Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung ist ein Begriff aus der privaten Unfallversicherung. Eine private Unfallversicherung soll vor finanziellen Verlusten schützen, die mit einer eingeschränkten geistigen und/oder körperlichen Leistungsfähigkeit als Folge eines Unfalls verbunden sind. Die Invaliditätsleistung ist die Summe, die einem Versicherungsnehmer zusteht, wenn aufgrund eines Unfalls dauerhafte körperliche und/oder psychische Schäden entstanden sind.

Zur Berechnung der Invaliditätsleistung wird die Gliedertaxe der Unfallversicherungen herangezogen. Für spezielle Berufsgruppen werden nach der Gliedertaxe andere Bewertungskriterien zugrunde gelegt, um den Invaliditätsgrad und damit die Invaliditätsleistung zu errechnen. Zudem wird durch ein ärztliches Gutachten ein Invaliditätsgrad festgestellt. Der Invaliditätsgrad druckt den prozentualen Anteil der Invalidität aus, den der Verlust oder die Funktionseinschränkung eines Körperteils verursacht hat. Als Vollinvalidität gilt ein Satz von 100 %, wobei immer die individuellen Versicherungsbedingungen Gültigkeit haben. Je nach Vertragsbedingungen beträgt die Invaliditätsleistung beispielsweise nach Verlust eines Armes oder Beines durchschnittlich 70 %. Bei Verlust einer Hand, eines Unterschenkels oder eines Fußes gelten wiederum niedrigere Prozentsätze. Die Gliedertaxe sieht bei Verlust einer Zehe, eines Fingers oder des Geruchssinns lediglich 10 % Invaliditätsleistung vor.

Aus diesem Grund sollte auch die private Unfallversicherung den individuellen Lebensgewohnheiten angepasst werden. Wer ein höheres Risiko wegen eines gefährlichen Hobbys hat, sollte die Invaliditätsleistung entsprechend auswählen. Versicherungsverträge mit Progression können dabei dafür sorgen, dass später höhere Invaliditätsleistungen ausgezahlt werden. Die Zahlung der Invaliditätsleistung erfolgt in der Regel als Einmalzahlung.