perfekt versichert

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Versicherungsschutz nach der Heirat optimieren

Mit dem Ja-Wort ändert sich nicht nur der Familienstand. Paare sollten sich am besten schon vor dem Gang zum Standesamt darüber Gedanken machen, welche Versicherungen sie künftig nicht mehr oder aber zusätzlich benötigen. Bei einigen bereits vorhandenen Versicherungen sollten nach einer Heirat oder Verpartnerung einige Änderungen vorgenommen werden.

 

Die Krankenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen.

  • Wenn eine Partnerin oder ein Partner über ein sehr geringes oder gar kein Einkommen verfügt, kann sie/er beitragsfrei über die/den andere/n in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Dazu müssen diese Bedingungen erfüllt werden:
    • Das Monatseinkommen der Partnerin oder des Partners beträgt höchstens 455 Euro (+ Werbungskostenpauschale in Höhe von 83,33 Euro) oder bei geringfügig Beschäftigten 450 Euro.
    • Der gewöhnliche Aufenthalt oder der Wohnsitz ist in Deutschland.
    • Es darf keine selbstständige hauptberufliche Erwerbstätigkeit vorliegen.
    • Die Person darf nicht von der Versicherungspflicht befreit oder versicherungsfrei sein; eine Ausnahme hiervon sind Praktikanten und Studenten.
    • Die Person ist bislang freiwillig gesetzlich versichert oder versicherungspflichtig.
  • Die private Krankenversicherung bietet keine kostenlose Mitversicherung der Ehe-oder Lebenspartner. Privat Krankenversicherte müssen sich immer selbst versichern und entsprechende Beiträge zahlen.

 

Es genügt eine private Haftpflichtversicherung für beide

Wenn beide Partner vor der Eheschließung oder dem Eingehen der Lebenspartnerschaft jeweils eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatten, ist das nun nicht mehr nötig. In den meisten Fällen gehen die Assekuranzen darauf ein, die jüngere Police zu kündigen. Der Versicherer, bei dem die Haftpflichtversicherung bestehen bleiben soll, muss über den neuen Status informiert werden und wird dann ggf. die Prämie entsprechend anpassen. Wenn ein Familientarif gewählt wird, sind auch die durch die Kinder verursachten Schäden abgesichert.

 

Die Hausratversicherung sollte auf stimmigen Versicherungsschutz geprüft werden

Auch die Hausratversicherung ist in der neuen Situation nur noch einmal nötig. Hier kann ebenfalls üblicherweise der jüngere Vertrag problemlos gekündigt werden. Falls nicht, kommt eine ordentliche Kündigung infrage. Wenn mit der Eheschließung oder der Lebenspartnerschaft ein Umzug verbunden ist und sich dadurch der Versicherungsbeitrag erhöht, besteht das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Paare sollten grundsätzlich immer dann, wenn sie einen gemeinsamen Hausstand gründen, den Wert ihres Hausrats neu schätzen und die Police wenn nötig entsprechend anpassen lassen.

 

Bei der Rechtsschutzversicherung den besseren Vertrag behalten

Auch für die Rechtsschutzversicherung gilt, dass diese nun in einfacher Ausführung genügt. Um eine doppelte Beitragszahlung zu vermeiden, sollte auch hier der jüngere oder weniger leistungsfähige Vertrag gekündigt werden.

 

Diese Versicherungen sollten bei Bedarf angepasst werden:

 

  • Hinterbliebenenversorgung
    Wenn sich Partner gegenseitig finanziell für den Todesfall absichern wollen, geht das mit einer verbundenen Risikolebensversicherung. Die vereinbarte Versicherungssumme wird ausgezahlt, sobald einer der Partner verstirbt. Diese Möglichkeit ist günstiger, als die Beiträge für zwei Policen zahlen zu müssen. Die Situation verändert sich jedoch, wenn nicht nur die Partnerin oder der Partner abgesichert werden soll, sondern es auch um die finanzielle Absicherung der Kinder geht. In diesem Fall sollte der Versicherungsschutz über zwei Verträge erfolgen, da eine verbundene Risikolebensversicherung nach dem Tod des ersten Partners endet und es für den Tod des zweiten keine Absicherung mehr gibt.

  • Versicherungen rund um die Kraftfahrzeuge
    Auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung können Anpassungen durchgeführt werden, die sich finanziell lohnen. Viele Assekuranzen gewähren einen Zweitwagen-Rabatt, sodass bei einer Anmeldung beider Fahrzeuge unter einem Namen der Zweitwagen ggf. in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse gelangt. Wer seine/n Partner/in mit seinem Fahrzeug fahren lassen möchte, muss ggf. die Versicherungsbedingungen entsprechend anpassen lassen: In den meisten Single-Policen ist nur der Halter als Fahrer eingetragen.

  • Einkommensabsicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit
    Sollte es in der Beziehung einen Hauptverdiener geben, ist hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Erhöhung der Versicherungssumme ratsam: Wenn der Hauptverdiener berufsunfähig wird, muss diese Vorsorge nicht mehr nur für eine, sondern für (mindestens) zwei Personen ausreichen. Diese Änderung ist aufgrund der Nachversicherungsgarantie, die die Vertragsanpassung nach bestimmten persönlichen Veränderungen wie einer Hochzeit oder Verpartnerung ohne eine neue Gesundheitsprüfung vorsieht, problemlos möglich.

  • Altersvorsorge
    Wer über eine kapitalbildende Lebensversicherung verfügt, sollte nun darüber nachdenken, ob es bei der im Versicherungsvertrag eingetragenen bezugsberechtigten Person bleiben soll, die im Todesfall des Versicherten die Versicherungssumme erhält. Wenn die/der Partner/in nicht über ein nennenswertes Vermögen oder Einkommen verfügt oder eine Familie gegründet werden soll, ist es ratsam, die/den Partner/in im Vertrag namentlich zu benennen.