Altersvorsorge

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Lebensversicherungen sind nicht immer eine gute Wahl für die Altersvorsorge

Obwohl sich der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht mehr lohnt, schließen Verbraucher in jedem Jahr neue Lebensversicherungsverträge ab. Noch immer scheint das Argument zu greifen, dass es sich um eine langfristig sichere Kapitalanlage handelt. Unterschieden wird zwischen der klassischen und der fondsgebundenen Lebensversicherung. Bei letzterer wird der Sparanteil größtenteils in Investmentfonds angelegt, während beim Klassiker die Sparanteile größtenteils in festverzinsliche Wertpapiere und Immobilien investiert werden.

 

Die klassische Lebensversicherung

Die klassische Lebensversicherung ist ein Kombiprodukt. Sie beinhaltet eine Leistung im Todesfall sowie einen Sparanteil, der nach Ablauf der Versicherung komplett ausgeschüttet wird. Lebensversicherungen warben lange Zeit mit der garantierten Mindestverzinsung der Spareinlagen. Allerdings ist dieser Garantiezins in den letzten Jahren stetig gefallen. Betrug er in den neunziger Jahren noch 4 %, liegt er nun bei 1,25 % und sank 2017 nochmals auf 0,9 %. Vielen Verbrauchern war auch nicht bewusst, dass der Garantiezins sich nur auf den Sparanteil bezieht. Es gab also zu keiner Zeit eine Mindestverzinsung auf die bezahlten Beiträge, sondern nur auf den Teil, der nach Abzug der Kosten, Provisionen und Versicherten Todesfallleistung übrig bleibt.

Neben der Garantieverzinsung beteiligen Lebensversicherer die Versicherten an den laufenden Gewinnen, Überschussbeteiligung genannt. Allerdings drücken auch hier die Kosten die prognostizierten Renditen. Die Überschussbeteiligung wird durch die Versicherungsgesellschaft in jedem Jahr neu festgesetzt. Verlässlich sind nur die bereits zugesagten Überschussbeteiligungen. Es kann durchaus passieren, dass Lebensversicherer auch mal keine Überschüsse zuteilen und somit lediglich den Garantiezins zahlen.

 

Die fondsgebundene Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung kombiniert eine Risikolebensversicherung mit einer Fondsanlage. Geworben wird mit hohen Renditen aus den Aktienfonds. Von Nachteil ist, dass fondsgebundene Lebensversicherungen keine freie Auswahl der Investmentfonds bieten. Man kann sich zwar zwischen Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds entscheiden, ist aber immer an eine Fondsgesellschaft des Versicherers gebunden. Für fondsgebundene Lebensversicherungen gibt es keinen Garantiezins, allerdings bieten einige Gesellschaften Höchststandgarantien an. Das bedeutet, dass die Versicherung den Marktwert auszahlt, den die Fonds an bestimmten Stichtagen erreicht hatten, auch wenn die Fondsanteile bei Vertragsende weniger wert sind. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass derartige Garantien auch zusätzlich Geld kosten. Verbraucher haben die Möglichkeit, die Beiträge in Aktienfonds, Garantiefonds oder festverzinsliche Wertpapiere aufzuteilen.

Unseres Erachtens ist auch eine fondsgebundene Lebensversicherung nicht empfehlenswert. Sinnvoller wäre es, eine Risikolebensversicherung abzuschließen und die Geldanlage selbst in die Hand zu nehmen.

 

Altverträge

Altverträge mit einer garantierten Verzinsung von 4 % sollten auf jedem Fall weiter geführt werden. Das sind die Verträge aus den Jahren 1994-1999.

 

Neuverträge

Wer heute eine Lebensversicherung abschließt, dem sollte bewusst sein, dass die Aussichten für eine Überschussbeteiligung eher schlecht sind, da die Versicherungsgesellschaften sogenannte Zinszusatzreserven bilden müssen. Damit soll die zugesagte Garantieverzinsung für die Altverträge abgesichert werden. Schließlich liegt es auf der Hand, dass mit dem derzeitigen Zinsniveau die seinerzeit gesprochenen Garantiezinsen nicht verdient werden können. kfh23