüft jede Haftpflichtversicherung zunächst, ob der Anspruch, der gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht wurde, berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen und der Versicherungsnehmer damit unter (Rechts-)Schutz gestellt.

Haftpflichtversicherungen können verschiedene Bereiche absichern.

Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen gehören die

Die gesetzliche Verpflichtung hat in diesen Fällen den Hintergrund, dass das Unfallrisiko mit Kraftfahrzeugen und Waffen besonders hoch ist und der Gesetzgeber hier eine Schutzwirkung für Schadenverursacher und Geschädigte vorsieht. Berufshaftpflichtversicherungen gelten für Berufe mit einem hohen wirtschaftlichen Risiko, was beispielsweise für Ärzte, Rechtsanwälte und Notare gilt. Andere Haftpflichtversicherungen sind hingegen freiwillig.

Materielle Schäden der anderen Art werden von Privathaftpflichtversicherungen abgedeckt, die im Alltag entstehen können. Über die Betriebshaftpflichtversicherung lassen sich wiederum industrielle, gewerbliche und berufliche Risiken abdecken. Darüber hinaus werden noch

  • Tierhalterhaftpflichtversicherungen (Hunde und Pferde),
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen,
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherungen,
  • Wassersporthaftpflichtversicherungen,
  • Bauherrenhaftpflichtversicherungen

und weitere spezielle Versicherungssparten angeboten. 

Haftpflichtversicherungen werden in der Regel für die Versicherungsdauer von einem oder mehreren Jahren abgeschlossen. Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch, sofern nicht fristgerecht vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung ausgesprochen wird. Bei einem Großteil der Haftpflichtversicherer beträgt die Kündigungsfrist drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrages.