Risiko-Sachversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Eigentümer- und Mieterrechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen haben generell den Zweck, Versicherungsnehmer vor den finanziellen Risiken durch Rechtsstreitigkeiten zu schützen. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt im Schadensfall die Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtskosten, Zeugengebühren, Sachverständigenkosten und Beratungskosten. Eigentümer- und Mieterrechtsschutzversicherungen werden auch als Wohn-Rechtsschutzversicherungen oder Immobilien-Rechtsschutzversicherungen angeboten. Immobilien-Rechtsschutzversicherungen und Vermieterrechtsschutzversicherungen richten sich mit ihrem Angebot auch an Eigentümer von Immobilien und Vermieter.

 

Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer

Mieterrechtsschutzversicherungen schützen Mieter als auch Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung bei Streitigkeiten wie Kündigungen, Problemen mit den Nachbarn oder Mieterhöhungen. Mietrechtsschutzversicherungen schützen Mieter bei Konflikten mit Vermietern, Hausverwaltern und Nachbarn. Sie übernehmen auch die Kosten für die Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen und helfen bei Übergabeprotokollen weiter, damit Mieter nach dem Auszug ihre Kaution zurückerstattet bekommen. Streitigkeiten über Mieterhöhungen, Räumungsklagen, Mietmängel und Abrechnungen fallen ebenfalls unter den Schutz von Mieterrechtsschutzversicherungen.

Eigentümer-Rechtsschutzversicherungen sichern rechtlich ab, wenn es zu Konflikten mit der Eigentümergemeinschaft oder mit Nachbarn kommt. Häufig kommt es zu Streitigkeiten wegen Lärmbelästigung, Kostenabrechnungen der Hausverwaltung oder Einbauten im Sondereigentum.

Vermieterrechtsschutzversicherungen, die eher in den Bereich der Immobilien-Rechtsschutzversicherungen fallen, schützen gegen finanzielle Risiken bei Konflikten mit Mietern. Angeboten werden je nach Vertrag und Tarif auch Muster-Verträge sowie Bonitäts-Checks potenzieller Mieter, um Vermieter frühzeitig vor Mietausfällen warnen zu können. 

Eigentümer- und Mieterrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen aus dinglichen Nutzungsverhältnissen und Rechten. Oft wird eine telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte angeboten. Je nach Vertrag und Tarif übernimmt die Eigentümer- und Mieterrechtsschutzversicherung auch Kosten für juristische Beratungen, Mediationen oder außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren, was vor Abschluss geklärt werden sollte. 

Eigentümer- und Mieterrechtsschutzversicherungen können je nach Auslegung separat oder als Baustein eines Rechtsschutzversicherungs-Pakets abgeschlossen werden. Auch hier können individuelle Selbstbeteiligungen vereinbart werden, die sich dann bei der Versicherungsprämie bemerkbar machen.

 

Rechtsschutz für Vermieter

Rechtsschutzversicherungen sichern ihre Versicherungsnehmer gegen die finanziellen Risiken von Gerichtsverfahren und Rechtsstreitigkeiten ab, in dem sie im Schadensfall Kosten von Rechtsanwälten, Gerichten, Zeugen und Sachverständigen übernehmen. Bei Vermieterrechtsschutzversicherungen werden versicherte Vermieter gegen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten abgesichert, die mit den vermieteten Immobilien zu tun haben. Zu den typischen rechtlichen Auseinandersetzungen, für die eine Vermieterrechtsschutzversicherung aufkommt, gehören Konflikte mit Mietern, Behörden und Gemeinden. Derartige Streitigkeiten kosten nicht nur Nerven und Zeit, sondern vor allem auch viel Geld. Die Vermieterrechtsschutzversicherung schützt Vermieter vor den Kosten von juristischen Auseinandersetzungen, die nach Angaben des Deutschen Mieterbundes zu 80 % auf Konflikte mit Mietern beruhen. Hier sind es insbesondere Streitigkeiten über Mieterhöhungen, Mietkautionen, Betriebskosten, Wohnungsmängeln und Vertragsverletzungen, die vor den Gerichten verhandelt werden.

Die Vermieterrechtsschutzversicherung wird von einigen Versicherungsgesellschaften auch als Eigentümerrechtsschutzversicherung oder Grundstücksrechtsschutzversicherung angeboten. Versichert sind je nach Vertrag und Tarif Schäden wie

  • Räumungsverfahren gegen Mietnomaden
  • Ansprüche aus Nebenkostenabrechnungen
  • Ansprüche auf ausstehende Mieten
  • Ansprüche aus der Mietkaution
  • Kündigung wegen Eigenbedarf
  • Vernachlässigung der Mieterpflichten

Aber auch dann, wenn ein Konflikt mit der Gemeindeverwaltung wegen der Abfallentsorgung besteht oder aber das Finanzamt die eingereichten Instandhaltungskosten nicht anerkannt hat, greift oftmals der Schutz der Vermieterrechtsschutzversicherung. Übernommen werden Kosten für Anwälte, das Gericht, potenzielle Zeugen oder Sachverständige. Des Weiteren wird eine telefonische Beratung durch Anwälte angeboten. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung auch Kosten für Mediationen oder außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren übernimmt, da nicht jeder Konflikt automatisch vor einem Gericht gelöst wird.

Es gibt Versicherungsgesellschaften, die ihren Versicherungsnehmern im Bereich der Vermieterrechtsschutzversicherung anbieten, die Bonität potenzieller Mieter zu überprüfen. Hierdurch soll das Risiko von Mietausfällen reduziert werden. Des Weiteren werden Muster-Verträge und –Dokumente bereitgestellt, die Vermietern bei der Organisation des Mietverhältnisses unterstützen.

Eine Vermieterrechtsschutzversicherung kann sowohl als separate Versicherung als auch als Baustein zu einer privaten Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Wie bei allen anderen Rechtsschutzversicherungen ist es auch bei der Vermieterrechtsschutzversicherung möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren und dadurch die Versicherungsprämie zu senken. Beiträge zur Vermieterrechtsschutzversicherung gehören nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten und können daher nicht auf die Mieter umgelegt werden.