Begriff | Definition |
---|---|
Mindestbeitrag | Bei einem Mindestbeitrag handelt es sich um den Betrag, der beispielsweise zu einem Sozialversicherungssystem mindestens zu bezahlen ist, um Versicherungsschutz zu erlangen. Häufig wird der Mindestbeitrag auch freiwilliger Beitrag genannt, den freiwillige Mitglieder und Versicherte der Krankenversicherung oder Rentenversicherung pro Monat mindestens entrichten müssen. Mindestbeiträge können aber auch bei einer bestehenden Versicherungspflicht eingefordert werden. Mindestbeitrag bedeutet gleichzeitig, dass auch ein höherer Beitrag in Frage kommt und demnach ein Beitragsrahmen existiert. Feste Beiträge, die sich an der Bezugsgröße orientieren und für alle gleich hoch sind, fallen deshalb nicht unter die Mindestbeiträge. Mindestbeiträge für die freiwillige Versicherung in der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) und die Rentenversicherung werden im Sozialgesetzbuch geregelt. Mindestbeiträge können mitunter anhand einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage berechnet werden. Aber auch in anderen Versicherungssparten, insbesondere bei Gewerbeversicherungen kommt die Mindestprämie zur Anwendung. Sofern eine Firma zum Beispiel ein Risiko mit einer bestimmten Versicherungssumme versichern will, dies jedoch zu einem Beitrag unterhalb der Mindestprämie führen würde, so ist der Mindestbeitrag zu bezahlen. Der Mindestbeitrag bildet also grundsätzlich die Untergrenze für den Beitrag. Zugriffe - 1988 Synonyme:
Mindestprämie |