Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Art Haftpflichtversicherung für das Haus, die Schäden abdeckt, die von dem Gebäude oder dem Grundstück selbst ausgehen. Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung richten sich Versicherungsgesellschaften an Eigentümer von vermieteten sowie an Dritte überlassene Immobilien oder aber unbebaute Grundstücke. Für selbst genutzte Immobilien kommt eine Privathaftpflichtversicherung in Betracht und für die Zeit der Erbauung können Bauherrenhaftpflichtversicherungen vergleichbare Schäden abdecken.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke können Gefahren bergen. Das klassische Beispiel hierfür ist der vom Dach fallende Dachziegel, der auf ein Auto fällt oder aber der Postbote, der auf dem nicht von Schnee und Eis befreiten Weg zur Haustür ausrutscht, stürzt und sich dabei verletzt. Eigentümer von Immobilien müssen für derartige Schäden einstehen, die vom Gebäude oder Grundstück ausgehen. Eigentümer trifft eine Verkehrssicherungspflicht, die beinhaltet, dass vom Eigentum keinerlei Gefahren für Dritte ausgehen dürfen. Es muss gewährleistet werden, dass sowohl Bewohner als auch Besucher unbeschadet das Haus und das Grundstück betreten und benutzen können. Es dürfen keine Schäden oder Mängel an Gebäude oder Grundstück gebilligt werden, die andere zu Schaden kommen lassen könnten.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung macht demnach insbesondere dann Sinn, wenn das Eigentum vermietet oder auf andere Weise Dritten überlassen wird. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung stellt einen Rundumschutz in Aussicht. Es werden Sach-, Personen- und Vermögensschäden ausgeglichen. Des Weiteren beinhaltet die Versicherung einen passiven Rechtsschutz. Wird ein Schaden geltend gemacht, prüft die Gesellschaft zunächst die jeweilige Rechtsgrundlage, ob die Forderung überhaupt geltend gemacht werden kann und darf.

Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gelten die gleichen Regeln wie bei der privaten Haftpflichtversicherung. Schäden sollten möglichst schnell gemeldet und nachvollziehbar dokumentiert werden. Versicherungsnehmer trifft die Pflicht, Gefahrenquellen möglichst umgehend zu beseitigen und Schäden einzugrenzen. Die Sorgfaltspflicht des Eigentümers bleibt jedoch bestehen. Grob fahrlässiges Verhalten wird auch von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.

Mitversichert sind in der Regel Hausmeister oder andere Personen, die mit der Pflege, Reinigung und Betreuung der Immobilie beauftragt wurden. Wichtig ist, dass die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung genau auf die jeweilige Immobilie zugeschnitten ist. Hat das Haus beispielsweise eine Photovoltaik- oder Solaranlage, muss auch dies in dem Vertrag aufgenommen werden. Empfohlen werden Versicherungssummen von mindestens drei Millionen Euro, da Schäden in diesem Bereich sehr umfangreich ausfallen können.