Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Kaskoversicherung | Grundsätzlich handelt es sich um eine Versicherung für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge oder Schiffe, die bei Beschädigungen, Zerstörungen oder Verlust die vereinbarte Entschädigung leistet. Autofahrer oder Halter von Kraftfahrzeugen haben mehrere Möglichkeiten, ihr Kraftfahrzeug zu versichern, nämlich durch eine Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung. Während der Abschluss einer Kaskoversicherung freiwillig ist, besteht hingegen die Pflicht zum Abschluss einer Kraftfahrthaftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch das eigene Fahrzeug am Eigentum und der Gesundheit von Dritten entstanden sind. Eine Kaskoversicherung bezieht sich hingegen auch auf Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Kaskoversicherung sichert Beschädigungen, Zerstörung, Totalschäden oder aber den Verlust des eigenen Fahrzeugs ab. Erstattet werden im Schadensfall von der Kaskoversicherung die notwendigen Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines potenziellen Restwerts des Fahrzeuges erstattet. Mitversichert sind über die Kaskoversicherung auch Abschleppkosten, falls das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist. Unterschieden wird bei der Kaskoversicherung zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. TeilkaskoversicherungEine Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch bestimmte Ereignisse entstanden sind. In der Regel handelt es sich dabei um Ereignisse wie Entwendung, Glasbruch, Zusammenstöße mit Wild, Marderschäden, Kurzschlüsse an der Verkabelung, Brand, Explosion und durch Unwetter hervorgerufene Elementarschäden. Bei einigen Ereignissen werden Folgeschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wird eine Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen, erfolgt keine Abstufung in der Schadensfreiheitsklasse. VollkaskoversicherungDie Leistungen einer Vollkaskoversicherung gehen über die Leistungen einer Teilkaskoversicherung hinaus. Über diese hinaus leistet die Vollkaskoversicherung auch bei Vandalismus oder Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Besteht für einen Neuwagen eine Vollkaskoversicherung, erstatten Versicherungsgesellschaften anstelle eines Wiederbeschaffungswertes bei Totalschaden je nach Vertrag auch den kompletten Neupreis des Fahrzeuges. Wird eine Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen, erfolgt eine Abstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Eine Kaskoversicherung tritt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in die Schadensregulierung ein. Auch Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder bei einer verspäteten Schadensmeldung muss die Kaskoversicherung nicht in die Leistung eintreten. Insoweit sollten die Versicherungsbedingungen genau geprüft werden. Es ist möglich, bei Abschluss einer Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Die Selbstbeteiligung vergünstigt je nach Höhe die monatlichen Versicherungsbeiträge. Welche Kaskoversicherung sich empfiehlt, kommt auf das zu versichernde Fahrzeug bzw. dessen Alter und Zustand an. Neuwagen und Leasingfahrzeuge werden generell durch eine Vollkaskoversicherung abgesichert.
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