Eine Trennung oder Scheidung verändert viele Bereiche des Lebens. Neben Fragen zu Wohnung, Finanzen und Familie wird ein wichtiger Punkt häufig übersehen: Was passiert mit den bestehenden Versicherungen?
Viele Verträge wurden während der Ehe gemeinsam genutzt. Ehepartner und Kinder sind über Familientarife mitversichert oder der Versicherungsschutz wurde auf die gemeinsame Lebenssituation abgestimmt. Nach einer Trennung sollte deshalb geprüft werden, ob die bisherigen Versicherungen weiterhin passen oder angepasst werden müssen.
Entscheidend ist zunächst, wer als Versicherungsnehmer im Vertrag steht und welche Personen mitversichert sind. Eine Trennung beendet einen Versicherungsvertrag nicht automatisch. Die Folgen unterscheiden sich jedoch je nach Versicherung.
Wer ist nach einer Trennung weiterhin versichert?
Bei vielen Versicherungen bleibt der Vertrag zunächst bei der Person bestehen, die als Versicherungsnehmer eingetragen ist. Eine Trennung beendet den Versicherungsschutz daher nicht automatisch. Für den mitversicherten Partner kann sich die Situation jedoch verändern.
Deshalb sollten gemeinsame Versicherungen geprüft werden. Besonders bei Familien- oder Partnertarifen ist wichtig, wann eine eigene Absicherung notwendig wird und welche Regelungen für die jeweilige Versicherung gelten.
Die richtige Lösung hängt davon ab, um welche Versicherung es geht und wer bisher abgesichert war.
Privathaftpflichtversicherung: Mitversicherung nach der Scheidung prüfen
Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen im Alltag. Viele Ehepaare nutzen einen gemeinsamen Familientarif, in dem beide Partner und gegebenenfalls die Kinder abgesichert sind.
Während der Trennungszeit besteht der Versicherungsschutz für den mitversicherten Ehepartner in der Regel weiter. Mit der rechtskräftigen Scheidung endet die Mitversicherung des ehemaligen Ehepartners jedoch grundsätzlich. Der bisher mitversicherte Partner benötigt dann eine eigene Privathaftpflichtversicherung.
Für gemeinsame Kinder bleibt der Versicherungsschutz in der Regel über den bestehenden Vertrag eines Elternteils bestehen, sofern die Voraussetzungen des jeweiligen Tarifs erfüllt sind.
Krankenversicherung: Besonders wichtige Übergangsregelungen
Bei der Krankenversicherung sollte besonders frühzeitig geprüft werden, wie der Versicherungsschutz nach einer Trennung oder Scheidung weiterläuft.
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein. Diese Familienversicherung besteht während der Trennungszeit grundsätzlich weiter. Mit der rechtskräftigen Scheidung endet die Familienversicherung des ehemaligen Ehepartners grundsätzlich, sodass eine eigene Absicherung geregelt werden muss.
Bei einer privaten Krankenversicherung bleiben die bestehenden Verträge grundsätzlich bestehen. Problematisch kann jedoch beispielsweise ein bisher bestehender Beihilfeanspruch sein. Fällt dieser nach der Scheidung weg, kann sich der notwendige Versicherungsschutz deutlich verändern.
Besonders bei der Krankenversicherung lohnt sich eine frühzeitige Prüfung, weil spätere Änderungen schwieriger und teurer werden können.
Hausratversicherung: Die neue Wohnsituation entscheidet
Die Hausratversicherung ist nicht an die Ehe, sondern an den versicherten Haushalt und die versicherten Gegenstände gekoppelt. Deshalb kommt es nach einer Trennung vor allem darauf an, wer wo wohnt und welcher Hausrat künftig abgesichert werden muss.
Bleibt der Versicherungsnehmer in der bisherigen Wohnung, besteht der Vertrag in der Regel weiter. Zieht der andere Partner aus und gründet einen eigenen Haushalt, benötigt er normalerweise eine eigene Hausratversicherung für die neue Wohnung.
Auch die Versicherungssumme sollte überprüft werden. Durch die Trennung kann sich der Umfang des zu versichernden Hausrats verändern.
Wohngebäudeversicherung: Eigentumsverhältnisse beachten
Bei der Wohngebäudeversicherung kommt es vor allem darauf an, wem die Immobilie gehört.
Bleiben beide Ehepartner Eigentümer, besteht der Versicherungsschutz grundsätzlich weiter. Ändern sich die Eigentumsverhältnisse nach der Trennung oder Scheidung, sollte der Versicherer informiert werden.
Gerade bei einer Übertragung der Immobilie auf einen Ehepartner sollte geprüft werden, ob der bestehende Vertrag noch zur neuen Situation passt.
Lebensversicherung: Bezugsrechte nicht vergessen
Eine Scheidung ändert eine bestehende Lebensversicherung nicht automatisch. Besonders wichtig ist deshalb ein Blick auf das Bezugsrecht.
Ist der ehemalige Ehepartner als begünstigte Person eingetragen, bleibt diese Regelung unter Umständen auch nach der Scheidung bestehen. Wer nach einer Trennung andere Personen absichern möchte, muss das Bezugsrecht aktiv überprüfen und gegebenenfalls ändern.
Dieser Punkt wird häufig übersehen und kann später erhebliche Auswirkungen haben.
Altersvorsorge und Versorgungsausgleich
Auch die Altersvorsorge gehört zu den Themen, die bei einer Scheidung geprüft werden müssen.
Durch den Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanrechte zwischen den Ehepartnern geteilt. Welche Ansprüche betroffen sind und wie der Ausgleich erfolgt, entscheidet das Familiengericht.
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung können auch betriebliche oder private Vorsorgeverträge eine Rolle spielen. Deshalb sollte die eigene Vorsorgesituation nach einer Scheidung erneut betrachtet werden.
Kfz-Versicherung: Vertrag und Schadenfreiheitsklasse prüfen
Auch bei der Kfz-Versicherung sollte die neue Lebenssituation berücksichtigt werden.
Maßgeblich ist zunächst, wer Versicherungsnehmer ist. Der bestehende Vertrag und die Schadenfreiheitsklasse bleiben grundsätzlich bei dieser Person. Nutzt der andere Partner künftig ein eigenes Fahrzeug, benötigt er eine eigene Versicherungslösung.
Gerade bei langjährig aufgebauten Schadenfreiheitsrabatten sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten einer Übertragung oder Neueinstufung bestehen.
Welche Versicherungen sollten Sie nach einer Trennung prüfen?
Nach einer Trennung oder Scheidung lohnt sich eine vollständige Übersicht über die bestehenden Verträge.
- Wer ist Versicherungsnehmer?
- Wer ist noch mitversichert?
- Welche Familientarife bestehen?
- Welche Verträge müssen angepasst oder neu abgeschlossen werden?
- Passt der Versicherungsschutz noch zur neuen Lebenssituation?
Eine frühzeitige Prüfung hilft, Versicherungslücken zu vermeiden und unnötige Kosten zu reduzieren.
Fazit: Versicherungen an die neue Lebenssituation anpassen
Eine Trennung oder Scheidung verändert nicht automatisch jeden Versicherungsvertrag. Trotzdem sollten bestehende Versicherungen überprüft werden, damit der Schutz weiterhin zur persönlichen Situation passt.
Besonders wichtig sind die Versicherungen, bei denen Familienmitglieder oder Partner mitversichert sind. Wer rechtzeitig prüft, welche Verträge angepasst werden müssen, kann Versicherungslücken vermeiden und die neue Lebensphase sicherer gestalten.
