Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung, auch Eigenbeteiligung genannt, ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen, der sich auf den Teil eines Schadens bezieht, den der Versicherungsnehmer selbst tragen muss. Sie ist ein wichtiger Bestandteil vieler Versicherungsverträge und kann in verschiedenen Formen auftreten. Im Folgenden werden wir genauer auf die Bedeutung und Funktion der Selbstbeteiligung im Versicherungswesen eingehen.

Die Funktion der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung dient in erster Linie dazu, das Risiko für den Versicherer zu verringern. Durch die Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten eines Schadens werden die Versicherungsprämien niedriger gehalten, da der Versicherer nicht für jeden kleinen Schaden aufkommen muss. Somit trägt der Versicherungsnehmer selbst einen Teil des Risikos und ist dadurch auch motiviert, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Arten der Selbstbeteiligung
Es gibt verschiedene Arten von Selbstbeteiligungen, die je nach Versicherungsart und -anbieter variieren können. Im Folgenden werden die gängigsten Arten von Selbstbeteiligungen und jeweils ein Beispiel erläutert.

  1. Festbetrag-Selbstbeteiligung
    Bei einer Festbetrag-Selbstbeteiligung wird vor Vertragsabschluss ein bestimmter Betrag festgelegt, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss. Dieser Betrag wird in der Regel pro Schadensfall vereinbart und kann je nach Versicherungsart und Vertrag variieren.
    Ein Beispiel dafür ist die Kfz-Versicherung, bei der häufig eine Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadensfall vereinbart wird.

  2. Prozentsatz-Selbstbeteiligung
    Im Gegensatz zur Festbetrag-Selbstbeteiligung wird bei der Prozentsatz-Selbstbeteiligung ein bestimmter Anteil des Schadens vom Versicherungsnehmer selbst übernommen. Dieser Anteil wird in der Regel in Prozent angegeben und kann ebenfalls je nach Versicherungsart und Vertrag unterschiedlich hoch ausfallen.
    Ein Beispiel dafür ist die Krankenversicherung, bei der häufig eine Selbstbeteiligung von 10% pro Jahr vereinbart wird.

  3. Staffel-Selbstbeteiligung
    Bei der Staffel-Selbstbeteiligung wird die Höhe der Selbstbeteiligung gestaffelt, je nach Schadenshöhe. Das bedeutet, dass bei geringeren Schäden eine niedrigere Selbstbeteiligung zu zahlen ist als bei höheren Schäden. Dies soll den Versicherungsnehmer dazu anhalten, kleinere Schäden selbst zu tragen und somit die Versicherung vor unnötigen Kosten zu schützen.
    Ein Beispiel dafür ist die Haftpflichtversicherung, bei der eine Staffel-Selbstbeteiligung von 100 Euro bis 500 Euro vereinbart werden kann.

  4. Jahres-Selbstbeteiligung
    Die Jahres-Selbstbeteiligung wird einmal pro Jahr fällig und ist unabhängig von der Anzahl der Schadensfälle. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei jedem Schadensfall einen bestimmten Betrag selbst tragen muss, bis die vereinbarte Jahres-Selbstbeteiligung erreicht ist. Danach übernimmt die Versicherung die Kosten für weitere Schäden innerhalb des Jahres.
    Ein Beispiel dafür ist die Rechtsschutzversicherung, bei der eine Jahres-Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart werden kann.

  5. Zeit-Selbstbeteiligung
    Bei der Zeit-Selbstbeteiligung wird eine bestimmte Zeitspanne festgelegt, innerhalb derer der Versicherungsnehmer für Schäden selbst aufkommen muss. Erst danach übernimmt die Versicherung die Kosten. Diese Art der Selbstbeteiligung ist vor allem bei Lebens- und Rentenversicherungen üblich.
    Ein Beispiel dafür ist eine Zeit-Selbstbeteiligung von 3 Monaten, nach der die Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit die Kosten für den Versicherten übernimmt.

Selbstbeteiligung als Teil des Versicherungsvertrags
Die Selbstbeteiligung wird in der Regel bereits bei Abschluss eines Versicherungsvertrags festgelegt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Vertrags und sollte daher genau geprüft werden. Oftmals kann der Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen Höhen der Selbstbeteiligung wählen und somit Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie nehmen.

Vor- und Nachteile der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung hat sowohl Vor- als auch Nachteile für den Versicherungsnehmer.

  1. Zu den Vorteilen zählt vor allem die Möglichkeit, die Versicherungsprämie durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung zu senken. Zudem kann die Selbstbeteiligung dazu beitragen, dass der Versicherungsnehmer sorgsamer mit seinem Eigentum umgeht und Schäden vermeidet.
  2. Ein Nachteil der Selbstbeteiligung ist jedoch, dass im Schadensfall der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Dies kann je nach Höhe der Selbstbeteiligung und Schadenshöhe zu einer finanziellen Belastung führen. Zudem kann es vorkommen, dass der Versicherungsnehmer aufgrund der Selbstbeteiligung auf die Meldung kleinerer Schäden verzichtet, um die Kosten zu sparen.

Zusammenfassung
Die Selbstbeteiligung ist ein Teil des Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst zahlen muss, und soll das Risiko für den Versicherer senken. Sie beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämien und kann in verschiedenen Formen wie Festbeträgen, Prozentsätzen oder Staffelungen vorliegen. Durch eine höhere Selbstbeteiligung können Versicherungsnehmer ihre Prämien senken, tragen aber im Schadensfall finanzielle Risiken. Verschiedene Versicherungen bieten unterschiedliche Modelle der Selbstbeteiligung an, die sorgfältig ausgewählt werden sollten.

Synonyme: Selbstbehalt, Selbstbehaltsquote, Eigenanteil, Kostenbeteiligung, Eigenbeteiligung