Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Abschlagsfreie Rente

Unter einer abschlagsfreien Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung versteht man eine Rente, die ohne Kürzungen oder Abschläge ausgezahlt wird. Dies bedeutet, dass der Rentenempfänger den vollen Betrag seiner Rente erhält, ohne dass dieser durch bestimmte Faktoren wie beispielsweise eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente reduziert wird.

Um von einer abschlagsfreien Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren zu können, muss der Rentenempfänger bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss das reguläre Renteneintrittsalter erreicht werden. Dieses liegt derzeit bei 65 Jahren, wird aber schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Zum anderen müssen die erforderlichen Versicherungszeiten erfüllt sein. Dies bedeutet, dass der Versicherte eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben muss, um Anspruch auf eine Rente zu haben.

Eine abschlagsfreie Rente wird nicht automatisch gewährt. Der Rentenempfänger muss einen Antrag auf abschlagsfreie Rente stellen und dabei nachweisen, dass er die Voraussetzungen erfüllt. Dies kann beispielsweise durch Vorlage von Versicherungsunterlagen oder Arbeitsbescheinigungen erfolgen.

Wichtig zu wissen ist:

  • Eine abschlagsfreie Rente wird nur für die Altersrente und die Hinterbliebenenrente gewährt.
    Für andere Rentenarten wie die Erwerbsminderungsrente oder die Witwen- und Witwerrente gelten andere Regelungen.

  • Eine abschlagsfreie Rente führt nicht zwangsläufig zu einer höheren Rente.
    Oftmals ist es finanziell günstiger, die Rente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen, da diese dann über einen längeren Zeitraum ausgezahlt wird. Es empfiehlt sich daher, vor der Entscheidung für eine abschlagsfreie Rente eine individuelle Rentenberatung in Anspruch zu nehmen, um die finanziellen Auswirkungen abzuschätzen.

Übrigens:
Auch bei privaten Rentenversicherungen ist es wichtig, sich im Vorfeld über die Bedingungen für eine abschlagsfreie Rente zu informieren. Hierbei spielen Faktoren wie die Vertragsdauer, die Höhe der Beiträge und die Art der Rentenauszahlung eine Rolle.