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Invaliditätsleistung, Gliedertaxe und Progression: Was zahlt die Unfallversicherung?

Zwei Menschen erleiden dieselbe Unfallverletzung und haben jeweils eine private Unfallversicherung mit 100.000 Euro Grundsumme abgeschlossen. Trotzdem können sie ganz unterschiedliche Beträge ausgezahlt bekommen. Entscheidend sind vor allem die vereinbarte Gliedertaxe und die Progression. Beide beeinflussen, wie viel Geld nach einem Unfall tatsächlich zur Verfügung steht. Wer eine Unfallversicherung vergleichen möchte, sollte deshalb nicht nur auf die beworbene Höchstleistung achten, sondern verstehen, wie die Invaliditätsleistung berechnet wird.

 

Was bedeutet Invalidität in der privaten Unfallversicherung?

Von Invalidität spricht man in der privaten Unfallversicherung, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch einen versicherten Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Nach den üblichen Versicherungsbedingungen gilt eine Beeinträchtigung als dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen bleibt und keine Änderung dieses Zustands zu erwarten ist. Eine Verletzung, die vollständig ausheilt, begründet deshalb normalerweise keinen Anspruch auf eine Invaliditätsleistung. Der Invaliditätsgrad wird in Prozent angegeben und beschreibt, wie schwer die dauerhafte Beeinträchtigung nach den Regeln der Unfallversicherung bewertet wird. Ein Invaliditätsgrad von 50 Prozent bedeutet dabei nicht, dass jemand nur noch zur Hälfte arbeitsfähig ist. Ebenso wenig entspricht er automatisch einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Die private Unfallversicherung verwendet ein eigenes Bewertungssystem.

Die Invaliditätsleistung wird in der Regel als einmaliger Geldbetrag ausgezahlt. Dieses Kapital kann beispielsweise für den Umbau der Wohnung, ein angepasstes Fahrzeug oder zusätzliche Unterstützung im Alltag benötigt werden. Wie hoch die Auszahlung ausfällt, hängt vor allem von der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, dem festgestellten Invaliditätsgrad und einer möglichen Progression ab.

 

Wie wird die Invaliditätsleistung berechnet?

Die Invaliditätsgrundsumme ist der Betrag, den Sie mit dem Versicherer vereinbaren. Ohne Progression wird davon der Prozentsatz ausgezahlt, der dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht. Bei einer Grundsumme von 100.000 Euro und einem Invaliditätsgrad von 30 Prozent wären das 30.000 Euro. Bei 50 Prozent Invalidität würden 50.000 Euro ausgezahlt. Schwieriger als diese Berechnung ist häufig die Frage, wie der Invaliditätsgrad überhaupt zustande kommt. Dafür spielt die sogenannte Gliedertaxe eine wichtige Rolle.

 

Was ist die Gliedertaxe? Einfach erklärt

Die Gliedertaxe ist eine Bewertungstabelle der Unfallversicherung. Darin steht, mit welchem Prozentsatz der vollständige Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane bewertet wird. Eine Hand zählt beispielsweise nach der klassischen Gliedertaxe mit 55 Prozent, ein Auge mit 50 Prozent und ein Daumen mit 20 Prozent. Wenn Sie nach einem Unfall eine Hand dauerhaft überhaupt nicht mehr benutzen können, wird diese Unfallfolge bei einem Handwert von 55 Prozent als Invalidität von 55 Prozent bewertet. Die Hand ist also vollständig funktionsunfähig, der Invaliditätsgrad beträgt aber 55 Prozent. Bei einer Grundsumme von 100.000 Euro ergibt das ohne Progression eine Auszahlung von 55.000 Euro.

Allerdings verwenden nicht alle Versicherer dieselben Werte. Manche Tarife bewerten bestimmte Körperteile deutlich höher als die klassische Gliedertaxe. Dadurch kann sich die Auszahlung erhöhen, obwohl die Grundsumme gleich bleibt. Eine verbesserte Gliedertaxe kann deshalb ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer Unfallversicherung sein.

Wie unterscheiden sich klassische und verbesserte Gliedertaxen?

Die folgende Tabelle stellt klassische Gliedertaxwerte einer beispielhaft verbesserten Gliedertaxe gegenüber. Die zweite Spalte zeigt die verbreiteten Musterwerte, die dritte frei gewählte Werte zur Veranschaulichung. Die Verbesserungen sind kein Durchschnitt des Versicherungsmarktes und stellen keinen bestimmten Tarif dar.

Körperteil oder SinnesorganKlassische GliedertaxeVerbesserte Gliedertaxe (Beispiel)
Arm70 %85 %
Hand55 %75 %
Daumen20 %35 %
Zeigefinger10 %25 %
Fuß40 %60 %
Auge50 %65 %
Gehör auf einem Ohr30 %45 %

Die klassischen Werte orientieren sich an den GDV-Musterbedingungen. Die verbesserten Werte sind frei gewählte Vergleichsbeispiele. Informationen zur Gliedertaxe finden Sie bei der Verbraucherzentrale und beim Bund der Versicherten.

Was passiert bei einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung?

Ein Körperteil muss nicht vollständig verloren gehen oder funktionsunfähig sein, damit eine Invaliditätsleistung gezahlt wird. Auch eine dauerhafte teilweise Beeinträchtigung kann ausreichen. Dann wird der entsprechende Anteil des Gliedertaxwerts berücksichtigt. Ein Beispiel: Eine Hand ist nach einem Unfall dauerhaft nur noch zur Hälfte funktionsfähig. Beträgt der vereinbarte Gliedertaxwert für die Hand 55 Prozent, ergibt sich daraus ein Invaliditätsgrad von 27,5 Prozent. Bei einer Grundsumme von 100.000 Euro wären das ohne Progression 27.500 Euro. Würde der Vertrag die Hand mit 75 Prozent bewerten, ergäbe dieselbe hälftige Funktionsbeeinträchtigung einen Invaliditätsgrad von 37,5 Prozent und damit eine Auszahlung von 37.500 Euro.

Wie stark eine Funktion tatsächlich beeinträchtigt ist, wird medizinisch beurteilt. Es handelt sich nicht um eine freie Schätzung des Versicherten. Bei Körperteilen oder Funktionen, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, gelten die dafür vorgesehenen Bewertungsregeln der Versicherungsbedingungen.

 

Was bedeutet Progression bei einer Unfallversicherung?

Die Progression erhöht die Auszahlung bei schweren dauerhaften Unfallfolgen. Ohne Progression steigt die Leistung gleichmäßig mit dem Invaliditätsgrad. Mit Progression wächst sie ab bestimmten Invaliditätsgraden stärker an. Häufig werden Progressionsmodelle mit 225, 350 oder 500 Prozent angeboten. Diese Zahlen beschreiben die maximale Leistung im Verhältnis zur Grundsumme. Bei einer Grundsumme von 100.000 Euro können bei vollständiger Invalidität mit 225 Prozent Progression 225.000 Euro, mit 350 Prozent Progression 350.000 Euro und mit 500 Prozent Progression 500.000 Euro ausgezahlt werden.

Das bedeutet aber nicht, dass bei jeder Verletzung automatisch das 2,25-, 3,5- oder 5-Fache gezahlt wird. Bei niedrigeren Invaliditätsgraden kann die Auszahlung wesentlich geringer ausfallen. Wie hoch sie tatsächlich ist, steht in der Progressionsstaffel des Versicherungsvertrags.

Wie unterscheiden sich die Progressionsstufen bei der Auszahlung?

Die folgende Tabelle zeigt, wie unterschiedlich die Leistungen bei einer Invaliditätsgrundsumme von 100.000 Euro ausfallen können. Die Zwischenwerte beruhen auf einer eigens für dieses Rechenbeispiel definierten Staffel. Sie stellen keine verbindlichen Tarifleistungen dar.

InvaliditätsgradOhne Progression225 %350 %500 %
25 %25.000 €25.000 €25.000 €25.000 €
50 %50.000 €75.000 €100.000 €125.000 €
75 %75.000 €150.000 €225.000 €312.500 €
100 %100.000 €225.000 €350.000 €500.000 €

Eigene Musterrechnung: Bis einschließlich 25 Prozent Invalidität wird die Leistung linear berechnet. Für jeden weiteren Prozentpunkt bis 50 Prozent steigt die Leistung bei 225, 350 und 500 Prozent Progression um 2, 3 beziehungsweise 4 Prozentpunkte der Grundsumme. Oberhalb von 50 Prozent beträgt der zusätzliche Anstieg je Invaliditätsprozentpunkt 3, 5 beziehungsweise 7,5 Prozentpunkte der Grundsumme. Diese frei definierte Staffel dient ausschließlich der Veranschaulichung. Versicherer können andere Progressionsstaffeln verwenden.

Die Tabelle macht deutlich, dass sich die Progression bei 25 Prozent Invalidität in diesem Beispiel noch nicht auswirkt. Erst bei höheren Invaliditätsgraden steigt die Auszahlung stärker an. Deshalb lohnt sich der Blick auf die tatsächlichen Leistungswerte bei verschiedenen Invaliditätsgraden mehr als ein Vergleich der maximalen Progressionsprozentsätze.

 

Wie wirken Gliedertaxe und Progression zusammen?

Die Gliedertaxe und die Progression erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Gliedertaxe bestimmt zunächst, welcher Invaliditätsgrad für eine bestimmte dauerhafte Unfallfolge angesetzt wird. Die Progression legt anschließend fest, welche Auszahlung sich aus diesem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Grundsumme ergibt. Nehmen wir erneut die vollständige Funktionsunfähigkeit einer Hand. Nach einer Gliedertaxe mit 55 Prozent Handwert ergibt sich ein Invaliditätsgrad von 55 Prozent. Bei einer verbesserten Gliedertaxe mit 75 Prozent Handwert wären es dagegen 75 Prozent. Bei gleicher Grundsumme kann sich dadurch nicht nur die lineare Leistung erhöhen. Auch die Progression wirkt auf den höheren Invaliditätsgrad und kann den Unterschied zusätzlich vergrößern.

 

Hohe Grundsumme oder hohe Progression: Was ist wichtiger?

Eine hohe Progression kann eine zu niedrig gewählte Grundsumme nicht ersetzen. Denn bei geringeren Invaliditätsgraden greift die Progression häufig noch gar nicht oder nur in geringem Umfang. Wer beispielsweise 50.000 Euro Grundsumme mit 500 Prozent Progression vereinbart, erhält bei 20 Prozent Invalidität und einer Staffel ohne Erhöhung bis 25 Prozent lediglich 10.000 Euro. Die beworbene Höchstleistung von 250.000 Euro wird dagegen erst bei vollständiger Invalidität erreicht. Gerade dauerhafte Beeinträchtigungen unterhalb hoher Invaliditätsgrade können jedoch erhebliche Kosten verursachen.

Deshalb sollte zunächst eine ausreichend hohe Grundsumme gewählt und anschließend geprüft werden, welche Progression sinnvoll ist. Entscheidend ist nicht allein die maximale Auszahlung, sondern ob der Vertrag auch bei geringeren Invaliditätsgraden genügend Kapital bereitstellt.

 

Wie hoch sollte die Invaliditätsgrundsumme sein?

Eine für alle Menschen passende Grundsumme gibt es nicht. Der Bedarf hängt unter anderem von den persönlichen Lebensverhältnissen, vorhandenen Rücklagen und anderen Versicherungen ab. Nach einem schweren Unfall können beispielsweise Kosten für einen barrierefreien Umbau, ein angepasstes Fahrzeug oder zusätzliche Unterstützung entstehen. Die Verbraucherzentrale bietet Orientierung für die Wahl einer ausreichenden Versicherungssumme. Solche Empfehlungen sollten jedoch nicht schematisch übernommen werden.

Der Bund der Versicherten empfiehlt ebenfalls, auf eine ausreichend hohe Invaliditätsgrundsumme zu achten. In seinen Informationen wird beispielsweise eine Grundsumme von mindestens 100.000 Euro genannt; in einer ausführlicheren Modellrechnung werden rund 200.000 Euro mit 350 Prozent Progression betrachtet. Diese Beträge sind jedoch keine für alle Menschen passenden Vorgaben. Entscheidend bleibt, welche finanziellen Folgen ein schwerer Unfall im persönlichen Einzelfall haben könnte.

 

Welche Rolle spielen Vorerkrankungen bei der Invaliditätsleistung?

Nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung nach einem Unfall ist ausschließlich auf den Unfall zurückzuführen. Bestehende Krankheiten oder Gebrechen können die Folgen mitverursachen oder verstärken. In vielen Versicherungsbedingungen ist deshalb geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Invaliditätsleistung wegen einer solchen Mitwirkung gekürzt werden darf. Nach verbreiteten Musterbedingungen bleibt eine Mitwirkung von weniger als 25 Prozent unberücksichtigt. Leistungsstärkere Tarife können höhere Grenzen festlegen oder auf bestimmte Kürzungen verzichten.

Ergibt sich beispielsweise zunächst eine Invaliditätsleistung von 100.000 Euro und wird ein nach den Vertragsbedingungen zu berücksichtigender Mitwirkungsanteil von 40 Prozent festgestellt, kann die Auszahlung auf 60.000 Euro sinken. Gerade bei bestehenden Erkrankungen oder im höheren Lebensalter verdient diese Klausel deshalb Aufmerksamkeit. Die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten gehören ebenso zum Tarifvergleich wie Gliedertaxe und Progression.

 

Welche Fristen gelten für die Feststellung der Invalidität?

Nach einem Unfall ist nicht immer sofort erkennbar, ob eine dauerhafte Beeinträchtigung zurückbleibt. Trotzdem enthalten Unfallversicherungsverträge Fristen, innerhalb derer die Invalidität eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht worden sein muss. Nach den GDV-Musterbedingungen sind dafür grundsätzlich 15 Monate vorgesehen. Andere Verträge können abweichende, auch längere Fristen enthalten. Entscheidend sind die tatsächlich vereinbarten Bedingungen.

Wer einen Unfall erlitten hat, sollte ihn möglichst früh melden und die geltenden Fristen prüfen. Eine rechtzeitige Unfallmeldung bedeutet nicht automatisch, dass damit auch sämtliche Voraussetzungen für die spätere Invaliditätsleistung erfüllt sind. Auch eine spätere Neubemessung des Invaliditätsgrades kann möglich sein, wenn sich die gesundheitlichen Folgen verändern. Dafür gelten ebenfalls vertragliche Voraussetzungen und Fristen.

 

Worauf sollten Sie beim Tarifvergleich achten?

Eine gute private Unfallversicherung lässt sich nicht an einer einzigen Zahl erkennen. Vergleichen Sie deshalb die Invaliditätsgrundsumme, die Gliedertaxwerte und die Auszahlungen bei verschiedenen Invaliditätsgraden. Prüfen Sie außerdem die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten, die Definition des versicherten Unfalls, mögliche Ausschlüsse und die Fristen für die Geltendmachung von Leistungen. Ein Vertrag sollte nicht nur bei vollständiger Invalidität überzeugen, sondern auch bei dauerhaften Beeinträchtigungen, die den Alltag erheblich erschweren.

Bei einem bestehenden Vertrag ist ein solcher Vergleich ebenfalls sinnvoll. Ältere Unfallversicherungen können gute Leistungen enthalten, während neuere Tarife in einzelnen Bereichen Vorteile bieten. Ein Wechsel sollte aber nicht allein wegen einer höheren Progressionszahl erfolgen. Maßgeblich ist, ob der neue Vertrag insgesamt besser zum persönlichen Absicherungsbedarf passt.

 

Fazit: Entscheidend ist, was nach einem Unfall ausgezahlt wird

Die Gliedertaxe bestimmt, wie eine dauerhafte Beeinträchtigung bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane bewertet wird. Die Progression beeinflusst anschließend, wie stark die Auszahlung bei höheren Invaliditätsgraden steigt. Zusammen mit der Grundsumme bestimmen beide, wie viel Kapital nach einem versicherten Unfall zur Verfügung steht. Wer eine Unfallversicherung beurteilen möchte, sollte deshalb nicht nur nach der höchsten möglichen Auszahlung fragen, sondern die Leistungen bei unterschiedlichen Invaliditätsgraden vergleichen.

Zuletzt aktualisiert: August 2026