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BegriffDefinition
Zinsgarantie

Die Zinsgarantie ist ein Bestandteil von Lebens- und Rentenversicherungen, bei der der Versicherer eine bestimmte Verzinsung für das angesparte Kapital garantiert. Sie dient der Planungssicherheit für den Versicherungsnehmer.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die Zinsgarantie?
Die Zinsgarantie ist in Deutschland gesetzlich geregelt und findet sich vor allem im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die genauen Paragraphen lauten:

  •  § 153 VVG: "Verzinsung von Versicherungsleistungen"
  • § 169 VVG: "Garantiezins"
  • § 170 VVG: "Garantiezins bei Lebensversicherungen"
  • § 171 VVG: "Garantiezins bei Rentenversicherungen"
  • § 172 VVG: "Garantiezins bei kapitalbildenden Versicherungen"

Welche Bedeutung hat der Garantiezins?
Der Garantiezins ist ein wichtiger Bestandteil der Zinsgarantie und gibt die Höhe der garantierten Verzinsung des angesparten Kapitals an. Er wird vom Versicherer festgelegt und darf nicht unterschritten werden. Derzeit liegt der Garantiezins für Neuverträge bei 1,0 % (Stand: 2025).

Welche Rolle spielt die Zinsentwicklung für die Zinsgarantie?
Die Zinsentwicklung hat einen großen Einfluss auf die Zinsgarantie.

  1. Steigen die Zinsen, kann der Versicherer höhere Erträge erzielen und somit auch höhere Überschüsse an die Versicherungsnehmer ausschütten.
  2. Sinken die Zinsen, kann es jedoch zu Problemen bei der Erfüllung der Zinsgarantie kommen.

Welche Auswirkungen hat die Zinsgarantie für den Versicherungsnehmer?
Die Zinsgarantie bietet dem Versicherungsnehmer eine gewisse Sicherheit und Planbarkeit, da er sich auf eine bestimmte Verzinsung seines angesparten Kapitals verlassen kann. Allerdings kann die Zinsgarantie auch zu Einschränkungen führen, da der Versicherer bei einer schlechten Zinsentwicklung möglicherweise nicht die gewünschten Überschüsse ausschütten kann.

Welche Alternativen gibt es zur Zinsgarantie?
Als Alternative zur Zinsgarantie bieten einige Versicherer mittlerweile auch sogenannte Indexbeteiligungen an. Dabei wird das angesparte Kapital nicht fest verzinst, sondern an der Wertentwicklung eines bestimmten Index (z.B. Aktienindex) orientiert. Dadurch können höhere Renditen erzielt werden, allerdings gibt es auch ein höheres Risiko.

Zusammenfassung
Die Zinsgarantie bei Lebens- und Rentenversicherungen in Deutschland bietet dem Versicherungsnehmer Planungssicherheit, indem eine Mindestverzinsung des angesparten Kapitals zugesichert wird. Gesetzliche Regelungen dazu finden sich im VVG und BGB, insbesondere in den Paragraphen 153, 169 bis 172. Der aktuelle Garantiezins liegt bei 1,0 % für Neuverträge. Die Zinsentwicklung beeinflusst die Höhe der Überschüsse und damit die Ausschüttungen an den Versicherungsnehmer. Bei schlechter Zinsentwicklung können jedoch Probleme entstehen. Als Alternative bieten manche Versicherer Indexbeteiligungen an, die potenziell höhere Renditen, aber auch mehr Risiko mit sich bringen.