Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rehabilitationsmaßnahmen

Rehabilitationsmaßnahmen sind spezielle medizinische Behandlungen, die darauf abzielen, die körperliche, geistige und soziale Funktionsfähigkeit von Menschen wiederherzustellen oder zu verbessern, die aufgrund von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen eingeschränkt sind. Sie werden in der Regel von einem interdisziplinären Team aus Ärzten, Therapeuten, Pflegekräften und anderen Fachleuten durchgeführt und können je nach individuellen Bedürfnissen und Zielen des Patienten angepasst werden.

Arten von Rehabilitationsmaßnahmen
Es gibt verschiedene Arten von Rehabilitationsmaßnahmen, die je nach Art und Schwere der Erkrankung oder Verletzung des Patienten eingesetzt werden können. Dazu gehören:

  1. Medizinische Rehabilitation
    Diese Art der Rehabilitation bezieht sich auf die Behandlung von körperlichen Beeinträchtigungen, die durch Krankheiten oder Verletzungen verursacht werden. Sie umfasst in der Regel physikalische Therapie, Ergotherapie und Sprachtherapie, um die körperliche Funktion und Mobilität zu verbessern.

  2. Psychologische Rehabilitation
    Diese Art der Rehabilitation konzentriert sich auf die Behandlung von psychischen Erkrankungen oder Störungen, die die geistige Gesundheit und Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Sie umfasst in der Regel Psychotherapie, Beratung und andere psychologische Interventionen.

  3. Soziale Rehabilitation
    Diese Art der Rehabilitation zielt darauf ab, die soziale Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Sie umfasst in der Regel Maßnahmen wie berufliche Rehabilitation, Wohnraumanpassungen und Unterstützung bei der sozialen Teilhabe.

Ziele von Rehabilitationsmaßnahmen
Das Hauptziel von Rehabilitationsmaßnahmen ist es, die Gesundheit und Lebensqualität von Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern. Dazu gehören unter anderem:

  1. Wiederherstellung der körperlichen Funktion
    Rehabilitationsmaßnahmen sollen dazu beitragen, die körperliche Funktion und Mobilität von Menschen wiederherzustellen oder zu verbessern. Dies kann beispielsweise durch Physiotherapie, Übungen und andere medizinische Behandlungen erreicht werden.

  2. Verbesserung der geistigen Gesundheit
    Psychologische Rehabilitation zielt darauf ab, die geistige Gesundheit und Funktionsfähigkeit von Menschen zu verbessern, die unter psychischen Erkrankungen oder Störungen leiden. Dies kann durch Psychotherapie, Medikamente und andere psychologische Interventionen erreicht werden.

  3. Förderung der sozialen Integration
    Soziale Rehabilitation soll Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich in ihrem sozialen Umfeld zu integrieren. Dies kann durch berufliche Rehabilitation, Wohnraumanpassungen und andere Maßnahmen erreicht werden.

  4. Verbesserung der Lebensqualität
    Das ultimative Ziel von Rehabilitationsmaßnahmen ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern, indem sie ihnen helfen, ihre Unabhängigkeit und Selbstständigkeit wiederzuerlangen und ein erfülltes Leben zu führen.

Rehabilitationsleistungen für verschiedene Zielgruppen
Die Rehabilitationsmaßnahmen der deutschen Sozialversicherung richten sich an verschiedene Zielgruppen, die aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Behinderung auf Unterstützung angewiesen sind. Dazu gehören unter anderem:

  1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
    Wenn eine Erkrankung oder Verletzung die Ausübung des Berufs erschwert oder unmöglich macht, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Rehabilitation bei ihrem Sozialversicherungsträger beantragen.

  2. Rentnerinnen und Rentner
    Auch Rentnerinnen und Rentner haben Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen, wenn ihre Gesundheit beeinträchtigt ist und dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert wird.

  3. Kinder und Jugendliche
    Für Kinder und Jugendliche gibt es spezielle Rehabilitationsmaßnahmen, die auf ihre Bedürfnisse und Entwicklungsphasen abgestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Kinder- und Jugendrehabilitationen sowie Maßnahmen zur Förderung der schulischen und beruflichen Integration.

  4. Menschen mit Behinderung
    Auch Menschen mit Behinderung können von den Rehabilitationsmaßnahmen der deutschen Sozialversicherung profitieren. Hier stehen spezielle Angebote zur Verfügung, die auf die individuellen Bedürfnisse und Einschränkungen der Betroffenen abgestimmt sind.

Antragstellung und Kostenübernahme
Um eine Rehabilitation bei der deutschen Sozialversicherung zu beantragen, ist es zunächst wichtig, dass eine ärztliche Diagnose vorliegt. Anschließend muss ein Antrag bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger gestellt werden. Dies kann je nach Art der Rehabilitation unterschiedlich sein. In der Regel wird der Antrag von einem Arzt oder Therapeuten ausgefüllt und von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung geprüft.
Die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahmen werden in der Regel von der deutschen Sozialversicherung übernommen. In einigen Fällen kann jedoch eine Eigenbeteiligung erforderlich sein. Diese ist abhängig vom Einkommen und der Art der Maßnahme.

Zusammenfassung
Rehabilitationsmaßnahmen zielen darauf ab, die Funktionsfähigkeit von Menschen mit Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen zu verbessern. Sie werden von einem interdisziplinären Team angeboten und individuell angepasst. Es gibt medizinische, psychologische und soziale Rehabilitationsformen, die jeweils spezifische Ziele verfolgen, wie die Wiederherstellung körperlicher Funktionen, die Verbesserung der geistigen Gesundheit und die Förderung der sozialen Integration. Die Maßnahmen verbessern die Lebensqualität und fördern die Unabhängigkeit der Betroffenen. In Deutschland richten sich die Rehabilitationsleistungen der Sozialversicherung an Arbeitnehmer, Rentner, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Die Kosten werden meistens von der Sozialversicherung getragen, allerdings kann eine Eigenbeteiligung erforderlich sein. Für die Antragstellung ist eine ärztliche Diagnose notwendig.