Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kurs

In den wirtschaftlichen und versicherungstechnischen Bereichen wird von einem Kurs gesprochen, wenn Werte, Preise und Konditionen eingeschätzt werden sollen. Einen besonders hohen Bekanntheitsgrad haben Kurse, wenn es um den Handel von Aktien und Wertpapieren an der Börse geht.

An der Börse bezeichnen Kurse den Preis, der unmittelbar an der Börse festgestellt wird. Als Finanzinstrument der Börse liegen Kurse zwischen Geld- und Briefkursen. Der Geldkurs ist der Wert, zu dem ein Marktteilnehmer bereit ist, die Aktie oder das Wertpapier zu kaufen. Dieser Kurs wird dann zu diesem Preis angeboten und verkauft. Der Briefkurs geht vom jeweiligen Verkäufer aus, der den zu erzielenden Preis für die Aktie oder die Wertpapiere festlegt. Deshalb liegt der Briefkurs oft über dem Geldkurs. Treffen sich beide Kurse in der Mitte, wird vom Mittelkurs gesprochen. Unterschiede zwischen den Kursen werden Spread oder Kassakurs genannt.

Kurse unterliegen jedoch nicht nur handelsbedingten Schwankungen, sondern haben auch eine gewisse Qualität. Unterschieden wird zwischen einem gehandelten Kurs und einem Taxakurs. Gehandelte Kurse ergeben sich aus Angebot und Nachfrage. Taxakurse sind Schätzkurse von eher umsatzschwachen Wertpapieren. Über diese Kurse hinaus gibt es noch weitere Varianten, die von Händlern und Makler bestimmt werden.

Letztendlich wird an der Börse von einem Kurs gesprochen, wenn ein bestimmter Preis gemeint ist, den Wertpapiere und sonstige Handelsgüter aktuell erzielen können. Die Kurse werden von den Händlern ermittelt und ändern sich häufig sogar im Sekundentakt. Die jeweiligen Kurse werden an den Aktiencharts durch entsprechend gezackte Kurven wiedergegeben, sodass die Preisentwicklungen nachvollzogen werden können.

 

Kurbeihilfe

Eine Kurbeihilfe kann im Rahmen eines Versicherungsvertrages über eine private Unfallversicherung vereinbart werden. Die Kurbeihilfe bietet dann Versicherungsschutz bei Aufenthalten in einer Kur, sofern Versicherungsnehmer diese wegen eines Unfalls bzw. durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschäden sowie Folgen wahrnehmen muss. Geleistet wird die Kurbeihilfe dann, wenn die Kur mindestens drei Wochen andauert, ärztlich verordnet wurde und innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattfindet. Die Kurbeihilfe ist in ihrer Höhe begrenzt auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.

Als Zusatzbaustein der privaten Unfallversicherung muss die Kurbeihilfe bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden. Dies geschieht unter Vorlage des ärztlichen Attestes, das die Notwendigkeit einer Kur begründet. Alle über die Kurbeihilfe hinaus entstehenden Kosten müssen Versicherungsnehmer selbst tragen.

 

Kunstversicherung

Bei einer Kunstversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung aus der Gruppe der Sachversicherungen, die Gemälde, Bilder, Fotografien, Sammlungen, Skulpturen, Pelze, Schmuck und Antiquitäten versichert. Die Kunstversicherung wird dann genutzt, wenn die Hausratversicherung nicht ausreicht, damit verbundene Risiken in ihrer Höhe und in ihrem Umfang abzudecken. Deshalb wird die Kunstversicherung auch als eine Kombination aus Haushalts- und Transportversicherung betrachtet.

Versichert werden die eigentlichen Kunstgegenstände sowie dazugehörige Rahmen, Gläser, Aufhängevorrichtungen, Vitrinen und Sockel. Kunstversicherungen versichern in der Regel durch Allgefahrendeckung gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust und als Folge von Gefahren, denen die versicherten Kunstgegenstände ausgesetzt werden könnten. Eine Leistungsbegrenzung kann durch Ausschlüsse erfolgen.

Im Schadenfall werden die Kosten für Aufräumarbeiten, Bewegungskosten, Schutzkosten, Transportkosten, Lagerkosten, Restaurierungskosten sowie Kosten für die Schadensabwehr bzw. Schadensminimierung bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten Kunstversicherungen als Geschäftsversicherung an, um Ausstellungen, Museen, Galerien, Kunsthandlungen oder Sammlungen im Rahmen der Sachversicherung abzusichern. Besonders hohe Risiken werden dann über eine Rückversicherung abgedeckt.

 

Kündigungsrecht

Bei nahezu jedem Vertrag haben die Vertragsparteien das Recht, den Vertrag zu kündigen. Das Kündigungsrecht steht auch den Parteien im Versicherungsbereich zu, also sowohl dem Versicherungsnehmer als auch der Versicherungsgesellschaft.

Für einige Versicherungssparten gelten besondere Regelungen zur Kündigung, zum Beispiel bei Lebensversicherungen, privaten Krankenversicherungen oder Kfz-Versicherungen. Bei einem Verkauf und der Abmeldung eines Fahrzeuges endet die Kfz-Versicherung automatisch. Beim Umzug und der Zusammenlegung von zwei Haushalten kann die jeweils jüngere Hausratversicherung außerordentlich gekündigt werden. In welchen Fällen Kündigungen möglich sind und wie bzw. wann diese erfolgen müssen, ergibt sich aus den Versicherungsunterlagen. Siehe auch: perfektversichert.de/beratung/kuendigungsfristen-versicherungen.html

Neben einem ordentlichen Kündigungsrecht haben beide Parteien auch ein Sonderkündigungsrecht. Versicherungsnehmer haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Beiträge höher werden, ohne dass die Versicherungsleistungen steigen. Auch nach dem Eintritt eines Schadens kommt bei Sachversicherungen, Unfallversicherungen und Kfz-Versicherungen ein außerordentliches Kündigungsrecht in Betracht. Zulässig ist eine Kündigung dann nur bis zum Ablauf eines Monats, in dem die Verhandlungen über die Entschädigungen abgeschlossen wurden, möglich. Abweichende Regelungen betreffen Rechtsschutzversicherungen und Unfallversicherungen. In der privaten Krankenversicherung besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden.

Wichtig:
Kündigungsrechte stehen auch den Versicherungsgesellschaften zu; bspw. bei Nichtzahlung von Beiträgen.

Kündigung

Eine Kündigung wird ausgesprochen, wenn ein Vertragsverhältnis beendet werden soll. In Bezug auf Versicherungsverträge ist es oft so, dass sich viele Verträge automatisch verlängern. Soll keine automatische Verlängerung erfolgen, muss frist- und formgerecht eine Kündigung erfolgen. Werden Kündigungsfristen eingehalten, können Versicherungsverträge in der Regel ohne Angabe von besonderen Gründen gekündigt werden.
Siehe auch https://www.perfektversichert.de/blog/versicherungen-kuendigen.html

Bei einigen Versicherungssparten gelten besondere Regelungen für eine Kündigung, beispielsweise bei Kfz-Versicherungen, privaten Krankenversicherungen oder Lebensversicherungen. Nur wenige Versicherungsverträge enden automatisch, ohne dass es eine Kündigung erfordert. Dies gilt beispielsweise für Reiserücktrittskostenversicherungen, die nur für die jeweilige Reisedauer abgeschlossen werden oder kapitalbildende Lebensversicherungen, die zum vereinbarten Zeitpunkt enden. Wird ein versichertes Kraftfahrzeug verkauft und abgemeldet, bedarf dies nur einer Information an die Versicherungsgesellschaft und der Vertrag wird beendet.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Versicherungsnehmern zu, wenn die Beiträge der Versicherung erhöht werden sollen, im Schadensfall sowie bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht bei privat Versicherten. Jedoch können nicht alle Versicherungsverträge gekündigt werden.

Wann und wie ein Versicherungsverhältnis gekündigt werden kann, wird in jedem Versicherungsvertrag und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt. Bei der normalen, sogenannten „ordentlichen“ Kündigung gelten die Stichtage aus dem Versicherungsvertrag und häufig Kündigungsfristen von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres oder eben Stichtages. Die Kündigung selbst sollte schriftlich erfolgen. Für einige Versicherungsbereiche können besondere Kündigungsfristen gelten. Ein Sonderkündigungsrecht ist ebenfalls vertraglich sowie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt und kommt nach Beitragserhöhungen, Schäden und Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht in Betracht.

Wird eine Rürup-Rente bzw. Basis-Rentenversicherung gekündigt, wird sie automatisch in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt. Es ist nicht möglich, den Rückkaufswert zur Auszahlung zu bringen.

Kriegsklausel

Aus versicherungstechnischer Sicht handelt es sich bei Schäden durch Kriegsereignisse wie auch bei Schäden durch innere Unruhen um nicht kalkulierbare Risiken, die in fast allen Versicherungen von den Leistungen ausgeschlossen werden. Darauf hingewiesen wird in Versicherungsverträgen und Versicherungsbedingungen durch die sogenannte Kriegsklausel.

Private Versicherungsverträge enthalten in der Regel ein Leistungsverweigerungsrecht der Versicherungsgesellschaft in Fällen, bei denen Schäden durch Kriegsereignisse entstanden sind. Bei Lebensversicherungen gilt für Soldaten und die Bundeswehr eine Sonderregelung in Bezug auf das passive Kriegsrisiko, das vom Versicherungsschutz umfasst wird. Danach besteht eine Leistungspflicht, wenn Versicherungsnehmer in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit Kriegsereignissen sterben, an denen sie nicht aktiv beteiligt waren. Diese Bedingungen sollten jedoch bei Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen und Versicherungen, die das Todesfallrisiko abdecken, genau geprüft werden, da nicht alle Versicherungsgesellschaften die Regelungen so umsetzen. Für die Absicherung von Soldaten und werden separate Dienst- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten, die sich am „Rahmenvertrag Bundeswehr“ orientieren und das passive Kriegsrisiko mitversichern.

Zu den Kriegsereignissen können jedoch auch Ereignisse zählen, die schon weit zurückliegen. Dies beispielsweise dann, wenn eine Weltkriegsbombe gefunden wird, entschärft werden muss und dabei Schäden entstehen. Hausratversicherungen und Wohngebäudeversicherungen schließen Schäden durch Kriegsereignisse in der Regel aus. Schäden aufgrund einer Detonation zum Zwecke der Entschärfung wurden in der Vergangenheit jedoch von den Versicherungsgesellschaften übernommen und reguliert. Bei einer Entschärfung sollten Besitzer von Kraftfahrzeugen darauf achten, das Fahrzeug außerhalb der Evakuierungszone abzustellen. Explosionsschäden und Schäden aufgrund von Kriegsereignissen sind bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen und werden nur in Teilen von Kaskoversicherungen übernommen.

Synonyme - Kriegsereignisse
Krankenzusatzversicherung

Bei Krankenzusatzversicherungen handelt es sich um separate Versicherungen, die zusätzlich zum bereits vorhandenen Gesundheitsschutz abgeschlossen werden können. Durch Krankenzusatzversicherungen kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung in den verschiedensten Bereichen erweitert und an die individuelle Lebenssituation angepasst werden.

Unter die Krankenzusatzversicherungen fallen Krankenhaus-Zusatzversicherungen, die bei Kassenpatienten eine Art Upgrade auf das Niveau von Leistungen für Privatpatienten bieten. Durch diese Krankenzusatzversicherung werden Extra-Leistungen wie Behandlungen durch den Chefarzt, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie freie Krankenhauswahl erstattet. Ebenfalls in den Bereich der Krankenzusatzversicherungen fallen private Heilpraktiker-Zusatzversicherungen, deren Leistungsumfang von der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif abhängen. Übernommen werden regelmäßig die Kosten für Naturheilverfahren wie Akupunktur, Osteopathie, TCM Traditionelle Chinesische Medizin, Bioenergetik oder Homöopathie.

Mit der Sehkraft der Augen beschäftigen sich bei den Krankenzusatzversicherungen die Brillenversicherungen oder ambulanten Zusatzversicherungen, über die Erstattungen für neue Brillen, Kontaktlinsen oder andere Hilfsmittel ermöglicht werden, während Zahnzusatzversicherungen verschiedene Zuschüsse auf die Heil- und Kostenpläne vom Zahnarzt zahlen. Pflegezusatzversicherungen schützen Versicherungsnehmer und Angehörige vor hohen Pflegekosten und auch einige Auslandskrankenversicherungen, die als Krankenversicherung auf Reisen dienen, können als Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden.

Über Krankenzusatzversicherungen lassen sich wertvolle Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen realisieren. Wichtige Vorsorgeuntersuchungen werden ebenfalls häufig bezuschusst, sodass Verbraucher mit Krankenzusatzversicherungen die normale Kassenversorgung sinnvoll ergänzen können. 

 

 

Krankenversicherung für Tiere

Eine Krankenversicherung für Tiere stellt Haustiere wie Hunde, Katzen oder Pferde unter Schutz. Dabei übernimmt eine Krankenversicherung für Tiere bestimmte Kosten beim Tierarzt oder in der Tierklinik, wenn das versicherte Tier krank, verletzt oder verunfallt ist. Die Leistungen sind immer abhängig von der Versicherungsgesellschaft und dem Tarif. Einige Verträge umfassen auch die Kosten für Operationen im Krankheitsfall oder nach einem Unfall, wobei auch separate Operationskosten-Versicherungen für Haustiere angeboten werden. Diese kommen nur dann für Operationskosten auf.

Die Krankenversicherung für Tiere kann Kosten für Heilbehandlungen, bildgebende Verfahren wie MRT oder CT sowie weitere Diagnostik-Kosten abdecken. Tierhaltern wird angeraten, eine Krankenversicherung für Tiere möglichst früh abzuschließen, da das fortschreitende Alter des Haustiers mit einer Erhöhung der Beiträge verbunden sein kann.

 

Synonyme - Tierkrankenversicherung
Krankenversicherung

Bei der mit KV abgekürzten Krankenversicherung handelt es sich um eine Absicherung gegen die mit einer Krankheit oder Verletzung verbundenen finanziellen Risiken. Die der gesetzlichen Krankenversicherung angehörige Krankenkasse erstattet dem Versicherungsnehmer dabei ganz oder teilweise die Kosten für Heilbehandlungen im Falle einer Erkrankung, der Mutterschaft oder nach einem Unfall. Die gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil des Gesundheitssystems und in vielen Ländern auch der Sozialversicherung. Der Abschluss einer Krankenversicherung oder die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist entweder gesetzlich vorgeschriebene Pflicht oder kann als Individualversicherung auch freiwillig erfolgen. In zahlreichen Staaten bestehen gesetzliche sowie private Krankenversicherungen nebeneinander.

In Deutschland gilt die GKV – gesetzliche Krankenversicherung als Bestandteil des Sozialversicherungssystems. Gesetzlich in über mehr als 100 Krankenkassen sind in Deutschland durchschnittlich 73 Millionen Menschen krankenversichert. In Deutschland gilt die Versicherungspflicht, wonach jeder Bürger krankenversichert sein muss. Bestimmte Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht, wobei sich die gesetzliche Krankenversicherung eher an bestimmte Personengruppen richtet. Zu den Pflichtversicherten gehören Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb einer spezifischen Grenze, Rentner, Auszubildende, Arbeitslose und Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen. Familienmitglieder ohne oder nur mit einem geringfügigen Einkommen werden im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.

Eine PKVprivate Krankenversicherung steht generell den meisten Berufsgruppen offen, sodass durchschnittlich neun Millionen Menschen in Deutschland privat versichert sind. Die private Krankenversicherung ist in ihren Leistungen detaillierter und in Teilen umfassender. Sie bieten mehr als Standardbehandlungen. Bei Angestellten ist das Einkommen ausschlaggebend, ob eine private Krankenversicherung in Betracht kommt. Anders als bei Beamten oder Selbstständigen ist es ihnen aber erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe möglich, sich privat zu versichern. Diese Einkommensgrenze wird JAEG Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Versicherungspflichtgrenze genannt. Erst bei Überschreiten dieser Grenze können sich Angestellte von der Versicherungspflicht befreien lassen und die Wahl treffen, sich privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern. 

In den Bereich der Krankenversicherungen fallen auch verschiedene Zusatzversicherungen, die spezielle Leistungen anbieten. Hierzu gehören Zahnzusatzversicherungen, Zahnersatzversicherungen, Krankenhauszusatzversicherungen, Brillenversicherungen oder auch zusätzliche Pflegeversicherungen.

 

Synonyme - KV
Krankentagegeldversicherung

Eine Krankentagegeldversicherung ist eine Zusatzversicherung in der Krankenversicherung, die bei Krankheit täglich den vorher vereinbarten Betrag erstattet, um das durch die Erkrankung fehlende Einkommen auszugleichen.

Dringend empfohlen wird eine Krankentagegeldversicherung insbesondere für Privatversicherte und einige Selbstständige, da diese kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

Gesetzlich Versicherte sollten die Vereinbarungen zum Krankengeld überprüfen, ob dies bei einer längeren Krankheit ausreicht, um den Lebensunterhalt angemessen zu bestreiten. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, erhält bei dauerhafter Erkrankung eine Leistung, die den Wegfall des Arbeitsentgeltes auffängt. Das von einer Krankentagegeldversicherung ausgezahlte Krankentagegeld wird netto ausgezahlt und ist steuer- bzw. abgabenfrei.
Nach sechs Wochen dauerhafter Erkrankung müssen Arbeitgeber das Gehalt nicht mehr weiter bezahlen. Stattdessen weist bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein Krankengeld an, das oft unterhalb des normalen Nettogehalts liegt. Einige Tarifverträge sehen vor, dass Arbeitgeber das Krankengeld bis zu den normalen Nettolohn aufstocken müssen, was eine Krankentagegeldversicherung erübrigt. Beamte benötigen keine Krankentagegeldversicherung, da sie ihre Bezüge auch trotz Krankheit weiterhin von ihrem Dienstherrn erhalten.

Finanzielle Lücken können durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden. Noch wichtiger erscheint die Absicherung durch eine Krankentagegeldversicherung für privat Versicherte, die kein Krankengeld von ihrer Krankenversicherung beziehen können. Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine private Versicherung, die sowohl gesetzlich Versicherte als auch Mitglieder aus der PKV abschließen können.

Voraussetzung für den Erhalt des vereinbarten Krankentagegeldes ist ein ärztliches Attest, das die Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum bescheinigt. Die Höhe des jeweiligen Krankentagegeldes kann individuell vereinbart werden; darf aber im Regelfall nicht das normale Nettoeinkommen überschreiten. Einige Versicherungsgesellschaften legen die Tagessätze nach Einkommens-Obergrenzen fest. Das Krankentagegeld wird ausgezahlt, bis eine Arbeitsfähigkeit wieder gegeben, der Mutterschutz beendet ist oder eine Berufsunfähigkeit attestiert wird. Eine Leistungshöchstdauer wird ausgeschlossen.

 

 

Krankenhauszusatzversicherung

Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, von bestimmten stationären Zusatzleistungen wie beispielsweise einer Behandlung durch den Chefarzt, die freie Wahl des Krankenhauses oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer zu profitieren. Im Vergleich zu privat Versicherten bekommen gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse in einigen Fällen nur bestimmte Zuschüsse und müssen für Zusatzleistungen selbst aufkommen. Übernommen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur Leistungen, wenn sie zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sind.

Die Krankenhauszusatzversicherung kann helfen, hohe Kosten für Zusatzleistungen zu vermeiden. Als private Zusatzversicherung erstattet die Krankenhauszusatzversicherung bei Aufenthalten im Krankenhaus auch privatärztliche Leistungen über das normale Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Sie ähnelt in ihren Leistungen einer privaten Krankenvollversicherung, die jedoch auf den Aufenthalt im Krankenhaus beschränkt wird. Der Leistungsumfang der Krankenhauszusatzversicherung hängt naturgemäß von der Versicherungsgesellschaft und dem Tarif ab.

Zu den Basisleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung zählt die freie Auswahl von Krankenhaus, Verpflegung und Arzt, Behandlungen durch den Chefarzt sowie die stationäre Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Auch stationäre oder ambulante Operationen fallen je nach Tarif unter den Versicherungsschutz. In vielen Versicherungsverträgen können optional Leistungen mitversichert oder darauf verzichtet werden, was Einfluss auf die Versicherungsprämie hat. Bei Verzicht auf eine bestimmte Leistung bieten einige Versicherungsgesellschaften ein zusätzliches Tagegeld als Ausgleich an. Weiterhin kann gewählt werden, ob eine Krankenhauszusatzversicherung mit oder ohne Alterungsrückstellungen vereinbart werden soll. Bei einem Tarif mit Alterungsrückstellungen werden Rücklagen gebildet, um später Anstiege bei den Beiträgen zu vermeiden.

 

Krankenhaustagegeldversicherung

Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich die Kosten für Unterbringung, Operationen, Behandlungen und den Arzt. Übernommen werden diese Kosten häufig nur bei einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus. Aufenthalte in einer Kur, einem Sanatorium oder in einem Erholungsheim sind regelmäßig nicht versichert. Gesetzlich Versicherte müssen bei einem Krankenhausaufenthalt jedoch eine Zuzahlung von aktuell 10,00 € pro Tag (Stand: 2021) leisten und dies für maximal 28 Tage im Jahr. Auch müssen Zusatzleistungen wie Telefon oder Fernseher selbst bezahlt werden. Um diese Zusatzkosten aufzufangen kann eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen werden.

Bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung erhalten Versicherungsnehmer für jeden Tag im Krankenhaus die zuvor vereinbarte Summe; die sich häufig auf Beträge zwischen 10,00 € bis 50,00 € pro Tag Krankenhausaufenthalt beläuft. Die Zahlung des Krankenhaustagegeldes wird auf einen Maximalbetrag und eine Höchstzahl an Aufenthaltstagen beschränkt. Wie das Geld letztendlich verwendet wird, bleibt dann aber den Versicherungsnehmern überlassen. Sie können frei darüber verfügen.

Die Krankenhaustagegeldversicherung leistet nur für den Fall einer stationären Unterbringung im Krankenhaus. Einkommenseinbußen aufgrund einer längeren Arbeitsunfähigkeit können eher durch eine Krankentagegeldversicherung abgesichert werden, die generell bei Erkrankungen eintritt. 

 

Kraftfahrtversicherung

Unter den Oberbegriff der Kraftfahrtversicherung fallen alle bekannten Kfz-Versicherungen wie die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung. Das Angebot der Kraftfahrtversicherungen richtet sich an private und gewerbliche Halter sowie Fahrer von Autos, Motorrädern und weiteren Kraftfahrzeugen, die nach den gesetzlichen Regelungen nur mit Kraftfahrtversicherungsschutz auf der Straße fahren dürfen.

Für private Fahrer sind bei den Kraftfahrtversicherungen eher Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen relevant. Per Gesetz muss für jedes Kraftfahrzeug auf deutschen Straßen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die im Schadensfall die Personen- und Sachschäden des jeweiligen Unfallgegners übernimmt. Kaskoversicherungen sind hingegen freiwillig und übernehmen mitunter auch eigene Schäden.

Bei den Kraftfahrtversicherungen nimmt die Haftpflichtversicherung eine Sonderstellung ein, da sie als Pflichtversicherung nahezu jedes Kraftfahrzeug betrifft. Die Haftpflicht reguliert potenzielle Schadensersatzansprüche im Falle einer Schädigung von Dritten bei einem Unfall. Über die Kfz-Haftpflichtversicherung können Reparaturkosten, Abschleppkosten, Rechtsanwaltskosten, Gutachterkosten, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzenzgeld oder auch lebenslange Renten reguliert werden. Auch Sachschäden an Verkehrsschildern, Leitplanken oder öffentlichen Einrichtungen werden von der Haftpflichtversicherung erstattet. Eigene Schäden muss der Versicherungsnehmer selbst übernehmen, sofern keine zusätzliche Kaskoversicherung dafür aufkommt.

Unter die Kraftfahrtversicherungen fallen auch Kaskoversicherungen. Bei der Teilkaskoversicherung werden in Teilen Schäden am eigenen Fahrzeug übernommen, sofern der Unfall nicht selbst verschuldet wurde. Die Teilkasko deckt Schäden durch Diebstahl, Einbruch, Raub, Explosion, Brand, Glasbruch, Kabelschäden, Marderbisse, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag und Wildschäden ab.

Die Vollkaskoversicherung bietet unter den Kraftfahrtversicherungen die umfangreichsten Leistungen. Sie schließt die Leistungen der Haftpflicht- und Teilkasko mit ein und übernimmt darüber hinaus die Absicherung von Leasingverträgen sowie eigene Schäden aus Vandalismus und selbst verschuldeten Unfällen. Ausgenommen sind in der Regel selbst verschuldete Unfälle unter Einwirkung von Drogen oder Alkohol, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder aber Vorsatz.

Welche Kraftfahrtversicherungen für den Einzelfall infrage kommen, hängt vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis, dem Budget sowie dem Wert des jeweiligen Kraftfahrzeuges ab.

 

Synonyme - Kfz-Versicherung
Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine vorläufige Kalkulation von Kosten und ist insbesondere im Bereich der Kfz-Versicherung von Bedeutung. Bei einem Verkehrsunfall entstehen in der Regel auch materielle Schäden. Wer den Verkehrsunfall nicht selbst verursacht hat, kann seinen Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Form von Schadensersatz geltend machen. Zu diesem Zweck muss der entstandene Schaden jedoch so genau wie möglich beziffert werden. Entweder geschieht dies bei einem Bagatellschaden durch einen Kostenvoranschlag oder bei einem umfangreicheren Schaden durch ein Sachverständigengutachten. Die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens muss in diesen Fällen übrigens auch die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen.

Sachschäden an Fahrzeugen erfordern immer einen Kostenvoranschlag oder Kostenanschlag, um den Schaden zu regulieren. Der Kostenvoranschlag informiert die Versicherungsgesellschaft über die ungefähren Reparaturkosten, weshalb dieser in der Regel von einer Werkstatt erstellt wird. Es handelt sich demnach um eine Vorkalkulation einer Dienstleistung. Ein Kostenvoranschlag muss eine detaillierte Beschreibung über die erforderlichen Arbeiten enthalten. Er muss ausführlich über den Umfang und die geschätzte Arbeitszeit informieren. Des Weiteren müssen im Kostenvoranschlag die Arbeitskosten pro Stunde sowie als Gesamtsumme und die Kosten für das benötigte Material vermerkt werden.

Gesetzlich betrachtet handelt es sich gem. § 650 BGB bei einem Kostenvoranschlag um eine verbindliche Kostenzusage, die maximal zwischen 15 % und 20 % überschritten werden darf. Bemerkt eine Werkstatt während der Reparatur, dass die veranschlagten Kosten über diesen Rahmen hinaus gehen, so muss unverzüglich darauf hingewiesen werden.

Kostenvoranschläge sind nicht selten ein Grund für Auseinandersetzungen. Dies, zumal sich ein zunächst als Bagatelle eingestufter Schaden bei den Reparaturarbeiten als umfangreicherer Schaden darstellen kann. Bei der Abwicklung eines Schadens auf Basis des Kostenvoranschlages handelt eine Versicherungsgesellschaft nicht großzügig, sondern im Eigeninteresse. Hier liegt das Hauptaugenmerk darauf, den Schaden durch den Verzicht auf ein Sachverständigengutachten so gering wie möglich zu halten.

 

Synonyme - Kostenanschlag
Kostenrisiko

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung werden Versicherungsnehmer vor dem Kostenrisiko eines Rechtsstreits geschützt. Das Kostenrisiko beinhaltet neben den Kosten für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt auch Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Zeugenaufwendungen und im Falle des Unterliegens oder negativen Kostenentscheidung auch die Kosten der gegnerischen Partei.

Das Kostenrisiko ist demnach das finanzielle Risiko des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Berechnet wird das Kostenrisiko für den schlechtesten Fall, also bei einem Unterliegen im Prozess. In der Praxis werden insbesondere in Zivilverfahren der Partei die Kosten des gesamten Verfahrens auferlegt, die den Prozess verloren hat.

Rechtsschutzversicherungen veranschlagen bei der Kalkulation des Kostenrisikos die Kosten, die bei Durchführung von zwei Instanzen – also inklusive Berufung oder Revision - entstehen könnten. Sagt die Rechtsschutzversicherung nach Prüfung des Kostenrisikos die Übernahme der Kosten zu, ist der Versicherungsnehmer entsprechend abgesichert und kann das Verfahren ohne eigenes Kostenrisiko durchführen.

 

Kostenbeteiligung

Unter einer Kostenbeteiligung besteht man im Versicherungswesen den Anteil, den Versicherungsnehmer entweder ein Mal im Jahr oder aber pro Schadensfall selbst zu tragen haben. Die Kostenbeteiligung wird deshalb auch Selbstbeteiligung, Eigenanteil oder Zuzahlung genannt. Die Kostenbeteiligung wird als prozentualer oder absoluter Anteil vertraglich vereinbart oder gesetzlich festgelegt. Alle Summen, die im Schadenfall über die so festgelegte Kostenbeteiligung hinausgehen, werden von der Versicherungsgesellschaft übernommen.

Die Kostenbeteiligung stellt in verschiedenen Versicherungsbereichen die nicht vollständige Übernahme des versicherten Risikos dar. Aus Sicht der Versicherungsnehmer ist die Kostenbeteiligung das Eigenrisiko, bei diesem die potenziellen Kosten selbst getragen werden müssen. Durch die Kostenbeteiligung können Versicherungsprämien gesenkt werden, da die Versicherungsgesellschaft nicht allein das gesamte Risiko trägt. Auf der anderen Seite gibt es den Effekt, dass Versicherungsnehmer aufgrund der vereinbarten Kostenbeteiligung besonders vorsichtig agieren. Deshalb ist die Vereinbarung einer Kostenbeteiligung auch überall dort sinnvoll, wo Versicherungsnehmer die Risiken von Schäden selbst beeinflussen können – zum Beispiel wegen der vereinbarten Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung vorsichtiger fahren.

Eine Kostenbeteiligung gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung in Form von Eigenanteilen, Zuzahlungen oder manchmal auch freiwillige Selbstbehalte und Bonus-Programme.

Synonyme - Selbstbeteiligung,Eigenanteil,Zuzahlung
Kosmetische Operationen

Kosmetische Operationen fallen unter Umständen unter den Schutz einer privaten Unfallversicherung. Nach der Definition muss es sich jedoch dabei um eine kosmetische Operation handeln, die nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführt wird und das Ziel hat, eine durch den Unfall bedingte und dauerhafte Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Versicherungsnehmers zu beheben.

Die private Unfallversicherung übernimmt für kosmetische Operationen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Leistung wird jedoch nur dann erbracht, wenn keine Krankenversicherung oder andere Versicherung verpflichtet ist, diese Kosten zu erstatten. Übernommen werden dann für die kosmetische Operation die Honorare der Ärzte, Operationskosten und die Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einer Klinik oder einem Krankenhaus. Je nach Vertrag und Tarif können auch Zahnbehandlungskosten und Zahnersatzkosten übernommen werden, sofern die Verletzungen auf den Unfall zurückzuführen sind. Nur bei Kindern und Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr verunfallt sind, wird die Frist zur Durchführung von kosmetischen Operationen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres verlängert.

Kosmetische Operationen können notwendig sein, wenn das Aussehen und Erscheinungsbild eines Versicherungsnehmers durch einen Unfall in Mitleidenschaft gezogen wurde. Bei den in der privaten Unfallversicherung potenziell abgedeckten Leistungen handelt es sich jedoch nicht um sogenannte „Schönheits-Operationen“ im weitesten Sinne, sondern um die operative Korrektur von Unfallfolgen zur Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes.

 

Synonyme - Schönheitsoperation
Konventionalstrafe

Eine Konventionalstrafe wird auch Vertragsstrafe oder Pönale genannt. Eine Konventionalstrafe wird fällig, wenn eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung nicht oder nur unzureichend erfüllt wird. Es handelt sich bei der Konventionalstrafe also um ein finanzielles Druckmittel, um alle Vertragsparteien zur Einhaltung ihrer vertraglich vereinbarten Pflicht zu bewegen. Begeht eine Vertragspartei eine Vertragsverletzung oder einen Vertragsbruch, wird die vorher festgelegte Konventionalstrafe fällig. Die Vertragsstrafe dient somit zugleich der Sicherheit aller Vertragsparteien. Allerdings werden Konventionalstrafen eher von gewerblichen Vertragspartnern genutzt.

Die Zuwiderhandlungen, die zu einer Vertragsstrafe führen, können sowohl in einer Handlung als auch in einem Unterlassen bestehen. Geregelt werden Konventionalstrafen in § 339 BGB. Hier werden auch konkrete Vertragsstrafen für bestimmte Zuwiderhandlungen festgeschrieben. Hierzu gehören die Nichteinhaltung von Deadlines und Fristen, Verstöße gegen Geheimhaltungsvereinbarungen, Verstöße gegen Wettbewerbsverbote, Nichteinhaltung von Kündigungsfristen, unvollständige sowie unwahre Angaben bei Schadenfällen und das Verschweigen sowie Relativieren von gefahrenerheblichen bzw. risikoreichen Umständen vor dem Vertragsschluss. Vorgenannte Vertragsbrüche bedürfen nicht des gesonderten Nachweises, da die Vertragsverletzungen von Natur aus ersichtlich sind.

Konventionalstrafen können in ihrer Höhe individuell vereinbart werden. Bei Versicherungen orientiert sich die Höhe der Konventionalstrafe in der Regel an der Summe der monatlichen Prämien, wobei nur selten überhaupt Vertragsstrafen vereinbart werden.

Wichtig:
Konventionalstrafen fallen im Regelfall nicht unter den Schutz der Berufshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Eine Absicherung gegen die Zahlung von Entschädigungen oder Schadensersatz im Falle von unzureichend oder nicht erfüllten Verträgen ist jedoch über eine Berufshaftpflichtversicherung möglich.

 

Synonyme - Konventionsstrafe,Vertragsstrafe,Pönale
Kontrahierungszwang

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip der Privatautonomie, wonach niemand verpflichtet wird, ein Vertragsverhältnis mit einem anderen einzugehen. Es gibt aber gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmen, die einen Kontrahierungszwang beinhalten.

Ein Kontrahierungszwang stellt eine gesetzliche Pflicht dar, ein Vertragsangebot annehmen zu müssen. Öffentliche Verkehrsmittel haben den Kontrahierungszwang, jeden Passagier gemäß den Tarif-Bedingungen zu befördern.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Bei der Haftpflichtversicherung für ein Kraftfahrzeug handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung. Daher sind Versicherungsgesellschaften grundsätzlich verpflichtet, den Versicherungsschutz für zulassungspflichtige Zweiräder und Autos zu übernehmen.

Eine Ablehnung ist jedoch möglich, wenn die gewünschte Versicherungsgesellschaft

  • in der Region des Antragstellers nicht vertreten ist.
  • den Versicherungsschutz nur bestimmten Berufsgruppen gewährt, zu dieser der Antragsteller nicht gehört.

Eine Ablehnung kann auch erfolgen, wenn

  • der Kunde bereits Versicherter bei der Gesellschaft war und die Beiträge nicht bezahlt hat.
  • ein bestehender Vertrag wegen falscher Angaben zustande kam und später vom Versicherer gekündigt wurde.
  • der Versicherungsnehmer wegen sonstiger Verstöße vom Versicherungsschutz ausgeschlossen worden ist.

 

Krankenversicherungen

Nach dem Kontrahierungszwang sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, jeden aufzunehmen, der unabhängig von Geschlecht, Alter, gesundheitlichem Zustand oder finanziellem Status die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt.

Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erhalten alle Menschen ohne Absicherung die Möglichkeit, in ihre gesetzliche oder auch private Krankenversicherung zurückzukehren. Private Krankenversicherungen bieten hierfür einen Basistarif an, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Der Basistarif wird ohne Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge angeboten. Dieser Basistarif der PKV gründet ebenfalls auf dem Kontrahierungszwang. Private Krankenversicherung müssen ebenfalls alle Antragsteller aufnehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Kontrahierungszwang betrifft auch die vom Staat geförderte private Pflegevorsorge, die Pflege-Zusatzversicherungen mit staatlichen Zulagen beinhaltet.

Synonyme - Abschlusszwang
Konkrete Verweisung

Die konkrete Verweisung ist eine häufig genutzte Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Falle einer Berufsunfähigkeit ermöglicht die konkrete Verweisung der Versicherungsgesellschaft, den Versicherungsnehmer vor dem Hintergrund der Wahrung seiner Lebensstellung und Berücksichtigung von Ausbildung sowie Berufserfahrung „konkret“ auf eine andere Tätigkeit zu verweisen.

Nimmt ein Versicherungsnehmer während seiner Berufsunfähigkeit bspw. nach einer Umschulung eine andere Tätigkeit auf, so kann die Versicherungsgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen durch die konkrete Verweisung die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung einstellen. Die Klausel der konkreten Verweisung bietet nicht das Risiko der ebenfalls häufig genutzten abstrakten Verweisung. Denn um einen Versicherungsnehmer, der Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt hat, konkret verweisen zu dürfen, muss dieser die entsprechende Verweisungstätigkeit auch ausüben.

Bei einer konkreten Verweisung muss also davon ausgegangen werden, dass der Versicherungsnehmer mit der neu ausgeübten Tätigkeit ein Einkommen erzielt, das mit den Einkünften aus der vorherigen Tätigkeit verglichen werden kann.

Ein Verzicht auf die konkrete Verweisung hätte zur Folge, dass ein Versicherungsnehmer neben seiner Berufsunfähigkeitsrente zusätzlich ein vergleichbares Einkommen aus einem neuen Arbeitsverhältnis erwirken könnte – also zwei vollwertige Einkünfte zur Verfügung hätte, was nicht dem Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt. Da der Versicherungsnehmer in einem solchen Fall besser gestellt wäre als vor dem Ereignis, das zur Berufsunfähigkeit geführt hat, wird die Leistung über die konkrete Verweisung eingestellt.

Die Klauseln der konkreten Verweisung und abstrakten Verweisung können, müssen aber nicht, in Versicherungsverträgen vereinbart werden.

 

Komageld

Das Komageld kann als Zusatzbaustein in der privaten Unfallversicherung vereinbart werden. Kopfverletzungen wie Schädel-Hirn-Traumata können bei Opfern von Unfällen zu einer länger andauernden Bewusstlosigkeit führen. Auch starke Reize können Koma-Patienten dann nicht aus ihrem Zustand wecken.

Komata gelten als Anzeichen einer lebensbedrohenden Situation, müssen aber nicht zwingend tödlich verlaufen oder zu bleibenden Gesundheitsschäden führen. In einigen Situationen ist es sogar sinnvoll, einen Menschen zur Entlastung der Körperfunktionen in ein künstliches Koma, also eine Art Langzeit-Narkose, zu  versetzen.

Die private Unfallversicherung macht die Leistungen von den Verletzungen und dem allgemeinen Heilungsverlauf abhängig. Ob Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld gezahlt wird, hängt zum Beispiel von der Dauer der stationären Behandlung ab. Die Todesfallleistung wird in der Regel dann gezahlt, wenn das Unfallopfer innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls verstirbt. Ansonsten kommen je nach Grad der verbleibenden Schädigung Invaliditätsleistungen wie etwa eine Unfallrente in Betracht.

Das Komageld kann in Ergänzung zum Krankenhaustagegeld als Tagesgeld für jeden Tag des unfallbedingten Komas oder künstlichen Komas vereinbart werden. Es ist möglich, das Komageld für künstliche Komata auf eine Mindestdauer zu beschränken. Generell können Vereinbarungen zum Komageld auf Mindest- und Höchstdauern begrenzt werden. Mit dem Komageld können Leistungen der privaten Pflege oder Besuche finanziert werden.

 

Kollektivversicherung

Bei einer Kollektivversicherung handelt es sich um eine besondere Vertragsform, bei der eine größere Gruppe von Personen durch einen einzigen Versicherungsvertrag abgesichert wird. Häufig werden Kollektivversicherungen im Bereich der Lebensversicherung oder betrieblichen Altersvorsorge geschlossen. Es handelt sich oft um Rahmenverträge zwischen einem Unternehmerverband oder einem Arbeitgeber, in dessen Rahmen Mitglieder oder Mitarbeiter das Anrecht auf Vergünstigungen im jeweiligen Versicherungsbereich erhalten.

Bei Kollektivversicherungen für eine betriebliche Altersvorsorge müssen in der Regel mehr als zehn Personen versichert werden und können dann von geringeren Beiträgen und einer vereinfachten Gesundheitsprüfung profitieren. In Frage kommen Kollektivversicherungen auch für Vereine oder Verbände. Die Kostenvorteile von Kollektivversicherungen dürfen an die versicherten Personen weitergegeben werden. Dies fällt dann nicht unter die aufsichtsrechtlich unzulässigen Begünstigungen.

Knappschaft

Die Knappschaft ist eine Sozialversicherungseinrichtung in Deutschland, die sich auf die Absicherung von Arbeitnehmern in bestimmten Branchen spezialisiert hat. Sie wurde bereits im Mittelalter gegründet und hat sich im Laufe der Zeit zu einer der größten Sozialversicherungen in Deutschland entwickelt.

Ursprünglich war die Knappschaft eine Selbsthilfeorganisation der Bergleute, die sich gegenseitig bei Krankheit, Unfall oder Invalidität unterstützten. Im Laufe der Industrialisierung wurde sie zu einer gesetzlichen Sozialversicherung ausgebaut und umfasste ab dem 19. Jahrhundert auch andere Berufsgruppen wie Hüttenarbeiter, Schmiede, Stahlarbeiter und andere.

Heutzutage ist die Knappschaft Teil der Deutschen Rentenversicherung und zuständig für die Absicherung von Arbeitnehmern in den Bereichen Bergbau, Hüttenwesen, Schmiede- und Stahlindustrie sowie in der Seeschifffahrt. Sie bietet ihren Mitgliedern verschiedene Leistungen wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Rehabilitation an.

Die Knappschaft ist eine Selbstverwaltungseinrichtung, das heißt, sie wird von den Versicherten selbst verwaltet. Die Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber bilden gemeinsam den Verwaltungsrat, der die Geschicke der Knappschaft lenkt. Die Knappschaft ist jedoch auch eng mit der Bundesregierung verbunden und unterliegt den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches.

Eine Besonderheit der Knappschaft ist ihr Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass alle Mitglieder unabhängig von ihrem Einkommen dieselben Leistungen erhalten. Dadurch wird eine gerechte Verteilung der Beiträge gewährleistet und auch geringverdienende Arbeitnehmer können von den Leistungen der Knappschaft profitieren.

Zu den Leistungen der Knappschaft zählen unter anderem die Krankenversicherung, bei der die Mitglieder einen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen erstattet bekommen. Auch die Rentenversicherung spielt eine wichtige Rolle, da sie den Versicherten im Alter eine finanzielle Absicherung bietet. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten greift die Unfallversicherung der Knappschaft und übernimmt die Kosten für Behandlungen und Rehabilitation.

Ein weiterer wichtiger Bereich der Knappschaft ist die Prävention. Sie setzt sich aktiv für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in den betreuten Branchen ein und bietet verschiedene Maßnahmen zur Vorbeugung von Unfällen und Krankheiten an.

kleine Witwenrente

Die kleine Witwenrente ist eine Leistung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, die dazu dient, den finanziellen Verlust nach dem Tod des Ehepartners abzumildern. Sie wird an hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gezahlt, vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt. Die kleine Witwenrente ist zeitlich begrenzt und soll eine Überbrückungshilfe darstellen, bis der Hinterbliebene seine finanzielle Situation neu ordnen kann.

Wer hat Anspruch auf die kleine Witwenrente?
Um Anspruch auf die kleine Witwenrente zu haben, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  • Der verstorbene Ehepartner muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.
  • Die Ehe muss bei Tod des Partners mindestens ein Jahr bestanden haben, es sei denn, der Tod ist durch einen Unfall geschehen.
  • Der Hinterbliebene darf nicht wieder geheiratet haben.

Wie hoch ist die kleine Witwenrente?
Die Höhe der kleinen Witwenrente beträgt in der Regel 25% der Rente, die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes bezogen hat oder hätte beziehen können. Es gibt jedoch Höchstgrenzen und Freibeträge, die je nach individueller Situation variieren können. Zudem wird das Einkommen des Hinterbliebenen teilweise auf die Rente angerechnet, was die Höhe der Auszahlung beeinflussen kann.

Beantragung der kleinen Witwenrente
Die kleine Witwenrente wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss bei der zuständigen Rentenversicherung beantragt werden. Dafür sind verschiedene Dokumente erforderlich, unter anderem: 

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Heiratsurkunde
  • Nachweise über die Höhe des eigenen Einkommens
  • Nachweise über die Rentenansprüche des Verstorbenen

Es ist ratsam, sich frühzeitig an die Rentenversicherung zu wenden und sich über die notwendigen Unterlagen und den Antragsprozess beraten zu lassen.

Wichtige Aspekte rund um die kleine Witwenrente

  • Zeitliche Befristung
    Die kleine Witwenrente wird in der Regel für eine Dauer von 24 Monaten gezahlt. Eine Verlängerung ist unter bestimmten Umständen möglich, etwa bei Erziehung eines minderjährigen Kindes.
  • Einkommensanrechnung
    Das eigene Einkommen kann die Höhe der kleinen Witwenrente beeinflussen. Es gibt Freibeträge, über die hinaus das Einkommen angerechnet wird.
  • Steuerpflicht
    Die kleine Witwenrente ist steuerpflichtig. Der individuelle Steuersatz hängt von der Höhe der bezogenen Rente und sonstigen Einkünften ab.
  • Wechsel zur großen Witwenrente
    Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise bei Erreichen des 47. Lebensjahres, kann die kleine Witwenrente in die sogenannte große Witwenrente umgewandelt werden, die höher ausfällt und länger gezahlt wird.
Klauseln

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei Klauseln um im Vertragsrecht standardmäßig genutzte Textbausteine in Verträgen und Vereinbarungen, die bestimmte Regelungen definieren. Im Alltag wird häufig negativ von Klauseln gesprochen, da von Verbrauchern damit oft das „Kleingedruckte“ betrachtet wird. Gemeint sind Klauseln in Verträgen, die der rechtliche Laie nur schlecht versteht. Der Gesetzgeber hat diese ungünstige Konstellation und potenziell negative Wirkung von Klauseln für Verbraucher erkannt und schützt in bestimmten Fällen vor deren Anwendung. Klauseln werden häufig kompliziert formuliert, sind entsprechend schwer zu verstehen und enthalten dennoch erhebliche Rechtsfolgen. Durch Änderungen im Zivilrecht wurde geregelt, dass Klauseln kundenfreundlicher gestaltet werden sollen. Umstrittene Formulierungen können im Wege der Inhaltskontrolle gerichtlich geprüft werden.

Unterschieden wird in rechtlicher Hinsicht zwischen gesetzlichen Generalklauseln, die Gesetzesnormen beinhalten, und Spezialklauseln für die Regelung detaillierter Rechtsfragen. Zu den Generalklauseln gehören beispielsweise Haftungsbeschränkungen, Handelsklauseln oder Haftungsklauseln.

Eine besondere Bedeutung haben Klauseln aber auch in Bezug auf Versicherungen. Hier werden Klauseln mit den besonderen Vereinbarungen eines Versicherungsvertrages, also den AVB abgekürzten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, assoziiert. Diese Klauseln ergänzen, erweitern oder beschränken den Inhalt des Versicherungsvertrages.

Bei Versicherungsklauseln wird ebenfalls zwischen Spezialklauseln und Standardklauseln unterschieden. Sachklauseln werden mit SK, Privatkundenklauseln mit PK und Klauseln in technischen Versicherungen mit TK abgekürzt.

 

Synonyme - Nachsatz
Klassische private Rentenversicherung

Eine klassische private Rentenversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge, bei der der Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge einzahlt und im Gegenzug eine lebenslange Rente erhält. Sie gehört zu den sogenannten kapitalgedeckten Rentenversicherungen, da die eingezahlten Beiträge in einem individuellen Sparvermögen angesammelt werden und später als Rente ausgezahlt werden.

Die Höhe der Rente bei einer klassischen privaten Rentenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Höhe der eingezahlten Beiträge, die Dauer der Einzahlungsphase, die Höhe der garantierten Verzinsung sowie die Entwicklung der Kapitalmärkte. Die Versicherungsunternehmen garantieren in der Regel eine Mindestverzinsung des angesparten Kapitals, die jedoch je nach wirtschaftlicher Lage variieren kann. Zusätzlich können auch Überschüsse ausgeschüttet werden, die sich aus einer guten Anlageperformance ergeben.

Es gibt verschiedene Formen der klassischen privaten Rentenversicherung, die sich in der Art der Beitragszahlung und der Auszahlungsphase unterscheiden. So gibt es zum Beispiel die aufgeschobene Rentenversicherung, bei der die Beiträge über einen längeren Zeitraum angespart werden und die Rentenzahlungen erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. Bei der Sofortrente hingegen wird das angesparte Kapital auf einen Schlag in eine lebenslange Rente umgewandelt.

Siehe auch: Die Klassische Private Rentenversicherung

Kfz-Unfallversicherung

Bei einer Kfz-Unfallversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die den Schutz von Kaskoversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung erweitert. Die Kfz-Unfallversicherung tritt dann in die Leistung ein, wenn im eigenen Fahrzeug Insassen durch einen Unfall verletzt werden. Je nach Vertrag kann gibt es die Möglichkeit einer einmaligen Entschädigung im Falle einer dauerhaften Invalidität oder aber die lebenslange Zahlung einer Invalidenrente. Viele Versicherungsgesellschaften kombinieren die Kfz-Unfallversicherung mit einem zusätzlichen Baustein aus dem Bereich der Kranken- oder Krankenhaustagegeld-Versicherung. Kfz-Unfallversicherungen sind keine Pflichtversicherungen.

Ob eine Kfz-Unfallversicherung abgeschlossen werden sollte, muss sorgfältig geprüft werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt auch Personenschäden an Insassen bei Unfällen ab, die nicht selbst gefahren sind. Auch der Fahrzeughalter wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn er lediglich Beifahrer beim Unfall war. Des Weiteren können auch durch eine private Unfallversicherung Unfälle jeglicher Art abgesichert werden, weshalb der Insassenschutz durch eine separate Kfz-Unfallversicherung nicht immer notwendig erscheint.

 

Synonyme - Insassen-Unfallversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich in Deutschland um eine Pflichtversicherung, die für jedes Kraftfahrzeug abgeschlossen werden muss, um mit diesem auf den Straßen fahren zu dürfen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet bei Personenschäden und Sachschäden, die mit dem eigenen Fahrzeug bei Dritten verursacht wurden. Entschädigt werden Unfallopfer einschließlich Bei- und Mitfahrer bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Wer sich also mit einem Auto, Motorrad, Mofa, Quad, Bus oder Trecker auf öffentliche Straßen begeben möchte, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abschließen.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an fremden Fahrzeugen und teilweise Folgen in Form von Reparaturkosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Leihwagenkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Anwaltskosten sowie Kosten für die An- und Abmeldung des Fahrzeugs. Des Weiteren erstattet die Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden an Gebäuden und Verkehrseinrichtungen. Im Bereich der Personenschäden übernimmt die Versicherung Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Renten, Beerdigungskosten und Hinterbliebenengeld.

Bevor eine Kfz-Haftpflichtversicherung in die Leistung eintritt, werden die Schadensersatzansprüche des jeweiligen Unfallopfers geprüft. Sind die Ansprüche unberechtigt, so werden diese auf Kosten der Versicherungsgesellschaft abgewehrt. Bei begründeten Ansprüchen tritt die Versicherungsgesellschaft in die Schadensregulierung ein. Nicht nur Unfallopfer selbst können Ansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen, sondern auch dessen gesetzliche Renten- und Unfallversicherung sowie der Arbeitgeber. Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt nur die Kaskoversicherung.

Synonyme - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,Autoversicherung
Kennzahlen

Durch Kennzahlen werden grundlegende versicherungstechnische und betriebswirtschaftliche Begriffe dargestellt. Durch Kennzahlen und deren Veränderung wird beispielsweise in langfristigen Versicherungsverhältnissen überprüfend kalkuliert, ob die zu erwartenden Beiträge den wahrscheinlichen Leistungen entsprechen. Zu den wichtigen versicherungstechnischen Kennzahlen gehören daher Summe der Schadenhöhe, Schadendurchschnitt, Schadenhäufigkeit, Schadenbedarf, Schadenquote, Schadengrad und Schadensatz.

Aber auch Unternehmen anderer Bereiche und Branchen veröffentlichen ihre Unternehmensergebnisse durch Kennzahlen in jährlichen Geschäftsberichten. Diese Zahlenberichte enthalten neben Beständen, Einnahmen, Leistungen oder Ausgaben auch Kennzahlen, um eine bessere Einordnung sowie Bewertung vornehmen zu können. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen unterliegen keiner gesetzlichen Definition, sodass jedes Unternehmen seine eigenen Kennzahlen und Formeln anwenden darf. Dies ist der Grund, warum Kennzahlen nicht so einfach mit Kennzahlen anderer Veröffentlichungen verglichen werden können. Kennzahlen aus der Versicherungswirtschaft müssen also nicht zwangsläufig auch für andere Wirtschaftszweige gelten. Zum besseren Verständnis enthalten die Veröffentlichungen einen entsprechenden Kennzahlenkatalog und Informationen zu den Formeln, wie die Kennzahlen berechnet werden.

 

Synonyme - Kennziffer
Kautionsversicherung

Bei der mit KTV abgekürzten Kautionsversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die Garantien, Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungsverpflichtungen absichert und übernimmt. Abgeleitet wird der Begriff der Kautionsversicherung von der „Kaution“, was vom lateinischen Wort „cautio“ abstammt und mit Sicherheit oder Vorsicht übersetzt werden kann. Bei einer Kaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung, die durch die Kautionsversicherung in Form einer Eventualverbindlichkeit geleistet werden kann. Die Kautionsversicherung kann mit einem Avalkredit von einer Bank verglichen werden, da auch dort die Haftung übernommen wird.

Durch die Kautionsversicherung wird das Interesse der Kautionsabnehmer oder Kautionsempfänger an der Zahlungsfähigkeit des Versicherungsnehmers abgesichert. Bei dem versicherten Risiko handelt es sich demnach um die Finanzkraft bzw. Bonität oder aber Insolvenzgefahr des Versicherungsnehmers. Bei der Kautionsversicherung tritt die Versicherungsgesellschaft häufig als Bürge auf und der Versicherungsnehmer als Schuldner der Bürgschaftsleistung. Aus diesem Grund zählt die Kautionsversicherung zu den Kreditversicherungen.

Besonders häufig tritt die Kautionsversicherung in Form einer Mietkautionsversicherung in Erscheinung. Hierbei handelt es sich um eine Mietkautionsbürgschaft im Sinne des § 551 BGB. Durch die Kautionsversicherung können Versicherungsnehmer als Mieter ihre vereinbarte Mietkaution hinterlegen, ohne den Betrag tatsächlich anweisen bzw. bezahlen zu müssen. Statt einer Zahlung bürgt die Kautionsversicherung für die Mietsicherheit. Der Vermieter erhält keine Barkaution, sondern eine Bürgschaftsurkunde der Kautionsversicherung. Auch die Mietkaution ist eine Eventualverbindlichkeit. Die Sicherheitsleistung erfolgt beim Vermieter, damit dieser gegen den Ausfall von Miete oder Schäden an seinem Eigentum abgesichert wird.

 

Synonyme - Mietkautionsbürgschaft,Bürgschaftsversicherung
Kausalität

Mit dem Rechtsbegriff der Kausalität wird der direkte Zusammenhang zwischen einer Ursache und einer Wirkung beschrieben.

Im Versicherungswesen wird ein entstandener Schaden immer vor dem Hintergrund der Kausalität auf die jeweilige Ursache untersucht. Bei allen Versicherungsverträgen, die Schäden absichern sollen, ist der kausale Zusammenhang von entscheidender Bedeutung. Damit eine Versicherungsgesellschaft zur Regulierung von Schäden verpflichtet werden kann, ist immer ein logischer Zusammenhang von Ursache und Wirkung notwendig. Eine Versicherungsgesellschaft haftet zum Beispiel nicht für einen Sachschaden, wenn es keine glaubwürdige Erklärung und somit Ursache dafür gibt oder nachgewiesen werden kann. Für Versicherungsnehmer ist es wichtig, nachweisen zu können, dass selbst kein Verschulden vorliegt. Eine Ausnahme hiervon bildet nur die Haftpflichtversicherung, die bei Schäden eintritt, die Versicherungsnehmer selbst verschuldet haben.

Durch die Kausalität schützen sich Versicherungsgesellschaften vor Betrug. Im Zweifelsfall wird ein Gutachter beauftragt, der festzustellen hat, ob eine Schadensregulierung durchgeführt werden muss. Bestehen Zweifel an der Entstehung eines Schadens, so wird die Versicherungsgesellschaft die Leistung ganz oder teilweise verweigern, bis die Ursache geklärt werden konnte. Auch die Höhe des jeweiligen Schadens unterliegt dem Grundsatz der Kausalität.

 

Synonyme - Ursache-Wirkung-Prinzip,Ursächlichkeit
Kaskoversicherung

Grundsätzlich handelt es sich um eine Versicherung für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge oder Schiffe, die bei Beschädigungen, Zerstörungen oder Verlust die vereinbarte Entschädigung leistet.

Autofahrer oder Halter von Kraftfahrzeugen haben  mehrere Möglichkeiten, ihr Kraftfahrzeug zu versichern, nämlich durch eine Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung. Während der Abschluss einer Kaskoversicherung freiwillig ist, besteht hingegen die Pflicht zum Abschluss einer Kraftfahrthaftpflichtversicherung.

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch das eigene Fahrzeug am Eigentum und der Gesundheit  von Dritten entstanden sind.

Eine Kaskoversicherung bezieht sich hingegen auch auf Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Kaskoversicherung sichert Beschädigungen, Zerstörung, Totalschäden oder aber den Verlust des eigenen Fahrzeugs ab. Erstattet werden im Schadensfall von der Kaskoversicherung die notwendigen Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines potenziellen Restwerts des Fahrzeuges erstattet. Mitversichert sind über die Kaskoversicherung auch Abschleppkosten, falls das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist.

Unterschieden wird bei der Kaskoversicherung zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch bestimmte Ereignisse entstanden sind. In der Regel handelt es sich dabei um Ereignisse wie Entwendung, Glasbruch, Zusammenstöße mit Wild, Marderschäden, Kurzschlüsse an der Verkabelung, Brand, Explosion und durch Unwetter hervorgerufene Elementarschäden. Bei einigen Ereignissen werden Folgeschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wird eine Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen, erfolgt keine Abstufung in der Schadensfreiheitsklasse.

Vollkaskoversicherung

Die Leistungen einer Vollkaskoversicherung gehen über die Leistungen einer Teilkaskoversicherung hinaus. Über diese hinaus leistet die Vollkaskoversicherung auch bei Vandalismus oder Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Besteht für einen Neuwagen eine Vollkaskoversicherung, erstatten Versicherungsgesellschaften anstelle eines Wiederbeschaffungswertes bei Totalschaden je nach Vertrag auch den kompletten Neupreis des Fahrzeuges. Wird eine Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen, erfolgt eine Abstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

Eine Kaskoversicherung tritt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in die Schadensregulierung ein. Auch Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder bei einer verspäteten Schadensmeldung muss die Kaskoversicherung nicht in die Leistung eintreten. Insoweit sollten die Versicherungsbedingungen genau geprüft werden. 

Es ist möglich, bei Abschluss einer Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Die Selbstbeteiligung vergünstigt je nach Höhe die monatlichen Versicherungsbeiträge. Welche Kaskoversicherung sich empfiehlt, kommt auf das zu versichernde Fahrzeug bzw. dessen Alter und Zustand an. Neuwagen und Leasingfahrzeuge werden generell durch eine Vollkaskoversicherung abgesichert.

 

Karenzzeit

Bei der Karenzzeit handelt es sich um einen Begriff aus dem Finanz- und Versicherungsbereich, aber auch aus der Politik und der allgemeinen Wirtschaft. Die Karenzzeit beschreibt einen bestimmten Zeitraum, in dem regelmäßig eine Pause von einer bestimmten Tätigkeit eingelegt wird. Mit Karenzzeit wird die Pause selbst oder aber der Zeitraum betitelt, der eine Bedeutung für bestimmte vertragliche Leistungen hat.

Im Bereich der Versicherungen oder im Bankwesen bedeutet die Karenzzeit die Zeit, in der der Vertrag bereits abgeschlossen wurde, aber noch keine Leistungen gewährt werden.

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen kann vereinbart werden, dass die Berufsunfähigkeitsrente erst nach Ablauf einer Frist zwischen 6 und 24 Monaten ausgezahlt wird. Diese Vereinbarung soll dazu führen, die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung günstiger zu gestalten. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Berufsunfähigkeit auch während dieser Karenzzeit ununterbrochen bestehen muss und dass in vielen Fällen auch die Beiträge in voller Höhe entrichtet werden müssen.

Bei Finanzierungen beschreibt die Karenzzeit den Zeitraum, in dem nach vertraglicher Vereinbarung und Zusage ein Kredit ausgezahlt wird bis zur ersten Ratenzahlung.

Bei Unternehmensfinanzierungen wird mit Karenz die Phase beschrieben, die zwischen Abschluss des Kreditvertrages und Erbringung der ersten Leistung liegt. In diesen Fällen dient die Karenzzeit dazu, dass nicht sofort nach dem Kreditvertrag schon Ratenzahlungen erbracht werden müssen, was übrigens auch Tilgungsaufschub genannt wird.

An der Börse wird die Zeit vor dem Börsengang eines Unternehmens, in der keine Marketingmaßnahmen durchgeführt werden dürfen, ebenfalls Karenzzeit genannt.

Im politischen Bereich wird von einer Karenzzeit oder Karenzphase gesprochen, wenn vom Zeitraum zwischen einer wirtschaftlichen Tätigkeit und einer politischen Funktion einer Person die Rede ist. Gleiches gilt für die umgekehrte Reihenfolge, also wenn eine Person von der politischen Funktion in die Wirtschaft wechselt.

 

 

Synonyme - Wartezeit,Sperrfrist
Kapitalwahlrecht

Das Kapitalwahlrecht beinhaltet das Recht des Versicherungsnehmers, bei einer privaten Rentenversicherung zwischen der Zahlung einer Rente oder aber Auszahlung des angesparten Kapitals zu wählen. Eine private Rentenversicherung kann als eine Art Sparvertrag betrachtet werden, der mit einem Todesfallschutz ausgestattet ist. Ab dem vereinbarten Beginn der Rente werden lebenslang Rentenzahlungen entrichtet. Durch das Kapitalwahlrecht erhält der Versicherungsnehmer jedoch auch die Möglichkeit, sich das bis dahin angesparte Kapital auszahlen zu lassen. Durch das Kapitalwahlrecht kann in der privaten Rentenversicherung also entschieden werden, was am Ende der Sparphase geschieht.

Seit dem 01.01.2005 müssen einmalige Kapitalauszahlungen versteuert werden. Das Kapitalwahlrecht kann sowohl bei privaten Verträgen für die Altersvorsorge als auch in Teilen bei Verträgen für die betriebliche Altersvorsorge vereinbart werden. Dadurch erhalten Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist auf die laufenden Rentenzahlungen zu verzichten und sich das angesparte Kapital als Einmalbetrag auszahlen zu lassen.

 

Kapitallebensversicherung

Bei einer Kapitallebensversicherung, die auch kapitalbildende oder gemischte Lebensversicherung genannt wird, handelt es sich um eine Versicherung für den Todes- und Erlebensfall. Die vereinbarte Versicherungssumme wird sowohl bei Tod des Versicherungsnehmers während der Laufzeit als auch bei Erleben, also am Ablauftermin des Laufzeitendes, ausgezahlt. Zusätzlich werden die bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls durch Zinsen und Überschussbeteiligungen erzielten Kapitalerträge ausgezahlt.

Eine klassische Kapitallebensversicherung gliedert sich in einen Risikoanteil, der das Risiko von vorzeitigen Versicherungsfällen ausgleicht, und in einen Kostenanteil zur Abgeltung einmaliger sowie laufender Verwaltungskosten sowie in den verzinslich anzusammelnden Sparanteil. Den größten Anteil an den Kapitalerträgen haben die mit dem Sparanteil erzielten Gewinne.

Kapitallebensversicherungen sind zur privaten Altersvorsorge geeignet, sodass sie unter gewissen Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt werden. Der Kapitalertrag errechnet sich aus der Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und der Auszahlungssumme. Bei Vertragsablauf muss nur die Hälfte dieser Erträge versteuert werden, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Jahre beträgt und die Ablaufleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt wurde. Ansonsten wird bei der Auszahlung der Kapitallebensversicherung die Kapitalertragsteuer abgezogen und mit dem individuellen Steuersatz verrechnet. Die Kapitalertragsteuer wird zunächst einbehalten und als Quellensteuer direkt an das Finanzamt abgeführt. Eine Verrechnung erfolgt dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Kapitallebensversicherungen gelten zu den stabilen und langfristigen Kapitalanlagen. Sie sind mit einer festen Laufzeit verbunden, weshalb vorzeitige Kündigungen in der Regel mit Verlusten verbunden sind. Hierzu gehören nicht nur der wegfallende Versicherungsschutz, sondern auch steuerliche Nachteile. Auszahlungsbeträge können mitunter bei vorzeitiger Kündigung sogar geringer ausfallen als die Summe der eingezahlten Beiträge. Dies ist insbesondere zu Beginn der Lebensversicherung der Fall, da dann die Kosten für den Versicherungsabschluss noch nicht durch die eingezahlten Prämien gedeckt sind.

In Deutschland unterliegen Versicherungsgesellschaften in Bezug auf Kapitallebensversicherungen zahlreichen Kontrollen und Reglementierungen. So dürfen beispielsweise nur bis zu 35 % des Kapitals durch die Gesellschaft in Aktien angelegt werden, um hohe Verluste zu vermeiden. Die Sparanteile unterliegen zudem einem Garantiezins, wodurch Versicherungsnehmer abgesichert werden.

Kapitallebensversicherungen sichern im Todesfall der Versicherungsnehmer die Familienangehörigen finanziell ab. Zudem bieten sie die Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Durch staatliche Kontrollen und Regeln wird sichergestellt, dass angespartes Kapital weitestgehend erhalten bleibt. Über die Altersvorsorge und die Absicherung der Angehörigen hinaus bietet die Kapitallebensversicherung ein diszipliniertes Sparen, was ohne vertragliche Verpflichtungen selten in dieser Form so beibehalten wird.

 

Synonyme - kapitalbildende Lebensversicherung
Kapitalertragsteuer

Bei der mit KESt abgekürzten Kapitalertragsteuer handelt es sich um eine Einkommensteuer, die sich auf Kapitaleinkünfte bezieht. Zum zu versteuernden Kapital gehören beispielsweise Einkünfte aus Geldanlagen wie Unternehmensanteile oder Wertpapiere. Die Zahlung von Kapitalertragsteuer kommt aber auch in Betracht, wenn Aktien, Sparguthaben, Investmentfonds, festverzinsliche Wertpapiere oder Anteile an Kapitalgesellschaften zu den Vermögenswerten zählen, für die Kapitalertragsteuer gezahlt werden muss. Zu den zu versteuernden Einkünften gehören nicht nur Dividenden und Zinsen, sondern auch Kursgewinne und Veräußerungsgewinne. Bis zu einem bestimmten Betrag sind Kapitalerträge steuerfrei. Dieser Freibetrag auf die Kapitalertragsteuer wird  umgangssprachlich auch Sparerpauschbetrag genannt.

Gezahlt werden muss Kapitalertragsteuer von natürlichen Personen wie beispielsweise Gesellschaftern. Unternehmen und juristischen Personen unterliegen hingegen der Körperschafsteuer.

Bei der Abwicklung führt die auszahlende Stelle die Kapitalertragsteuer unmittelbar an das Finanzamt ab, sobald Einkünfte aus Kapital anfallen. Da diese Kapitalerträge also direkt an der Quelle besteuert werden, wird auch von einer Quellensteuer gesprochen. Einbehalten und abgeführt wird Kapitalertragsteuer von Institutionen wie Wertpapierdepots und Sparguthaben verwaltende Banken, Erträge aus Beteiligungen ausschüttende Gesellschaften oder aber Versicherungsgesellschaften, bei denen Lebensversicherungen abgeschlossen wurden.

Zurückgefordert werden kann bereits gezahlte Kapitalertragsteuer nur dann, wenn der individuelle Steuersatz unterhalb der geltenden Besteuerungsgrenze liegt oder kein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Geltend gemacht wird der Anspruch dann über die Einkommensteuererklärung. Kapitalertragsteuer setzt sich aus dem eigentlichen Steuersatz sowie potenziellen Solidaritätszuschlägen und je nach den variablen Vorschriften im jeweiligen Bundesland der Kirchensteuer zusammen.

 

Synonyme - Abgeltungsteuer,Körperschafsteuer
Kapitalertrag

Beim Kapitalertrag handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht. Danach dient der Kapitalertrag als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kapitalertragsteuer. Der Kapitalertrag setzt sich aus der Kapitalanlage selbst und deren Ertrag oder Ergebnis in Form von Gegenleistungen wie Erträgen oder Gewinnen aus Zinsen, Dividenden, Investments und Kursen zusammen. Aus steuerrechtlicher Sicht dient der Kapitalertrag der Versteuerung durch die Kapitalertragsteuer, die eine besondere Erhebungsform der Einkommen- und Körperschaftsteuer darstellt.

Nach §§ 20, 43 EStG unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer. Hierzu gehören sowohl inländische als auch ausländische Kapitalerträge. Ein negativer Kapitalertrag liegt dann vor, wenn Gebühren und Kosten den eigentlichen Kapitalertrag übersteigen. Die Kapitalertragsteuer ist eine Abgeltungssteuer, was bedeutet, dass Kapitalertragsschuldner wie Versicherungen oder Banken nicht einfach den kompletten Kapitalertrag auszahlen dürfen, sondern zunächst die Kapitalertragsteuer abziehen, einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten müssen.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wird als Kapitalertrag der Ertrag bezeichnet, den eine Kapitalanlage dem Investor erbringt. Hierzu gehören Zinserträge aus Bankguthaben oder Anleihen, Dividenden aus Aktien, Erträge aus Investmentfonds, Gewinne aus Eigenkapital, Miet- und Pachtzins aus Immobilien und Kursgewinne.

Die Besteuerung von Kapitalerträgen wird in den verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt.

 

Kapitalanlagen

Bei einer Kapitalanlage handelt es sich um eine langfristige Anlage von Geld, um in den Profit von Zinsen, Erträgen oder sonstigen Gewinnen zu kommen.

Kapitalanleger oder Investoren zielen durch eine Kapitalanlage auf langfristige Renditen ab, um das in die Anlage investierte Geld zu vermehren. Ein weiterer Grund für eine Kapitalanlage kann auch die Sicherstellung von Vermögen sein, was sich zum Beispiel in Zeiten mit erhöhter Inflation von Vorteil auswirken kann.

Investoren setzen für eine Kapitalanlage in der Regel bereits vorhandene Gelder ein, die sie kurz- bis mittelfristig nicht für andere Zwecke benötigen. Die Auswahl der möglichen Geldanlagen reichen vom traditionellen Sparbuch über Aktien, Gold, Fonds, Festgeld bis hin zu Immobilien. Jede Anlageform hat dabei ihre individuellen Vor- und Nachteile. Für welche Kapitalanlage sich ein Anleger entscheidet, hängt von seinen persönlichen Zielen ab. Zu den wichtigen Entscheidungskriterien gehören Kalkulation und Minimierung von Risiken, Maximierung von Renditen und Sicherstellung von Liquidität. Die Faktoren Risikominimierung, Rentabilitätsmaximierung und Liquiditätssicherung werden deshalb auch als das „magische Dreieck“ im Bereich der Kapitalanlagen betrachtet.

Alle drei Richtungen lassen sich durch eine Form der Kapitalanlage in der Regel nicht miteinander vereinbaren, sodass jeder Investor bei seiner Anlage Prioritäten setzen muss. Professionelle Anlageberater können hierbei Unterstützung leisten. Wer beispielsweise auf Sicherheit setzen möchte und sein Geld auf einem Sparbuch anlegt, geht kein großartiges Risiko ein. Auf der anderen Seite bietet die aktuelle Marktsituation mit niedrigen Zinsen aber auch keine Chance auf größere Renditen. Auf der anderen Seite können Investoren, die auf hochspekulative Anlagen wie Optionen oder Hedgefonds setzen, Gefahr laufen, ihr Geld ganz oder teilweise zu verlieren. Und wer auf kontinuierliche Liquidität angewiesen ist, kann sich bei seinen finanziellen Angelegenheiten auch nicht an den sich stetig ändernden Marktbedingungen orientieren und sich daraus ergebenden Chancen nutzen, um etwa in Zeiten von fallenden Kursen günstige Anlagen vorzunehmen.

Zu den in Deutschland beliebten Kapitalanlagen gehören Sparbücher, Immobilien, Festgelder und Tagesgeld. Nur durchschnittlich 9 % aller Deutschen investieren in Fonds oder Aktien.

 

Synonyme - Geldanlage,Investment