Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Pflichtversicherung

Bei einer Pflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die nach dem Gesetz abgeschlossen werden muss. Zu den ersten Pflichtversicherungen gehörten Feuer- und Brandversicherungen Ende des 17. Jahrhunderts. In Deutschland gehören heute Kfz-Haftpflichtversicherungen, Berufshaftpflichtversicherungen und Sozialversicherungen zu den Pflichtversicherungen. Unterschieden wird zwischen staatlichen Versicherungen mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtmitgliedschaft wie etwa bei der Sozialversicherung und den Pflichtversicherungen im privaten Bereich.

In Deutschland gehören folgende Bereiche zu den Pflichtversicherungen:

  • Sozialversicherung
  • Haftpflichtversicherung – Kfz, Beruf, Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte, Betrieb, Jagd und je nach Landesrecht Tierhalter
  • Insolvenzsicherung - Reisesicherungsschein

Häufig dienen Pflichtversicherungen der Absicherung Dritter. Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen, Jagdhaftpflichtversicherungen und Berufshaftpflichtversicherung stehen in erster Linie Unfallgegner und andere Dritte unter Schutz. Bei gesetzlichen Pflichtversicherungen werden hingegen eigene Risiken abgesichert.

Die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Versicherung steht im Widerspruch zur Vertragsfreiheit und den Grundrechten, weshalb die Vorgaben für eine Pflichtversicherung besonders begründet sein müssen. Zu den gültigen Gründen gehört der Schutz der Gesundheit, von Dritten oder von Verbrauchern.

Die Regelungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung können dem deutschen Pflichtversicherungsgesetz entnommen werden, wie das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter abgekürzt wird. Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt eine entsprechende Pflichtversicherung für Fahrzeughalter von Kraftfahrzeugen und Anhängern vor, die in der Öffentlichkeit gefahren und geführt werden sollen.

 

Synonyme: Pflichtversicherungsgesetz