Krankenversicherungen

Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse: Leitfaden zu Beiträgen und Grundlagen

Die Selbstständigkeit bietet viele Vorteile, wie zum Beispiel die freie Gestaltung der Arbeitszeit und die Möglichkeit, eigene Ideen und Visionen umzusetzen. Doch auch als Selbstständiger muss man sich um wichtige Dinge wie die Krankenversicherung kümmern. Denn anders als Angestellte sind Selbstständige nicht automatisch gesetzlich krankenversichert. Doch welche Regelungen gelten für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung? Welche Beiträge müssen sie zahlen und wie wird der Beitrag festgesetzt? Und gibt es eine Mindesteinkommensgrenze oder einen Höchstbeitrag? Hier geben wir Ihnen alle wichtigen Informationen rund um die Krankenversicherung für Selbstständige. 

 

Grundlagen der GKV für Selbstständige

Selbstständige können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen, wobei bestimmte Gruppen versicherungspflichtig sind und Selbstständige den vollen Beitragssatz selbst tragen müssen.

Versicherungspflicht und Wahlfreiheit

Selbstständige in GKV genießen grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass sie zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen können. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen von dieser Regel.

Hauptversicherungspflichtige Selbstständigengruppen:
  • Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse)
  • Landwirte (über die landwirtschaftliche Krankenversicherung)
  • Bestimmte Handwerker in den ersten vier Jahren
  • Selbstständige Lehrer und Erzieher

Für alle anderen Selbstständigen besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der GKV. Diese Entscheidung sollte sorgfältig abgewogen werden, da ein späterer Wechsel zurück in die GKV oft erschwert oder unmöglich ist.

 

Unterschiede zur Angestelltenversicherung

Der fundamentale Unterschied zwischen Selbstständigen in GKV und angestellten Versicherten liegt in der Beitragstragung. Während Arbeitnehmer nur den halben Beitragssatz zahlen, tragen Selbstständige den vollen Beitragssatz von derzeit 14,6% plus Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.

Weitere wichtige Unterschiede:

  • Keine automatische Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Möglichkeit des Wahltarifs mit Selbstbehalt
  • Individuelle Beitragsbemessung basierend auf Einkommen
  • Besondere Regelungen für Einkunftsschwankungen

 

Beitragssätze und Berechnungsgrundlagen

  1. Aktueller Beitragssatz
    Der Beitragssatz für Selbstständige in GKV setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen.
    1. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6% des beitragspflichtigen Einkommens.
    2. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt bei 2,9% liegt.
  2. Pflegeversicherung für Selbstständige
    Zusätzlich zur Krankenversicherung müssen Selbstständige in GKV auch Beiträge zur Pflegeversicherung entrichten:
    1. Mit Kindern: 3,05%
    2. Kinderlose ab 23 Jahren: 3,4%
    3. Zusätzlicher Beitrag in Sachsen: 1,025%

 

Beitragspflichtige Einkünfte

Für Selbstständige in GKV sind grundsätzlich alle Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit beitragspflichtig. Dies umfasst nicht nur den Gewinn aus der Haupttätigkeit, sondern auch Nebeneinkünfte aus anderen selbstständigen Tätigkeiten.

Beitragspflichtige Einkünfte umfassen:

  • Gewinne aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalerträge über dem Freibetrag
  • Sonstige Einkünfte nach § 22 EStG

Nicht beitragspflichtige Einkünfte

Bestimmte Einkunftsarten bleiben bei der Beitragsbemessung für Selbstständige in GKV außer Betracht. Dazu gehören insbesondere steuerfreie Einnahmen und bestimmte Sozialleistungen.

Ausgenommene Einkünfte:
  • Steuerfreie Aufwandsentschädigungen
  • Kindergeld
  • Elterngeld (bis zur Höhe des Mindesteinkommens)
  • Arbeitslosengeld II
  • Grundsicherung im Alter

 

Mindesteinkommensgrenze und Mindestbeitrag

Selbstständige in GKV müssen mindestens von einem fiktiven Mindesteinkommen ausgehen, auch wenn ihre tatsächlichen Einkünfte darunter liegen. Diese Mindestbemessungsgrenze dient dem Schutz der Solidargemeinschaft und stellt sicher, dass auch geringverdienende Selbstständige angemessene Beiträge leisten.

Mindestbemessungsgrenze 2026:

  • Mindesteinkommen: 1.318,33 € monatlich (15.820 € jährlich)
  • Mindestbeitrag KV+PV (mit Kindern): ca. 219 Euro monatlich
  • Mindestbeitrag KV+PV (kinderlos): ca. 227 Euro monatlich

Härtefallregelung

Für Selbstständige in GKV, die nachweislich über ein geringeres Einkommen verfügen, existiert eine Härtefallregelung. Diese ermöglicht eine Reduzierung der Beitragsbemessungsgrundlage auf das tatsächliche Einkommen, mindestens jedoch auf 50% der Mindestbemessungsgrenze.

Voraussetzungen für die Härtefallregelung:
  • Nachweis des geringen Einkommens durch Steuerbescheid
  • Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Antragstellung bei der Krankenkasse
  • Regelmäßige Überprüfung der Einkommensverhältnisse

 

Höchstbeitrag und Beitragsbemessungsgrenze

Analog zur Mindestbemessungsgrenze existiert auch eine Höchstgrenze für die Beitragsbemessung. Selbstständige in GKV zahlen maximal Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze, auch wenn ihre Einkünfte darüber liegen.

Beitragsbemessungsgrenze 2026:

  • Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 € monatlich (69.750 € jährlich)
  • Höchstbeitrag  Kranken- und Pflegeversicherung ca. 1.200 € bis 1.400 € monatlich (ohne/mit Krankengeldanspruch), abhängig vom Zusatzbeitrag
  • Hinzu kommt ggf. der Pflegeversicherungszuschlag, der für Kinderlose höher ausfällt.

Auswirkungen bei Überschreitung

Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleiben bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt. Dies führt dazu, dass sehr gut verdienende Selbstständige in GKV einen relativ geringeren Beitragssatz bezogen auf ihr Gesamteinkommen zahlen.

 

Beitragsfestsetzung und Zahlungsmodalitäten

Die Beitragsfestsetzung für Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgt zunächst vorläufig basierend auf einer Einkommensprognose und wird nach Vorlage des Steuerbescheids endgültig angepasst.

Vorläufige Beitragsfestsetzung

Die Beitragsfestsetzung für Selbstständige in GKV erfolgt zunächst vorläufig auf Basis einer Einkommensprognose. Diese Schätzung basiert auf den Angaben des Versicherten über seine erwarteten Einkünfte im laufenden Jahr.

Verfahren der vorläufigen Festsetzung:

  1. Einkommensprognose durch den Versicherten
  2. Plausibilitätsprüfung durch die Krankenkasse
  3. Festsetzung des monatlichen Beitrags
  4. Monatliche Zahlung des Beitrags
  5. Endgültige Abrechnung nach Steuerbescheid

Endgültige Beitragsfestsetzung

Nach Vorlage des Steuerbescheids erfolgt die endgültige Beitragsfestsetzung für Selbstständige in GKV. Dabei werden die tatsächlichen Einkünfte zugrunde gelegt und eine Nachberechnung vorgenommen.

Mögliche Ergebnisse der Endabrechnung:
  • Nachzahlung bei höheren Einkünften als prognostiziert
  • Erstattung bei geringeren Einkünften als erwartet
  • Anpassung der zukünftigen Beiträge

 

Beginn der Selbstständigkeit

Selbstständige in GKV müssen ihre selbstständige Tätigkeit unverzüglich bei ihrer Krankenkasse anmelden. Dies ist spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit erforderlich.

Erforderliche Unterlagen bei Anmeldung:

  • Gewerbeanmeldung oder Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit
  • Einkommensprognose für das erste Jahr
  • Nachweis über die Art der selbstständigen Tätigkeit
  • Angaben zu geplanten Arbeitszeiten und Auftragslage

Übergangsregelungen

Für den Übergang von der Angestelltentätigkeit in die Selbstständigkeit gelten besondere Regelungen. Selbstständige in GKV können oft nahtlos von der Pflichtversicherung in die freiwillige Versicherung wechseln.

Wichtige Übergangsaspekte:

  • Keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes
  • Anpassung der Beitragszahlung ab dem ersten Monat
  • Mögliche Nachzahlungen bei verspäteter Anmeldung
  • Beratung durch die Krankenkasse empfohlen

 

Umgang mit Einkunftsschwankungen

Selbstständige in GKV können und sollten ihre Einkommensprognose während des Jahres anpassen, wenn sich die Geschäftslage erheblich ändert. Dies verhindert hohe Nachzahlungen oder ermöglicht eine Beitragssenkung bei schlechter Auftragslage.

Gründe für Beitragsanpassungen:

  • Wegfall wichtiger Kunden oder Aufträge
  • Unerwartete Großaufträge
  • Krankheitsbedingte Arbeitsausfälle
  • Saisonale Schwankungen im Geschäft
  • Investitionen mit Auswirkung auf den Gewinn

Verfahren der Beitragsanpassung

Die Anpassung der Beiträge für Selbstständige in GKV erfolgt durch formlose Mitteilung an die Krankenkasse. Dabei sollten die Gründe für die Änderung und die neue Einkommensprognose angegeben werden.

Schritte zur Beitragsanpassung:
  1. Schriftliche Mitteilung an die Krankenkasse
  2. Begründung der Einkommensänderung
  3. Neue Einkommensprognose für das Restjahr
  4. Nachweis durch Belege (z.B. Umsatzübersichten)
  5. Anpassung der monatlichen Beiträge

 

Nebenberufliche Selbstständigkeit

Selbstständige in GKV, die ihre Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben, unterliegen besonderen Regelungen. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit.

Kriterien für nebenberufliche Selbstständigkeit:

  • Arbeitszeit weniger als 20 Stunden pro Woche
  • Einkommen aus Selbstständigkeit geringer als Haupteinkommen
  • Selbstständigkeit zeitlich begrenzt
  • Keine Beschäftigung von Arbeitnehmern

Familienversicherung und Selbstständigkeit

Selbstständige in GKV können unter bestimmten Voraussetzungen in der Familienversicherung ihres Ehepartners mitversichert bleiben. Dies ist jedoch an strenge Einkommensgrenzen gebunden.

Einkommensgrenzen Familienversicherung 2026:

  • Regelmäßiges Gesamteinkommen: maximal 565 Euro monatlich
  • Bei geringfügiger Beschäftigung: maximal 603 Euro monatlich
  • Überschreitung führt zur Versicherungspflicht

 

Häufige Fragen zur GKV für Selbstständige

  • Kann ich als Selbstständiger zurück in die GKV?
    Der Wechsel zurück in die GKV ist für Selbstständige grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Eine Rückkehr ist insbesondere möglich bei:
  • Wie wird das Krankengeld für Selbstständige geregelt?
    Selbstständige in GKV haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie können jedoch einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch abschließen. Dabei ist eine Wartezeit von meist sechs Wochen zu beachten.
    Optionen für Krankengeldbezug:
  • Was passiert bei Zahlungsschwierigkeiten?
    Bei Zahlungsschwierigkeiten sollten Selbstständige in GKV umgehend Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen. Oft können individuelle Lösungen gefunden werden:
    • Ratenzahlungsvereinbarungen
    • Stundung von Beiträgen
    • Anpassung der Beitragsbemessungsgrundlage
    • Beratung zu Sozialleistungen

  • Wie wirken sich Verluste auf die Beiträge aus?
    Verluste aus selbstständiger Tätigkeit können die Beitragsbemessung für Selbstständige in GKV beeinflussen. Bei Verlusten wird die Mindestbemessungsgrenze angewendet, es sei denn, die Härtefallregelung greift.
    Behandlung von Verlusten:
    • Verluste mindern nicht die Mindestbemessungsgrundlage
    • Ausnahme: Härtefallregelung bei nachgewiesener Bedürftigkeit
    • Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten möglich
    • Vortragsregelungen bei mehrjährigen Verlusten

 

Fazit

Die Krankenversicherung für Selbstständige in GKV ist ein komplexes Thema, das eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung erfordert. Besonders wichtig ist das Verständnis der Mindest- und Höchstbemessungsgrenzen sowie der Möglichkeiten zur Beitragsanpassung bei Einkommensschwankungen. Selbstständige in GKV sollten ihre Einkommensprognosen realistisch erstellen und bei Änderungen zeitnah anpassen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sollte wohlüberlegt getroffen werden, da ein späterer Wechsel oft schwierig ist. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden und kostspielige Fehler zu vermeiden.  Eine kontinuierliche Informationsbeschaffung über Änderungen ist daher für alle Selbstständigen in GKV unerlässlich.

 

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Der Beitrag wurde zuletzt am 06. 01. 2026 aktualisiert. Der Websitebetreiber garantiert nicht für Aktualität, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden. Es wird empfohlen, professionelle Beratung zu suchen.