Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Bezugsrecht

Im Bereich der Versicherungen wird mit dem Bezugsrecht geregelt, wer später die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen erhalten soll. Bei vielen Versicherungsverträgen hat automatisch der Versicherungsnehmer das Bezugsrecht inne; beispielsweise bei Hausratversicherungen. Bei anderen Versicherungen ist es jedoch sinnvoller, einen anderen Menschen über das Bezugsrecht zu begünstigen, um eine Absicherung zu erschaffen. Bei Lebensversicherungen und Risikolebensversicherungen wird in der Regel Familienangehörigen ein Bezugsrecht eingeräumt, um die Hinterbliebenen im Falle des Todes des Versicherungsnehmers finanziell abzusichern.

Das Bezugsrecht ist ein wichtiger Faktor, der regelmäßig bei Altverträgen überprüft werden sollte. Wurde zum Beispiel bei früherem Abschluss einer Lebensversicherung als Bezugsberechtigter der Ehepartner eingetragen, bekommt dieser auch unabhängig von einer potenziell zwischenzeitlich erfolgten Trennung oder Scheidung die Versicherungssumme ausgezahlt. Im Idealfall wird das Bezugsrecht in den Verträgen mit vollständigem Namen und Geburtsdatum vermerkt, damit spätere Unklarheiten ausgeschlossen werden können.

Bei Versicherungen wird zwischen unwiderruflichen und widerruflichen Bezugsrechten unterschieden. Zum Großteil werden widerrufliche Bezugsrechte vereinbart, um auch später noch die Versicherung dem individuellen Lebensstatus anpassen zu können. Unwiderruflich werden Bezugsrechte zum Beispiel nur dann vereinbart, wenn durch eine Risikolebensversicherung bei einer Unternehmensgründung der jeweils andere Geschäftspartner in seiner Existenz abgesichert werden soll. Wurde ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart, kann das Geld nicht gepfändet werden.

Wichtig ist auch, den Bezugsberechtigten frühzeitig über sein Bezugsrecht zu informieren. Im Erbrecht wird das Bezugsrecht so gehandhabt, dass es als Schenkungsangebot betrachtet wird, was eine Annahme erfordert. Wissen Bezugsberechtigte nicht, dass sie bei einer Lebensversicherung als Bezugsberechtigte eingetragen wurden, so könnten die gesetzlichen Erben des Versicherungsnehmers unter Umständen eine Auszahlung verhindern.

Bezugsrechte gibt es jedoch auch im Zusammenhang mit Aktien. Bezugsrechte gewähren Aktionären ein Recht, bei einer unternehmerischen Kapitalerhöhung durch neue Aktien im gleichen Verhältnis wie zuvor zu einem festgelegten Kurs bedacht zu werden. Machen Aktionäre von ihren Bezugsrechten keinen Gebrauch, können die Rechte über die Börse verkauft werden.

Synonyme: pre-emptive right