Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rentenarten

In Deutschland gibt es verschiedene Rentenarten, die dazu dienen, den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Diese Rentenarten unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen, ihrer Höhe und ihrem Zweck. Im Folgenden werde ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Rentenarten in Deutschland geben und erläutern, was Sie darüber wissen sollten.

  • Altersrente
    Die Altersrente ist die bekannteste und am häufigsten in Anspruch genommene Rentenart in Deutschland. Sie wird an Personen gezahlt, die das Rentenalter erreicht haben und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das Rentenalter liegt derzeit bei 65 Jahren, wird aber schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die Höhe der Altersrente richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und der Anzahl der Versicherungsjahre.

  • Altersrente für langjährig Versicherte
    Die Altersrente für langjährig Versicherte kann an Personen gezahlt werden, die eine bestimmte Mindestversicherungszeit erreicht und das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Diese Rente ist in der Regel höher als die reguläre Altersrente und soll langjährig Versicherten einen Ausgleich für ihre langjährige Beitragszahlung und damit verbundene geringere Verdienstmöglichkeiten bieten.

  • Altersrente für Schwerbehinderte
    Die Altersrente für Schwerbehinderte ist eine Form der Rente, die an Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung gezahlt wird, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Sie dient als finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung in ihrem Berufsleben eingeschränkt waren und somit weniger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Höhe der Rente richtet sich nach den individuellen Beitragszeiten und dem Grad der Schwerbehinderung.

  • Erwerbsminderungsrente
    Die Erwerbsminderungsrente wird an Personen gezahlt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, voll oder teilweise zu arbeiten. Voraussetzung dafür ist, dass sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung und den eingezahlten Beiträgen.

  • Hinterbliebenenrente
    Die Hinterbliebenenrente wird an Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder von verstorbenen Rentenversicherten gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass der Verstorbene in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und die Ehe oder Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen des Verstorbenen.

  • Witwen-/Witwerrente
    Die Witwen- und Witwerrente wird an Ehepartner von verstorbenen Rentenversicherten gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass der Verstorbene in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Die Höhe der Rente richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen des Verstorbenen und dem Einkommen des Hinterbliebenen.

  • Waisenrente
    Die Waisenrente wird an Kinder von verstorbenen Rentenversicherten gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass der Verstorbene in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Die Höhe der Rente richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen des Verstorbenen und dem Alter des Kindes.

  • Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
    Diese Rente wird an Personen gezahlt, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, mindestens sechs Stunden am Tag zu arbeiten. Voraussetzung dafür ist, dass sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung und den eingezahlten Beiträgen.

Es gibt noch weitere Rentenarten, wie private Rentenversicherungen und betriebliche Altersvorsorge. Diese können eine zusätzliche Absicherung im Alter bieten.

Was Sie über die verschiedenen Rentenarten in Deutschland wissen sollten

  • In Deutschland existieren unterschiedliche Formen der Altersvorsorge, deren Ziel es ist, den finanziellen Bedarf im Ruhestand zu decken.
  • Die Summe, die man letztendlich erhält, hängt von den geleisteten Zahlungen sowie der Dauer der Beitragszeit ab.
  • Es ist wichtig, dass sich Versicherte mit den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Rentenoptionen auseinandersetzen, um im Falle einer gesundheitlichen Einschränkung oder beim Ableben des Lebensgefährten Ansprüche geltend machen zu können.
  • Um im Alter finanziell abgesichert zu sein, wird dringlich geraten, zusätzlich in private oder betriebliche Rentenpläne zu investieren.

Tipp:
Eine frühzeitige Beschäftigung mit der Altersvorsorge und ein umfassendes Verständnis der unterschiedlichen Optionen sowie Bedingungen sind entscheidend, um später finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.