Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Mindestbeitrag

Ein Mindestbeitrag ist der niedrigste Betrag, den ein Versicherungsnehmer für seine Versicherung zahlen muss. Er wird von der Versicherungsgesellschaft festgelegt und kann je nach Versicherungsart und -anbieter variieren. Der Mindestbeitrag wird in der Regel jährlich oder halbjährlich gezahlt und ist unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Versicherungssumme. Er ist somit eine Art Grundbeitrag, der für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes erforderlich ist.

Mindestbeitrag bei verschiedenen Versicherungsarten
Der Mindestbeitrag kann je nach Versicherungsart unterschiedlich sein:

  1. Mindestbeitrag bei der Krankenversicherung
    Der Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung wird von der Krankenkasse festgelegt und beträgt derzeit 14,6% des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte übernehmen. Für Selbstständige und Freiberufler gilt ein Mindestbeitrag von 14,6% des Mindesteinkommens, welches jährlich angepasst wird.
    Bei privaten Krankenversicherungen hängt der Mindestbeitrag von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem gewählten Versicherungsumfang, dem Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sowie der Versicherungsgesellschaft. In der Regel liegt der Mindestbeitrag bei privaten Krankenversicherungen höher als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

  2. Mindestbeitrag bei der Rentenversicherung
    Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Der Mindestbeitrag beträgt derzeit 18,6% des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte übernehmen. Für Selbstständige und Freiberufler gilt ein Mindestbeitrag von 18,6% des Mindesteinkommens, welches jährlich angepasst wird.
    Bei privaten Rentenversicherungen hängt der Mindestbeitrag ebenfalls von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem gewählten Versicherungsumfang, dem Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sowie der Versicherungsgesellschaft. In der Regel liegt der Mindestbeitrag bei privaten Rentenversicherungen höher als bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

  3. Mindestbeitrag bei der Haftpflichtversicherung
    Die Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die Schäden abdeckt, die der Versicherungsnehmer anderen Personen oder deren Eigentum zufügt. Der Mindestbeitrag für die Haftpflichtversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem gewählten Versicherungsumfang, dem Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sowie der Versicherungsgesellschaft. In der Regel liegt der Mindestbeitrag bei der Haftpflichtversicherung niedriger als bei anderen Versicherungsarten.

  4. Mindestbeitrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die im Falle einer Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers eine monatliche Rente auszahlt. Der Mindestbeitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem gewählten Versicherungsumfang, dem Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sowie der Versicherungsgesellschaft. In der Regel liegt der Mindestbeitrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung höher als bei anderen Versicherungsarten.

Welche gesetzliche Grundlagen regeln den Mindestbeitrag?
Der Mindestbeitrag basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, die je nach Versicherungsart unterschiedlich sein können. Im Allgemeinen gibt es jedoch zwei Hauptgesetze, die den Mindestbeitrag regeln: das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

  1. Das VVG regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft und enthält auch Bestimmungen über den Mindestbeitrag. Gemäß § 154 VVG muss der Versicherungsnehmer den vereinbarten Beitrag zahlen, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Der Mindestbeitrag wird in der Regel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt, die Bestandteil des Versicherungsvertrages sind.
  2. Das VAG regelt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und enthält ebenfalls Bestimmungen über den Mindestbeitrag. Gemäß § 41 VAG müssen Versicherungsunternehmen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihre Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen zu erfüllen. Der Mindestbeitrag ist somit auch eine Maßnahme zur Sicherstellung der finanziellen Stabilität von Versicherungsunternehmen.
  3. Weitere gesetzliche Grundlagen für den Mindestbeitrag können je nach Versicherungsart und -anbieter variieren. Beispielsweise kann das Sozialgesetzbuch (SGB) bei Krankenversicherungen oder das Versicherungsaufsichtsgesetz für die private Krankenversicherung (PKV) weitere Bestimmungen enthalten.

Zusammenfassung
Der Mindestbeitrag ist der Betrag, den Versicherte in Deutschland mindestens für ihre Versicherung zahlen müssen, festgelegt durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft. Bei der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung ist der Mindestbeitrag ein Prozentsatz des Bruttoeinkommens, während er bei privaten Versicherungen von verschiedenen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand abhängt und meist höher ist. Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind freiwillig, mit variierenden Mindestbeiträgen. Gesetzlich geregelt werden die Mindestbeiträge vor allem durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

 

Synonyme: Mindestprämie