Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Elementarschadenversicherung

Bei der Elementarschadenversicherung handelt es sich um einen zusätzlichen Baustein in Versicherungsverträgen der Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung, um ein Gebäude gegen Elementarschäden – also Naturgewalten – abzusichern. Da sich der Schutz der Elementarschadenversicherung auf natürliche Risiken bezieht, wird sie auch Naturgefahrenversicherung genannt. Die Versicherung schützt Eigentümer oder auch Mieter vor den finanziellen Folgen aufgrund von elementaren Naturereignissen.

Versichert wird das Gebäude bzw. Eigentum je nach Vertrag und Tarif vor Schäden durch

Die Risiken bei Sturm und Hagel sind in der Regel bereits von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Es ist möglich, bei der Elementarschadenversicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.

Die Elementarschadenversicherung dient als optionaler Baustein und kann nur in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Einige Versicherungsgesellschaften kombinieren auch beide Hauptversicherungen und ermöglichen die Zu- und Abwahl einzelner Zusatzbausteine.

Eine Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung übernimmt im Schadensfall die Reparaturkosten im und am Gebäude sowie an Nebengebäuden wie Schuppen oder Garagen. Die Kosten für eine Trockenlegung des Gebäudes oder sogar Sanierungs-, Abriss- und Konstruktionskosten für einen Neubau bei vollständiger Zerstörung werden je nach Tarif ausgeglichen. Sollte das versicherte Gebäude vorübergehend nicht bewohnbar sein, können auch die Kosten für eine alternative Unterkunft sowie Mietausfälle unter den Versicherungsschutz fallen.

Ist die Elementarschadendeckung hingegen Bestandteil einer Hausratversicherung, so fällt in erster Linie nur der Hausrat unter den Schutz. Erstattet werden Reparaturkosten für beschädigtes Inventar und Wiederbeschaffungskosten bei völliger Zerstörung.

Da sich durch die Klimaerwärmung das Wetter auch in Zukunft immer unberechenbarer zeigen wird, sollte über den Abschluss einer Elementarschadenversicherung nachgedacht werden. In den letzten Jahren haben insbesondere Starkregen-Ereignisse zugenommen, die zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen können. Derartige Elementarschäden können eine große finanzielle Belastung bis hin zum Ruin darstellen.

Die monatlichen Prämien für eine Elementarschadenversicherung sind abhängig vom zu versichernden Gebäude oder der Wohnung sowie von der Lage der Immobilie. Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt also auch davon ab, wie hoch das Risiko von Hochwasser, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen in der Region eingeschätzt wird. Die Versicherungsgesellschaften greifen zur Kalkulation der Risiken und Beiträge u.a. auf das von Wasserwirtschaftsämtern entwickelte ZÜRS Zornierungssystem zurück. Hierin sind die jeweiligen Gefährdungs- und Risikozonen vermerkt.

Gezahlt werden die Beiträge für eine Elementarschadenversicherung vom Versicherungsnehmer, also in der Regel vom Eigentümer und/oder Vermieter. Wird die Versicherung als Baustein einer Hausratversicherung abgeschlossen, so kommt der Mieter für die Prämien der Elementarversicherung auf.

 

Synonyme: Elementarschaden,Elementarschäden