Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rehabilitationsmaßnahmen

Rehabilitationsmaßnahmen sind medizinische, therapeutische, berufliche und soziale Maßnahmen, die dazu dienen, die körperliche, geistige und soziale Gesundheit von Menschen wiederherzustellen oder zu verbessern, die aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Behinderung in ihren Alltagsaktivitäten eingeschränkt sind. Sie sollen die betroffenen Personen dabei unterstützen, ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität wiederzuerlangen und ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Rehabilitationsmaßnahmen können beispielsweise Physiotherapie, Ergotherapie, psychologische Betreuung, medizinische Behandlungen sowie berufliche Umschulungen umfassen. Sie werden individuell auf die Bedürfnisse und Ziele der jeweiligen Person abgestimmmt.

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen an, die je nach individueller Situation und Bedarf des Versicherten zum Einsatz kommen können. Dazu zählen medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie Rehabilitations- und Teilhabeleistungen

Um in den Genuss von Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zu kommen, müssen Versicherte einen Antrag bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Dieser prüft dann anhand von medizinischen und beruflichen Gutachten sowie unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation des Versicherten, welche Maßnahmen für ihn geeignet und notwendig sind.

Die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahmen werden in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen. Versicherte müssen lediglich eine geringe Eigenbeteiligung leisten, die sich nach ihrem Einkommen richtet. Zudem haben sie während der Maßnahme Anspruch auf eine Reha-Rente, die ihre Einkommensverluste ausgleicht.