Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Renteneintrittsalter

Das Renteneintrittsalter wird auch Rentenzugangsalter genannt und beschreibt in Deutschland das Alter, ab dem Versicherte ohne Zuschläge oder Abschläge eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen können. Bei der Rente kann es sich um die Altersrente, eine Hinterbliebenenrente oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente handeln. Ähnliche Regelungen zum Renteneintrittsalter gelten für berufsständische Versorgungswerke und die private Rentenversicherung.

Zu Unterscheiden ist das Renteneintrittsalter vom Rentenalter, das für das Alter steht, ab dem Versicherte einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Altersrente oder eine Pension haben. Das Rentenalter und das Renteneintrittsalter müssen nicht zwingend identisch sein.

Aktuell (Stand: 2023) gilt, dass die Altersgrenze für die Altersrente ohne Abschläge bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre angehoben wird. Seit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um einen Monat pro Jahr angehoben. Wer beispielsweise im Jahr 1956 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und zehn Monaten in die abzugsfreie Rente gehen. Ab 2024 wird das Renteneintrittsalter beginnend mit dem Jahrgang 1959 in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Alle vor 1963 geborenen Versicherten können also noch vor 67 Jahren in Rente gehen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 müssen im Regelfall alle bis 67 Jahre arbeiten.

Zu den Ausnahmen gehören manchmal besonders langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen und Bergleute, die unter Tage gearbeitet haben. Und auch wer zu krank ist, kann früher in Rente gehen. Hier kommt dann eine Erwerbsminderungsrente in Betracht.

 

Synonyme: Rentenzugangsalter