Begriff | Definition |
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Pensionskasse | Pensionskassen blicken auf eine lange Tradition zurück. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet. Die Mitglieder dieses Vereins sind dann die Arbeitgeber, die ihre Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. Pensionskassen dienen als Einrichtung für die Altersversorgung von Mitarbeitern eines Unternehmens im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Mitarbeiter erhalten eine Zusage, die entweder vom Arbeitgeber oder in Form einer Gehaltsumwandlung erfolgen kann. In der Pensionskasse wird das Vermögen verwaltet und später als Versorgungsleistungen wie Altersrente oder Alterskapital ausgezahlt. Da Pensionskassen mit höheren Rechnungszinsen als den für Rentenversicherungen und Lebensversicherungen gültigen Garantiezinsen kalkulieren können, sind ihre Renditechancen meist höher. Mittlerweile haben viele Versicherungsunternehmen Tochtergesellschaften als Pensionskassen gegründet. Den unterschiedlichen Vertriebsstrukturen ist geschuldet, dass die Angebote dieser Pensionskassen oft teurer sind. Die Ersparnisse einer Pensionskasse sind sicher, sodass auch im Falle einer Insolvenz beim Arbeitgeber die Arbeitnehmer ihren Anspruch direkt gegenüber der Kasse geltend machen können. Pensionskassen garantieren Arbeitnehmern sowie deren Hinterbliebenen ihren Anspruch auf zukünftige Leistungen. Sparer können auch später noch Zusatzbausteine in den Vertrag aufnehmen lassen. Einige Pensionskassen bieten für die Hinterbliebenenversorgung ein Sterbegeld sowie eine Rentengarantiezeit an, was sich jedoch negativ auf die Rentenhöhe auswirken kann.
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