Zwischen der Beitragsstruktur der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es hinsichtlich der Beiträge einen großen Unterschied: Während die allermeisten GKV-Versicherten Beiträge zahlen, die sich nach der Höhe ihrer Einkommen richten, basiert die Prämienzahlung der PKV-Versicherten auf ihrem Lebensalter und eventuellen gesundheitlichen Risiken. Das ist für die Mehrheit der privat Versicherten für die Dauer ihrer Berufstätigkeit kein Problem; schwierig wird es aber in zahlreichen Fällen mit dem Eintritt in die Rentenphase: Die zur Verfügung stehende Rente ist deutlich niedriger als das vorherige Einkommen, aber mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge weiter an. Eine Möglichkeit, hier finanzielle Entlastung zu erreichen, sind Beitragsentlastungstarife.
Was macht Beitragsentlastungstarife aus?
Auf die laufenden Prämien wird vom Versicherten ein Zuschlag gezahlt, dafür sinken die Beiträge im Alter deutlich. Diese Tarife haben bei den Versicherern unterschiedliche Bezeichnungen und heißen z. B. BEA, Beitragssenkungskomponente, MbZflex, BSA oder garantierte Beitragsentlastung. Bis zu 80 % der Beiträge für einen Beitragsentlastungstarif können steuerlich geltend gemacht werden. Die spätere Absenkung der Beiträge unterliegt im Gegensatz zu anderen Kapitalerträgen nicht der Abgeltungssteuer, was das Interesse der Versicherten erhöht hat.
Die Beitragshöhen für die Beitragsentlastungstarife werden nach denselben Grundsätzen kalkuliert wie alle anderen Tarife: Je eher sie abgeschlossen werden, umso besser ist es für den Versicherten, da mit einer früheren Entscheidung für diesen Tarif auch ein niedrigerer Beitrag verbunden ist.
Die Angebote der einzelnen Assekuranzen, die Beiträge der privat Krankenversicherten im Rentenalter zu reduzieren, unterscheiden sich in einigen Merkmalen, aber grundsätzlich gelten diese Merkmale:
- Die Senkung der Beiträge erfolgt üblicherweise im Alter von 65 Jahren, es ist aber auch möglich, sie nach vorn oder hinten zu verschieben.
- Die Ermäßigung ist auf 60 bis 100 % des Beitrags beschränkt, den Versicherte zum Zeitpunkt des Abschlusses des Beitragsentlastungstarifs für den eigentlichen Versicherungsumfang zahlen.
- Der Zusatzbeitrag kann im Nachhinein erhöht oder reduziert werden. Dies hat Auswirkungen auf die spätere Beitragsentlastung.
- Auf den Beitrag kann ein 50%iger Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden, wenn
1. der Tarif als Bestandteil der privaten Krankenversicherung und nicht unabhängig von ihr abgeschlossen wurde und
2. der Beitrag nicht als Zusatzbaustein gilt, sondern in der Arbeitgeberbescheinigung enthalten ist. Die Prämienzahlungen müssen für die gesamte Dauer, die auch den Rentenbeginn einschließen, geleistet werden. Privat versicherte Arbeitnehmer profitieren allerdings nur dann von einem Arbeitgeberzuschuss, wenn dieser die Höhe von aktuell 323,03 Euro (= 7,3 % der Beitragsbemessungsgrenze von 4.425 Euro) noch nicht erreicht hat.
Gibt es verschiedene Varianten der Beitragsentlastungstarife?
Die Branche bietet zwei Möglichkeiten an:
- Wird eine konstante Beitragsentlastungssumme vereinbart, bleibt die Höhe der Absenkung betragsmäßig immer gleich.
- Bei einem dynamischen Beitragsentlastungstarif werden feste Zeitabstände vereinbart, zu denen der monatlich zu zahlende Mehrbetrag erhöht wird. Damit soll ein Ausgleich für Kostensteigerungen und Inflation geschaffen werden.
Beide Tarifvarianten haben gemeinsam, dass die Versicherten an den mit der Anlage der Beiträge erzielten Überschüssen beteiligt werden.
Zweifel an der Empfehlungswürdigkeit
Der Beitragsentlastungstarif soll ab einem bestimmten Alter die Krankenversicherungsprämien reduzieren.
- Allerdings ist die Verzinsung des dafür zurückgelegten Kapitals außerordentlich gering.
- Die Kalkulationen der Versicherer basieren auf einer überschätzten Lebensdauer der Versicherten. Daraus resultiert, dass die Mehrheit der Kunden nicht einmal ihre eingezahlten Beträge zurückerhält.
- Bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft oder einem Übertritt in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt in der Regel keine Rückerstattung des ersparten Kapitals.
- Zusätzlich bemängeln Verbraucherschützer, dass im Erbfall die Hinterbliebenen benachteiligt sind, da sie keine Auszahlung des ungenutzten Kapitals erhalten.
- Ein weiteres Defizit besteht darin, dass die Zahlungen für den Entlastungstarif auch im Alter fortgesetzt werden müssen, obwohl das Ziel des angesparten Kapitals eine Senkung der Beiträge für Versicherte ab dem 67. Lebensjahr ist. Effektiv besteht die Entlastung jedoch lediglich in der Differenz zwischen dem fortlaufend zu entrichtenden Beitrag und der tatsächlichen Minderung des Krankenversicherungsbeitrags.
Hinweis:
Es ist empfehlenswert, die Ersparnisse aus günstigeren Beiträgen der privaten Krankenversicherung gewinnbringend anzulegen. Dieses angelegte Kapital kann im Alter doppelt nützlich sein: Es hilft, zukünftige Versicherungskosten zu senken und trägt zu einem besseren Lebensstandard im Ruhestand bei.
Alternativen zum Beitragsentlasungstarif
Es ist sinnvoll zu prüfen, ob andere Anlagestrategien, wie in Investmentfonds, festverzinsliche Wertpapiere oder Banksparpläne, nicht eine attraktivere Verzinsung und freie Verfügbarkeit des Vermögens bieten würden. Die daraus resultierenden Einkünfte würden dem privat Versicherten im Alter zur Verfügung stehen und könnten ebenso zur Deckung der Krankenversicherungsbeiträge verwendet werden.
Vergleichen wir also konkret den Beitragsentlastungstarif mit einer klassischen Rentenversicherung und berücksichtigen dabei unterschiedliche Kriterien:
- Zeitspanne sowie Ausmaß der Bezüge während des Ruhestand
Entlastungstarif
Beständige monatliche Unterstützungsleistung in einer abgesprochenen Summe, die potenziell durch Mehreinnahmen ansteigen könnte. Allerdings besteht keine garantierte Reduzierung der finanziellen Lasten, da die zu leistenden Zahlungen ebenfalls dauerhaft anfallen und eine Zunahme möglich ist.
Rentenversicherung
Monatliche Bezüge auf Lebenszeit, in zuvor festgelegter Summe, gewährleisten die Auszahlung einer Mindestpension, welche durch mögliche Gewinnanteile eine Steigerung erfahren kann. - Unbeschränkter Zugriff auf finanzielle Mittel im Ruhestand
Entlastungstarif
Die Erstattung erfolgt unaufgefordert durch eine Verrechnung mit dem Beitrag zur privaten Krankenversicherung.
Rentenversicherung
Dem Versicherungsnehmer steht es offen, die monatliche Summe nach eigenem Ermessen zu nutzen. Im Falle einer getroffenen Vereinbarung zum Kapitalwahlrecht besteht alternativ die Option auf eine Auszahlung in einer Summe. - Option auf vorzeitige Entnahme bei Kapitalbedarf
Entlastungstarif
Es besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, das angesammelte Vermögen auszuzahlen oder eingezahlte Gelder zurückzuerhalten.
Rentenversicherung
Im Falle einer vertraglich festgelegten Hinterbliebenenabsicherung kann, sofern der Vertrag vor Eintritt des Rentenalters aufgelöst wird, die Ausschüttung eines Kapitalwertes erfolgen. - Risiko des Vermögensverlustes im Todesfall einer versicherten Person
Entlastungstarif
Das Vermögen geht im Sinne der Versichertengemeinschaft verloren. Eine Weitergabe des Kapitals an Nachkommen findet nicht statt.
Rentenversicherung
Um sicherzustellen, dass Angehörige im Todesfall des Versicherten finanzielle Ansprüche aus der privaten Altersvorsorge geltend machen können, existieren diverse Gestaltungsoptionen. Hierzu zählen die Option der Rückzahlung eingezahlter Beiträge, falls der Versicherungsfall vor Ende der Ansparzeit eintritt, die Festlegung einer Garantiezeit für Rentenzahlungen, sollte der Versicherungsnehmer nach dem Renteneintritt versterben, sowie die Integration einer zusätzlichen Versicherung für Rentenzahlungen an Hinterbliebene. - Gefahr finanzieller Einbußen bei Eintritt der Versicherungspflicht in die gesetzliche Krankenversicherung
Entlastungstarif
Lediglich bei vorhandenen oder neu hinzukommenden privaten Zusatzversicherungen ist es möglich, finanzielle Ressourcen aus dem Entlastungstarif zu nutzen. Andernfalls gehen diese verloren. Des Weiteren kommt es zum Verfall des angesammelten Vermögens innerhalb bestimmter Tarifmodelle, sofern die Vertragslaufzeit noch keine fünf beziehungsweise zehn Jahre erreicht hat.
Rentenversicherung
Es besteht keine Gefahr eines Verlustes. Jeder Vertrag ist autonom, was zur Folge hat, dass die Auflösung einer individuellen Gesundheitsvorsorge keinerlei Einfluss besitzt. - Risikofaktoren bei einem Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung
Entlastungstarif
Bei zahlreichen Vertragsgestaltungen fließen die Ressourcen in die Bestimmung des Transferwerts der Primärversicherung ein, stoßen jedoch oftmals an die festgelegte Maximalgrenze für ebendiesen Wert, wodurch sie in der Regel hinfällig werden. Analog verhält es sich bei einem Wechsel zurück zur staatlichen Versicherung. Lediglich in seltenen Sonderfällen kommt es zu einer lückenlosen Überführung des Vermögens zum nachfolgenden Versicherer.
Rentenversicherung
Ein Ausfallrisiko ist ausgeschlossen. Die Abkommen sind autonom konzipiert, demzufolge bleibt ein Wechsel zu einer alternativen Gesellschaft für private Krankenversicherung ohne Einfluss.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind Beitragsentlastungstarife in der PKV?
Beitragsentlastungstarife sind spezielle Tarife in der privaten Krankenversicherung, die dazu dienen, die Beiträge im Alter zu senken oder zu stabilisieren. Sie bieten Versicherten die Möglichkeit, für den Fall einer Beitragssteigerung im Alter vorzusorgen.
Wer kann Beitragsentlastungstarife in der PKV abschließen?
Grundsätzlich können alle Privatversicherten, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, Beitragsentlastungstarife in der PKV abschließen.
Wie funktionieren Beitragsentlastungstarife in der PKV?
Beitragsentlastungstarife sind wie private Rentenversicherungen, bei denen man einzahlt und später eine Rente zur Entlastung der Beiträge erhält.
Wie hoch ist die monatliche Rente in Beitragsentlastungstarifen?
Die monatliche Rentenhöhe richtet sich nach Alter, Versicherungsdauer und Beitragshöhe und soll steigende Beiträge im Alter ausgleichen.
Welche Vorteile bieten Beitragsentlastungstarife in der PKV?
Beitragsentlastungstarife helfen, die Kosten privater Krankenversicherungen im Alter zu senken und sie langfristig finanzierbar zu machen.
Gibt es auch Nachteile bei Beitragsentlastungstarifen?
Beitragsentlastungstarife haben neben höheren Kosten auch den Nachteil geringer Flexibilität und erschwerter Kündigung.
Sind Beitragsentlastungstarife in der PKV sinnvoll?
Die Sinnhaftigkeit von Beitragsentlastungstarifen ist individuell und sollte unter Berücksichtigung von Kosten, Einschränkungen und mit Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler abgewogen werden.
Gibt es verschiedene Arten von Beitragsentlastungstarifen?
Ja, es gibt verschiedene Arten von Beitragsentlastungstarifen, wie zum Beispiel die klassische Variante mit Bildung von Rücklagen oder die dynamische Variante, bei der die Beiträge jedes Jahr automatisch angepasst werden.
Kann ich Beitragsentlastungstarife auch in der GKV nutzen?
Nein, Beitragsentlastungstarife sind ausschließlich in der privaten Krankenversicherung möglich.
Gibt es eine Altersgrenze für den Abschluss von Beitragsentlastungstarifen?
Ja, in der Regel ist der Abschluss von Beitragsentlastungstarifen nur bis zu einem bestimmten Alter möglich, da die Rücklagenbildung sonst nicht mehr ausreichend ist.
Kann ich die Beitragsentlastungstarife jederzeit kündigen?
Ja, Beitragsentlastungstarife können in der Regel jederzeit gekündigt werden. Allerdings kann dies Auswirkungen auf die Höhe der Rücklagen und somit auf die Beiträge haben.
Sind Beitragsentlastungstarife steuerlich absetzbar?
Ja, Beitragsentlastungstarife können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Eine Beratung durch einen Steuerberater kann hierbei helfen, mögliche Steuervorteile zu nutzen.
Welche Folgen hat die Beendigung der PKV für den Beitragsentlastungstarif?
Bei der Kündigung einer privaten Krankenversicherung verfällt normalerweise der Entlastungstarif und die Mittel fließen in den Versicherungsverbund zurück. Einige Versicherer erlauben jedoch, angesammelte Beiträge für Krankenzusatzversicherungen zu nutzen.
Wie verhält es sich mit dem Beitragsentlastungstarif im Falle des Todes?
In diesem Szenario wird bei Vertragsende das Restkapital der Versichertengemeinschaft zugeschrieben, ohne dass eine Vererbung oder Übertragung möglich ist.
Zusammenfassung
In der privaten Krankenversicherung (PKV) richten sich die Beiträge nach Alter und Gesundheitszustand, was im Rentenalter zu finanziellen Schwierigkeiten führen kann, da die Rente niedriger ist und die Beiträge steigen. Beitragsentlastungstarife sollen dies abmildern, indem Versicherte einen Zuschlag zahlen und später im Alter geringere Beiträge haben. Diese Tarife können bis zu 80% steuerlich abgesetzt werden und unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Es gibt verschiedene Tarifmodelle, die sich in Höhe und Anpassung der Entlastung unterscheiden. Kritiker bemängeln die niedrige Verzinsung, überschätzte Lebenserwartung in den Kalkulationen und den Verlust des Kapitals bei Versicherungswechsel oder Tod. Alternativ könnten andere Anlageformen attraktiver sein, da Beitragsentlastungstarife in der Flexibilität eingeschränkt sind. Die Entscheidung für oder gegen solche Tarife sollte individuell und mit professioneller Beratung getroffen werden.