FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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Rentenarten

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Rentenarten, die unterschiedliche Risiken und Lebenssituationen absichern. Grundsätzlich lassen sie sich in drei Gruppen einteilen: Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Todes. Welche Rente beansprucht werden kann, hängt von den persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.

Welche Altersrenten gibt es?
Die Regelaltersrente ist die grundlegende Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Daneben gibt es die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute besteht außerdem eine besondere Altersrente. Die einzelnen Altersrenten unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Versicherungszeiten, der Altersgrenzen und der Möglichkeit eines vorzeitigen Rentenbeginns.

Welche Renten gibt es bei Erwerbsminderung?
Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Dabei wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Entscheidend ist grundsätzlich, wie viele Stunden täglich eine Person unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann. Zusätzlich müssen die erforderlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Welche Hinterbliebenenrenten gibt es?
Nach dem Tod eines Versicherten können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen an Hinterbliebene gezahlt werden. Dazu gehören die kleine und große Witwen- beziehungsweise Witwerrente sowie die Halb- und Vollwaisenrente. Eine weitere Leistung ist die Erziehungsrente. Sie kann geschiedenen Versicherten zustehen, die nach dem Tod des früheren Ehepartners ein eigenes oder ein Kind des Verstorbenen erziehen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Gibt es besondere Renten für Bergleute?
Für Versicherte der knappschaftlichen Rentenversicherung bestehen neben den allgemeinen Rentenarten besondere Leistungen. Dazu gehören unter anderem die Rente für Bergleute und die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Mehr dazu erfahren Sie unter knappschaftliche Rentenversicherung.

Welche Rente kommt für mich infrage?
Welche Rentenart beansprucht werden kann, richtet sich nicht allein nach dem Alter. Je nach Rente spielen beispielsweise Versicherungszeiten, Gesundheitszustand, Schwerbehinderung oder die familiäre Situation eine Rolle. Einen ausführlichen Überblick über Voraussetzungen und Besonderheiten finden Sie auf unserer Seite Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung.

Renten werden grundsätzlich nicht automatisch gezahlt, sondern müssen beantragt werden. Informationen zum Verfahren, zu Fristen und benötigten Unterlagen finden Sie unter Leistungen der Rentenversicherung beantragen.