Wer die Nachrichten der letzten Jahre aufmerksam verfolgt hat, weiß, dass es ein Risiko ist, sich bei seiner Altersversorgung allein auf die gesetzliche Rentenversicherung zu verlassen. Zu oft ist von einem ‚Armutsrisiko‘ und ‚Altersarmut‘ die Rede und von alten Menschen, die Grundsicherung beantragen, weil ihre Rente hinten und vorn nicht zum Leben reicht. Im Jahr 2020 wurden laut Statistischem Bundesamt vom Staat für die Bezuschussung der betrieblichen Altersvorsorge 175,5 Millionen Euro ausgegeben. Somit verdoppelte sich die Fördersumme gegenüber 2019 fast.
So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge
Bei diesem Modell wird über den Arbeitgeber eine zusätzliche Rente aufgebaut. Wie gut das gelingt, hängt maßgeblich von ihm ab. Wichtig zu wissen: Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, hier von ihrem Arbeitgeber unterstützt zu werden. Seit 2019 hat sich die Situation der Arbeitnehmer, die einen neuen Vertrag abschließen, noch verbessert: Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) haben Arbeitgeber nun die Pflicht, Geld zur Betriebsrente zuzuzahlen. Der Rechtsanspruch von Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, umfasst die sog. Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass Teile des Gehalts für die bAV verwendet werden. Der Anspruch gilt seit 2018 bis zur Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (für 2021: monatlich 7.100 (West) oder 6.700 Euro (Ost). Höchstens vier Prozent der Beiträge sind sozialversicherungsfrei.
Seit 2019 müssen Arbeitgeber pauschal 15 % in den bAV-Vertrag einzahlen, wenn sie bei der Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen. Bei vorher abgeschlossenen Alt-Verträgen gilt diese Regel erst ab 2022.
Schon seit dem 1. Januar 2018 ist eine Neuerung gültig, die auch Arbeitnehmern mit einem geringeren Einkommen zu Leistungen aus der bAV verhelfen soll. Arbeitgeber können Beschäftigten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von max. 2.200 Euro zwischen 240 und 480 Euro pro Jahr zusätzlich in die bAV einzahlen. Von diesem Betrag können sie 30 % oder höchstens 144 Euro bei der folgenden Lohnsteuer-Anmeldung verrechnen. Der Beitrag lässt sich außerdem als Betriebsausgabe absetzen.
Die Tarifvertragsparteien können vereinbaren, dass die Arbeitgeber mit der Beitragszusage die ausschließliche Einzahlung der Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge garantieren, anstatt wie zuvor das Geld in eine Versorgungsleistung oder Betriebsrente zu stecken. Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit auch für nicht-tarifgebundene Arbeitnehmer, in diesen Fällen muss jedoch vorher die jeweilige Versorgungseinrichtung ihre Zustimmung geben. Fachleute bezeichnen dies auch als Beitragszusage mit Zielrente.
Der Gesetzgeber hat sich hiervon eine Entlastung der Arbeitgeber versprochen, da sie die Rentengarantie nicht aufrechterhalten müssen, wenn die Zielrente nicht erreicht wird. Durch diese „Enthaftung“ sollten mehr tarifgebundene Firmen dazu motiviert werden, ihren Mitarbeitern eine bAV anzubieten und diese zu finanzieren.
Die Arbeitnehmer können sich für eine dieser fünf Durchführungsmöglichkeiten entscheiden:
- Das häufigste Modell ist die Direktzusage. Arbeitgeber können die Art der Geldanlage frei wählen und zahlen die Leistungen für die bAV ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst. Für dieses Modell müssen Arbeitgeber in ihrer Bilanz auf der Passivseite Rückstellungen bilden und können diese mithilfe einer Rückdeckungsversicherung aktivieren. Es gibt außerdem die Verpflichtung, Beiträge an den Pensionssicherungsverein zu zahlen.
- Arbeitgeber können auch eine Unterstützungskasse Diese wird mit einem Sondervermögen ausgestattet und gilt als rechtsfähige Versorgungseinrichtung. Damit ist sie entweder rückgedeckt oder durch eine Reserve finanziert. Dieses Modell ist der älteste Durchführungsweg einer bAV und verpflichtet Arbeitgeber ebenfalls, Beiträge an den Pensionssicherungsverein zu leisten.
- Seit 2005 ist auch eine Direktversicherung möglich, um eine bAV durchzuführen. Es handelt sich um eine Lebensversicherung, die ein Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt. Der Arbeitnehmer und / oder seine Hinterbliebenen sind ganz oder zum Teil bezugsberechtigt und haben auf die Versicherungsleistung einen direkten Rechtsanspruch.
- Im Jahr 2002 wurde die Möglichkeit eines Pensionsfonds eingeführt. Auch hier muss der Arbeitgeber (reduzierte) Beiträge an den Pensionssicherungsverein abführen, diese Variante erlaubt jedoch eine hohe Aktienquote.
- Eine Pensionskasse arbeitet als eigenständiges Versicherungsunternehmen. Die Einzahlungen sind dort begrenzt.
Arbeitnehmer können wählen, ob sie eine lebenslange Rente, Ratenzahlungen oder eine Einmalkapitalauszahlung bekommen möchten. Ihre Wahl hat keinen Einfluss auf die Steuerfreiheit während der Beitragszahlung. Anders ist es, wenn ein Arbeitnehmer sich ein Jahr vor dem Beginn der Rentenleistung für eine Einmalkapitalauszahlung entscheidet: Dann entfällt die Steuerbefreiung, sodass ab diesem Zeitpunkt die Beitragszahlungen versteuert werden müssen.
Diese Personengruppen können die bAV in Anspruch nehmen
Regulär steht den Arbeitnehmern eines Betriebes die bAV offen. Dazu zählen auch Auszubildende, Geschäftsführer einer GmbH und Vorstandsmitglieder in Aktiengesellschaften. Der zeitliche Umfang der Beschäftigung spielt keine Rolle: Teilzeitkräfte und Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis (sog. „Mini-Jobber“) gehören ebenfalls zum Kreis der Berechtigten.
Das passiert, wenn Arbeitnehmer vor dem Renteneintritt den Betrieb verlassen
In diesen Fällen spielt es bei einem Wechsel des Arbeitgebers eine große Rolle, von wem die Beiträge für die bAV gezahlt wurden.
- Bei einer Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer bleiben die erworbenen Ansprüche erhalten. Ein anderes Wort hierfür ist ‚unverfallbar‘. Darüber hinaus können sich aus dem Betrieb ausscheidende Arbeitnehmer auch dafür entscheiden, den Vertrag durch eigene private Zahlungen fortzuführen, sofern es sich um einen Pensionsfond, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung handelt. Allerdings gibt es auch viele Verträge, die auf einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung basieren und sich auch dann aufrechterhalten lassen, wenn sie bislang durch den Arbeitgeber finanziert wurden.
- Sollten die Beiträge vom Arbeitgeber entrichtet worden sein, ist der Fortbestand des Versorgungsanspruchs an zwei Bedingungen geknüpft:
- Die Beitragszahlungen müssen mindestens fünf Jahre geleistet worden sein und
- der Arbeitnehmer muss zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Unternehmen ein Mindestalter von 25 Jahren haben.
Wenn die bereits erworbenen Rentenansprüche bei einem Firmenwechsel zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden sollen, um dort in der bAV fortgesetzt zu werden, wird zunächst der sogenannte Übertragungswert berechnet. Dieser bildet die Grundlage für die Weiterführung der bAV. Der neue Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, dem Mitarbeiter eine Zusage zur bAV in der bislang gewöhnten Höhe zu ermöglichen, in der Wahl der Umsetzungsart ist er allerdings frei. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen gelten dieselben Bedingungen wie bei der oben beschriebenen Entgeltumwandlung.
Sollte es zu einer Arbeitslosigkeit kommen und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezogen werden, müssen sich die Betroffenen zumindest um ihre bAV keine Sorgen machen: Die erworbenen Ansprüche sind auf jeden Fall unabhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit geschützt. Die Zahlung des Arbeitslosengeldes darf zudem nicht davon abhängig gemacht werden, dass zunächst unverfallbare Anwartschaften herangezogen werden.
Auch Frührentner haben einen Anspruch aus Zahlungen aus der bAV. Sie müssen jedoch mit einer Kürzung leben.
Sogar in den sog. entgeltfreien Zeiten (z. B. Elternzeit) oder bei ruhenden Arbeitsverhältnissen haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, die bAV mit privaten Beiträgen fortzuführen, sofern es sich um eine Pensionskasse, einen Pensionsfond oder eine Direktversicherung handelt.
Das passiert, wenn die Firma in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät
Die Haftung für die gegebenen Zusagen liegt beim Firmeninhaber. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten werden die Rentenzahlungen durch den Pensionssicherungsverein übernommen. Der Verein tritt in diesen Fällen als Auffanggesellschaft auf
Die Haftung des Inhabers erstreckt sich auch auf die Garantiezusagen, die von den hinter den entsprechenden bAV-Arten stehenden Lebensversicherern gegeben wurden. In der Praxis bedeutet das: Sollte der Fall eintreten, dass weder die Pensionskasse noch die Versicherung in der Lage sind, die Renten in der vereinbarten Höhe auszuzahlen, muss der Firmeninhaber hierfür auf das Unternehmensvermögen zurückgreifen.
Dies ist allerdings kein Automatismus, auf den sich Arbeitnehmer verlassen sollten. Sie sollten eher davon ausgehen, dass die Erstattung notfalls eingeklagt werden muss.
Dass sich Pensionskassen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, gab es im großen Umfang im Jahr 2018: Bei 29 von 45 betroffenen Pensionskassen genehmigte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Rentenkürzung für künftige Beiträge. Dahinter stehen Milliardenbeträge, die die Existenz von Millionen Rentnern gefährdet haben.
Sofern der Arbeitgeber zahlungsunfähig werden sollte und nicht mehr einspringen kann, werden die Renten nicht vom Pensionssicherungsverein, sondern vom Lebensversicherer gezahlt. Dieser wiederum ist über Protektor, den Sicherungsfond für die Lebensversicherer, abgesichert. Der Sicherungsfond ist seit Ende 2004 für die Lebensversicherer vorgeschrieben, nachdem das Versicherungsaufsichtsgesetz entsprechend geändert wurde.