Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Berufsunfähigkeit | Bei einer mit „BU“ abgekürzten Berufsunfähigkeit ist ein Mensch bzw. ein Versicherter infolge einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage, den erlernten bzw. vorher ausgeübten Beruf oder eine Tätigkeit auszuüben, die nach der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung als gleichwertig bezeichnet werden könnte. Berufsunfähigkeit wird im Versicherungsbereich unterschiedlich definiert. Nach § 172 II VVG ist berufsunfähig, wer den zuletzt ausgeübten Beruf – so wie dieser ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war - wegen Krankheit, Körperverletzung oder über das alterstypische Maß hinausgehenden Kräfteverfall ganz oder auch teilweise voraussichtlich nicht mehr dauerhaft ausüben kann. Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt und dokumentiert. Relevant ist eine Berufsunfähigkeit insbesondere im Bereich der Sozialversicherung bzw. gesetzlichen Rentenversicherung, Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Gefahr einer Berufsunfähigkeit kann im Bereich der Lebensversicherung durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder aber durch eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert finanzielle Ausfälle beim Arbeitseinkommen ab, wenn eine Berufsunfähigkeit infolge einer Behinderung oder einer Erkrankung eintritt. Die medizinischen Voraussetzungen für den daraus resultierenden Rentenanspruch werden von einem Sachverständigen Arzt ermittelt. Die auch BU-Rente genannte Berufsunfähigkeitsrente ist entweder eine Rente der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder aber nach bis zum 31.12.2000 gültigem Recht eine Rente wegen Berufsunfähigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung. Hiernach liegt eine Berufsunfähigkeit dann vor, wenn das Leistungsvermögen eines Versicherten wegen Behinderung oder Krankheit nach sozialmedizinischer Beurteilung auf weniger als 50 % des Leistungsumfangs eines gesunden Berufstätigen reduziert ist - also nur noch ein Einkommen unterhalb der Hälfte des vormals erzielten Einkommens oder der Einkünfte von vergleichbaren Versicherten erzielt werden kann. Bei der Beurteilung von Leistungseinschränkungen wird von dem Beruf ausgegangen, der zuletzt versicherungspflichtig ausgeübt wurde. Können die gesundheitlichen Einschränkungen jedoch durch eine medizinische Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wieder behoben werden, besteht kein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Seit dem Jahr 2001 gelten neue Regelungen in Bezug auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Abgeschafft wurden Renten wegen Berufsunfähigkeit sowie Erwerbsunfähigkeit. Sie wurden durch die Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie wegen voller Erwerbsminderung ersetzt. Seit dem 01.01.2001 geltenden Recht besteht für Renten-Bezieher einer bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Berufsunfähigkeitsrente ein Bestandsschutz. Des Weiteren gilt für befristete Berufsunfähigkeitsrenten auch für den weiteren Rentenanspruch nach Ablauf dieser Frist ein Bestandschutz sowie eine Vertrauensschutzregel für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind.
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