Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Unverfallbarkeitsfristen

Unverfallbarkeitsfristen sind Zeiträume, innerhalb derer bestimmte Ansprüche oder Rechte nicht verfallen können. Sie sind in verschiedenen Bereichen des Rechts, insbesondere im Arbeitsrecht und Versicherungsrecht, von großer Bedeutung.

Arbeitsrechtliche Unverfallbarkeitsfristen
Im Arbeitsrecht beziehen sich Unverfallbarkeitsfristen auf betriebliche Altersversorgungssysteme, wie beispielsweise betriebliche Altersvorsorge oder betriebliche Zusatzversorgung. Sie dienen dazu, die Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf diese Leistungen zu schützen und zu sichern.
Die Dauer der Unverfallbarkeitsfrist hängt dabei von der Art der betrieblichen Altersversorgung ab. Bei der betrieblichen Altersvorsorge beträgt die Unverfallbarkeitsfrist drei Jahre, während sie bei der betrieblichen Zusatzversorgung fünf Jahre beträgt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens drei beziehungsweise fünf Jahre in einem Unternehmen beschäftigt waren, auch bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung haben.

Versicherungsrechtliche Unverfallbarkeitsfristen
Im Versicherungsrecht beziehen sich Unverfallbarkeitsfristen auf die Beitragszahlungen in eine private Rentenversicherung. Sie sollen sicherstellen, dass die eingezahlten Beiträge nicht verloren gehen, falls der Versicherungsnehmer die Versicherung vorzeitig kündigt.
Die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist für private Rentenversicherungen beträgt drei Jahre. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge nach Ablauf dieser Frist nicht mehr verfallen können und der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf die Auszahlung der eingezahlten Beiträge hat.

Ausnahmen und Verlängerung der Unverfallbarkeitsfristen
In einigen Fällen können die Unverfallbarkeitsfristen verlängert werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht in der Lage ist, die Beiträge zu zahlen. In solchen Fällen kann die Unverfallbarkeitsfrist um die Dauer der Arbeitslosigkeit oder Krankheit verlängert werden.
Auch bei betrieblicher Altersversorgung können die Unverfallbarkeitsfristen verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise aufgrund von Elternzeit oder einer längeren Krankheit nicht in der Lage ist, die erforderlichen Wartezeiten zu erfüllen.

Unterstützungskassen für Selbstständige

Unterstützungskassen sind eine Form der betrieblichen Altersvorsorge für Selbstständige. Sie dienen dazu, die Versorgungslücke im Alter zu schließen und somit eine zusätzliche Absicherung für den Ruhestand zu schaffen.

Funktion
Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die von Unternehmen oder Berufsverbänden gegründet werden können. Sie werden in der Regel von einem Trägerunternehmen verwaltet und finanzieren sich durch Beiträge der versicherten Selbstständigen. Die Beiträge werden in einem gemeinsamen Topf angelegt und durch Investitionen vermehrt. Im Rentenalter erhalten die Versicherten dann eine lebenslange monatliche Rente aus diesem Topf.

Vorteile
Der größte Vorteil von Unterstützungskassen für Selbstständige ist die Möglichkeit, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Da Selbstständige in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist die private Vorsorge umso wichtiger. Durch die gemeinsame Anlage der Beiträge und die damit verbundenen Renditen kann eine höhere Rente erzielt werden als bei einer rein privaten Altersvorsorge. Zudem sind die Beiträge in der Regel steuerlich absetzbar, was zu einer Entlastung der Steuerlast führt.

Nachteile
Ein Nachteil von Unterstützungskassen ist, dass sie in der Regel nicht so flexibel sind wie andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Die Beiträge sind in der Regel festgelegt und können nicht individuell angepasst werden. Zudem besteht die Gefahr, dass die Renditen nicht ausreichen, um die zugesagten Leistungen zu erbringen. Auch die Verwaltungskosten können je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen und somit die Rendite schmälern.

Gestaltungsmöglichkeiten
Unterstützungskassen bieten verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um die Altersvorsorge an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. So können zum Beispiel verschiedene Rentenmodelle gewählt werden, wie zum Beispiel eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Auch die Höhe der Beiträge kann je nach Bedarf angepasst werden. Zudem ist es möglich, eine Hinterbliebenenversorgung mit einzuschließen, um auch im Todesfall eine Absicherung für die Familie zu schaffen.

Steuerliche Aspekte
Unterstützungskassen sind steuerlich begünstigt, da die Beiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Dies führt zu einer Entlastung der Steuerlast und somit zu einer höheren Netto-Rente. Allerdings müssen die Leistungen im Rentenalter versteuert werden. Hier gilt jedoch die sogenannte nachgelagerte Besteuerung, bei der der persönliche Steuersatz im Alter in der Regel niedriger ist als im Erwerbsleben.

Leistungen
Die Leistungen von Unterstützungskassen sind in der Regel lebenslange Rentenzahlungen im Rentenalter. Die Höhe der Rente ist abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge und der erzielten Rendite. Zudem kann eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden, um auch im Todesfall eine Absicherung für die Familie zu schaffen. Die genauen Leistungen sind jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und sollten vor Vertragsabschluss genau geprüft werden.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, die vor allem in größeren Unternehmen und Konzernen eingesetzt wird. Sie ist in der Regel eine von mehreren Durchführungswegen, die im Rahmen der BAV angeboten werden. Neben der Unterstützungskasse gibt es beispielsweise auch die Direktzusage, die Pensionskasse oder die Pensionsfonds.

Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Einrichtung, die unabhängig vom Unternehmen agiert und somit auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers bestehen bleibt. Sie wird in der Regel als eingetragener Verein oder als GmbH gegründet. Die Geschäftsführung obliegt dabei einem Vorstand, der aus Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer besteht.

Die Finanzierung der Unterstützungskasse erfolgt durch Beiträge des Arbeitgebers, die in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. Der Arbeitnehmer kann sich somit über eine zusätzliche Altersversorgung freuen, ohne dass ihm dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Die Beiträge werden von Seiten des Arbeitgebers in der Regel als fester Prozentsatz des Gehalts festgelegt.

Die Leistungen der Unterstützungskasse werden in der Regel als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Dabei wird die Höhe der Rente anhand der Beiträge und der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen berechnet. Auch eine einmalige Kapitalauszahlung ist möglich, jedoch muss diese im Vorfeld durch den Arbeitnehmer beantragt werden.

Ein großer Vorteil der Unterstützungskasse ist die hohe Sicherheit für den Arbeitnehmer. Da die Versorgungseinrichtung unabhängig vom Arbeitgeber agiert, ist das angesparte Kapital vor einer Insolvenz geschützt. Zudem unterliegt die Unterstützungskasse der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), was für eine zusätzliche Kontrolle und Sicherheit sorgt.

Siehe auch: Die Unterstützungskasse erklärt: Vorteile, Nachteile und worauf Sie achten sollten

Synonyme - Unterstützungskassen
Unfalltagegeldversicherung

Eine Unfalltagegeldversicherung ist eine Form der privaten Unfallversicherung, die im Falle eines Unfalls eine finanzielle Absicherung bietet. Im Gegensatz zur Invaliditätsversicherung, die eine Einmalzahlung bei dauerhaften körperlichen Schäden leistet, zahlt die Unfalltagegeldversicherung ein tägliches Geldbetrag aus, um den Verdienstausfall während der Genesungszeit zu kompensieren.

Die Versicherung tritt in Kraft, sobald eine versicherte Person aufgrund eines Unfalls für einen bestimmten Zeitraum arbeitsunfähig ist. Dies kann beispielsweise aufgrund von Verletzungen, Knochenbrüchen oder anderen körperlichen Beeinträchtigungen sein, die eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit verursachen. Auch psychische Erkrankungen, die auf einen Unfall zurückzuführen sind, können unter Umständen von der Versicherung abgedeckt werden.

Die Dauer der Zahlung hängt von der individuellen Vertragsgestaltung ab und kann je nach Versicherungsgesellschaft variieren. In der Regel wird das Unfalltagegeld für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gezahlt, abhängig von der Schwere der Verletzung und der Genesungsdauer. Es ist jedoch auch möglich, eine längere Zahlungsdauer zu vereinbaren, beispielsweise bis zum Renteneintrittsalter.

Die Höhe des Unfalltagegeldes wird ebenfalls im Versicherungsvertrag festgelegt und richtet sich nach dem vereinbarten Tagessatz sowie der Dauer der Zahlung. In der Regel beträgt das Tagegeld zwischen 50% und 100% des Nettoeinkommens der versicherten Person. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Tagegeld nicht höher sein darf als das tatsächliche Einkommen vor dem Unfall.

Eine Unfalltagegeldversicherung ist besonders für Personen sinnvoll, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind und somit kein gesetzliches Krankengeld erhalten. Auch für Arbeitnehmer, die nur eine geringe Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, kann eine solche Versicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Zudem kann das Unfalltagegeld auch für zusätzliche Kosten wie z.B. Haushaltshilfe oder behindertengerechte Umbauten verwendet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Unfalltagegeldversicherung nur bei Unfällen greift und nicht bei Krankheiten oder anderen Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Für diese Fälle gibt es andere Versicherungen wie beispielsweise die Krankentagegeldversicherung.

Die Unfalltagegeldversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen und privaten Unfallversicherung. Die genauen Bedingungen und Leistungen variieren je nach Versicherungsgesellschaft und individueller Vertragsgestaltung, daher ist es ratsam, sich vor Vertragsabschluss ausführlich zu informieren und verschiedene Angebote zu vergleichen.

Synonyme - Unfalltagegeld
Unfall

Bei einem Unfall handelt es sich um ein plötzliches und von außen einwirkendes Ereignis, das zeitlich und örtlich bestimmbar ist und bei dem ein Mensch oder ein Tier unfreiwillig einen Schaden an Körper, Gesundheit oder sogar den Tod erleidet. Neben Unfällen mit Personenschäden gibt es auch Unfälle mit Sachschäden, bei denen Sachen unbeabsichtigt beschädigt werden.

Besonders häufig kommt es im Haushalt, im Straßenverkehr und beim Sport zu Unfällen. Neben Stürzen, Verbrennungen, Stichverletzungen oder Schnittverletzungen gehören auch Stromunfälle zu den typischen Unfallereignissen. Körper- und Gesundheitsschäden treten auch durch Maschinenunfälle, Hoch- und Tiefbau-Unfälle, Bergbauunfälle, Hochseeunfälle, Gebirgsunfälle, Wasserunfälle, Brandunfälle, Strahlenunfälle und Druckluftunfälle beim Tauchen auf. Ursache für einen Unfall ist in der Regel menschliches Versagen oder eine menschliche Fehlhandlung.

Gesetzliche Unfallversicherung

In der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) sind lediglich Arbeitsunfälle und unfallbedingte Berufskrankheiten versichert. Bei einem Arbeitsunfall handelt es sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) um Unfälle von Versicherten während oder infolge der einen Versicherungsschutz begründenden (und versicherten) Tätigkeit. Bei einem Arbeitsunfall handelt es sich um einen Unfall, der infolge der Ausübung der versicherten Tätigkeit entstanden ist. Versichert sind Unfälle bei der Arbeit und auf Dienstreisen, wobei auch von Arbeitgebern veranstaltete Ausflüge und Betriebsfeiern unter den Versicherungsschutz fallen.

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung werden auch Wegeunfälle abgesichert. Hierbei handelt es sich um einen Unfall auf dem direkten Weg von zu Hause zur Arbeit und auf dem Heimweg. Der Versicherungsschutz gilt auch für nötige Umwege, wie etwa zur Unterbringung von Kindern, Umleitungen oder Fahrgemeinschaften. Wird auf dem Arbeitsweg jedoch etwas Privates „erledigt“, fällt dies nicht mehr unter den Versicherungsschutz.

Letztendlich sichert die gesetzliche Unfallversicherung auch Berufskrankheiten ab. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um Erkrankungen von Versicherten infolge der versicherten Tätigkeit handelt.

Siehe auch: perfektversichert.de/personenversicherungen/gesetzliche-unfallversicherung.html

Private Unfallversicherung

Im Bereich der privaten Unfallversicherung wird von Unfällen gesprochen, wenn Versicherungsnehmer durch plötzlich und von außen auf sie einwirkende Ereignisse unfreiwillig in ihrer Gesundheit geschädigt werden. Ein Leistungsanspruch wird von den Merkmalen „Ereignis“, „Gesundheitsschädigung“, „plötzlich“, „von außen“ und „unfreiwillig“ abhängig gemacht.

Über den klassischen Unfallbegriff hinaus fällt häufig auch der „erweiterte Unfallbegriff“. Hierbei handelt es sich um Ereignisse, die einem Unfall gleichgestellt werden können. Ein Beispiel: Zerrung oder Riss von Muskeln, Sehnen oder Bändern durch eine erhöhte Kraftanstrengung. Auch wenn hier durch das Fehlen des Merkmals „von außen“ nicht von einem Unfall gesprochen werden kann, wird das Ereignis als solcher eingestuft. Hier wird eine Unfallfiktion definiert, die auch auf andere Sachverhalte übertragen werden kann. Jede Versicherungsgesellschaft kann individuell entscheiden, welche Definitionen und Fiktionen anerkannt werden. Die Unfallfiktionen werden beispielsweise als „Gesundheitsschäden durch plötzlich einwirkende Dämpfe und Gase“ oder „unfreiwilliges Erfrieren“ bei Unfallversicherungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt.