Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Erwerbsminderungsrente

Wenn ein Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr arbeiten kann, hat er unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Aufgrund eines Unfalles oder einer schwerwiegenden Erkrankung können Menschen ihre Lebensgrundlage verlieren. Sie sind dann nicht mehr in der Lage, ihrer Arbeit nachzugehen. Um den Wegfall des Einkommens abzumildern springt bei gesetzlich Versicherten die Rentenversicherung ein. Seit dem Jahr 2001 zahlt die Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente für den Fall, dass ein Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente hat damit das System aus Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente abgelöst.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich danach, wie lange ein Versicherter noch am Tag arbeiten kann. Kann der Versicherte nur noch bis zu drei Stunden pro Tag arbeiten, erhält er die volle Erwerbsminderungsrente. Kann er jedoch zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten, erhält er die halbe Erwerbsminderungsrente. Dies, weil davon ausgegangen wird, dass die Aufnahme einer entsprechenden Teilzeitarbeit möglich ist. Unabhängig von Qualifikation und Berufserfahrung muss dann auch das Angebot einer Teilzeitstelle angenommen werden. Kann keine entsprechende Arbeitsstelle gefunden werden, besteht mitunter Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird also zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden.

Entscheidend für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente ist der gesundheitliche Zustand, der es unmöglich macht, in irgendeinem Beruf zu arbeiten. Eine Ausnahme besteht nur für Versicherte, die vor 1961 geboren worden sind. In diesen Fällen ist der tatsächlich erlernte und ausgeübte Beruf maßgebend. Die Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus, um ein Leben im vorherigen Standard zu führen. Eine Alternative, um potenzielle Lücken zu schließen, bietet eine gesonderte Berufsunfähigkeitsversicherung.

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