Altersvorsorge

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Die Rürup-Rente - alles Wichtige auf den Punkt gebracht:

Die umgangssprachliche Bezeichnung „Rürup-Rente“ geht auf den Ökonomen und früheren Berater der Bundesregierung Bert Rürup zurück, der maßgeblich für das Konzept dieser auch unter dem Namen „Basisrente“ bekannten Form der privaten Altersvorsorge verantwortlich ist. Die Rürup-Rente wurde 2005 eingeführt und wird staatlich gefördert.

 

Das sind die wesentlichen Merkmale der Rürup-Rente

  • Die Basisrente richtet sich vor allem an Selbstständige, die keiner Pflichtversicherung angehören, keine Riester-Rente ansparen und keine betriebliche Altersvorsorge abschließen können, um auch ihnen eine staatlich geförderte Altersvorsorge zu ermöglichen. Sie eignet sich jedoch auch für Beamte und Angestellte.

  • Wer sich für die Rürup-Rente interessiert, kann unter drei Vertragsarten wählen:
    • Menschen, die ihre private Altersvorsorge ausschließlich über die Rürup-Rente absichern wollen, sollten sich für die klassische Rentenversicherung Die Rendite ähnelt der einer gesetzlichen Rente auf der Grundlage einer freiwilligen Versicherung und es wird eine bestimmte Rentenhöhe garantiert. Dies ist die sicherste der drei Varianten.
    • Bei Fondssparplänen wird das Geld in Aktienfonds angelegt, deshalb gibt es keine garantierte Rentenhöhe. Die Chancen, eine höhere Rendite zu erreichen, sind hier besser als bei einem klassischen Rentenvertrag.
    • Wenn es darum geht, eine bereits bestehende Basisvorsorge aufzustocken oder von zusätzlichen Steuervorteilen zu profitieren, bietet sich die fondsgebundene Rentenversicherung (Fondspolice) Die Garantie, eine bestimmte Rente zu erreichen, kann jedoch bestenfalls nur sehr eingeschränkt gegeben werden. Die Rendite wird durch die Anlage in ETFs gesteigert.

  • Die staatliche Unterstützung der Rürup-Rente erfolgt ausschließlich über die Steuern. Sparer können die Beiträge bis zu einer bestimmten Obergrenze als Altersvorsorgeaufwendungen in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Diese Obergrenze setzt sich aus der sich jährlich ändernden Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung der Knappschaft (knRV) sowie dem entsprechenden Beitragssatz der Knappschaft zusammen. Beide Werte werden miteinander multipliziert, das Ergebnis wird vom Finanzamt zu einem bis 2025 jährlich ansteigendem Prozentsatz anerkannt. Für das Jahr 2021 gelten eine knRV von 104.400 Euro, ein Beitragssatz der knRV von 24,7 % und ein absetzbarer Anteil der Vorsorgeaufwendungen von 92 %. Daraus ergibt sich ein Höchstsatz von 25.787 Euro (Ehepaare und Lebenspartner: 51.574 Euro), von denen die Finanzbehörden für dasselbe Jahr 23.724 Euro (= 92 %) als Vorsorgeaufwand anerkennen. Der prozentuale Anteil der Vorsorgeaufwendungen erhöht sich in jedem Jahr um zwei Prozentpunkte, bis er 2025 100 % erreicht. Von diesem Modell profitieren also Sparer mit einem hohen Einkommen.

  • Die Rürup-Rente wird ausschließlich als Monatsbetrag ausgezahlt. Abhängig vom Rentenbeginn muss sie ganz oder zum Teil versteuert werden und wird in dieser Hinsicht wie eine gesetzliche Rente behandelt.

 

Vorteile der Rürup-Rente

Seitdem 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz die Altersvorsorge gesetzlich reformiert wurde, haben Selbstständige und Freiberufler kaum noch Möglichkeiten, Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend zu machen. Das geht nur noch mit der Rürup-Rente.

In dieser Gruppe gibt es vor allem gegen Ende der Berufstätigkeit ein erhöhtes Insolvenzrisiko. Vor diesem Hintergrund hat die Rürup-Rente den Vorteil, dass das Kapital gem. § 97 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 851 Zivilprozessordnung (ZPO) während der Ansparphase vor Pfändungen geschützt ist.

Die Struktur der Rürup-Rente kommt dem unregelmäßigen und nicht vorhersagbaren Einkommen von Selbstständigen entgegen: Hier ist es möglich, immer am Jahresende flexible Zuzahlungen in unterschiedlicher Höhe zu leisten.

Sparer, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, können diese mit der Rürup-Rente kombinieren und so die Versicherungsbeiträge vollständig steuerlich absetzen.

Die mit einem Rürup-Vertrag erzielten Wertsteigerungen sind steuerfrei. Das macht sich besonders bei der fondsgebundenen Rürup-Rente bemerkbar: Im Gegensatz zum privaten Fondsparen wird weder auf die Wertsteigerungen noch die Erträge Abgeltungssteuer erhoben. Außerdem wirkt sich der Zinseffekt während der Ansparphase wegen der Steuerersparnis positiv aus.

Auch an den Fall, dass ein Sparer verstirbt, ohne in den Genuss der Rürup-Rente gekommen zu sein, hat der Gesetzgeber mit etwas Verspätung gedacht: Praktisch alle Rürup-Verträge beinhalten eine Absicherung, sodass das angesammelte Kapital dann an den Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder unter 25 Jahren ausgezahlt wird. Für diese Sicherung werden Abschläge von ca. 5 % fällig.

Angestellte haben zusätzlich zu den bereits aufgezählten noch weitere Vorteile: Sollten sie wegen einer längeren Arbeitslosigkeit Arbeitslosenhilfe II beziehen müssen, bleibt ihr angespartes Kapital aus dem Rürup-Vertrag unberücksichtigt.

 

Die Nachteile der Rürup-Rente

Wer sich einmal für die Rürup-Rente entschieden hat, kann diesen Schritt nicht zurücknehmen: Es ist weder eine Kündigung des Vertrags möglich noch gibt es einen Rückkaufswert. Wer nicht mehr einzahlen kann oder will, kann seinen Vertrag jedoch beitragsfrei weiterlaufen lassen. Die Rente fällt dann aufgrund des geringen Guthabens ebenfalls gering aus. Es ist auch möglich, den Anbieter zu wechseln, sofern dies in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist.

Ein häufig kritisierter Nachteil ist die Festlegung dieses Modells auf die monatliche Rentenzahlung im Alter. Dadurch kann das angesparte Geld nicht kapitalisiert werden.

Die meisten Assekuranzen gehen bei ihrer Vertragsgestaltung hinsichtlich der Prognose der Lebenserwartung sehr vorsichtig vor. Dieser Umstand und die hohen Produktkosten, die Sparer für einen konventionellen Rürup-Vertrag zahlen müssen, wirken sich ungünstig auf dessen Rentabilität aus. Kunden sollten deshalb nach speziellen Sondertarifen fragen und auf provisionsfreie Honorartarife achten.

Die oben beschriebene Absicherung für den Todesfall hilft Alleinstehenden, die keine Kinder unter 25 Jahren haben, nicht weiter. Sterben sie vor der Rentenphase, fällt ihr angespartes Kapital an die Versichertengemeinschaft. Deshalb sollte hier über eine zusätzliche Risiko-Lebensversicherung nachgedacht werden.

In der Rentenphase ist eine Pfändung der Rürup-Rente möglich, sofern alle bezogenen Alterseinkünfte die Pfändungsfreigrenzen überschreiten.

Sofern Sparer ihre Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt haben, muss bei einem Eintritt der Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsrente teilweise versteuert werden. Diesen Effekt kann man durch den Abschluss einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung abmildern: Die Rente muss dann nur mit einem sog. Ertragsanteil versteuert werden.

In der Rentenphase wird die Rürup-Rente genauso besteuert wie die gesetzliche Rente. Renten, die 2022 beginnen, müssen zu 82 % versteuert werden. Der prozentuale Satz nimmt bis zum Jahr 2040 jährlich um 1 % zu, steigt demzufolge bis 2040 auf 100 %. Es gibt allerdings Freibeträge, die die Steuerlast zum Teil deutlich verringern.

 

kfh23