Mit der Hochzeit verändert sich nicht automatisch Ihr gesamter Versicherungsbedarf. Trotzdem ist sie ein guter Anlass, die bestehenden Verträge beider Partner gemeinsam zu überprüfen. Manche Versicherungen können zusammengeführt werden, bei anderen sollten versicherte Personen, Leistungen oder Bezugsrechte angepasst werden.
Dabei geht es nicht nur darum, Beiträge zu sparen. Entscheidend ist, dass der Versicherungsschutz zur neuen gemeinsamen Lebenssituation passt und keine unnötigen Doppelversicherungen oder wichtigen Absicherungslücken bestehen.
Welche Versicherungen können nach der Hochzeit zusammengelegt werden?
Wenn beide Partner bereits eigene Versicherungen besitzen, lohnt sich zunächst ein Blick auf Verträge, bei denen ein gemeinsamer Schutz möglich ist. Das kann beispielsweise bei der privaten Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung der Fall sein.
Welche Police weitergeführt werden sollte, lässt sich jedoch nicht allein am Alter oder am Beitrag des Vertrags festmachen. Leistungen, Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse und Vertragsbedingungen können unterschiedlich sein. Deshalb sollte zunächst verglichen werden, welcher Vertrag den besseren Schutz bietet und ob der Partner dort mitversichert werden kann. Die Hochzeit allein bedeutet dabei nicht automatisch, dass ein bestehender Versicherungsvertrag jederzeit außerordentlich gekündigt werden kann. Ob und wann ein Vertrag beendet werden kann, hängt von der jeweiligen Versicherung und den Vertragsbedingungen ab.
Private Haftpflichtversicherung gemeinsam überprüfen
Besitzen beide Ehepartner eine eigene private Haftpflichtversicherung, sollte geprüft werden, ob künftig ein gemeinsamer Vertrag ausreicht. Viele Tarife ermöglichen die Mitversicherung des Ehepartners.
Vor einer Vertragsänderung sollte jedoch nicht nur der Preis verglichen werden. Entscheidend sind vor allem der Leistungsumfang und die Versicherungssumme. Erst wenn geklärt ist, ab welchem Zeitpunkt der gemeinsame Versicherungsschutz tatsächlich besteht, sollte ein möglicherweise überflüssiger Vertrag beendet werden.
Hausratversicherung an den gemeinsamen Haushalt anpassen
Ziehen Ehepartner in einen gemeinsamen Haushalt, sollte auch die Hausratversicherung überprüft werden. Bestehen zwei Verträge, kann ein gemeinsamer Vertrag künftig ausreichend sein. Gleichzeitig kann sich durch den Zusammenzug der Wert des versicherten Hausrats verändern.
Deshalb sollte nicht lediglich einer der beiden Verträge gekündigt werden. Zunächst ist zu prüfen, welcher Vertrag für die gemeinsame Wohnung geeignet ist und ob Versicherungssumme und Leistungen sowie die angegebene Wohnfläche angepasst werden müssen.
Rechtsschutz- und Kfz-Versicherung überprüfen
Auch bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung kann die Hochzeit Anlass sein, den versicherten Personenkreis und den Tarif zu überprüfen. Haben beide Partner eigene Verträge, sollte verglichen werden, welcher Schutz künftig benötigt wird und ob eine gemeinsame Absicherung möglich ist.
Bei der Kfz-Versicherung sollten insbesondere die eingetragenen Fahrer überprüft werden. Nutzt der Ehepartner künftig regelmäßig das Fahrzeug, sollte er im Vertrag berücksichtigt werden. Besitzt jeder Partner ein eigenes Fahrzeug, kann außerdem geprüft werden, welche Einstufungs- und Tarifmöglichkeiten der jeweilige Versicherer anbietet.
Kann sich durch die Hochzeit die Krankenversicherung verändern?
Nach der Hochzeit kann sich auch bei der Krankenversicherung Prüfbedarf ergeben. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Familienversicherung des Ehepartners möglich sein. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt unter anderem vom Versicherungsstatus und vom Einkommen des Ehepartners ab.
Eine bestehende Krankenversicherung sollte deshalb nicht vorschnell beendet werden. Zunächst muss geklärt sein, ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung tatsächlich erfüllt sind und ab welchem Zeitpunkt der neue Versicherungsschutz besteht.
Einkommensabsicherung nach der Hochzeit neu betrachten
Mit einer Ehe können sich auch finanzielle Abhängigkeiten verändern. Werden Miete, Immobilienfinanzierung oder andere laufende Ausgaben gemeinsam getragen, kann der längerfristige Ausfall eines Einkommens beide Partner betreffen.
Deshalb lohnt sich ein Blick auf die bestehende Einkommensabsicherung. Entscheidend ist dabei nicht allein, ob bereits eine Berufsunfähigkeits- oder andere Absicherung vorhanden ist. Auch die vereinbarte Leistung sollte noch zur tatsächlichen Einkommens- und Ausgabensituation passen.
Bei bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen sollte außerdem geprüft werden, ob der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält. Je nach Vertragsbedingungen kann eine Heirat ein Anlass sein, die versicherte Rente innerhalb bestimmter Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Bezugsrechte bei Lebensversicherungen überprüfen
Bestehen bereits Lebens- oder Rentenversicherungen mit einer Leistung im Todesfall, sollte nach der Hochzeit das vereinbarte Bezugsrecht überprüft werden. Möglicherweise wurde beim Abschluss eine andere Person als Begünstigter eingetragen oder eine frühere Regelung passt nicht mehr zur heutigen Lebenssituation.
Eine Änderung ist allerdings nicht in jedem Vertrag ohne Weiteres möglich. Insbesondere bei unwiderruflich eingeräumten Bezugsrechten gelten Besonderheiten. Deshalb sollte zunächst geprüft werden, welche Regelung im konkreten Vertrag vereinbart wurde.
Brauchen Ehepartner eine Risikolebensversicherung?
Eine Hochzeit allein bedeutet nicht automatisch, dass eine Risikolebensversicherung notwendig ist. Entscheidend ist vielmehr, ob der Tod eines Partners für den anderen erhebliche finanzielle Folgen hätte.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Partner wesentlich zum gemeinsamen Lebensunterhalt beiträgt, eine Immobilienfinanzierung besteht oder später Kinder finanziell versorgt werden müssen. Die benötigte Versicherungssumme sollte sich deshalb an den tatsächlichen finanziellen Verpflichtungen und dem individuellen Absicherungsbedarf orientieren und nicht pauschal an einem bestimmten Vielfachen des Einkommens.
Versicherungscheck nach der Hochzeit: Was sollten Sie prüfen?
Nach der Hochzeit müssen Sie nicht automatisch neue Versicherungen abschließen. Sinnvoll ist vielmehr ein gemeinsamer Blick auf die bestehenden Verträge: Welche Versicherungen bestehen doppelt? Wo kann der Ehepartner mitversichert werden? Stimmen Versicherungssummen und Leistungen noch? Sind Bezugsrechte aktuell? Und sind inzwischen finanzielle Verpflichtungen entstanden, die beide Partner betreffen?
Erst nach dieser Bestandsaufnahme lässt sich entscheiden, welche Verträge zusammengeführt oder angepasst werden können und wo zusätzlicher Schutz tatsächlich sinnvoll ist.
Auch hier gilt das GAU-Prinzip: Entscheidend sind zuerst die Risiken, deren finanzielle Folgen Sie als Paar nicht selbst tragen könnten. Kleinere Risiken müssen dagegen nicht allein deshalb versichert werden, weil sich Ihr Familienstand geändert hat.
