Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Private Krankenversicherung

Das Gesundheitssystem in Deutschland beinhaltet ein Versorgungssystem auf Basis von zwei Versicherungssystemen. Das duale Gesundheitssystem bietet Versicherungsnehmern die Wahl aus GKV, also der gesetzlichen Krankenversicherung, und PKV, also der privaten Krankenversicherung. Die GKV ist öffentlich-rechtlich, während die PKV privatwirtschaftlich organisiert wird. In Deutschland besteht seit 2009 die gesetzliche Pflicht der Krankenversicherung, die an den Wohnsitz gekoppelt ist. Alle, die mehr als ein halbes Jahr durchgehend in Deutschland leben, müssen sich auch hier krankenversichern.

In der privaten Krankenversicherung bieten private Versicherungsunternehmen Versicherungsschutz an. Zu den Versicherungsnehmern gehören in erster Linie Personen, die nicht unter die Versicherungspflicht in der GKV fallen oder aber versicherungsfrei sind. Mitglieder aus der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, haben nach Ablauf des entsprechenden Jahres die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern oder aber in die PKV zu wechseln. Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung können über private Zusatzversicherungen ihren Versicherungsschutz ergänzen.

Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung ist in Bezug auf Umfang und Art nicht gesetzlich geregelt. Hier kommt es auf die Tarife und die Versicherungsbedingungen an. Der stationäre und ambulante Versicherungsschutz wird durch eine Krankheitskostenvollversicherung abgedeckt. Zusätzlich können Zusatzversicherungen wie Krankenhaustagegeld-Versicherungen vereinbart werden. In der privaten Krankenversicherung gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Versicherungsnehmer gehen zunächst in Vorleistung und reichen die Rechnungen dann bei der Krankenversicherung ein, die eine Erstattung vornimmt. Beiträge werden je nach Risiko unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und potenziellen Vorerkrankungen berechnet. Bei Vorerkrankungen wird häufig für diese Krankheiten und Krankheitsfolgen ein Ausschluss erklärt. Seit 2009 müssen alle privaten Krankenversicherungen einen in Art, Höhe und Umfang dem Basistarif der GKV vergleichbaren Basistarif anbieten. Alle Unternehmen der PKV unterstehen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.

 

 

Synonyme: PKV