Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rente

Der Begriff der Rente hat viele Bedeutungen in den verschiedensten Bereichen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Oftmals wird mit dem Begriff „der Rente“ Bezug auf die Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung genommen. Hinter der Rente verbergen sich jedoch noch viele weitere Bedeutungen. Gemeinsam haben viele die regelmäßige und wiederkehrende Leistung von Zahlungen aufgrund von Rechtsansprüchen. Renten werden generell auf Antrag gewährt, wobei dieser Antrag unmittelbar nach Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls gestellt werden muss.

Zu den Renten der Deutschen Rentenversicherung gehören Altersrenten wie die reguläre Altersrente, Altersrente für Bergleute, Altersrente für langjährig/besonders langjährig Versicherte und Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Des Weiteren werden vom gesetzlichen Träger auch Renten für Hinterbliebene, Erwerbsminderungsrenten und die Grundsicherung geleistet.

Steuerrechtlich werden Renten als periodisch wiederkehrende und gleichbleibende Geldleistungen oder Sachleistungen erfasst, die ihren Rechtsgrund im Rentenstammrecht haben und lebenslang oder über eine Dauer von mindestens zehn Jahren gezahlt werden. Bei Rentenempfängern stellen Renten ein steuerrechtlich relevantes Renteneinkommen dar.

Es gibt verschiedene Renten-Arten. In Bezug auf die Auszahlungsdauer wird zwischen Leibrenten, Zeitrenten, Dauerrenten oder ewigen Renten unterschieden. Weitere Unterscheidungskriterien sind Rentenhöhen und Zahlungszeiträume.

Bei der Rentenberechnung kommt es naturgemäß auf die Art der Rente an. Renten als Ruhegehalt basieren auf der Vergütung für frühere Dienstleistungen. Beschädigtenrenten oder Hinterbliebenenrenten folgen einem gesetzlichen Versorgungsanspruch. Zu den Renten aus anderen Versicherungsansprüchen zählen Unfallrenten der Berufsgenossenschaft, vertragliche Renten aus der betrieblichen Altersversorgung oder Lebensversicherung sowie Renten aus Angestelltenversicherung, Knappschaftsversicherung, Pensionskasse oder Arbeiterrentenversicherung.

Bei Wertpapieren werden Rentenwerte berücksichtigt.

 

Altersrente der Deutschen Rentenversicherung

Voraussetzung für den Erhalt einer Altersrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen sowie persönlichen Rentenvoraussetzungen sowie das Erreichen der aktuell festgelegten Altersgrenze. Zudem muss eine Mindestversicherungszeit bzw. Wartezeit eingehalten werden. Der Begriff der Rente geht aus dem lateinischen Wort „reddere“ hervor, was mit „etwas zurückgeben“ übersetzt werden kann. Im Sprachgebrauch wird der Begriff der Rente regelmäßigen Einkünften, Zinsen, Geldern oder Leibrenten gleichgesetzt. Die Rente wird regelmäßig monatlich gezahlt.

Bei der Altersrente wird auch von der Regelaltersrente gesprochen, da diese fast alle erhalten, die Kinder erzogen oder gearbeitet haben. Aktuell (Stand: 2023) genügen fünf Jahre Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit und das Erreichen eines Alters zwischen 65 und 67 Jahren für einen Leistungsanspruch. Die Altersgrenze steigt seit dem Jahr 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an, um nach Ansicht der Gesetzgebung der verlängerten Lebenserwartung der Menschen Rechnung zu tragen. Durch das höhere Renteneintrittsalter will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Rentenbeiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben.

Bei der Mindestversicherungszeit werden Beiträge aus einem Beschäftigungsverhältnis, einer selbstständigen Tätigkeit, Kindererziehungszeiten, freiwillige Beitragszahlungszeiten, Minijobs und mitunter auch Zeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Krankengeld berücksichtigt. Es gibt auch Altersrenten für langjährig sowie besonders langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen und Bergleute.

Bei der Altersrente orientiert sich die Rentenhöhe aus den eingezahlten Beiträgen und den rentenrechtlich anrechenbaren Zeiten. Mit in die Berechnung einbezogen werden Entgeltpunkte für den Durchschnittsverdienst, Zugangsfaktoren für Zu- und Abschläge, Rentenartfaktoren für die Art der Rente und der aktuelle Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert wird der aktuellen wirtschaftlichen Situation angepasst, was eine jährliche Festsetzung erforderlich macht.

Die Berechnung der gesetzlichen Renten erfolgt unter Hinzuziehung des individuellen Lebenslaufs.

Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenfaktor = Rentenhöhe.

Gesetzliche Renten werden auf Antrag gezahlt. Höhe und regelmäßige Auszahlungstermine ergeben sich aus dem darauf ergehenden Rentenbescheid. Im Bereich der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge und im Bereich der sozialen Sicherung handelt es sich bei Renten um regelmäßige Zahlungen an Anspruchsberechtigte.

Bereits der Begriff der Grundrente beschreibt im Bundesversorgungsgesetz die Rentenleistung an Beschäftigte, in der Mikroökonomik die Bodenrente für die Nutzung von Grund und Boden sowie in der Sozialpolitik die beitragsunabhängige Altersrente für alle Bürger mit einem festen Rentenbetrag als Grundsicherung.