Begriff | Definition |
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Riester-Rente | Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine Form der privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Wer regelmäßig einen bestimmten Anteil von seinem Einkommen in die Riester-Rente einzahlt, der bekommt dafür Zulagen vom Staat und profitiert von Steuervorteilen. Im Alter wird eine lebenslange Riester-Rente ausgezahlt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Förderung im Wohn-Riester zu nutzen, um eine Immobilienfinanzierung schneller abzubezahlen. Generell wird die Riester-Rente Familien mit geringerem Einkommen, kinderlosen Geringverdienern, Arbeitslosen und Gutverdienern empfohlen. Hier sollte auf die Ausschöpfung der staatlichen Zulagen geachtet werden, um von einer möglichst hohen Förderquote profitieren zu können. So müssen beispielsweise Familien mit eher geringem Einkommen weniger einzahlen, bekommen jedoch die gleichen Zulagen wie Gutverdiener. Gutverdiener können die Riester-Rente hingegen nutzen, um durch die Steuervorteile ihre Steuerlast zu senken. Die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen werden bei der Riester-Rente zum Renteneintritt garantiert. Jeder Sparer bekommt eine jährliche Zulage von 175,00 €. Für jedes Kind gibt es eine zusätzliche Kinderzulage von bis zu 300,00 € pro Kind. Für den Erhalt der vollen Zulagen müssen Mindestbeiträge von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Jahreseinkommens eingezahlt werden. Die Riester-Rente kann aktuell mit 62 Jahren ausgezahlt werden und unterliegt der Versteuerung. Die Beiträge können jedoch in der Ansparphase steuerlich abgesetzt werden. Anspruch auf die Riester-Förderung haben alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Riester-Rente wird in verschiedenen Riester-Formen unterschieden, wobei die Riester-Anlageformen immer gleich bleiben. Hierzu gehören klassische Riester-Rentenversicherungen, Riester-Fondspolicen, Riester-Fondssparpläne, Riester-Banksparpläne und Wohn-Riester. Je nach Form wird die klassische Riester-Rente als lebenslange Rente, als voller Betrag, als Tilgung einer Restschuld für Wohneigentum oder aber bis zu 30 % als Einmalzahlung und den Rest als Rente ausgezahlt.
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