
Vermieterrechtsschutz
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Vermieterrechtsschutz | Der Vermieterrechtsschutz ist eine Form des Rechtsschutzes für Eigentümer, die Wohn- oder Gewerbeimmobilien vermieten. Er übernimmt im vereinbarten Umfang die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen, die aus der Vermietung entstehen. Der Versicherungsschutz wird häufig als Vermieterrechtsschutzversicherung oder als Bestandteil eines Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzes angeboten. Welche Streitigkeiten sind versichert?Zum typischen Leistungsumfang gehören mietrechtliche Auseinandersetzungen über ausstehende Mietzahlungen, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, Mietminderungen, Kündigungen und Räumungsklagen. Ob darüber hinaus Streitigkeiten mit Nachbarn, Behörden oder anderen Beteiligten versichert sind, hängt von den vereinbarten Leistungsbereichen ab. Steuerrechtliche und strafrechtliche Verfahren sind nicht automatisch eingeschlossen. Welche Kosten übernimmt der Vermieterrechtsschutz?Bei einem versicherten Rechtsschutzfall übernimmt der Versicherer insbesondere die vereinbarten Anwalts- und Gerichtskosten sowie gegebenenfalls Sachverständigenkosten und die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite. Je nach Tarif können auch außergerichtliche Konfliktlösungen versichert sein. Mietrückstände, Mietausfälle und Schäden an der vermieteten Immobilie werden durch den Vermieterrechtsschutz selbst nicht ersetzt. Welche Einschränkungen gelten?Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich nur für die vereinbarten Immobilien und Rechtsgebiete. Bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetretene Rechtsschutzfälle sind in der Regel ausgeschlossen. Zudem können Wartezeiten, Selbstbeteiligungen und weitere vertragliche Einschränkungen gelten. Bei vermieteten Gewerbeobjekten oder Ferienwohnungen sollte ausdrücklich geprüft werden, ob die jeweilige Nutzungsart mitversichert ist. Was unterscheidet Vermieterrechtsschutz und Vermieterhaftpflicht?Der Vermieterrechtsschutz übernimmt die versicherten Kosten der rechtlichen Interessenwahrnehmung. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt dagegen vor den finanziellen Folgen versicherter Schadensersatzansprüche Dritter, beispielsweise bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Beide Versicherungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Auch eine Mietausfallversicherung ist kein Ersatz für den Vermieterrechtsschutz. Weiterführende InformationenWeitere Informationen zur rechtlichen Absicherung von Eigentümern und Vermietern finden Sie in unserem Ratgeber zum Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Die Absicherung gegen Haftpflichtansprüche erläutert unsere Seite zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. |