Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Zeitwertkonto

Zeitwertkonten in der betrieblichen Altersversorgung (BAV) sind ein Instrument, das es Arbeitnehmern ermöglicht, Teile ihres Gehalts oder anderer Vergütungsbestandteile auf einem individuellen Konto anzusparen und zu einem späteren Zeitpunkt in Form von Freizeit oder Geld auszuzahlen. Sie dienen somit als flexibles Instrument zur Gestaltung der Arbeitszeit und zur Vorsorge für die Zeit nach dem aktiven Erwerbsleben.

Grundsätzlich funktionieren Zeitwertkonten wie ein Sparkonto, auf dem der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts oder anderer Vergütungsbestandteile einzahlt. Diese Einzahlungen werden in der Regel vom Arbeitgeber unterstützt, indem er ebenfalls Beiträge auf das Zeitwertkonto des Arbeitnehmers einzahlt. Die Höhe der Einzahlungen kann dabei individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.

Der besondere Vorteil von Zeitwertkonten liegt in der Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer selbst bestimmen kann, wann und in welcher Form er die angesparten Beträge nutzen möchte. So kann er beispielsweise in Phasen mit geringerem Arbeitsaufkommen oder vor dem Ruhestand seine Arbeitszeit reduzieren und die angesparten Beträge aus dem Zeitwertkonto als Lohnersatzleistung erhalten. Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Darüber hinaus können Zeitwertkonten auch zur Vorsorge für die Zeit nach dem aktiven Erwerbsleben genutzt werden. Hierbei können die angesparten Beträge in Form von Freizeit oder Geld ausgezahlt werden, um beispielsweise eine längere Auszeit zu nehmen oder frühzeitig in den Ruhestand zu gehen. Dies bietet eine zusätzliche Absicherung für den Ruhestand und ermöglicht eine individuelle Planung der Lebensarbeitszeit.

Ein weiterer Vorteil von Zeitwertkonten in der BAV ist die steuerliche Förderung. Die Einzahlungen auf das Zeitwertkonto sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei und auch die Auszahlungen in Form von Freizeit oder Geld sind in der Regel steuerbegünstigt. Dadurch können Arbeitnehmer von einer höheren Nettolohnauszahlung profitieren.

Allerdings gibt es auch einige rechtliche Rahmenbedingungen, die bei der Nutzung von Zeitwertkonten zu beachten sind. So müssen beispielsweise die Einzahlungen auf das Zeitwertkonto in der Regel vorab mit dem Finanzamt abgestimmt werden und es gelten bestimmte Höchstgrenzen für die Einzahlungen und Auszahlungen.

Siehe auch: Zeitwertkonten in der betrieblichen Altersvorsorge: Chancen und Herausforderungen

Synonyme - Zeitwertkonten
Witwenrente

Eine Witwenrente ist eine finanzielle Unterstützung, die an die hinterbliebene Ehefrau oder den hinterbliebenen Ehemann eines verstorbenen Versicherten gezahlt wird. Sie soll die wirtschaftliche Absicherung der Witwe oder des Witwers nach dem Verlust des Partners gewährleisten. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt und ist Teil des deutschen Rentensystems. 

Um Anspruch auf eine Witwenrente zu haben, muss

  1. die Ehe zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten mindestens ein Jahr bestanden haben. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine nichteheliche Lebensgemeinschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwenrente haben.
  2. der verstorbene Ehepartner in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und es darf keine Ausschlussfrist von drei Jahren seit dem Tod des Versicherten verstrichen sein. Auch darf die Witwe oder der Witwer nicht wieder geheiratet haben.

Unterschieden wird zwischen der kleinen und der großen Witwenrente:

  1. Die kleine Witwenrente
    Diese wird an den überlebenden Ehepartner oder die eingetragene Lebenspartnerin gezahlt, wenn dieser/diese das 45. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsgemindert ist. Zudem muss die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden haben. Die Höhe der kleinen Witwenrente beträgt 25% der Rente, die der verstorbene Partner zum Zeitpunkt seines Todes erhalten hätte. Diese Rente wird lebenslang gezahlt, sofern die Witwe oder der Witwer nicht wieder heiratet oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht.

  2. Große Witwenrente
    Diese wird nur gezahlt, wenn der verstorbene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bereits eine Rente bezogen hat oder zumindest Anspruch darauf gehabt hätte. Zudem muss die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden haben oder es muss ein gemeinsames Kind vorhanden sein. Die große Witwenrente beträgt 55% der Rente des verstorbenen Partners und wird ebenfalls lebenslang gezahlt. Allerdings entfällt der Anspruch auf die große Witwenrente, wenn die hinterbliebene Person wieder heiratet oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht.

Weitere Unterschiede zwischen der kleinen und der großen Witwenrente:

  1. Bei der kleinen Witwenrente werden eigene Einkünfte des Hinterbliebenen bis zu einer bestimmten Grenze nicht auf die Rente angerechnet.
    Die kleine Witwenrente wird lebenslang gezahlt.
  2. Bei der großen Witwenrente gibt es keine Freibeträge und alle eigenen Einkünfte werden auf die Rente angerechnet, was zu einer möglichen Kürzung oder dem Wegfall der Rente führen kann. Zudem wird sie nur bis zum 47. Lebensjahr der hinterbliebenen Person gezahlt. Ist diese zum Zeitpunkt des Todes des Partners bereits älter als 47 Jahre, wird die Rente bis zum 45. Lebensjahr gezahlt.
 
Synonyme - witwerente
Waisenrente

Die Waisenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die an Kinder verwaister Eltern gezahlt wird. Dabei wird zwischen der Halbwaisenrente und der Vollwaisenrente unterschieden. Damit ein Kind Anspruch auf Waisenrente hat, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Mindestversicherungszeit des verstorbenen Elternteils
    Der Verstorbene muss vor seinem Tod die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.
  2. Alter des Kindes
    Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Der Anspruch kann sich bis zum 27. Lebensjahr verlängern, wenn das Kind sich in Ausbildung befindet, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
  3. Staatsangehörigkeit
    In der Regel müssen der Verstorbene oder das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder bestimmte andere Voraussetzungen erfüllen, die ihnen die Gleichstellung mit deutschen Staatsbürgern ermöglicht.

Die Höhe der Waisenrente
Die Höhe der Waisenrente bemisst sich nach den Rentenansprüchen, die der verstorbene Elternteil bis zum Todeszeitpunkt erworben hat. Dabei gelten folgende Prozentsätze:

  1. Halbwaisenrente
    Kinder, die ein Elternteil verloren haben, erhalten 10% der Rente, die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte beziehen können.
  2. Vollwaisenrente
    Kinder, die beide Elternteile verloren haben, erhalten 20% der Renten, die die Verstorbenen zum Zeitpunkt ihres Todes bezogen haben oder hätten beziehen können.

Darüber hinaus wird auf die Waisenrente ein Zuschlag in Höhe von 10% des aktuellen Rentenwerts der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt.

Antragstellung und notwendige Unterlagen
Um die Waisenrente zu beantragen, muss ein entsprechender Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils bzw. der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über die Schul- oder Berufsausbildung des Kindes (bei Kindern über 18 Jahre)
  • Bei behinderten Kindern: Nachweis über die Behinderung
Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen sind medizinische Untersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden, um frühzeitig Krankheiten zu erkennen oder zu verhindern. Sie dienen somit der Vorbeugung und Früherkennung von gesundheitlichen Problemen und sollen dazu beitragen, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten oder zu verbessern.

Die gesetzliche Grundlage für Vorsorgeuntersuchungen bildet das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), welches die Leistungen der GKV regelt. Hier sind die Vorsorgeuntersuchungen in den Paragrafen 25 und 26 festgelegt. Diese regelmäßigen Untersuchungen sind für alle Versicherten ab dem 35. Lebensjahr verpflichtend und werden von den Krankenkassen finanziert.

Zu den Vorsorgeuntersuchungen gehören unter anderem die Krebsvorsorge, die Gesundheitsuntersuchung und die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Die Krebsvorsorge umfasst verschiedene Untersuchungen wie beispielsweise die gynäkologische Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs bei Frauen oder die Prostatauntersuchung zur Früherkennung von Prostatakrebs bei Männern.

Die Gesundheitsuntersuchung, auch bekannt als "Check-up 35", ist eine allgemeine Untersuchung, die alle zwei Jahre durchgeführt wird und verschiedene Aspekte der Gesundheit wie Blutdruck, Blutzucker und Cholesterinwerte überprüft.

Auch für Kinder gibt es spezielle Vorsorgeuntersuchungen, die im Rahmen des sogenannten "Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes" durchgeführt werden. Diese umfassen unter anderem die U-Untersuchungen, die in den ersten Lebensjahren regelmäßig stattfinden und die körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes überprüfen.

Des Weiteren gibt es auch spezielle Vorsorgeuntersuchungen für bestimmte Risikogruppen, wie beispielsweise Schwangere oder Menschen mit chronischen Erkrankungen. Hierzu zählen unter anderem die Schwangerschaftsvorsorge und die Diabetesvorsorge.

Die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen ist freiwillig, jedoch wird dringend empfohlen, diese wahrzunehmen, um mögliche gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die Kosten für die Untersuchungen werden von der GKV übernommen, jedoch können je nach Krankenkasse und individuellem Vertrag zusätzliche Leistungen angeboten werden.

Vorsorgeimpfungen

Im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung sind Vorsorgeimpfungen definiert als Impfungen, die dazu dienen, das Auftreten von Infektionskrankheiten zu verhindern. Sie werden in der Regel bei gesunden Menschen durchgeführt, um das Immunsystem zu stärken und somit eine Erkrankung zu verhindern oder zumindest den Verlauf zu mildern.

Die Vorsorgeimpfungen, die von der GKV übernommen werden, sind in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt. Diese umfasst Impfungen gegen insgesamt 13 verschiedene Krankheiten, darunter beispielsweise Tetanus, Diphtherie, Polio, Masern, Mumps, Röteln, Hepatitis B und Influenza.

Die Impfungen werden in verschiedenen Altersstufen empfohlen und sollen möglichst frühzeitig durchgeführt werden, um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. So werden beispielsweise im Kindesalter Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) sowie gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Polio (DTaP-Impfung) empfohlen. Im Jugendalter wird eine Auffrischung der Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten (Td-Impfung) sowie gegen Meningokokken-C (MenACWY-Impfung) empfohlen.

Auch im Erwachsenenalter gibt es verschiedene Vorsorgeimpfungen, die von der GKV übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise die Impfungen gegen Grippe (Influenza-Impfung), Pneumokokken (Pneumokokken-Impfung) und Hepatitis B (Hepatitis B-Impfung). Auch für bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Schwangere oder Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, werden spezielle Impfungen empfohlen.

Die Kosten für die empfohlenen Vorsorgeimpfungen werden von der GKV übernommen, sofern sie von einem zugelassenen Arzt durchgeführt werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass Vorsorgeimpfungen nicht nur dem individuellen Schutz dienen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit leisten. Durch eine hohe Impfquote in der Bevölkerung können Krankheiten eingedämmt oder sogar ausgerottet werden. Dies wird als sogenannte Herdenimmunität bezeichnet und ist besonders wichtig für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.

Bei Fragen zu den empfohlenen Impfungen oder zur Kostenübernahme durch die GKV können sich Versicherte jederzeit an ihre Krankenkasse oder ihren Arzt wenden.

Vorgezogene Rente

Unter vorgezogener Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung versteht man einen vorzeitigen Bezug der Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters. Dies ist grundsätzlich möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Zunächst einmal muss der Versicherte das Mindestalter für eine Altersrente erreicht haben. Dieses liegt derzeit bei 63 Jahren und wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
  • Zudem muss eine bestimmte Wartezeit erfüllt sein, das heißt, der Versicherte muss eine gewisse Anzahl an Beitragsjahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Wartezeit beträgt derzeit 35 Jahre, kann jedoch je nach Geburtsjahr variieren.
  • Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der vorgezogenen Rente ist die Abschläge, die damit verbunden sind. Da der Versicherte früher in den Ruhestand geht, erhält er eine geringere Rente, da er weniger Beitragsjahre vorweisen kann.
  • Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns und der Anzahl der fehlenden Beitragsjahre bis zum regulären Rentenalter. Pro Monat, den die Rente vorzeitig bezogen wird, werden 0,3 Prozent Abschlag berechnet. Bei einer vorgezogenen Rente von 24 Monaten vor dem regulären Rentenalter ergibt sich somit ein Abschlag von 7,2 Prozent.

Wichtig zu wissen ist auch:

  • Die vorgezogene Rente endet nicht automatisch mit dem Erreichen des Rentenalters. Sie wird weiterhin gezahlt, bis der Versicherte das reguläre Rentenalter erreicht hat. Danach wird die Rente neu berechnet und die Abschläge fallen weg.
  • Eine vorgezogene Rente kann Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben. So kann es beispielsweise zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes kommen, wenn der Versicherte vorzeitig in Rente geht. Auch die Krankenversicherung kann sich ändern, da bei der vorgezogenen Rente der Versicherte nicht mehr über den Arbeitgeber versichert ist, sondern in die Krankenversicherung der Rentner wechselt.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Steuerpflicht der vorgezogenen Rente. Diese unterliegt der Einkommensteuer und muss somit in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings gibt es hierbei einen Freibetrag, der je nach Rentenbeginn und -höhe variiert.

Die vorgezogene Rente ist eine gute Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen. Allerdings muss der Versicherte hierbei einige Aspekte wie Abschläge, Auswirkungen auf andere Sozialleistungen und die Steuerpflicht beachten. Eine frühzeitige und umfassende Beratung durch die Rentenversicherung oder einen Rentenberater ist daher empfehlenswert.

Vollwaisenrente

Die Vollwaisenrente ist eine finanzielle Unterstützung, die in Deutschland von der Deutschen Rentenversicherung an Kinder und Jugendliche ausgezahlt wird, die beide Elternteile verloren haben. Ihr Hauptziel ist es, den Verlust des elterlichen Unterhalts teilweise auszugleichen. Die Höhe der Vollwaisenrente hängt von den eingezahlten Beiträgen der verstorbenen Elternteile in die gesetzliche Rentenversicherung sowie von einem gesetzlich festgelegten Prozentsatz ab.

Wer hat Anspruch auf die Vollwaisenrente?
Der Anspruch auf die Vollwaisenrente richtet sich grundsätzlich nach dem Status des Kindes als Vollwaise und dem Versicherungsverlauf der verstorbenen Eltern. Ein Kind hat Anspruch auf Vollwaisenrente, wenn:

  • beide Elternteile verstorben sind,
  • mindestens ein Elternteil vor seinem Tod in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat,
  • das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Unter bestimmten Umständen kann der Anspruch auf die Rente bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden, etwa bei einer Schul- oder Berufsausbildung, einem Studium oder bei einer Behinderung des Kindes.

Wie beantragt man die Vollwaisenrente?
Um die Vollwaisenrente zu beantragen, müssen Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Der Antrag kann entweder online über das Portal der Deutschen Rentenversicherung oder durch persönliche Vorsprache bei einer der zahlreichen Beratungsstellen gestellt werden. Wichtig ist, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen, wie Geburts- und Sterbeurkunden der Eltern, Nachweise über Ausbildung oder Studium und bei Bedarf einen Nachweis über eine Behinderung, bereithalten.

Beispiel für den Fall, dass man die Vollwaisenrente erhält:
Anna ist 16 Jahre alt und hat vor kurzem ihren zweiten Elternteil verloren; ihr Vater war bereits vor einigen Jahren verstorben. Ihre Mutter war bis zu ihrem Tod voll berufstätig und zahlte regelmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Da Anna noch zur Schule geht und beide Elternteile verstorben sind, hat sie Anspruch auf die Vollwaisenrente. Nachdem sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hat, erhält Anna monatlich eine Vollwaisenrente. Diese finanzielle Unterstützung hilft ihr, ihre Lebenshaltungskosten zu decken und ihre Ausbildung fortzusetzen.

Beispiel für den Fall, dass man die Vollwaisenrente nicht erhält:
Max ist 22 Jahre alt und hat sein Studium abgebrochen. Kurz darauf verliert er seinen verbliebenen Elternteil. Obwohl Max Vollwaise ist, hat er keinen Anspruch auf die Vollwaisenrente, da er das 27. Lebensjahr bereits erreicht hat und nicht durch eine Ausbildung, ein Studium oder eine Behinderung in der Unterstützung verlängert wird. Trotz der schwierigen persönlichen Situation erfüllt Max die Kriterien für den Bezug der Vollwaisenrente nicht.

Wie hoch ist die Vollwaisenrente?
Die Höhe der Vollwaisenrente beträgt in der Regel 20 Prozent der Rentenansprüche beider verstorbenen Elternteile, zuzüglich eines festen Zuschlags. Dieser Zuschlag wird regelmäßig angepasst. Zudem erhalten Vollwaisen eine Waisenrente von beiden Elternteilen, was bedeutet, dass die Gesamthöhe der Unterstützung im Vergleich zur Halbwaisenrente, wo nur ein Elternteil verstorben ist, deutlich höher ausfällt.

  • Beispiel 1
    Anna ist 15 Jahre alt und hat kürzlich beide Eltern bei einem Unfall verloren. Ihr Vater war als Ingenieur tätig und hatte zum Zeitpunkt seines Todes Rentenansprüche in Höhe von monatlich 2.200 Euro erworben. Ihre Mutter, eine Lehrerin, hatte Ansprüche in Höhe von 1.800 Euro. Die Vollwaisenrente berechnet sich wie folgt:
    20% von 2.200 Euro (Vaters Rentenansprüche) = 440 Euro
    20% von 1.800 Euro (Mutters Rentenansprüche) = 360 Euro
    Gesamthöhe der Vollwaisenrente für Anna: 800 Euro monatlich

  • Beispiel 2
    Tom ist 22 Jahre alt, studiert Informatik und hat nach einem langen Krankheitsweg beide Eltern verloren. Sein Vater war selbstständig und hatte eine freiwillige Rentenversicherung, aus der sich Rentenansprüche von 2.500 Euro monatlich ergeben. Seine Mutter war Angestellte in einem Unternehmen und hatte Rentenansprüche von 2.000 Euro erworben. Toms Vollwaisenrente sieht wie folgt aus:
    20% von 2.500 Euro (Vaters Rentenansprüche) = 500 Euro
    20% von 2.000 Euro (Mutters Rentenansprüche) = 400 Euro
    Gesamthöhe der Vollwaisenrente für Tom: 900 Euro monatlich
Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung

Die mit RechVersV abgekürzte Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung regelt in Erweiterung des HGB Handelsgesetzbuches die Rechnungslegung von Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Für Versicherungsgesellschaften wird nach der RechVersV im Vergleich zu anderen Unternehmen eine spezielle Gestaltung des Jahresabschlusses vorgeschrieben. Dies muss auf gesonderten Formblättern stattfinden und Details zu den Ansatzvorschriften sowie Bewertungsvorschriften im Bereich der versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten.

Die RechVersV beinhaltet neben dem Anwendungsbereich Vorschriften zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung inklusive einzelner Posten. Aus den Anlagen, Mustern und Formblättern der RechVersV ergeben sich Gliederungsschemata, Berichtsvorgaben und Ausweisvorschriften.

 

Synonyme - RechVersV
Verletztengeld

Beim Verletztengeld handelt es sich in Deutschland um eine Entgeltersatzleistung von der gesetzlichen Unfallversicherung. Verletztengeld wird nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit gezahlt. Geregelt wird das Verletztengeld in §§ 45 ff SGB VII (Sozialgesetzbuch).

Tritt nach einem Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit eine Arbeitsunfähigkeit auf, zahlt die Berufsgenossenschaft nach Ablauf der üblichen Entgeltfortzahlung des Arbeitsgebers ein Verletztengeld. Die Zahlung kann auch während der Dauer einer medizinischen Rehabilitation erfolgen. Das Verletztengeld kann auch über Krankenkassen ausgezahlt werden. Dennoch ist es nicht mit dem Krankengeld der Krankenkassen gleichzustellen.

Das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung macht 70 % des entgangenen, regelmäßigen Bruttoentgelts aus. Das Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt hingegen 80 % des Regelentgelts. Dabei darf das Verletztengeld nicht höher ausfallen als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt. Abgezogen werden vom Verletztengeld noch die Beiträge und Anteile zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Verletztengeld erhalten alle Beschäftigten, aber auch Schüler oder Studenten, sofern sie zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit einer entsprechenden bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind. Eine Besonderheit bildet das Kinderpflege-Verletztengeld. Berufstätige Eltern erhalten dieses Verletztengeld, wenn der behandelnde Arzt es für erforderlich hält, dass die Eltern ihr verletztes Kind beaufsichtigen, betreuen sowie pflegen müssen und deshalb nicht zur Arbeit können. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und auch eine andere im Haushalt lebende Person das verletzte Kind nicht entsprechend versorgen kann. 

Das Verletztengeld hat in erster Linie die Aufgabe, ausfallendes Einkommen auszugleichen und den Lebensunterhalt von Verletzten und Angehörigen zu sichern. Es wird von dem Tage an gezahlt, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Also beginnt die Zahlung des Verletztengeldes in der Regel nach der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung mit der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die Zahlung des Verletztengeldes wird dann am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder mit Beginn der Zahlung von Übergangsgeld wieder eingestellt. Kann die bisherige Tätigkeit nicht wieder aufgenommen werden und kommen auch keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mehr in Betracht, endet die Zahlung des Verletztengeldes spätestens mit dem Ablauf der 78. Woche, aber nicht vor der Beendigung einer stationären Behandlung. Nimmt der Verletzte an einer Maßnahme für eine berufliche Rehabilitation teil, wird Übergangsgeld ausgezahlt.

Besondere Regelungen zum Verletztengeld sieht § 47 Abs. 5 SGB VII für Unternehmer sowie mitarbeitende Ehegatten vor. Bei sonstigen Personen, die zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit Einkommen (beispielsweise durch Selbstständigkeit) erzielt haben, wird bei der Berechnung des Verletztengeldes der 360. Teil des im Jahr vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielten Einkommens zugrundegelegt.

 

Synonyme - Übergangsgeld
Verbundene Versicherung

 In einigen Versicherungssparten werden Versicherungen gegen bestimmte Gefahren in einer Kombinationsform angeboten. Unterschieden wird dabei zwischen verbundener und gebündelter Versicherung.

Durch eine verbundene Versicherung wird eine gleichzeitige Abdeckung von mehreren Gefahren erzielt. Die verbundene Versicherung erfolgt über einen einzigen Antrag und einheitliche AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen), sodass nach Antragsannahme auch nur eine Versicherungspolice ausgehändigt wird. Der spätere Ausschluss von Gefahren aus einer verbundenen Versicherung ist schwierig bis hin zu unmöglich, da ausgewählte Risiken in dieser Konstellation nicht einzeln gekündigt werden können. Eine Kündigung kommt in der Regel nur in Bezug auf den Gesamtvertrag in Betracht.

Verbundene Versicherungsverträge werden häufig für Hausratversicherungen abgeschlossen, die Risiken wie Brand, Blitzeinschlag, Leistungswasser, Einbruch, Sturm, Raub und Vandalismus verbinden. Optional lassen sich auch Risiken wie Wasserschäden, Fahrraddiebstähle oder Aquarien über die verbundene Versicherung absichern. Versicherungsnehmer müssen also abwägen, welche Risiken versichert werden sollen, wonach sich dann auch die Beitragshöhe berechnet. Der Ausgleich der Prämien erfolgt dann bei verbundenen Versicherungen für das ganze „Paket“. Im Bereich der Wohngebäudeversicherungen sind verbundene Versicherungen üblich.

Die verbundene Versicherung unterscheidet sich von der gebündelten Versicherung, bei der Versicherungsnehmer zwar auch nur eine Versicherungspolice ausgehändigt bekommen, aber die Gefahren über mehrere eigenständige Versicherungsverträge aufgeschlüsselt werden können. Gebündelte Versicherungen bündeln die Verträge nach ihrer thematischen Ähnlichkeit, gelten aber unabhängig voneinander. Auch die Beiträge werden bei der gebündelten Versicherung separat vereinbart, sodass einzelne Risiken auch aus dem Versicherungsschutz ausgekoppelt werden können. Die Verträge über einzelne Risiken können also gekündigt werden. Eine derartige Bündelung findet oft bei Wohngebäude- und Glasversicherungen statt, wobei die Glasversicherungen in diesen Fällen eine Zusatzversicherung darstellt.

 

Synonyme - Kombinierte Versicherung
Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, die vor allem in größeren Unternehmen und Konzernen eingesetzt wird. Sie ist in der Regel eine von mehreren Durchführungswegen, die im Rahmen der BAV angeboten werden. Neben der Unterstützungskasse gibt es beispielsweise auch die Direktzusage, die Pensionskasse oder die Pensionsfonds.

Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Einrichtung, die unabhängig vom Unternehmen agiert und somit auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers bestehen bleibt. Sie wird in der Regel als eingetragener Verein oder als GmbH gegründet. Die Geschäftsführung obliegt dabei einem Vorstand, der aus Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer besteht.

Die Finanzierung der Unterstützungskasse erfolgt durch Beiträge des Arbeitgebers, die in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. Der Arbeitnehmer kann sich somit über eine zusätzliche Altersversorgung freuen, ohne dass ihm dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Die Beiträge werden von Seiten des Arbeitgebers in der Regel als fester Prozentsatz des Gehalts festgelegt.

Die Leistungen der Unterstützungskasse werden in der Regel als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Dabei wird die Höhe der Rente anhand der Beiträge und der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen berechnet. Auch eine einmalige Kapitalauszahlung ist möglich, jedoch muss diese im Vorfeld durch den Arbeitnehmer beantragt werden.

Ein großer Vorteil der Unterstützungskasse ist die hohe Sicherheit für den Arbeitnehmer. Da die Versorgungseinrichtung unabhängig vom Arbeitgeber agiert, ist das angesparte Kapital vor einer Insolvenz geschützt. Zudem unterliegt die Unterstützungskasse der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), was für eine zusätzliche Kontrolle und Sicherheit sorgt.

Siehe auch: Die Unterstützungskasse erklärt: Vorteile, Nachteile und worauf Sie achten sollten

Synonyme - Unterstützungskassen
Unfalltagegeldversicherung

Eine Unfalltagegeldversicherung ist eine Form der privaten Unfallversicherung, die im Falle eines Unfalls eine finanzielle Absicherung bietet. Im Gegensatz zur Invaliditätsversicherung, die eine Einmalzahlung bei dauerhaften körperlichen Schäden leistet, zahlt die Unfalltagegeldversicherung ein tägliches Geldbetrag aus, um den Verdienstausfall während der Genesungszeit zu kompensieren.

Die Versicherung tritt in Kraft, sobald eine versicherte Person aufgrund eines Unfalls für einen bestimmten Zeitraum arbeitsunfähig ist. Dies kann beispielsweise aufgrund von Verletzungen, Knochenbrüchen oder anderen körperlichen Beeinträchtigungen sein, die eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit verursachen. Auch psychische Erkrankungen, die auf einen Unfall zurückzuführen sind, können unter Umständen von der Versicherung abgedeckt werden.

Die Dauer der Zahlung hängt von der individuellen Vertragsgestaltung ab und kann je nach Versicherungsgesellschaft variieren. In der Regel wird das Unfalltagegeld für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gezahlt, abhängig von der Schwere der Verletzung und der Genesungsdauer. Es ist jedoch auch möglich, eine längere Zahlungsdauer zu vereinbaren, beispielsweise bis zum Renteneintrittsalter.

Die Höhe des Unfalltagegeldes wird ebenfalls im Versicherungsvertrag festgelegt und richtet sich nach dem vereinbarten Tagessatz sowie der Dauer der Zahlung. In der Regel beträgt das Tagegeld zwischen 50% und 100% des Nettoeinkommens der versicherten Person. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Tagegeld nicht höher sein darf als das tatsächliche Einkommen vor dem Unfall.

Eine Unfalltagegeldversicherung ist besonders für Personen sinnvoll, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind und somit kein gesetzliches Krankengeld erhalten. Auch für Arbeitnehmer, die nur eine geringe Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, kann eine solche Versicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Zudem kann das Unfalltagegeld auch für zusätzliche Kosten wie z.B. Haushaltshilfe oder behindertengerechte Umbauten verwendet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Unfalltagegeldversicherung nur bei Unfällen greift und nicht bei Krankheiten oder anderen Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Für diese Fälle gibt es andere Versicherungen wie beispielsweise die Krankentagegeldversicherung.

Die Unfalltagegeldversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen und privaten Unfallversicherung. Die genauen Bedingungen und Leistungen variieren je nach Versicherungsgesellschaft und individueller Vertragsgestaltung, daher ist es ratsam, sich vor Vertragsabschluss ausführlich zu informieren und verschiedene Angebote zu vergleichen.

Synonyme - Unfalltagegeld
Unfall

Bei einem Unfall handelt es sich um ein plötzliches und von außen einwirkendes Ereignis, das zeitlich und örtlich bestimmbar ist und bei dem ein Mensch oder ein Tier unfreiwillig einen Schaden an Körper, Gesundheit oder sogar den Tod erleidet. Neben Unfällen mit Personenschäden gibt es auch Unfälle mit Sachschäden, bei denen Sachen unbeabsichtigt beschädigt werden.

Besonders häufig kommt es im Haushalt, im Straßenverkehr und beim Sport zu Unfällen. Neben Stürzen, Verbrennungen, Stichverletzungen oder Schnittverletzungen gehören auch Stromunfälle zu den typischen Unfallereignissen. Körper- und Gesundheitsschäden treten auch durch Maschinenunfälle, Hoch- und Tiefbau-Unfälle, Bergbauunfälle, Hochseeunfälle, Gebirgsunfälle, Wasserunfälle, Brandunfälle, Strahlenunfälle und Druckluftunfälle beim Tauchen auf. Ursache für einen Unfall ist in der Regel menschliches Versagen oder eine menschliche Fehlhandlung.

Gesetzliche Unfallversicherung

In der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) sind lediglich Arbeitsunfälle und unfallbedingte Berufskrankheiten versichert. Bei einem Arbeitsunfall handelt es sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) um Unfälle von Versicherten während oder infolge der einen Versicherungsschutz begründenden (und versicherten) Tätigkeit. Bei einem Arbeitsunfall handelt es sich um einen Unfall, der infolge der Ausübung der versicherten Tätigkeit entstanden ist. Versichert sind Unfälle bei der Arbeit und auf Dienstreisen, wobei auch von Arbeitgebern veranstaltete Ausflüge und Betriebsfeiern unter den Versicherungsschutz fallen.

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung werden auch Wegeunfälle abgesichert. Hierbei handelt es sich um einen Unfall auf dem direkten Weg von zu Hause zur Arbeit und auf dem Heimweg. Der Versicherungsschutz gilt auch für nötige Umwege, wie etwa zur Unterbringung von Kindern, Umleitungen oder Fahrgemeinschaften. Wird auf dem Arbeitsweg jedoch etwas Privates „erledigt“, fällt dies nicht mehr unter den Versicherungsschutz.

Letztendlich sichert die gesetzliche Unfallversicherung auch Berufskrankheiten ab. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um Erkrankungen von Versicherten infolge der versicherten Tätigkeit handelt.

Siehe auch: perfektversichert.de/personenversicherungen/gesetzliche-unfallversicherung.html

Private Unfallversicherung

Im Bereich der privaten Unfallversicherung wird von Unfällen gesprochen, wenn Versicherungsnehmer durch plötzlich und von außen auf sie einwirkende Ereignisse unfreiwillig in ihrer Gesundheit geschädigt werden. Ein Leistungsanspruch wird von den Merkmalen „Ereignis“, „Gesundheitsschädigung“, „plötzlich“, „von außen“ und „unfreiwillig“ abhängig gemacht.

Über den klassischen Unfallbegriff hinaus fällt häufig auch der „erweiterte Unfallbegriff“. Hierbei handelt es sich um Ereignisse, die einem Unfall gleichgestellt werden können. Ein Beispiel: Zerrung oder Riss von Muskeln, Sehnen oder Bändern durch eine erhöhte Kraftanstrengung. Auch wenn hier durch das Fehlen des Merkmals „von außen“ nicht von einem Unfall gesprochen werden kann, wird das Ereignis als solcher eingestuft. Hier wird eine Unfallfiktion definiert, die auch auf andere Sachverhalte übertragen werden kann. Jede Versicherungsgesellschaft kann individuell entscheiden, welche Definitionen und Fiktionen anerkannt werden. Die Unfallfiktionen werden beispielsweise als „Gesundheitsschäden durch plötzlich einwirkende Dämpfe und Gase“ oder „unfreiwilliges Erfrieren“ bei Unfallversicherungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt.

 

Tagegeld

Tagegeld bezieht sich auf eine Versicherungsleistung, die im Falle von Unfall, Pflegebedürftigkeit, Krankenhausaufenthalt oder Krankheit gezahlt wird. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die dazu dient, den Verdienstausfall während dieser Zeiten zu kompensieren. Je nach Versicherungsvertrag kann das Tagegeld unterschiedlich hoch ausfallen und für einen bestimmten Zeitraum gezahlt werden.

  • Krankentagegeldversicherung
    Krankentagegeld ist eine finanzielle Leistung, die von der Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung gezahlt wird, um den Verdienstausfall von Arbeitnehmern während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zu kompensieren. Es wird in der Regel als prozentualer Anteil des letzten Bruttogehalts für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Das Krankentagegeld dient dazu, den Lebensunterhalt des Versicherten während der Krankheitsphase zu sichern.

  • Krankenhaustagegeldversicherung
    Das Krankenhaustagegeld ist eine versicherungstechnische Leistung, die im Falle einer stationären Behandlung im Krankenhaus gezahlt wird. Es dient dazu, den Verdienstausfall des Versicherten während seines Aufenthalts zu kompensieren und zusätzliche Kosten, wie beispielsweise für Verpflegung oder Telefon, zu decken. Die Höhe des Krankenhaustagegeldes variiert je nach Versicherungsvertrag und kann auch von der Dauer des Krankenhausaufenthalts abhängig sein.

  • Pflegetagegeldversicherung
    Das Pflegetagegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von einer Versicherung gezahlt wird, um die Kosten für die Pflege im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit zu decken. Es wird in Form einer festen Tagespauschale ausgezahlt und kann je nach Tarif individuell angepasst werden. Das Pflegetagegeld kann sowohl für die Pflege zuhause als auch in einer stationären Einrichtung genutzt werden.

  • Unfalltagegeldversicherung
    Das Unfalltagegeld ist eine Versicherungsleistung, die bei einem Unfall an den Versicherten ausgezahlt wird, um den Verdienstausfall während der Genesungszeit abzudecken. Es wird als Tagessatz festgelegt und für eine bestimmte Dauer ausgezahlt.
Synonyme - Tagegeldversicherung
Szenarioanalyse

Bei der Szenarioanalyse handelt es sich um eine Technik, die für die strategische Planung in Unternehmen angewendet werden kann. Bei der Szenarioanalyse werden alle möglichen Zukunftsszenarien entwickelt, damit daraus Entscheidungen und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können. Unter einem Szenario wird eine mögliche Abfolge zukünftiger Ereignisse verstanden.

Ihren Ursprung hat die Szenarioanalyse im militärischen Bereich und sollte in Kriegen zu optimalen Reaktionen auf mögliche Handlungen des Gegners führen. Heute nutzen Unternehmen die Szenarioanalyse zur Vorbereitung auf mögliche Entwicklung und Gestaltung von Handlungsleitfäden. Szenarioanalysen werden neben der strategischen Planung für die Bereiche Risikomanagement, Projektmanagement, Personalplanung und Standortplanung herangezogen. Auch die Politik und Institute für Gesellschaftswissenschaften greifen auf Szenarioanalysen zurück.

Bei der Szenarioanalyse wird zunächst auf eine Analyse von Problemen und der Aufgaben gesetzt, bevor mögliche Einflüsse überprüft werden. Nach der Ermittlung von Szenarien folgt deren Interpretation und Bewertung. So können durch Szenarioanalysen zukünftige Entscheidungen vorbereitet und Handlungsanweisungen errichtet werden.

Sunset-Klausel

Eine Sunset-Klausel, auch bekannt als Auslaufklausel oder Ablaufklausel, bezieht sich auf eine Bestimmung in Versicherungsverträgen, die das Ende der Deckungsdauer oder den Zeitpunkt des Auslaufens der Versicherungspolice festlegt. Diese Klausel gibt an, dass die Versicherung nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums automatisch endet, es sei denn, der Versicherungsnehmer entscheidet sich für eine Verlängerung.

Die Sunset-Klausel ist in der Regel in Versicherungsverträgen enthalten, um sicherzustellen, dass die Versicherung nur für einen bestimmten Zeitraum gilt und nicht unbegrenzt verlängert wird. Dies ermöglicht es der Versicherungsgesellschaft, die Risiken und Kosten der Versicherung besser zu kalkulieren und angemessene Prämien festzulegen.

Der Zeitraum, nach dem die Sunset-Klausel greift, kann je nach Art der Versicherung variieren. Bei Lebensversicherungen kann es beispielsweise 10, 20 oder 30 Jahre sein, während bei anderen Versicherungen wie Haftpflichtversicherungen der Zeitraum kürzer sein kann.

Wenn die Sunset-Klausel in Kraft tritt, hat der Versicherungsnehmer normalerweise die Möglichkeit, die Versicherung zu verlängern oder zu kündigen. Wenn er sich für eine Verlängerung entscheidet, muss er in der Regel eine neue Police abschließen und möglicherweise auch eine höhere Prämie zahlen. Wenn er sich jedoch für eine Kündigung entscheidet, endet die Versicherung und der Versicherungsnehmer erhält keine weiteren Leistungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Sunset-Klausel nicht immer automatisch bedeutet, dass die Versicherung endet. In einigen Fällen kann die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer eine Mitteilung über das bevorstehende Ende der Deckungsdauer senden und ihm die Möglichkeit geben, die Versicherung zu verlängern oder zu kündigen. Wenn der Versicherungsnehmer jedoch nicht reagiert oder die Versicherung nicht verlängert, endet sie automatisch zum festgelegten Zeitpunkt.

Die Sunset-Klausel kann auch in anderen Verträgen außerhalb von Versicherungen verwendet werden, wie beispielsweise in Mietverträgen oder Arbeitsverträgen. In diesen Fällen bezieht sie sich auf die automatische Beendigung des Vertrags nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder bei Erfüllung bestimmter Bedingungen.

Insgesamt dient die Sunset-Klausel als Schutzmechanismus für Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmer. Sie ermöglicht es den Versicherungsgesellschaften, ihre Risiken zu kontrollieren und die Prämien entsprechend anzupassen, während sie den Versicherungsnehmern die Möglichkeit gibt, ihre Versicherungsbedürfnisse regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

In der Regel sollten Versicherungsnehmer die Sunset-Klausel in ihren Versicherungsverträgen sorgfältig prüfen und die Bedingungen verstehen, um sicherzustellen, dass sie angemessen geschützt sind und die Versicherungsgesellschaften die Deckungsdauer klar angegeben haben. Bei Fragen oder Unklarheiten sollten sie sich an ihren Versicherungsvertreter wenden, um eine umfassende Beratung zu erhalten.

Synonyme - Auslaufklausel, Ablaufklausel
Summenversicherung

Bei einer Summenversicherung wird ein Versicherungsfall abgesichert, bei dessen Eintritt die Versicherungsgesellschaft die im Versicherungsvertrag festgelegte Summe zu zahlen hat. Diese Summe steht bereits bei Abschluss des Vertrages fest. Das Gegenstück zur Summenversicherung bildet die Schadenversicherung.

Summenversicherungen werden im Bereich der Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Lebensversicherungen angeboten. Summenversicherungen unterscheiden sich von Schadenversicherungen durch die Ausrichtung auf die Schadendeckung. Schadensversicherungen sind auf die Deckung von konkreten Schäden ausgerichtet. Summenversicherungen decken einen abstrakt berechneten Bedarf. Bei der Summenversicherung verspricht die Versicherungsgesellschaft nach Eintritt eines Schadenfalles eine im Voraus festgelegte Geldleistung. Die Schadenversicherung begrenzt die Leistung auf den entstandenen Vermögensschaden.

Summenfaktor

Der Summenfaktor ist ein Begriff aus dem Bereich der Gewerbeversicherungen. Bei einer Maschinenbruchversicherung wird der Summenfaktor für die Berechnung der Versicherungssumme herangezogen. Die Versicherungssumme wird bei vielen Gewerbeversicherungen jährlich auf Basis des Summenfaktors angepasst. Der Summenfaktor bildet dabei ab, wie sich die Preise von Geräten und Maschinen oder aber die Kosten für Ersatzteile entwickeln.

Ausschlaggebend für den Summenfaktor sind also Erzeugerpreise von gewerblichen Produkten, die vom Statistischen Bundesamt indexiert werden.

Summenexzedenten-Rückversicherung

Die Summenexzedenten-Rückversicherung ist eine Variante der Rückversicherungen. Bei der Summenexzedenten-Rückversicherung gibt der Zedent alle Risiken in Rückdeckung, deren Versicherungssumme die Höhe des festgelegten Selbstbehalts übersteigen. Es ergibt sich daraus eine individuelle Beteiligung der Rückversicherung pro Einzelrisiko. Die Höhe der Beteiligung hängt vom Risiko ab. Schäden und Prämien der rückversicherten Risiken werden im Verhältnis von Selbstbehaltssatz zu Abgabesatz zwischen Zedent und Rückversicherung aufgeteilt. Dadurch profitiert die Rückversicherung an jedem Schaden unabhängig von seiner Höhe auf jedes durch die Summenexzedenten-Rückversicherung gedeckte Risiko.

Summenermittlungsbogen

In vielen Versicherungszweigen ist die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme sowohl für die Versicherungsgesellschaft als auch für Versicherungsnehmer von elementarer Bedeutung. Nur Versicherungsverträge, die mit der richtigen Versicherungssumme abgeschlossen werden, bieten im Leistungsfall die passende Absicherung. Durch eine korrekt ermittelte und festgelegte Versicherungssumme kann eine Überversicherung oder aber Unterversicherung vermieden werden.

Aus diesem Grund wird ein Summenermittlungsbogen ausgefüllt, auf dem die vorhandenen Werte und Sachen eingetragen werden. Die im Anschluss daran addierten Werte ergeben dann die passende Versicherungssumme. Der Summenermittlungsbogen ist also eine Art Inventarliste von Versicherungsnehmern. Die aufgeführten Werte sollen im Summenermittlungsbogen immer dem Neuwert entsprechen, damit im Falle eines Schadens auch immer eine Entschädigung geleistet wird, die zur Anschaffung neuer Sachen ausreichend ist. Summenermittlungsbögen werden von Versicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellt.

Für Unternehmen und Betriebe sowie auch für private Versicherungsnehmer sollten Summenermittlungsbögen aber auch zur Summenanpassung dienen. Die regelmäßige Überprüfung der vereinbarten Versicherungssumme ist immer dann wichtig, wenn es Veränderung am Inventar oder an Warenbeständen bzw. Lagerbeständen gibt. In diesen Fällen muss eine Summenanpassung durchgeführt werden, um die Versicherungssumme den aktuellen Gegebenheiten anzugleichen.

Synonyme - Summenanpassung
Summarische Versicherung

Die summarische Versicherung ist eine Vereinbarung in der Feuerversicherung. Auf welche Sachen und Gegenstände sich eine Feuerversicherung beziehen soll, wird im Versicherungsvertrag festgelegt. Eine detaillierte Angabe über die konkret zu versichernden Sachen ist jedoch nicht praktikabel, weshalb sie in der Praxis nach Sachinbegriffen geordnet und summarisch positioniert wird. In gewerblichen Feuerversicherungen werden die Gegenstände summarisch in Positionen zusammengefasst. In der Hausratversicherung werden Sachen in einer Position vereint. Jede Position ist als geschlossene Einheit zu betrachten, die auch vor dem Hintergrund der Berechnung einer Unterversicherung von den Versicherungssummen unberührt bleibt.

Summarische Versicherungen werden neben der Feuerversicherung auch in der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung und verwandten Zweigen abgeschlossen.

Substitutive Krankenversicherung

Bei der substitutiven Krankenversicherung handelt es sich um eine private Krankenkostenvollversicherung, die die Aufgabe hat, eine gesetzliche Krankenversicherung zu ersetzen. Sie bietet Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen. Zu den substitutiven Krankenversicherungen gehören auch private Pflegeversicherungen und Krankentagegeldversicherungen.

Eine substitutive Krankenversicherung gilt als Alternative zur freiwilligen Versicherung in der GKV gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bietet individuellen und umfassenden Versicherungsschutz und übernimmt medizinische Behandlungskosten. Über Restkostentarife ergänzt sie Beihilfen.

Substitutive Krankenversicherungen werden anders als gesetzliche Krankenversicherungen nach dem Prinzip der Lebensversicherung betrieben. In der privaten Krankheitskostenvollversicherung wird durch ein Kapitaldeckungsverfahren sichergestellt, dass durch die Bildung von Rückstellungen bei gleichen Voraussetzungen die Beiträge über die gesamte Laufzeit konstant bleiben. Bei substitutiven Krankenversicherungen können Versicherungsnehmer frei über Umfang und Art des Versicherungsschutzes sowie über selbst zu tragende Risiken als Selbstbehalt entscheiden.

Subsidiärdeckung

Der Begriff der Subsidiärdeckung bedeutet im Versicherungsbereich, dass eine Versicherung eine bestimmte Versicherungsleistung erst dann erbringt, wenn eine andere Versicherungspolice bereits in Anspruch genommen wurde.

Diese mit der Subsidiärdeckung verbundene Nachrangigkeit gibt es zum Beispiel bei der Mallorca-Police. Die Mallorca-Police ist entweder ein Versicherungsbaustein einer Kfz-Haftpflichtversicherung oder wird gesondert abgeschlossen. Dies vor dem Hintergrund, dass in anderen Ländern niedrigere Deckungssummen im Haftpflichtbereich Gültigkeit haben als in Deutschland. Wer einen Mietwagen im Ausland leiht, vereinbart zugleich eine Haftpflichtversicherung. Wegen der geringeren Deckungssumme kann es aber sein, dass die Versicherung für potenzielle Schäden nicht ausreicht. Übertrifft der Schaden die Deckungssumme, greift die Subsidiärdeckung der abgeschlossenen Mallorca-Police. Bis zur Deckungssumme zahlt die ausländische Versicherung und den Rest übernimmt dann die deutsche Versicherung.

Subjektive Risikomerkmale

Bei subjektiven Risikomerkmalen handelt es sich um Merkmale von Personen, die subjektiv von der Person beeinflusst werden können. Subjektive Risikomerkmale können sich auf die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen und den Risikoverlauf auswirken. Zu subjektiven Risikomerkmalen gehören Eigenschaften oder Fähigkeiten von Versicherungsnehmern oder anderen Personen aus der Umgebung, die für Versicherungsfälle von Bedeutung sind.

Zu den klassischen subjektiven Risikomerkmalen gehört das Gesundheitsverhalten, was insbesondere im Bereich der Lebensversicherung von Bedeutung ist. Krankenversicherungen prüfen die Einstellung gegenüber Erkrankungen als subjektives Risikomerkmal. Wie vorsichtig oder risikobereit sich Versicherungsnehmer in der Freizeit oder im Straßenverkehr verhalten, ist hingegen bedeutsam für Unfallversicherungen und Kfz-Versicherungen.

Subjektive Risikomerkmale fließen bei Versicherungen in die Risikoprüfung ein. Sie könnten dazu beitragen, dass Versicherungsfälle wahrscheinlicher sind, als es nach objektiven Risikomerkmalen zu erwarten wäre. Subjektive Risikomerkmale können nur bedingt kalkuliert werden, da eine eindeutige Erfassung nicht möglich ist. Durch Obliegenheiten und Franchisen wird Versicherungsnehmern der Anreiz geboten, zur Schadenverhinderung oder Schadenminderung beizutragen. Besonders hohe subjektive Risiken lassen sich durch Deckungsgrenzen verhindern.

Strukturierte Rückversicherung

Eine strukturierte Rückversicherung bezieht sich auf eine spezielle Form der Rückversicherung, bei der die Vertragsbedingungen und -strukturen individuell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmens zugeschnitten werden. Im Gegensatz zur traditionellen Rückversicherung, bei der standardisierte Verträge verwendet werden, ermöglicht die strukturierte Rückversicherung eine maßgeschneiderte Absicherung von spezifischen Risiken.

Bei der strukturierten Rückversicherung werden die Vertragsbedingungen und -strukturen in enger Zusammenarbeit zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Rückversicherer entwickelt. Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung der Rückversicherung, die auf die individuellen Bedürfnisse des Versicherers zugeschnitten ist. Dabei können verschiedene Faktoren wie Risikoprofil, Kapitalanforderungen und finanzielle Ziele berücksichtigt werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der strukturierten Rückversicherung ist die Möglichkeit, spezifische Risiken abzudecken, die nicht durch traditionelle Rückversicherungsverträge abgedeckt werden können. Dazu gehören beispielsweise Naturkatastrophen, Terroranschläge oder andere ungewöhnliche Risiken, die für das Versicherungsunternehmen ein hohes finanzielles Risiko darstellen würden.

Die strukturierte Rückversicherung kann auch dazu beitragen, das Risiko eines Versicherungsunternehmens zu diversifizieren. Durch den Abschluss von individuellen Rückversicherungsverträgen mit verschiedenen Rückversicherern kann das Versicherungsunternehmen das Risiko auf mehrere Parteien verteilen und somit seine finanzielle Stabilität und Sicherheit erhöhen.

Ein weiterer Vorteil der strukturierten Rückversicherung ist die Möglichkeit, die Kapitalanforderungen des Versicherungsunternehmens zu optimieren. Durch den Abschluss von individuellen Verträgen kann das Versicherungsunternehmen seine Kapitalstruktur anpassen und somit seine Kapitalkosten senken.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die strukturierte Rückversicherung auch mit bestimmten Risiken verbunden sein kann. Da die Vertragsbedingungen individuell gestaltet werden, können die Kosten für die Rückversicherung höher ausfallen als bei traditionellen Rückversicherungsverträgen. Zudem können die Vertragsbedingungen komplexer sein und eine sorgfältige Überwachung erfordern, um sicherzustellen, dass alle Parteien ihre Verpflichtungen erfüllen.

Strafrechtsschutzversicherung

Bei einer Strafrechtsschutz Versicherung handelt es sich um eine Rechtsschutzversicherung, die sich auf den Schutz in Strafverfahren, Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren spezialisiert hat. Verantwortliche in Unternehmen werden besonders häufig von strafrechtlichen Verfahren bedroht. Da sich ein Unternehmen nach deutschem Recht nicht eigenständig strafbar machen kann, richten sich Strafverfahren generell gegen natürliche Personen des jeweiligen Unternehmens. Häufig kommt es in derartigen Fällen zu Verfahren wegen Pflichtverletzungen von Leitungspflichten, Aufsichtspflichten, Organisationspflicht oder Verhaltenspflichten.

Eine Strafrechtsschutz Versicherung bietet Schutz bei Vorwürfen, die eine Verletzung von strafrechtlichen Vorschriften zum Inhalt haben. Versichert werden Strafverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Disziplinarverfahren, Standesverfahren und Bußgeldverfahren. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen.

Wird eine Strafrechtsschutz für ein Unternehmen oder einen Betrieb abgeschlossen, sind alle Geschäftsführer, Gesellschafter, Aufsichtsratsmitglieder und Mitarbeiter mitversichert.

Eine Spezial-Strafrechtsschutz Versicherung ist ein Baustein einer privaten Rechtsschutzversicherung. Da Straftaten nicht unter den Schutz einer normalen Rechtsschutzversicherung fallen, können sich Versicherungsnehmer durch die Spezial-Strafrechtsschutz auch für Strafverfahren unter Schutz stellen lassen. Es ist möglich, diesen Rechtsschutz auf den beruflichen Bereich zu begrenzen.

Synonyme - Spezial-Strafrechtsschutz Versicherung
Strafkaution

Bei einer Strafkaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung in Form von Geld, die bei der zuständigen Behörde hinterlegt werden muss, um eine Strafverfolgung abzuwenden. Die Erbringung von Strafkautionen kann zu den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung und insbesondere Strafrechtsschutzversicherung oder Spezial-Strafrechtsschutzversicherung gehören und erfolgt bis zur vereinbarten Höhe als zinsloses Strafkautionsdarlehen.

Eine Strafkaution wird dann erhoben, wenn bei einem Verdächtigen nicht von einer dringenden Fluchtgefahr ausgegangen werden muss, aber dennoch eine Absicherung erfolgen soll. Zweck der Kaution ist die Vermeidung einer möglichen Inhaftierung bis zum Verhandlungstermin. Nach Zahlung der Kaution bleibt ein Angeklagter also bis zur Hauptverhandlung auf „freiem Fuß“. Strafkautionen werden als Geldbeträge hinterlegt. Die Stellung von Strafkautionen kann Bestandteil einer privaten Rechtsschutzversicherung sein. Strafkautionen werden von Rechtsschutzversicherungen sowohl im Inland als auch im Ausland gestellt. Dies, zumal im Ausland häufig strengere Regeln gelten.

Versicherungen bieten Strafkautionsdarlehen an. Löst sich der strafrechtliche Sachverhalt nach Kautionsstellung als unbegründet auf, wird die Strafkaution an die Versicherung zurückerstattet. Gleiches gilt, wenn es zu einer Verurteilung kommt und die Kaution durch Begleichung einer Geldstrafe oder Inhaftierung hinfällig wird. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Versicherungsnehmer die Strafkaution selbst an die Versicherung zurückerstatten müssen. Dies gilt dann, wenn die Strafkaution in ein Bußgeld oder in eine Strafe umgewandelt und von den Behörden einbehalten wird.

Synonyme - Strafkautionsdarlehen
Stornokosten

Stornokosten und Stornogebühren sind im Versicherungswesen Begriffe aus dem Bereich der Reiserücktrittsversicherungen. Bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung können Versicherungsnehmer jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Reiseveranstalter mitzuteilen.

Zu den Rechtsfolgen eines Reiserücktritts gehören Stornogebühren oder Stornokosten. Versicherungsnehmer sind zwar nicht mehr verpflichtet, den kompletten Reisepreis zu bezahlen. Statt des Reisepreises kann jedoch eine angemessene Entschädigung für den Reiseveranstalter verlangt werden; also die Stornogebühr. Die Höhe dieser Stornokosten ist in der Regel gestaffelt und hängt vom Zeitpunkt der Stornierung ab. Ersparte Kosten müssen vom Reiseveranstalter bei der Berechnung der Stornokosten berücksichtigt werden. Dies, zumal Reiseveranstalter dadurch Gelegenheit erhalten, die Reise an jemand anderen zu verkaufen.

Die durch eine Reiserücktrittskostenversicherung abgesicherten Stornogebühren werden in diesen Fällen von der Versicherungsgesellschaft übernommen.

Synonyme - Stornogebühren
Storno

Von einem Storno wird beim Rückgängigmachen einer bereits getätigten Buchung gesprochen. Hierbei kann es sich um Fehlbuchungen in der Buchhaltung oder einem Bankkonto handeln. Heute wird aber auch bei einem Rücktritt von einem Vertrag der Begriff Storno verwendet.

Beim Stornoabzug handelt es sich um einen Betrag aus den Deckungsrückstellungen von einem gekündigten Lebensversicherungsvertrag, der bei der Auszahlung des Rückkaufswertes abgezogen wird. Nach dem VVG dürfen Versicherungsgesellschaften nur Storno vom Rückkaufswert abziehen, wenn dieser Stornoabzug vereinbart, angemessen und beziffert wurde.

Die Notwendigkeit eines Stornoabzugs ist darin begründet, dass bei einer Vertragskündigung die verbleibende Gemeinschaft aus Versicherungsnehmern vor negativen Folgen geschützt wird. Storno wird abgezogen, um die vom kündigenden Versicherungsnehmer ausgelösten Belastungen der verbleibenden Versicherungsverträge auszugleichen. Storno darf jedoch nicht aufgrund nicht getilgter Abschlusskosten abgezogen werden.

Ein Stornoabzug erfolgt bei kapitalbildenden Versicherungen bei vorzeitiger Kündigung. Dies vor dem Hintergrund, dass Versicherungsgesellschaften bei Vertragsschluss damit kalkulieren, länger mit dem Prämiengeld arbeiten zu können. Dieses Storno ziehen Versicherungen direkt vom Vertragswert ab, der zum Zeitpunkt der Kündigung besteht. 

Synonyme - Stornoabzug
Stochastische Ordnung

Die Begriffe "Stochastische Ordnung" und "Stochastische Simulation" spielen eine wichtige Rolle im Versicherungswesen und sind eng miteinander verbunden. Sie beziehen sich auf mathematische Modelle und Methoden, die verwendet werden, um zukünftige Ereignisse und Risiken im Versicherungsbereich vorherzusagen und zu bewerten.

Die Stochastische Ordnung beschreibt die Beziehung zwischen verschiedenen zufälligen Ereignissen oder Risiken. Sie wird verwendet, um die Wahrscheinlichkeit zu bestimmen, dass ein Ereignis größer oder kleiner als ein anderes ist. Im Versicherungswesen wird sie häufig verwendet, um die Wahrscheinlichkeit von Verlusten zu berechnen und somit die Prämienhöhe für Versicherungspolicen festzulegen. Dabei werden verschiedene Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und andere individuelle Merkmale berücksichtigt, um die Stochastische Ordnung zu bestimmen.

Die Stochastische Simulation hingegen ist ein Verfahren, das verwendet wird, um zukünftige Ereignisse oder Risiken zu modellieren. Dabei werden mathematische Modelle verwendet, um verschiedene Szenarien zu simulieren und die möglichen Auswirkungen auf das Versicherungsunternehmen zu bewerten. Diese Simulationen basieren auf statistischen Daten und historischen Ereignissen und dienen dazu, die Wahrscheinlichkeit von Verlusten und die finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen abzuschätzen.

Im Versicherungswesen werden stochastische Modelle und Simulationen häufig verwendet, um die finanzielle Stabilität eines Unternehmens zu bewerten und die Risiken zu minimieren. Sie ermöglichen es Versicherungsunternehmen, verschiedene Szenarien durchzuspielen und Strategien zu entwickeln, um auf mögliche zukünftige Ereignisse vorbereitet zu sein. Aufgrund der ständigen Veränderungen in der Wirtschaft und der Gesellschaft ist es für Versicherungsunternehmen unerlässlich, ständig neue Risiken zu bewerten und ihre Strategien anzupassen. Die Verwendung von stochastischen Modellen und Simulationen hilft dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Stochastischen Ordnung und Simulation im Versicherungswesen ist die Schätzung von Schadenreserven. Diese dienen dazu, die finanziellen Mittel eines Versicherungsunternehmens für zukünftige Schadensfälle zu reservieren. Durch die Verwendung von stochastischen Modellen und Simulationen können Versicherungsunternehmen genauere Schätzungen vornehmen und somit ihre finanzielle Planung verbessern.

Synonyme - Stochastische Simulation
Stille Reserven

Bei stillen Reserven, Bewertungsreserven oder stillen Rücklagen handelt es sich um Vermögenswerte, die nicht in der Bilanz erscheinen. Stille Reserven entstehen durch Rundungen und Schätzungen. Stille Reserven können aus geringfügigen Wirtschaftsgütern, Vermögensgegenstände aus dem Anlagevermögen, Nachzahlungen, Strafzahlungen und Wertsteigerungen entstehen.

Bei Lebensversicherungen wird von stillen Reserven gesprochen, wenn es um die Überschüsse der Versicherung bei der Kapitalanlage geht. Lebensversicherungen auf Kapitalbasis legen die Prämien ihrer Versicherungsnehmer zu einem bestimmten Anteil an, wodurch Renditen erwirtschaftet werden. Diese Renditen werden Versicherungsnehmern am Laufzeitende ausgezahlt. Liegen die aktuellen Werte der Kapitalanlage über dem Wert zum Zeitpunkt der Anlage, entstehen stille Reserven. Diese stillen Reserven oder Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz zwischen aktuellem Marktwert und Buchwert oder Kaufwert der Kapitalanlage. Da Versicherungsgesellschaften mit dem Geld ihrer Versicherungsnehmer arbeiten, werden diese an den stillen Reserven beteiligt.

Synonyme - Bewertungsreserven, stille Rücklagen
Stichtagsversicherung

Eine Stichtagsversicherung fällt in den Bereich der Sachversicherungen. Durch Stichtagsversicherungen können Versicherungssummen und daraus resultierende Prämien individuell nach Saison oder Periode festgelegt werden, was sich bei Marktschwankungen oder Produktionsschwankungen empfiehlt. Deshalb werden Stichtagsversicherungen insbesondere für die Versicherung von Warenbeständen, Vorräten, Agrarprodukten oder fertigen und halbfertigen Erzeugnissen verwendet.

Durch die Stichtagsversicherung sollen Versicherungsnehmer vor den Folgen einer potenziellen Unterversicherung geschützt werden. Gleichzeitig soll die Zahlung von zu hohen Prämien einer vorsorglich zu hohen Versicherungssumme vermieden werden. In der Stichtagsversicherung wird deshalb die Versicherungssumme prognostiziert und ein Prämienvorschuss aus der hälftigen Versicherungssumme erhoben. An bestimmten Stichtagen müssen von Versicherungsnehmern aktuelle Versicherungswerte gemeldet werden. Am Ende der Versicherungsperiode wird die Stichtagsversicherung in Bezug auf die Versicherungssumme geprüft, um die endgültigen Prämien festzulegen. Hiernach erfolgt die Abrechnung, wobei bereits gezahlte Prämienvorschüsse angerechnet werden.

Sterbevierteljahresrente

Die Sterbevierteljahresrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Leistung, die im Todesfall eines Versicherten an dessen Hinterbliebene gezahlt wird. Sie ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und dient dazu, die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen zu gewährleisten.

  • Höhe der Sterbevierteljahresrente
    Sie richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Höhe der Rente des Verstorbenen, der Anzahl der hinterbliebenen Personen und deren Alter. Sie wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten gezahlt und beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.

  • Die Sterbevierteljahresrente wird an folgende Hinterbliebene gezahlt
    Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder unter 18 Jahren, volljährige Kinder in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr, Eltern des Verstorbenen, die von diesem finanziell abhängig waren, sowie geschiedene Ehepartner, die einen Versorgungsausgleich erhalten.

  • Anspruch auf die Sterbevierteljahresrente
    Der Berechtigung für die Auszahlung einer Vierteljahresrente im Todesfall liegt zugrunde, dass der Dahingeschiedene über einen Mindestzeitraum von fünf Jahren Beiträge zur staatlichen Alterssicherung geleistet hat. Weiterhin ist es erforderlich, dass der Tod des Beitragszahlers binnen eines Zeitfensters von 30 Tagen nach dem letzten Renteneingang erfolgt.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen die Sterbevierteljahresrente trotz Nichterfüllung der oben genannten Voraussetzungen gezahlt werden kann. Zum Beispiel, wenn der Verstorbene aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verstorben ist oder wenn er eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat.

Die Sterbevierteljahresrente wird von der Rentenversicherung automatisch an die Hinterbliebenen gezahlt, sobald der Tod des Versicherten gemeldet wurde. Es ist daher wichtig, dass die Angehörigen den Tod des Verstorbenen unverzüglich bei der Rentenversicherung melden, um mögliche Ansprüche nicht zu verlieren.

Zusätzlich zur Sterbevierteljahresrente können Hinterbliebene auch eine Witwen- oder Witwerrente beantragen, die in der Regel höher ausfällt als die Sterbevierteljahresrente. Diese wird jedoch nur an Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gezahlt und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Dauer der Ehe oder dem Alter des Hinterbliebenen.

 

Stehlgutliste

Bei einer Stehlgutliste handelt es sich um eine Aufstellung, die nach einem Einbruchdiebstahl für die Polizei und die Versicherung erstellt werden muss. Die Stehlgutliste beinhaltet die entwendeten Gegenstände sowie Werte und dient zur Dokumentation sowie zur potenziellen Wiedererkennung. Deshalb sollten Stehlgutlisten möglichst detailliert über Gegenstände, Werte und Beschädigungen informieren. Im Idealfall werden der Stehlgutliste Fotos von entwendeten oder beschädigten Sachen beigefügt.

In der Stehlgutliste sollten die entwendeten Gegenstände mit Informationen über Hersteller, Marke, Typ, Seriennummer, unverwechselbare Merkmale, Farbe, Anschaffungsdatum, Anschaffungsort, Händler, Kaufpreis, Wiederbeschaffungspreis und Reparaturkosten angegeben werden. Sofern Kaufbelege oder Reparaturbelege verfügbar sind, sollten diese der Stehlgutliste beigelegt werden.

Stehlgutlisten werden auch zur Schadenregulierung mit der Versicherung genutzt. Eine Hausratversicherung leistet bei Raub oder Einbruchdiebstahl nur dann, wenn sich Einbrecher oder Diebe gewaltsam Zugang zur versicherten Wohnung verschafft haben. Schon bei einem gekippten Fester, einer nicht verschlossenen Tür oder einer sonstigen Verletzung der eigenen Aufsichtspflichten kann die Versicherung eine Regulierung ablehnen.

Starkregen

Von Starkregen ist die Rede, wenn innerhalb kurzer Zeit sehr viel Regen fällt. Gehen pro Stunde zwischen 15 bis 25 Liter Regenwasser pro Quadratmeter Fläche nieder, geht der DWD Deutsche Wetterdienst von einem Starkregen Unwetter aus. In Deutschland gehören Starkregenfälle zu den häufigen Naturkatastrophen, die zu Überflutungen und Erdrutschen führen können.

Bei Starkregenkönnen können Kellerräume geflutet werden, was Einrichtungsgegenstände beschädigt oder zerstört. Noch schlimmer sind Überschwemmungen oder Erdrutsche. Die Sanierungskosten sind nach einem Starkregenereignis sehr hoch. Abgesichert werden können Schäden aus Starkregen durch eine Elementarversicherung. Eine Elementarschadenversicherung kann als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Bei Elementarversicherungen zum Schutz vor Starkregen müssen Gefährdungsklassen berücksichtigt werden. Nicht alle Gebäude in Deutschland werden einem gleichen Überschwemmungsrisiko ausgesetzt. Versicherungsgesellschaften haben das Zonierungssystem konzipiert, um Hochwasserrisiken regional besser einschätzen und kategorisieren zu können. Das Zonierungssystem geht auf Erfahrungen zurück und berücksichtigt Höhenlagen.

Standmitteilung

Bei der Standmitteilung handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Lebensversicherungen. Eine Standmitteilung ist eine Art jährlicher Kontoauszug der Lebensversicherung. Die Standmitteilung gibt Auskunft über die Wertentwicklung der Lebensversicherung und mit welchen Versicherungsleistungen am Ende der Laufzeit gerechnet werden kann. Was genau die Standmitteilungen preisgeben müssen, regelt das VVG Versicherungsvertragsgesetz.

Enthalten sein muss die vereinbarte Leistung im Versicherungsfall zuzüglich der aktuellen Überschussbeteiligung. Bei der Überschussbeteiligung muss die Standmitteilung detailliert informieren. Es geht um die Überschussleistungen zum aktuellen Zeitpunkt, bei Vertragsablauf, bei Rentenbeginn sowie die Regelungen für den Fall einer unveränderten Vertragsfortführung, einer Prämienfreistellung oder bei Kündigung. Angegeben muss auch der Rückkaufswert der Lebensversicherung.

Standmitteilungen müssen so verfasst werden, dass Verbraucher sie verstehen können.

Standardtarif

Der Standardtarif ist ein Begriff aus dem Bereich der PKV, also der privaten Krankenversicherung. Beim Standardtarif handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Krankenversicherungstarif, der 1994 als Schutzfunktion eingeführt wurde. Mit dem Standardtarif richten sich private Krankenversicherungen insbesondere an ältere Versicherungsnehmer, die aus finanziellen Gründen auf einen preiswerten Versicherungstarif angewiesen sind. Ein Wechsel in den Standardtarif ist bei gegebenen Voraussetzungen innerhalb der Versicherungsgesellschaft möglich.

Beim Standardtarif orientieren sich die Leistungen am Leistungskatalog der GKV, also der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragshöhe beim Standardtarif ist abhängig davon, wie lange Versicherungsnehmer bereits bei der Gesellschaft versichert waren und wie alt sie sind. Gedeckelt werden die Beiträge jedoch beim Höchstbeitrag der GKV oder bei 150 %, sofern es sich um Ehepaare handelt.

Ein Wechsel in den Standardtarif kommt nur für Versicherungsnehmer in Betracht, die ihren Vertrag vor dem 01. Januar 2009 abgeschlossen haben. Privat Versicherte mit Verträgen ab dem 01. Januar 2009 haben jedoch die Möglichkeit, in den Basistarif der PKV zu wechseln.

Siehe auch: Der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung

Sportversicherungen

Sportversicherungen sind wichtige Versicherungen für Sportler sowie insbesondere für Sportvereine. Sportversicherungen für Sportvereine sollten nicht mit Unfallversicherungen gleichgesetzt werden, da es in diesem Bereich deutlich mehr zu versichernde Risiken gibt. Sportversicherungen sind in diesem Zusammenhang eine Kombination aus mehreren Versicherungsverträgen, die wiederum einzelnen Rahmenbedingungen unterliegen. Zu den wichtigsten Sportversicherung gehören Haftpflichtversicherungen, Veranstalterhaftpflichtversicherungen, Gruppenunfallversicherungen, Dienstfahrtversicherungen und Reiseversicherungen.

Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung schützt den Sportverein vor potenziellen Schadensersatzansprüchen, die durch Personenschäden oder Sachschäden entstehen können. Insbesondere im Sportbereich unterliegen sowohl Vereine als auch Sportler einem hohen Risiko, dass Personen oder Eigentum beschädigt werden könnten. Kollisionen bei Rennen oder Schäden durch Bälle sind bei vielen Sportarten schnell geschehen, weshalb die Haftpflicht zu den wichtigsten Sportversicherungen zählt.

Veranstalterhaftpflichtversicherung
In vielen Sportvereinen werden regelmäßig Veranstaltungen wie Turniere, Wettkämpfe, Rennen oder Feste durchgeführt. Sportveranstaltungen unterliegen ab einer bestimmten Teilnehmeranzahl und weiteren Risiken wie Rennen, Feuerwerke oder Gastronomie nicht der Vereinshaftpflichtversicherung. Ist ein Sportverein Veranstalter eines öffentlichen Events, haftet der Verein für Schäden, die durch eigenes Verschulden während der Veranstaltung entstehen. Bei potenziellen Personenschäden können diese Schäden enorme Kosten verursachen. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt derartige Personenschäden und Sachschäden für den vereinbarten Zeitraum ab. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und die Teilnehmer an der Veranstaltung können mitversichert werden.

Gruppenunfallversicherung
Die Gruppenunfallversicherung als Bestandteil der Sportversicherung schützt die Mitglieder eines Sportvereines, wenn sie sich im Rahmen der Vereinsaktivitäten verletzen. Eine Gruppenunfallversicherung übernimmt Bergungskosten und leistet Genesungsgeld, Krankenhaus-Tagegeld sowie bei Invalidität oder Todesfall. Auch notwendige kosmetische Operationen können von der Sportversicherung übernommen werden.

Dienstfahrtversicherung
Wenn Sportler zu einem Rennen oder einem Turnier in eine andere Stadt oder sogar ein anderes Land reisen, fahren Vereinsmitglieder oft mit ihren eigenen Fahrzeugen zum Veranstaltungsort. Um die Insassen und auch die Privatfahrzeuge zu schützen, gibt es Dienstfahrtversicherungen als Zusatzbausteine von Sportversicherungen. Integriert in eine Dienstfahrtversicherung ist in der Regel eine Vollkaskoversicherung, Rabattverlust-Versicherung, Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, Insassenunfallversicherung und Absicherung von Mietwagenkosten sowie GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge integriert.

Reiseversicherung
Bei Reisen zu Turnieren oder Wettkämpfen sollten sich Sportvereine als Reiseorganisatoren durch eine Reiseversicherung absichern. Als Reiseveranstalter gilt nach dem Reisevertragsrecht derjenige, der ein im Vorhinein festgelegtes Programm zu einem bestimmten Preis anbietet. Sportvereine können also Pauschalreiseangebote unterbreiten und sollten diese Reise entsprechend versichern. Derartige Reiseangebote umfassen die eigentliche Reise mit Bahn, Bus, Flugzeug oder Schiff, den Transfer, Unterkunft und Verpflegung, Gruppenleitung und Zusatzangebote. Eine Reiseversicherung sollte für externe Veranstaltungen als Sportversicherung abgeschlossen werden.

Siehe auch: Versicherungen für Sportler und Sportvereine

Sportbootversicherung

Bei Sportbootversicherungen handelt es sich um Versicherungen für Sportboote. Zu den wichtigsten Sportbootversicherungen gehören Bootshaftpflichtversicherungen und Bootskaskoversicherungen. Sportbootversicherungen fallen wie Yachtversicherungen, Segelbootversicherungen und Motorbootversicherungen zu den Bootsversicherungen.

Grundlage der Sportbootversicherung bildet die Bootshaftpflicht sowie die Bootskaskoversicherung, um Bootseigner grundlegend abzusichern. Sportbootversicherungen werden als Komplettpakete angeboten, um individuelle Risiken abzusichern. Hierzu gehört die Absicherung von Haftpflichtansprüchen oder auch Eigenschäden. Versicherungen können jedoch auch einzeln abgeschlossen werden.

Bootshaftpflichtversicherung
Die Boothaftpflichtversicherung schützt versicherte Bootseigner vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und gleicht berechtigte Ansprüche aus. Als Bestandteil der Sportbootversicherung schützt die Bootshaftpflicht vor Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die bei Gebrauch und Nutzung des Sportbootes verursacht werden können. Berechtigte Forderungen werden von der Bootshaftpflichtversicherung übernommen. Werden Ansprüche jedoch als unberechtigt aufgefasst, wehrt die Haftpflichtversicherung diese ab. Je nach Variante und Tarif können zusätzlich eine Trailerversicherung oder eine Skipperhaftpflichtversicherung integriert werden.

Bootskaskoversicherung
Die Bootskaskoversicherung schützt vor Schäden am eigenen Sportboot. Als Bestandteil der Sportbootversicherungen sorgt die Kaskoversicherung für finanzielle Sicherheit beim Totalverlust des Sportbootes, bei Reparaturen oder beim Ersatz. Die Leistungen der Bootskaskoversicherungen sind von den Vertragsbedingungen abhängig. Im Regelfall besteht Schutz bei Schäden durch Hagel, Sturm, Hochwasser, Feuer, Diebstahl, Vandalismus sowie Sinken und Kollision.

Bei dieser Sportbootversicherung sollte auf den Unterschied zwischen Allgefahrendeckung und Einzelgefahrendeckung geachtet werden. Bei Einzelgefahrendeckungen werden alle abgesicherten Risiken im Versicherungsvertrag aufgeführt. In der Allgefahrendeckung stehen Schäden unter Schutz, die nicht von den Tarifbedingungen ausgeschlossen werden.

Zu den weiteren Sportbootversicherungen gehören Insassenunfallversicherungen, Skipperhaftpflichtversicherungen, Trailerversicherungen und Rechtsschutzversicherungen.

Synonyme - Bootshaftpflichtversicherung, Bootskaskoversicherung
Spätschaden

Bei einem Spätschaden handelt es sich um einen Schaden, der einer Versicherungsgesellschaft erstmals in einem nach Eintritt des Schadens folgenden Jahr gemeldet wird. Spätschäden sind Schäden, die zwar vor dem Jahresabschluss verursacht wurden oder aufgetreten sind, aber der Versicherungsgesellschaft vorher noch nicht bekannt waren.

Für den Ausgleich von Spätschäden müssen Versicherungsgesellschaften eine Spätschadenreserve bilden und vorhalten. Bei der Spätschadenreserve handelt es sich um Rückstellungen für Schäden, die schon eingetreten sind, aber der Versicherungsgesellschaft zum Bilanzstichtag noch nicht gemeldet wurden. Bei Bildung der Spätschadenreserve werden also vergangene Schadenereignisse auf der Grundlage der Policenanzahl angenommen bzw. geschätzt. 

Spartentrennung

Bei der Spartentrennung handelt es sich um eine Pflicht für Versicherungsgesellschaften in den Bereichen Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, Unfallversicherungen und Schadenversicherungen, rechtlich eigenständige Versicherungsunternehmen zu betreiben.

Abgegrenzt wird nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zwischen Schaden- und Unfallversicherungen sowie allen Versicherungssparten, die nicht zu den Lebensversicherungen und Krankenversicherungen gehören. Nach der Spartentrennung müssen Versicherungen als Aktiengesellschaft, Körperschaft öffentlichen Rechts oder VVaG firmieren. Eine Spartentrennung führt zur Bildung eines Konzerns, bei dem die Muttergesellschaft als Holding über den eigenständigen Sparten steht.

Aber auch versicherungsintern kann eine Spartentrennung betrieben werden. Danach soll sich jede Versicherungssparte selbst tragen können. Sofern Versicherungsunternehmen dies nicht erreichen können, werden nicht deckende Versicherungen als Einstiegsversicherungen in Kauf genommen.

Sparprämie

Eine Sparprämie bei Banken und Versicherungen ist eine zusätzliche Vergütung oder Belohnung, die Kunden für das regelmäßige Sparen oder Anlegen von Geld erhalten. Sie wird in der Regel in Form von Zinsen, Boni oder anderen Vergünstigungen gewährt und dient als Anreiz für Kunden, ihr Geld bei einer bestimmten Bank oder Versicherung zu sparen oder anzulegen.

Der Begriff "Sparprämie" kann je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen haben. Im Allgemeinen bezieht er sich jedoch auf eine Prämie, die Kunden für das Sparen oder Anlegen von Geld erhalten, anstatt es auszugeben. Dies kann sowohl für kurzfristige als auch langfristige Sparziele gelten, wie beispielsweise das Ansparen eines Notgroschens, einer Altersvorsorge oder eines größeren Anschaffungswunsches.

Bei Banken kann eine Sparprämie in Form von Zinsen auf ein Spar- oder Tagesgeldkonto gewährt werden. Je höher der Betrag ist, den ein Kunde auf seinem Konto spart, desto höher ist in der Regel auch die Sparprämie in Form von Zinsen. Diese können entweder als fester Zinssatz oder als variabler Zinssatz, der sich an den aktuellen Marktzinsen orientiert, angeboten werden.

Auch bei Versicherungen kann eine Sparprämie eine Rolle spielen. Hierbei handelt es sich jedoch meist um eine Zusatzleistung zu einer Versicherungspolice, die es Kunden ermöglicht, neben dem Versicherungsschutz auch Geld anzusparen. Dies kann beispielsweise bei einer Lebens- oder Rentenversicherung der Fall sein, bei der ein Teil der eingezahlten Beiträge in einen Sparanteil fließt und somit eine Sparprämie darstellt.

Eine Sparprämie kann auch in Form von Bonuszahlungen oder Sachprämien gewährt werden. So bieten manche Banken oder Versicherungen beispielsweise Prämien für Neukunden an, die ein bestimmtes Spar- oder Anlageprodukt abschließen. Diese können in Form von Geldbeträgen, Gutscheinen oder Sachprämien wie beispielsweise elektronischen Geräten oder Reisen ausgezahlt werden.

Die Höhe der Sparprämie kann von Bank zu Bank oder von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein und hängt oft von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Laufzeit, dem Anlagebetrag oder den aktuellen Marktzinsen. Auch die Art des Spar- oder Anlageprodukts kann Einfluss auf die Höhe der Sparprämie haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Sparprämie nicht als alleiniges Kriterium bei der Entscheidung für ein Spar- oder Anlageprodukt herangezogen werden sollte. Vielmehr sollte man auch andere Faktoren wie die Sicherheit, die Kosten und die Flexibilität des Produkts berücksichtigen.

Insgesamt kann eine Sparprämie eine attraktive Möglichkeit sein, um Kunden zum Sparen oder Anlegen zu motivieren und sie für ihre finanzielle Vorsorge zu belohnen. Sie sollte jedoch immer im Gesamtkontext betrachtet werden und nicht als alleiniges Entscheidungskriterium dienen.

Sozialversicherungsträger

In Deutschland dient das System der sozialen Sicherheit dem Schutz der Bürger vor finanziellen Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und im Alter. Die Sozialversicherungsträger sind dabei zentrale Institutionen mit spezifischen Aufgaben und Leistungen.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
    Die GKV sichert die medizinische Versorgung und basiert auf dem Solidaritätsprinzip sowie der Familienversicherung. Sie hebt sich von anderen Trägern durch die Fokussierung auf Gesundheitsversorgung ab. In der GKV sind ca. 73 Millionen Menschen versichert.

  • Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
    Die GRV garantiert die finanzielle Sicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und basiert ebenfalls auf dem Solidaritätsprinzip. Im Unterschied zur GKV liegt der Fokus auf der Alterssicherung, wobei Beiträge der Erwerbstätigen direkt für die Rentenzahlungen verwendet werden (Generationenvertrag).

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV
    Die GPV ist eine Reaktion auf den demografischen Wandel und stellt Leistungen für Pflegebedürftige zur Verfügung, abgestuft nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Sie ergänzt die Krankenversicherung und ist auf die spezifischen Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen ausgerichtet.

  • Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
    Die GUV schützt Personen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und legt einen Schwerpunkt auf die Prävention. Sie ist die einzige vollständig von Arbeitgebern finanzierte Säule und konzentriert sich auf Risiken am Arbeitsplatz.

  • Arbeitslosenversicherung
    Die Arbeitslosenversicherung bietet finanzielle Unterstützung und Hilfen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt für Personen, die ihre Arbeit verloren haben. Sie trägt zur sozialen Stabilität bei und ist auf die Risiken des Arbeitsmarktes zugeschnitten.

Jeder Sozialversicherungsträger in Deutschland hat spezifische Aufgaben und bietet ein breites Spektrum an Leistungen, um Bürger in verschiedenen Lebenssituationen zu unterstützen. Das Verständnis dieser Säulen hilft den Menschen in Deutschland, das System der sozialen Sicherheit zu verstehen und zu wissen, welche Unterstützung sie erwarten können.

Sozialversicherungssystem

Das Sozialversicherungssystem ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaats und hat das Ziel, die Lebensqualität und das Wohlergehen der Bevölkerung zu erhalten und zu verbessern. Es ist ein wichtiges Instrument, um soziale Ungleichheiten zu verringern und die Gesellschaft gerechter zu gestalten.

Die Grundlage des Sozialversicherungssystems bildet das Solidaritätsprinzip, das bedeutet, dass diejenigen, die mehr verdienen, auch höhere Beiträge zahlen, um diejenigen zu unterstützen, die weniger verdienen oder aufgrund von besonderen Lebensumständen auf Hilfe angewiesen sind. Dadurch wird eine Verteilung von Einkommen und Vermögen erreicht, die dazu beiträgt, soziale Ungleichheiten auszugleichen.

Das Sozialversicherungssystem umfasst verschiedene Zweige, die sich auf unterschiedliche Lebensbereiche beziehen. Dazu gehören die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung. Jeder Zweig hat seine eigenen Regeln und Leistungen, die auf die jeweiligen Risiken zugeschnitten sind.

Um in den Genuss der Leistungen des Sozialversicherungssystems zu kommen, müssen die Versicherten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren oder eine bestimmte Versicherungsdauer. Zudem müssen sie ihre Beiträge regelmäßig zahlen, um ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Das Sozialversicherungssystem wird von staatlichen Institutionen, wie beispielsweise den Krankenkassen oder Rentenversicherungsträgern, verwaltet. Diese sind für die Verwaltung der Beiträge und die Auszahlung der Leistungen zuständig. Sie sind auch für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Prüfung von Ansprüchen zuständig.

In Deutschland ist das Sozialversicherungssystem gesetzlich geregelt und unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt und sind in der Regel einkommensabhängig.

Sozialversicherungsgrößen

Sozialversicherungsgrößen sind bestimmte Kennzahlen und Beträge, die im Rahmen der Sozialversicherung in Deutschland eine wichtige Rolle spielen. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung von Beiträgen, Leistungen und Beitragsbemessungsgrenzen in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung. 

Zu den Sozialversicherungsgrößen gehören:

  • Die Beitragsbemessungsgrenzen
    Sie legen die Höchstgrenzen für die Beiträge zur Sozialversicherung fest. Sie werden jährlich angepasst und richten sich nach der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland. 

  • Die Versicherungspflichtgrenzen
    Dies sind die Einkommensgrenzen, bis zu denen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Wer ein höheres Einkommen hat, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln.

  • Die Beitragsätze
    Dies ist der prozentuale Anteil, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Sozialversicherung beitragen. Diese Sätze werden ebenfalls jährlich angepasst.

  • Die Versicherungsbeiträge
    Das sind die tatsächlich zu zahlenden Beträge, die sich aus den Beitragsbemessungsgrenzen und den Beitragsätzen ergeben. Sie werden monatlich vom Bruttoeinkommen abgezogen und an die Sozialversicherungsträger überwiesen.
Sozialversicherung

Die Sozialversicherung stellt eine gesetzliche Pflichtversicherung für den Großteil der Bevölkerung dar, die gegen die soziale Existenzgrundlage betreffende Schäden absichert. Bei der Sozialversicherung gilt das Solidaritätsprinzip. Bei der Sozialversicherung handelt es sich um einen Bestandteil der staatlichen Sozialpolitik. Es werden Risiken des Einkommensausfalls wegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter, Invalidität, Schwangerschaft, Tod und verminderter Erwerbsfähigkeit abgesichert.

Nach dem Sozialgesetzbuch gehören die gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung zur Sozialversicherung. Die Sozialversicherung ist eine Kombination aus Versicherung, Versorgung und Fürsorge. Das Konzept finanziert sich in Teilen durch Beiträge, leistet Ausgleich nach sozialen Gesichtspunkten und bietet Leistungen zur Rehabilitation an.

Sozialversicherungsträger
Sozialversicherungsträger sind Institutionen, die Leistungen für die soziale Sicherheit anbieten. Zu den Sozialversicherungsträgern gehören Rentenversicherungen, Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen und Unfallversicherungen. Es handelt sich bei Sozialversicherungsträgern um selbstständige und vom Staat unabhängige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie agieren in Selbstverwaltung, auf die über die in den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen Einfluss genommen werden kann.

Sozialversicherungsgrößen
Bei Sozialversicherungsgrößen handelt es sich um Rechengrößen in der Sozialversicherung. Typische Sozialversicherungsgrößen sind Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenzen und Bezugsgrößen. Die Sozialversicherungsgrößen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Form eines Referentenentwurfs vorgelegt. Durch die Verordnung werden jedes Jahr alle maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung an die aktuelle Einkommensentwicklung angepasst. Die Sozialversicherungsgrößen haben erst dann Gültigkeit, wenn die Bundesregierung einen Beschluss fasst und dieser durch das Bundesgesetzblatt verkündet wird.

Sonderwagnisse

Bei Sonderwagnissen handelt es sich um anomale, erhöhte oder besondere Risiken, die in den standardisierten Versicherungsdeckungen und Risikobeschreibungen nicht enthalten sind. In der PKV Privaten Krankenversicherung oder in der Lebensversicherung werden anomale oder erhöhte Risiken als Sonderwagnisse nur unter Deckungsbegrenzung, Prämienzuschlag oder anderen erschwerten Bedingungen versichert. Im Bereich der Sachversicherungen gelten spezielle Risiken als Sonderwagnisse, sodass Prämienhöhen und Haftungsumfänge individuell beurteilt werden müssen.

Von der Speicherung von Sonderwagnissen in Dateien bei Versicherungsgesellschaften ist ebenfalls häufig die Rede. Viele Menschen befürchten, durch eine Eintragung ihrer Daten in einer Sonderwagnisdatei eine Ablehnung einer Versicherungsgesellschaft zu erhalten, wenn sie sich neu versichern möchten. Die Sonderwagnisdatei wird HIS, UNIWAGNIS-System oder Wagnisdatei genannt. Das HIS Hinweis- und Informationssystem gibt es seit 1993 und wurde aus einer ursprünglich für den Kfz-Bereich gültigen Warndatei entwickelt. Sonderwagnisdateien sollen der Risikoprüfung dienen, Versicherungsbetrug verhindern und Missbrauch reduzieren.

Eingebunden in Sonderwagnisdateien ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Dateien werden in den Bereichen Kfz, Unfall, Rechtsschutz, Sachversicherungen, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Pflegerente, Transportversicherungen, Reiserücktrittversicherungen, Reisegepäckversicherungen und Haftpflichtversicherungen geführt.

Sonderkündigungsrecht

In nahezu allen langfristigen Verträgen werden Sonderkündigungsrechte eingeräumt, falls beispielsweise Beiträge oder Zahlungen teurer werden oder etwas geschieht, was den Vertrag überflüssig macht. Sonderkündigungsrechte gibt es bei Strom- und Gasverträgen, Mietverträgen und Versicherungsverträgen.

Durch das Sonderkündigungsrecht ist es möglich, einen Vertrag vor Ende der Laufzeit zu beenden. Dabei wird ein Sonderkündigungsrecht regelmäßig in Verträgen gewährt, die mit festen Laufzeiten und ordentlichen Kündigungsfristen geschlossen wurden. Im Gegensatz zur normalen Kündigung gelten für das Sonderkündigungsrecht zwei Voraussetzungen: eine einseitige Vertragsänderung oder ein besonderes Ereignis. Zu diesen Ereignissen zählen beispielsweise ernsthafte Erkrankungen oder Unfälle. Einseitige Änderungen des Vertragsverhältnisses sind in der Höhe Preis- oder Prämienerhöhungen, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Erhöhungen des Selbstbehalts.

Wird bei einer Versicherung der Beitrag oder der Selbstbehalt durch die Versicherung erhöht, obwohl sich am Umfang des Versicherungsschutzes sonst nichts geändert hat, kann das Sonderkündigungsrecht greifen. Auch hier sollte eine Kündigungsfrist von vier Wochen beachtet werden. Gleiches gilt auch bei Leistungskürzungen einer Versicherung. Durch das Sonderkündigungsrecht ist es also auch bei Kfz-Versicherungen ohne Einhaltung der Wechselphase zum Herbst möglich, einen Vertrag zu beenden, sofern Beiträge ohne Versicherungsveränderungen steigen.

Sonderkündigungsrechte gibt es insbesondere im Bereich der Kfz-Versicherungen, GKV gesetzlichen Krankenversicherungen und PKV Privaten Krankenversicherungen.

Solvency I und II

Versicherungsgesellschaften sind ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft und vom Kapitalmarkt. Sich gegen verschiedene Risiken absichern zu können, gehört sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen zu den existenziellen Grundlagen. Hierzu gehören Versicherungen gegen Unfall, Krankheit, Tod sowie gegen Unwetter, Sturm, Brand, Ernteausfälle oder Sachschäden. In allen Fällen und noch viel mehr Beispielen erfüllen Versicherungen sowie Rückversicherungen eine wichtige Funktion.

Unter Solvency I wurden regulierende und kontrollierende Vorschriften und Regelungen für Versicherungsunternehmen etabliert. Die ersten Solvency I Richtlinien wurden bereits 1973 erlassen. In der Folge wurden viele weitere Regelungen umgesetzt, sodass Solvency I am 01. Januar 2016 durch das Richtlinienwerk Solvency II abgelöst wurde.

Solvency II beinhaltet eine Zusammenfassung verschiedener Gesetze und Richtlinien für Versicherungsgesellschaften. Diese betreffen Koordinierungs- und Verwaltungsvorschriften, Beaufsichtigung, Sanierung oder Liquidation. Die Umgestaltung von Solvency I zu Solvency II wurde u.a. aus der Erkenntnis notwendig, dass die Kapitalanforderungen an Versicherungsunternehmen häufig nicht dem vorhandenen Risiko entsprachen. Die Berechnung von Risiken und des dafür notwendigen Kapitals wurde in Solvency II als zentrales Element definiert.

Für einige kleine Versicherungsgesellschaften hat Solvency I noch immer Gültigkeit.  

Solvabilität

Solvabilität bezieht sich auf die Fähigkeit eines Unternehmens, seine finanziellen Verpflichtungen langfristig zu erfüllen. Es ist ein Maß für die finanzielle Stabilität und Sicherheit eines Unternehmens und gibt Aufschluss darüber, ob ein Unternehmen in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen und seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen.

Der Solvabilitätsbedarf ist der Betrag an Eigenkapital, den ein Unternehmen benötigt, um seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Er wird in der Regel als Prozentsatz des Gesamtkapitals oder als absoluter Betrag angegeben und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Unternehmens, seiner Branche und seiner Größe.

Der Solvabilitätsdeckungsgrad ist ein wichtiger Indikator für die finanzielle Stabilität eines Unternehmens und gibt an, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen. Er wird berechnet, indem das Eigenkapital eines Unternehmens durch seine Verbindlichkeiten dividiert wird. Ein höherer Solvabilitätsdeckungsgrad deutet auf eine bessere finanzielle Situation hin, da das Unternehmen über ausreichend Eigenkapital verfügt, um seine Schulden zu begleichen.

Das Solvabilitätskapital ist das Eigenkapital eines Unternehmens, das speziell für die Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen reserviert ist. Es dient als Sicherheitspuffer und stellt sicher, dass das Unternehmen in der Lage ist, unvorhergesehene finanzielle Belastungen zu bewältigen. Das Solvabilitätskapital kann aus verschiedenen Quellen stammen, wie zum Beispiel aus Gewinnen, Eigenkapitalzuschüssen oder Rücklagen.

Insgesamt ist die Solvabilität ein wichtiger Aspekt der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens und wird von Investoren, Gläubigern und anderen Stakeholdern genau beobachtet. Ein ausreichendes Maß an Solvabilität ist für ein Unternehmen von großer Bedeutung, um das Vertrauen seiner Geschäftspartner zu gewinnen und langfristig erfolgreich zu sein. Daher ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, ihre Solvabilität regelmäßig zu überwachen und sicherzustellen, dass sie über ausreichendes Eigenkapital und finanzielle Ressourcen verfügen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Synonyme - Solvabilitätsbedarf,Solvabilitätsdeckungsgrad,Solvabilitätskapital